Wehrbericht 2024: Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen
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Wehrbericht 2024: Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/999
21. Wahlperiode 25.07.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Kurt
Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Andreas Paul, Heinrich Koch, Dr. Daniel Zerbin,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Wehrbericht 2024 – Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und
Umgang mit extremistischen Tendenzen
Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar
2022 hat die damalige Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter dem Leitbegriff der „Zeitenwende“
angekündigt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-sondersitzu
ng-882198). Der angekündigte Umbau der Bundeswehr wurde begleitet von
weitreichenden politischen Versprechen und intensiver öffentlicher
Kommunikation (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-national
e-sicherheitsstrategie-5636234).
Nach Auffassung der Fragesteller besteht auch drei Jahre nach dem Beginn
umfassender Reformbemühungen weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen
den erklärten politischen Zielen, den bereitgestellten Haushaltsmitteln und den
bislang erzielten Fortschritten. Insbesondere in den Bereichen materielle
Ausstattung, Personalgewinnung, strukturelle Reformen und
Infrastrukturmodernisierung sehen sie nach wie vor gravierende Defizite. Aus Sicht der Fragesteller
bestätigt auch der Jahresbericht 2024 der Wehrbeauftragten
(Bundestagsdrucksache 20/15060) strukturelle Schwächen in der Bundeswehr, die nicht nur die
Einsatzbereitschaft gefährden, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber
beeinträchtigen können. Eine substanzielle Verbesserung gegenüber den
Vorjahren sei nicht erkennbar. So bleibe etwa die Abbruchquote, insbesondere im
ersten Dienstjahr, weiterhin hoch. Um dem entgegenzuwirken, sollen die
Gründe für Dienstabbrüche systematisch erfasst und junge Menschen stärker an die
Bundeswehr gebunden werden (vgl. ebd., S. 10). Gleichzeitig setzt das
Bundesministerium der Verteidigung verstärkt auf gesellschaftspolitische Themen wie
Vielfalt und Gleichstellung (vgl. ebd., S. 120 ff.). Die Frage, inwieweit
Programme zu diesen Themenkomplexen tatsächlich zur Einsatzfähigkeit der
Streitkräfte beitragen, bleibt in den Augen der Fragesteller offen.
Zudem mehren sich Hinweise auf eine weit gefasste Auslegung des
Extremismusbegriffs, die zu einer steigenden Zahl von Verdachtsfällen und
dienstrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Truppe führt. Seit Dezember 2023 besteht die
Möglichkeit, Soldaten bei sogenannten extremistischen Bestrebungen zügig zu
entlassen (www.bmvg.de/resource/blob/5837134/e015425b896dddc14643e6d4
8bed4a71/dl-extremismusbericht-2023-data.pdf; S. 29). Darüber hinaus weist
der Extremismusbericht 2023 des Bundesministeriums der Verteidigung auf
eine steigende Zahl von Verdachtsfällen sogenannter
verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates hin, womit Bestrebungen gemeint sind, die das
Vertrauen in staatliche Institutionen systematisch untergraben und dadurch die
freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen können (vgl. ebd.,
S. 12).
Mehrere Sachverständige äußerten im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum
neuen Entlassungsrecht bei extremistischen Bestrebungen erhebliche
verfassungs- und verwaltungsrechtliche Bedenken (Wortprotokoll der 51. Sitzung des
Verteidigungsausschusses vom 13. November 2023, www.bundestag.de/resourc
e/blob/987382/753c4f67356dffee0ec77bc078deb256/Wortprototokoll.pdf).
Kritisiert wurden insbesondere die Schwächung der Unschuldsvermutung (vgl.
ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 45), die Möglichkeit von Entlassungen
auf bloße Verdachtsmomente hin (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 96) sowie
eine potenziell zu weite Auslegung des Extremismusbegriffs (vgl. ebd. Oberst
André Wüstner, S. 8). Es bestehe die Gefahr, dass Soldaten mit abweichenden
politischen Haltungen unter Generalverdacht geraten (vgl. ebd. Hauptmann
Andreas Füllmeier, S. 9). Zudem wurde der fehlende richterliche Vorbehalt bei
einem so weitreichenden Eingriff wie der Entfernung aus dem Dienstverhältnis
als problematisch eingeschätzt (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 14).
Vor dem Hintergrund der im Wehrbericht 2024 dokumentierten strukturellen
Defizite, der bisher begrenzten Fortschritte bei der Umsetzung der
Reformvorhaben sowie der laufenden politischen Debatte über ein neues
Wehrdienstmodell sehen die Fragesteller weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der
strategischen Prioritätensetzung und des Umgangs der Bundesregierung mit
extremistischen Tendenzen in der Bundeswehr. Eine konsequente
Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen erscheint ihnen dabei zwar notwendig,
jedoch besteht in ihren Augen die Gefahr, dass Maßnahmen ohne hinreichende
rechtsstaatliche Absicherung die innerdienstliche Vertrauenskultur und die
Meinungsfreiheit in den Streitkräften beeinträchtigen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten administrativen, rechtlichen oder vergabetechnischen
Hürden haben den vollständigen Mittelabruf aus dem Sondervermögen im
Jahr 2024 verhindert?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig eine vollständige
Ausschöpfung der Mittel zu gewährleisten (vgl. Frage 1)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Gründen für die
weiterhin hohe Abbruchquote im ersten Dienstjahr vor, und welche
konkreten Maßnahmen wurden seitdem zur Verbesserung der Verbleibquote
eingeleitet?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle angeblicher oder
tatsächlicher „Delegitimierung des Staates“ durch aktive oder ehemalige
Bundeswehrangehörige im Jahr 2023, bzw. welche konkreten Aussagen,
Handlungen oder digitalen Inhalte führten zur entsprechenden Bewertung
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit anonymisierten
Fallbeispielen aufschlüsseln)?
5. Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung bei der Einordnung von Kritik
an Regierung, Parlament oder Justiz als „delegitimierend“ an, und wie wird
dabei sichergestellt, dass diese nicht mit grundrechtlich geschützter
Meinungsäußerung verwechselt wird (vgl. Frage 4)?
6. Wie viele Bewerber für den militärischen Dienst wurden in den Jahren 2023
und 2024 aufgrund negativer Sicherheitsüberprüfung abgelehnt?
7. Welche konkreten spezifischen Rekrutierungsstrategien werden ggf.
entwickelt, um ein neues Wehrdienstmodell bei der Zielgruppe zu bewerben
und ansprechend darzustellen?
8. Gibt es Pläne zur engeren Kooperation mit Schulen und Universitäten, um
den Wehrdienst als Teil eines Bildungs- oder Entwicklungsprogramms
attraktiver zu gestalten?
9. Sollen Systeme zur Erfolgsmessung und Evaluierung der Effektivität eines
neuen Wehrdienstmodells implementiert werden, und wenn ja, welche?
Berlin, den 23. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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