Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/866)
Text
Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/866)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1203
21. Wahlperiode 12.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/866 –
Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin
Katherina Reiche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, hat seit
ihrem Amtsantritt im Mai 2025 mehrere energiepolitische Maßnahmen und
Positionen angekündigt, die signifikante Auswirkungen auf die
Energieversorgung und Energiestrategie Deutschlands haben sollen. Dazu zählen unter
anderem:
– die Ausschreibung von etwa 40 neuen Gaskraftwerken mit einer Leistung
von mindestens 20 Gigawatt, insbesondere in Süddeutschland, ohne
verpflichtende Umstellung auf Wasserstoffbetrieb (www.wiwo.de/politik/deut
schland/katherina-reiche-die-wirtschaftsministerin-hat-einen-plan-wenige
r-planwirtschaft/100127209.html),
– die Ablehnung einer Rückkehr zur Nutzung der Kernenergie, trotz der
aktuellen Herausforderungen in der Energieversorgung,
– die Forderung nach einem „Realitätscheck“ der Energiewende, wobei die
Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien thematisiert werden
(www.wiwo.de/politik/deutschland/katherina-reiche-die-neue-wirtschafts
ministerin-muss-jetzt-sehr-stark-sein/100129353.html),
– die Offenheit für EU-Förderungen in die Forschung an kleinen modularen
Kernreaktoren (SMR), trotz der bisherigen ablehnenden Haltung
Deutschlands gegenüber der Atomkraft (www.n-tv.de/ticker/Wirtschaftsministeri
n-Reiche-bekraeftigt-Akzeptanz-der-franzoesischen-Atomkraft-article258
10795.html),
– Senkungen bei der Stromsteuer und den Netzentgelten noch vor der
Sommerpause, weil die Strompreise in Deutschland nicht mehr
wettbewerbsfähig seien (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/katherina-reiche-gask
raftwerke-neubau-sueddeutschland).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 11. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die geplanten Gaskraftwerke vorgesehen, und wie wurde die Auswahl
dieser Standorte begründet?
Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert. Es findet keine
Vorauswahl der Standorte statt, sondern die Projekte werden in einem
wettbewerblichen Verfahren entsprechend ihren Geboten bezuschlagt.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristigen Kosten und Risiken,
die mit dem Verzicht auf eine verpflichtende Umstellung auf
Wasserstoffbetrieb verbunden sind?
Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert. Fest steht, dass
alle Kraftwerke den nationalen und europäischen Klimazielen unterliegen und
damit langfristig vollständig dekarbonisiert sein müssen.
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Versorgungssicherheit während des angestrebten Übergangs zu sogenannten
erneuerbaren Energien sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf mögliche
Dunkelflauten?
Die Versorgungssicherheit wird fortlaufend in unterschiedlichen Prozessen
analysiert und bewertet. Dazu gehört die Analyse der marktseitigen und
netzseitigen Versorgungsicherheit wie auch die Bewertung der Systemstabilität. Darauf
aufbauend prüft die Bundesregierung die vorhandenen Instrumente und
entwickelt diese bedarfsgerecht fort.
4. Wer soll nach den Plänen der Bundesregierung die Höhe und ggf. die
Verteilung der Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien
ermitteln und mit welchen Methoden?
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre, beginnend
mit dem Jahr 2027, bis zum Ablauf des 30. September eine
Systementwicklungsstrategie vor. Die Systementwicklungsstrategie umfasst eine Bewertung
des Energiesystems im Rahmen der Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes, eine
Systemkostenplanung einschließlich Szenarien und eine strategische Planung
zur optimalen Nutzung aller sinnvoll verfügbaren Energieträger; sie formuliert
Ziele zur Weiterentwicklung der Energieversorgung und der Netze für einen
Zeitraum von mindestens vier Jahren.
5. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Systemkosten des Ausbaus
erneuerbarer Energien zu kommunizieren, um einen transparenten
„Realitätscheck“ der vermeintlichen Energiewende zu ermöglichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Gründe führten zur Öffnung der Bundesregierung gegenüber
EU-Förderungen für die Forschung an SMR, und wie passt dies zur
bisherigen Ablehnung der Kernenergie in Deutschland (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
In die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und zu den dort
festgelegten Verwendungsmöglichkeiten für EU-Mittel wird sich die
Bundesregierung einbringen. Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat hierzu keine
Vorfestlegungen formuliert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
7. Welche konkreten Forschungsprojekte oder Kooperationen plant die
Bundesregierung im Bereich der SMR-Technologie, und wie sollen diese
finanziert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
8. Wann werden die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
angekündigten finanziellen Entlastungen für die Wirtschaft in Form von
Senkungen bei der Stromsteuer und bei den Netzentgelten in Kraft treten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wie werden diese Entlastungen
konkret aussehen, und wer werden die Begünstigten dieser Entlastungen
sein?
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung der vom
Koalitionsausschuss beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen, um die Energiekosten für
alle Verbraucher spürbar zu senken. Die Gasspeicherumlage wird so schnell
wie möglich abgeschafft. Angestrebt wird ein Ausgleich des
Gasspeicherumlagekontos des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH
(THE) zum Ende des Jahres. Zudem sind weitere Maßnahmen zur Senkung der
Netzentgelte und zur Reduzierung von Umlagen geplant. Die dauerhafte
Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft entlastet
Unternehmen in der Breite – vom großen Konzern über den Mittelstand bis hin zum
Handwerksbetrieb. Die Stromsteuerabsenkung ist bisher bis Ende 2025
befristet.
Derzeit werden Gesetzentwürfe ausgearbeitet, damit die vorgesehenen
Entlastungen möglichst ab 2026 wirken können.
9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Strompreise für Verbraucher und Unternehmen langfristig zu senken und
somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken,
und welche Höhe von Strompreisen hält die Bundesregierung für
wettbewerbsfähig?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sowohl private Verbraucher als
auch Unternehmen Strom zu möglichst niedrigen Preisen erhalten können. Für
energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen
orientieren sich wettbewerbsfähige Strompreise an den Bedingungen im
internationalen Vergleich, insbesondere mit wichtigen Industriestandorten wie den
USA oder China.
Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 den Clean Industrial Deal
State Aid Framework (CISAF) angenommen und damit eine wesentliche
Grundlage für die Einführung eines Industriestrompreises geschaffen. Der
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Einführung eines
Industriestrompreises vor, sofern die dafür notwendigen Haushaltsmittel
bereitgestellt werden können.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin gegenüber der
Europäischen Kommission dafür ein, dass die Strompreiskompensation ausgeweitet
und über 2030 hinaus verlängert wird, um weitere Bereiche der Wirtschaft
entlasten zu können.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten
Gaskraftwerksstrategie auf die Strompreisentwicklung in den kommenden
Jahren?
Die Details der Kraftwerksstrategie sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
finalisiert, so dass hierzu keine konkrete Antwort gegeben werden kann.
11. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Technologieoffenheit“
im Kontext der Energiewende, und welche Technologien werden konkret
darunter gefasst (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalition
svertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 35)?
Anders als in der Fragestellung angenommen, enthält Seite 35 des
Koalitionsvertrags kein Zitat mit Bezug zur Technologieoffenheit. Technologieoffene
Ansätze werden im Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen angesprochen und
von der Bundesregierung umgesetzt. Letztlich geht es darum, den Wettbewerb
zwischen verschiedenen technologischen Lösungen zu ermöglichen.
12. Welche Förderprogramme plant die Bundesregierung ggf., um innovative
Energietechnologien, einschließlich SMR und Wasserstofftechnologien,
zu unterstützen?
Relevante Energietechnologien werden bereits durch die Bundesregierung
gefördert. Weitere Förderprogramme sind noch in Vorbereitung. Mit Blick auf die
Small-Modular-Reactor-(SMR)-Technologie wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen.
13. Welche konkreten Gründe führten zur Äußerung oder Entscheidung der
Bundesministerin, die Kernkraft künftig im Rahmen von EU-Taxonomie
oder Forschungsprogrammen als „grüne“ oder klimafreundliche
Energieform zu akzeptieren, und handelt es sich hierbei um eine Auffassung der
Bundesregierung (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-taxonomie-bun
desregierung-findet-frankreichs-atomstrom-jetzt-klimafreundlich-a-37ebf
61f-7979-4848-a6e0-4880e222d956)?
14. Wie begründet die Bundesregierung diesen in Frage 13 genannten
Kurswechsel gegenüber der bisherigen energiepolitischen Linie, in der die
Kernkraft explizit ausgeschlossen wurde – auch mit Blick auf CO₂-
Bilanz, Versorgungssicherheit und Entsorgungsproblematik?
15. Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der langfristig sicheren
Versorgungslage und der europäischen Entwicklungen (z. B. Frankreich,
Schweden, Finnland) eine Neubewertung der Kernenergie in
Deutschland für notwendig oder geboten?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die EU-Taxonomie ist grundsätzlich technologieoffen. In der EU-Taxonomie-
Verordnung können auch Aktivitäten im Bereich der Nuklearenergie bereits
heute als nachhaltig anerkannt werden, sofern sie die Nachhaltigkeitskriterien
der EU-Taxonomie zu den entsprechenden Aktivitäten einhalten.
Mitgliedstaaten besitzen zudem Souveränität über die Wahl ihres Energiemixes und somit
über Präferenzen für unterschiedliche Technologien auf dem Weg zu einer
klimaneutralen Energieversorgung. Daraus entstehen jedoch keine
Vorfestlegungen in Bezug auf die Förderung von bestimmten Technologien auf EU-Ebene.
In Deutschland wurde die kommerzielle Nutzung von Kernenergie zur
Erzeugung elektrischer Energie beendet. Die drei letzten Kernkraftwerke stellten zum
15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Für Deutschland gilt: Der
beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten politischen Konsens
gesetzlich beschlossen. Die Entscheidung des Gesetzgebers zur geordneten
Beendigung der Kernenergienutzung ist sowohl zum Schutz des Lebens, der
körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen
erfolgt. Darüber hinaus verweist die die Bundesregierung auch im Übrigen auf
ihre Antworten vom 4. Juni 2025 bzw. 10. Juni 2025 auf die Schriftliche
Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 21/396 bzw. auf die Schriftliche Frage 88
auf Bundestagsdrucksache 24/469.
16. Was ist unter dem sogenannten Südbonus konkret zu verstehen, den
Bundesministerin Katherina Reiche im Zusammenhang mit dem geplanten
Kraftwerksausbau erwähnt hat (www.wiwo.de/unternehmen/energie/kath
erina-reiche-beim-energie-kongress-so-will-die-neue-ministerin-die-ener
giepolitik-veraendern/100133067.html)?
17. Wo genau wird nach den Plänen der Bundesregierung die Trennlinie für
den Südbonus verlaufen, also zwischen jenen Regionen Deutschlands,
die in den Genuss der Förderung kommen, und denen, die diese
Förderung nicht erhalten können, und nach welchen Kriterien wird diese
Trennlinie festgelegt?
18. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Bundesregierung die
staatliche Förderung in Form des sogenannten Südbonus gewähren?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Komponente der regionalen Steuerung, der sogenannte Südbonus, war
bereits Bestandteil der Planungen zur Kraftwerksstrategie der vorherigen
Bundesregierung. Erklärungen zur möglichen Ausgestaltung, Funktionsweise und
räumlichen Ausdehnung finden sich im damals veröffentlichten
Konsultationspapier unter Ziffer I.4.d (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Downloads/Energie/kraftwerkssicherheitsgesetz-steuerbare-kapazitaeten-versor
gungssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Diese fließen auch in
aktuellen Überlegungen ein. Anpassungen sind im aktuellen Verfahren
allerdings möglich.
19. Welche finanzielle oder strukturelle Förderung plant die
Bundesregierung, um die Versorgungssicherheit im besonders betroffenen
süddeutschen Raum – insbesondere in Bayern – kurzfristig wie langfristig zu
garantieren?
Die Bundesregierung stellt sicher, dass die Versorgungssicherheit in
Deutschland überall und jederzeit gewährleistet ist. Für diesen Zweck wird die
Versorgungssicherheit umfassend und fortlaufend analysiert und bewertet (siehe
Antwort zu Frage 3). Dabei wird auch berücksichtigt, dass der sogenannte
netztechnische Süden (siehe Antwort zu Frage 18) einen deutlich größeren Bestand
sowohl an Erzeugungs- als auch an Stromverbrauchszentren umfasst. Der
netztechnische Süden ist deutlich größer als der geographische Süden und wird aus
der Netzsituation abgeleitet, die sowohl die Netzengpassproblematik als auch
andere Stabilitätsaspekte des Stromsystems berücksichtigt.
20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den massiven Ausbau von
Gaskraftwerken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Ziel, die
Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren?
Die sichere Versorgung mit elektrischer Energie – Strom – ist ein zentrales Gut
für den Industriestandort Deutschland. Um die Resilienz des Stromsystems
weiter zu erhöhen, sieht der Koalitionsvertrag schnelle Ausschreibungen von
Gaskraftwerken vor. Gas dient hierbei als Übergangstechnologie.
21. Welche Herkunftsländer für Gasimporte werden im Rahmen der
Kraftwerksstrategie künftig als verlässlich eingestuft, und wie wird das
geopolitische Risiko dabei berücksichtigt?
Der Gaseinkauf obliegt den Unternehmen und nicht der Bundesregierung.
Diese führen eine Risikoabwägung durch und diversifizieren die
Gasherkunftsländer. Aktuell wird Gas per Pipeline nach Deutschland vor allem aus
Norwegen, den Niederlanden sowie Belgien importiert. Das LNG, das an deutschen
Terminals direkt angelandet wird, kommt zum Großteil aus den USA.
22. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch neue
konventionelle Kraftwerkskapazitäten keine langfristige Lock-in-Abhängigkeit
von Erdgas entsteht, insbesondere angesichts des bisher geringen Anteils
tatsächlich verfügbarer Wasserstoffmengen?
Die Frage der langfristigen Dekarbonisierung von Kraftwerken stellt sich
unabhängig von der aktuellen Kraftwerksstrategie, da nationale und europäische
Klimaziele übergreifend gelten. Mögliche Optionen zur Erreichung des Ziels
der Klimaneutralität ist die Verwendung klimaneutraler Brennstoffe, unter
anderem grünen Wasserstoffs, oder die Abscheidung von klimaschädlichen
Emissionen.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen und
technischen Abläufen der großflächigen Stromausfälle in Spanien und
Portugal im April 2025 vor, und inwiefern sind nach Auffassung der
Bundesregierung ähnliche Ereignisse auch in Deutschland oder
Mitteleuropa möglich?
Es wird bei den Fragen 23 bis 26 auf die Antworten der Bundesregierung auf
die Kleinen Anfragen „Lehren aus dem Stromausfall in Spanien und Portugal
für das Stromnetz in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/785) sowie
„Mögliche Gefährdung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 21/679) verwiesen.
24. Welche konkreten Maßnahmen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung deutsche Übertragungsnetzbetreiber in Reaktion auf die
Stromausfälle in Spanien und Portugal im April 2025 veranlasst, um Störungen in
den Netzen zu vermeiden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Welche konkreten Maßnahmen hat ggf. die Bundesregierung in Reaktion
auf diesen Vorfall veranlasst oder geprüft, um die Widerstandsfähigkeit
des deutschen Übertragungsnetzes gegen großräumige Störungen zu
erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des fortschreitenden
Umbaus der Energieinfrastruktur (u. a. durch volatile Einspeiser, Wegfall
grundlastfähiger Kapazitäten) einen wachsenden Bedarf für redundante
oder dezentrale Netzsicherheitsmechanismen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
27. Hat die Bundesregierung Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die
geplanten Gaskraftwerke erstellt, und wenn ja, in welcher Form?
a) Wenn ja, welcher fossile oder erneuerbare Energieträger soll
zugunsten von Gas verdrängt werden und in welchem Ausmaß?
b) Wenn ja, welche Länder bzw. Lieferanten werden den zusätzlichen
Bedarf decken?
c) Wenn ja, wie viele LNG (Liquefied Natural Gas)-Tanker mit welcher
Ladekapazität müssen hierfür zusätzlich in Deutschland pro Jahr
gelöscht werden?
d) Wenn ja, plant die Bundesregierung, die Kapazität von LNG-
Terminals und weitere Infrastruktur weiter auszubauen, und falls
zutreffend, in welchem Umfang (bitte die geplanten Gesamtkosten
angeben)?
e) Wenn ja, mit wem bzw. welchen Ländern wurden bereits zusätzliche
Lieferverträge abgeschlossen?
f) Wenn ja, aus welchen Förderquellen wird Deutschland mehrheitlich
Gas beziehen – Frackinggas oder herkömmlich gefördertes Gas (zum
Transport in Schiffen jeweils verflüssigt als LNG)?
g) Wenn ja, welcher zusätzliche Energieaufwand und damit CO2-
Ausstoß entsteht durch den Bezug von LNG, das thermisch aufbereitet
werden muss, im Vergleich zur vergleichbaren Menge aus der Nord-
Stream-2-Pipeline ab der Produktion?
h) Wenn ja, inwieweit werden deutsche Klimaziele somit weiter belastet
durch zusätzlichen CO2-Ausstoß, und wie kann dies kompensiert
werden?
i) Wenn ja, welcher durchschnittliche Preisunterschied pro Barrel LNG
liegt der Kalkulation zugrunde im Vergleich zum Bezug einer
vergleichbaren Menge an Erdgas durch Nord Stream 2?
j) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den
Verbraucher von Erdgas nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden Jahren erwarten?
k) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den
Stromverbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden Jahren erwarten?
l) Wenn ja, innerhalb welches Zeitraumes sollen sich die zusätzlichen
Gaskapazitäten amortisieren?
Die Fragen 27 bis 27l werden gemeinsam beantwortet.
Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert, so dass hierzu
keine konkrete Antwort gegeben werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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