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Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/866)

dip / drucksache 12.08.2025 · WP 21 · 21/1203 · Antwort · Original ↗

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Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/866) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1203 21. Wahlperiode 12.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/866 – Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, hat seit ihrem Amtsantritt im Mai 2025 mehrere energiepolitische Maßnahmen und Positionen angekündigt, die signifikante Auswirkungen auf die Energieversorgung und Energiestrategie Deutschlands haben sollen. Dazu zählen unter anderem: – die Ausschreibung von etwa 40 neuen Gaskraftwerken mit einer Leistung von mindestens 20 Gigawatt, insbesondere in Süddeutschland, ohne verpflichtende Umstellung auf Wasserstoffbetrieb (www.wiwo.de/politik/deut schland/katherina-reiche-die-wirtschaftsministerin-hat-einen-plan-wenige r-planwirtschaft/100127209.html), – die Ablehnung einer Rückkehr zur Nutzung der Kernenergie, trotz der aktuellen Herausforderungen in der Energieversorgung, – die Forderung nach einem „Realitätscheck“ der Energiewende, wobei die Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien thematisiert werden (www.wiwo.de/politik/deutschland/katherina-reiche-die-neue-wirtschafts ministerin-muss-jetzt-sehr-stark-sein/100129353.html), – die Offenheit für EU-Förderungen in die Forschung an kleinen modularen Kernreaktoren (SMR), trotz der bisherigen ablehnenden Haltung Deutschlands gegenüber der Atomkraft (www.n-tv.de/ticker/Wirtschaftsministeri n-Reiche-bekraeftigt-Akzeptanz-der-franzoesischen-Atomkraft-article258 10795.html), – Senkungen bei der Stromsteuer und den Netzentgelten noch vor der Sommerpause, weil die Strompreise in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig seien (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/katherina-reiche-gask raftwerke-neubau-sueddeutschland). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplanten Gaskraftwerke vorgesehen, und wie wurde die Auswahl dieser Standorte begründet? Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert. Es findet keine Vorauswahl der Standorte statt, sondern die Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren entsprechend ihren Geboten bezuschlagt.  2. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristigen Kosten und Risiken, die mit dem Verzicht auf eine verpflichtende Umstellung auf Wasserstoffbetrieb verbunden sind? Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert. Fest steht, dass alle Kraftwerke den nationalen und europäischen Klimazielen unterliegen und damit langfristig vollständig dekarbonisiert sein müssen.  3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Versorgungssicherheit während des angestrebten Übergangs zu sogenannten erneuerbaren Energien sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf mögliche Dunkelflauten? Die Versorgungssicherheit wird fortlaufend in unterschiedlichen Prozessen analysiert und bewertet. Dazu gehört die Analyse der marktseitigen und netzseitigen Versorgungsicherheit wie auch die Bewertung der Systemstabilität. Darauf aufbauend prüft die Bundesregierung die vorhandenen Instrumente und entwickelt diese bedarfsgerecht fort.  4. Wer soll nach den Plänen der Bundesregierung die Höhe und ggf. die Verteilung der Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien ermitteln und mit welchen Methoden? Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 2027, bis zum Ablauf des 30. September eine Systementwicklungsstrategie vor. Die Systementwicklungsstrategie umfasst eine Bewertung des Energiesystems im Rahmen der Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes, eine Systemkostenplanung einschließlich Szenarien und eine strategische Planung zur optimalen Nutzung aller sinnvoll verfügbaren Energieträger; sie formuliert Ziele zur Weiterentwicklung der Energieversorgung und der Netze für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren.  5. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien zu kommunizieren, um einen transparenten „Realitätscheck“ der vermeintlichen Energiewende zu ermöglichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  6. Welche Gründe führten zur Öffnung der Bundesregierung gegenüber EU-Förderungen für die Forschung an SMR, und wie passt dies zur bisherigen Ablehnung der Kernenergie in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? In die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und zu den dort festgelegten Verwendungsmöglichkeiten für EU-Mittel wird sich die Bundesregierung einbringen. Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat hierzu keine Vorfestlegungen formuliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.  7. Welche konkreten Forschungsprojekte oder Kooperationen plant die Bundesregierung im Bereich der SMR-Technologie, und wie sollen diese finanziert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  8. Wann werden die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche angekündigten finanziellen Entlastungen für die Wirtschaft in Form von Senkungen bei der Stromsteuer und bei den Netzentgelten in Kraft treten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wie werden diese Entlastungen konkret aussehen, und wer werden die Begünstigten dieser Entlastungen sein? Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung der vom Koalitionsausschuss beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen, um die Energiekosten für alle Verbraucher spürbar zu senken. Die Gasspeicherumlage wird so schnell wie möglich abgeschafft. Angestrebt wird ein Ausgleich des Gasspeicherumlagekontos des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) zum Ende des Jahres. Zudem sind weitere Maßnahmen zur Senkung der Netzentgelte und zur Reduzierung von Umlagen geplant. Die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft entlastet Unternehmen in der Breite – vom großen Konzern über den Mittelstand bis hin zum Handwerksbetrieb. Die Stromsteuerabsenkung ist bisher bis Ende 2025 befristet. Derzeit werden Gesetzentwürfe ausgearbeitet, damit die vorgesehenen Entlastungen möglichst ab 2026 wirken können.  9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Strompreise für Verbraucher und Unternehmen langfristig zu senken und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, und welche Höhe von Strompreisen hält die Bundesregierung für wettbewerbsfähig? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen Strom zu möglichst niedrigen Preisen erhalten können. Für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen orientieren sich wettbewerbsfähige Strompreise an den Bedingungen im internationalen Vergleich, insbesondere mit wichtigen Industriestandorten wie den USA oder China. Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 den Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) angenommen und damit eine wesentliche Grundlage für die Einführung eines Industriestrompreises geschaffen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Einführung eines Industriestrompreises vor, sofern die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden können. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Strompreiskompensation ausgeweitet und über 2030 hinaus verlängert wird, um weitere Bereiche der Wirtschaft entlasten zu können. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Gaskraftwerksstrategie auf die Strompreisentwicklung in den kommenden Jahren? Die Details der Kraftwerksstrategie sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht finalisiert, so dass hierzu keine konkrete Antwort gegeben werden kann. 11. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Technologieoffenheit“ im Kontext der Energiewende, und welche Technologien werden konkret darunter gefasst (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalition svertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 35)? Anders als in der Fragestellung angenommen, enthält Seite 35 des Koalitionsvertrags kein Zitat mit Bezug zur Technologieoffenheit. Technologieoffene Ansätze werden im Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen angesprochen und von der Bundesregierung umgesetzt. Letztlich geht es darum, den Wettbewerb zwischen verschiedenen technologischen Lösungen zu ermöglichen. 12. Welche Förderprogramme plant die Bundesregierung ggf., um innovative Energietechnologien, einschließlich SMR und Wasserstofftechnologien, zu unterstützen? Relevante Energietechnologien werden bereits durch die Bundesregierung gefördert. Weitere Förderprogramme sind noch in Vorbereitung. Mit Blick auf die Small-Modular-Reactor-(SMR)-Technologie wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 13. Welche konkreten Gründe führten zur Äußerung oder Entscheidung der Bundesministerin, die Kernkraft künftig im Rahmen von EU-Taxonomie oder Forschungsprogrammen als „grüne“ oder klimafreundliche Energieform zu akzeptieren, und handelt es sich hierbei um eine Auffassung der Bundesregierung (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-taxonomie-bun desregierung-findet-frankreichs-atomstrom-jetzt-klimafreundlich-a-37ebf 61f-7979-4848-a6e0-4880e222d956)? 14. Wie begründet die Bundesregierung diesen in Frage 13 genannten Kurswechsel gegenüber der bisherigen energiepolitischen Linie, in der die Kernkraft explizit ausgeschlossen wurde – auch mit Blick auf CO₂- Bilanz, Versorgungssicherheit und Entsorgungsproblematik? 15. Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der langfristig sicheren Versorgungslage und der europäischen Entwicklungen (z. B. Frankreich, Schweden, Finnland) eine Neubewertung der Kernenergie in Deutschland für notwendig oder geboten? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Die EU-Taxonomie ist grundsätzlich technologieoffen. In der EU-Taxonomie- Verordnung können auch Aktivitäten im Bereich der Nuklearenergie bereits heute als nachhaltig anerkannt werden, sofern sie die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie zu den entsprechenden Aktivitäten einhalten. Mitgliedstaaten besitzen zudem Souveränität über die Wahl ihres Energiemixes und somit über Präferenzen für unterschiedliche Technologien auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Daraus entstehen jedoch keine Vorfestlegungen in Bezug auf die Förderung von bestimmten Technologien auf EU-Ebene. In Deutschland wurde die kommerzielle Nutzung von Kernenergie zur Erzeugung elektrischer Energie beendet. Die drei letzten Kernkraftwerke stellten zum 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Für Deutschland gilt: Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten politischen Konsens gesetzlich beschlossen. Die Entscheidung des Gesetzgebers zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung ist sowohl zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erfolgt. Darüber hinaus verweist die die Bundesregierung auch im Übrigen auf ihre Antworten vom 4. Juni 2025 bzw. 10. Juni 2025 auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 21/396 bzw. auf die Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 24/469. 16. Was ist unter dem sogenannten Südbonus konkret zu verstehen, den Bundesministerin Katherina Reiche im Zusammenhang mit dem geplanten Kraftwerksausbau erwähnt hat (www.wiwo.de/unternehmen/energie/kath erina-reiche-beim-energie-kongress-so-will-die-neue-ministerin-die-ener giepolitik-veraendern/100133067.html)? 17. Wo genau wird nach den Plänen der Bundesregierung die Trennlinie für den Südbonus verlaufen, also zwischen jenen Regionen Deutschlands, die in den Genuss der Förderung kommen, und denen, die diese Förderung nicht erhalten können, und nach welchen Kriterien wird diese Trennlinie festgelegt? 18. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Bundesregierung die staatliche Förderung in Form des sogenannten Südbonus gewähren? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Eine Komponente der regionalen Steuerung, der sogenannte Südbonus, war bereits Bestandteil der Planungen zur Kraftwerksstrategie der vorherigen Bundesregierung. Erklärungen zur möglichen Ausgestaltung, Funktionsweise und räumlichen Ausdehnung finden sich im damals veröffentlichten Konsultationspapier unter Ziffer I.4.d (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Downloads/Energie/kraftwerkssicherheitsgesetz-steuerbare-kapazitaeten-versor gungssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Diese fließen auch in aktuellen Überlegungen ein. Anpassungen sind im aktuellen Verfahren allerdings möglich. 19. Welche finanzielle oder strukturelle Förderung plant die Bundesregierung, um die Versorgungssicherheit im besonders betroffenen süddeutschen Raum – insbesondere in Bayern – kurzfristig wie langfristig zu garantieren? Die Bundesregierung stellt sicher, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland überall und jederzeit gewährleistet ist. Für diesen Zweck wird die Versorgungssicherheit umfassend und fortlaufend analysiert und bewertet (siehe Antwort zu Frage 3). Dabei wird auch berücksichtigt, dass der sogenannte netztechnische Süden (siehe Antwort zu Frage 18) einen deutlich größeren Bestand sowohl an Erzeugungs- als auch an Stromverbrauchszentren umfasst. Der netztechnische Süden ist deutlich größer als der geographische Süden und wird aus der Netzsituation abgeleitet, die sowohl die Netzengpassproblematik als auch andere Stabilitätsaspekte des Stromsystems berücksichtigt. 20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den massiven Ausbau von Gaskraftwerken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren? Die sichere Versorgung mit elektrischer Energie – Strom – ist ein zentrales Gut für den Industriestandort Deutschland. Um die Resilienz des Stromsystems weiter zu erhöhen, sieht der Koalitionsvertrag schnelle Ausschreibungen von Gaskraftwerken vor. Gas dient hierbei als Übergangstechnologie. 21. Welche Herkunftsländer für Gasimporte werden im Rahmen der Kraftwerksstrategie künftig als verlässlich eingestuft, und wie wird das geopolitische Risiko dabei berücksichtigt? Der Gaseinkauf obliegt den Unternehmen und nicht der Bundesregierung. Diese führen eine Risikoabwägung durch und diversifizieren die Gasherkunftsländer. Aktuell wird Gas per Pipeline nach Deutschland vor allem aus Norwegen, den Niederlanden sowie Belgien importiert. Das LNG, das an deutschen Terminals direkt angelandet wird, kommt zum Großteil aus den USA. 22. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch neue konventionelle Kraftwerkskapazitäten keine langfristige Lock-in-Abhängigkeit von Erdgas entsteht, insbesondere angesichts des bisher geringen Anteils tatsächlich verfügbarer Wasserstoffmengen? Die Frage der langfristigen Dekarbonisierung von Kraftwerken stellt sich unabhängig von der aktuellen Kraftwerksstrategie, da nationale und europäische Klimaziele übergreifend gelten. Mögliche Optionen zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität ist die Verwendung klimaneutraler Brennstoffe, unter anderem grünen Wasserstoffs, oder die Abscheidung von klimaschädlichen Emissionen. 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen und technischen Abläufen der großflächigen Stromausfälle in Spanien und Portugal im April 2025 vor, und inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung ähnliche Ereignisse auch in Deutschland oder Mitteleuropa möglich? Es wird bei den Fragen 23 bis 26 auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen „Lehren aus dem Stromausfall in Spanien und Portugal für das Stromnetz in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/785) sowie „Mögliche Gefährdung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/679) verwiesen. 24. Welche konkreten Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Übertragungsnetzbetreiber in Reaktion auf die Stromausfälle in Spanien und Portugal im April 2025 veranlasst, um Störungen in den Netzen zu vermeiden? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Welche konkreten Maßnahmen hat ggf. die Bundesregierung in Reaktion auf diesen Vorfall veranlasst oder geprüft, um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Übertragungsnetzes gegen großräumige Störungen zu erhöhen? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 26. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des fortschreitenden Umbaus der Energieinfrastruktur (u. a. durch volatile Einspeiser, Wegfall grundlastfähiger Kapazitäten) einen wachsenden Bedarf für redundante oder dezentrale Netzsicherheitsmechanismen? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 27. Hat die Bundesregierung Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die geplanten Gaskraftwerke erstellt, und wenn ja, in welcher Form? a) Wenn ja, welcher fossile oder erneuerbare Energieträger soll zugunsten von Gas verdrängt werden und in welchem Ausmaß? b) Wenn ja, welche Länder bzw. Lieferanten werden den zusätzlichen Bedarf decken? c) Wenn ja, wie viele LNG (Liquefied Natural Gas)-Tanker mit welcher Ladekapazität müssen hierfür zusätzlich in Deutschland pro Jahr gelöscht werden? d) Wenn ja, plant die Bundesregierung, die Kapazität von LNG- Terminals und weitere Infrastruktur weiter auszubauen, und falls zutreffend, in welchem Umfang (bitte die geplanten Gesamtkosten angeben)? e) Wenn ja, mit wem bzw. welchen Ländern wurden bereits zusätzliche Lieferverträge abgeschlossen? f) Wenn ja, aus welchen Förderquellen wird Deutschland mehrheitlich Gas beziehen – Frackinggas oder herkömmlich gefördertes Gas (zum Transport in Schiffen jeweils verflüssigt als LNG)? g) Wenn ja, welcher zusätzliche Energieaufwand und damit CO2- Ausstoß entsteht durch den Bezug von LNG, das thermisch aufbereitet werden muss, im Vergleich zur vergleichbaren Menge aus der Nord- Stream-2-Pipeline ab der Produktion? h) Wenn ja, inwieweit werden deutsche Klimaziele somit weiter belastet durch zusätzlichen CO2-Ausstoß, und wie kann dies kompensiert werden? i) Wenn ja, welcher durchschnittliche Preisunterschied pro Barrel LNG liegt der Kalkulation zugrunde im Vergleich zum Bezug einer vergleichbaren Menge an Erdgas durch Nord Stream 2? j) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den Verbraucher von Erdgas nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren erwarten? k) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den Stromverbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren erwarten? l) Wenn ja, innerhalb welches Zeitraumes sollen sich die zusätzlichen Gaskapazitäten amortisieren? Die Fragen 27 bis 27l werden gemeinsam beantwortet. Die Details der Kraftwerksstrategie sind noch nicht finalisiert, so dass hierzu keine konkrete Antwort gegeben werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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