Mögliche Gefahren der Populationsentwicklung und Maßnahmen zur effektiven Bejagung der invasiven Neozoe Nutria
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Mögliche Gefahren der Populationsentwicklung und Maßnahmen zur effektiven Bejagung der invasiven Neozoe Nutria
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/948
21. Wahlperiode 22.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf
Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario
Seifert und der Fraktion der AfD
Mögliche Gefahren der Populationsentwicklung und Maßnahmen zur effektiven
Bejagung der invasiven Neozoe Nutria
Die Nutria (Myocastor coypus), ursprünglich in Südamerika beheimatet, zählt
gemäß EU-Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 zu den invasiven
gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung.
In Deutschland breitet sie sich seit Jahren stark aus – mit weitreichenden
ökologischen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Folgen. Der Deutsche
Jagdverband (DJV) dokumentierte für das Jagdjahr 2020/21 bundesweit über 202 134
erlegte Nutrias – eine Verachtfachung gegenüber dem Jahr 2010 (vgl. DJV,
Streckenstatistik, 2022; www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2025-
02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Nutria_2023_2024.jpg).
Die Tiere vermehren sich aufgrund ganzjähriger Fortpflanzungsfähigkeit und
fehlender natürlicher Feinde besonders rasant. Durch ihre unterirdischen
Baustrukturen gefährden Nutrias die Stabilität von Ufer- und Deichanlagen, was
insbesondere bei Hochwasserereignissen ein erhebliches Risiko für Menschen
und Infrastruktur darstellt (vgl. Bundesamt für Naturschutz, Neobiota 2020;
EU-Kommission, Invasive Alien Species, ec.europa.eu/environment/nature/inv
asivealien/index_en.htm). Zugleich schädigen sie mit ihrem Fraß an
Röhrichten, Wasserpflanzen und landwirtschaftlichen Kulturen empfindliche
Ökosysteme sowie Agrarflächen – etwa durch Ertragsverluste bei Mais, Zuckerrüben
und Getreide (vgl. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Neobiota-Steckbrief
Nutria, 2021; DJV 2023). Trotz der jagdrechtlichen Einstufung der Nutria als
jagdbare Art gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) i. V. m. Anlage 1,
gestaltet sich eine flächendeckende Bestandskontrolle durch Jäger angesichts der
anspruchsvollen Lebensweise, hoher Reproduktionsraten und rechtlicher Hürden
als unzureichend. Forschungsbedarf besteht zudem in Bezug auf
Populationsdynamik, Wanderungsverhalten und geeignete Managementmethoden (www.be
rlin.de/lb/tierschutz/wildtiere/artikel.1526908.php#:~:text=Eine%20erste%20St
udie%20in%20Italien,wissenschaftlich%20weiterentwickelt%20und%20erprob
t%20werden).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die
Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen bewertet, welche Maßnahmen ggf.
bereits ergriffen wurden und inwiefern eine Intensivierung der Bejagung – auch
im Sinne des Natur-, Hochwasser- und Artenschutzes – ggf. für notwendig und
umsetzbar erachtet wird.
Die Fragesteller verweisen im Zusammenhang mit der Erfragung konkreter
Bestands- und Abschusszahlen sowie ihren Fragen zur Umsetzung des
Jagdrechtes in den Bundesländern auf Auswertungen zu anderen jagdbaren
Tierarten, die dem Thünen-Institut vorliegen, und gehen davon aus, dass auf
Bundesseite auch zum als invasive Art bejagbaren Nutria Daten der Länder auf
Bundesebene ausgewertet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27420 und gdi.th
uenen.de/wo/waldatlas/?workspace=waldatlas_wild&instanz=wo sowie www.l
kspn.de/media/file/formulare/umweltamt/jagd_naturschutz/2022/formular_flac
hendeckende_erfassung_2023_im_rahmen_des_projektes_wildtier-information
ssystem.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie entwickelte sich die Populationsdichte der Nutria in Deutschland in
den Jahren 2005 bis 2025 bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor, wie viele Nutrias in
den Jagdjahren 2015, 2020, 2021, 2022 und 2023 bundesweit erlegt
wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte die Jagdstrecken nach
Bundesländern für den angegebenen Zeitraum aufschlüsseln)?
3. Welche wissenschaftlichen europaweiten Studien zur Populationsdynamik
der Nutria liegen der Bundesregierung ggf. aktuell vor (vgl. BfN, EU-
Kommission 2020 bis 2024 in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Sind der Bundesregierung durch Nutria hervorgerufene Schäden an
Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichen, Dämmen), Uferstrukturen und
landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Einbrüchen der Ackerflächen und
Folgetechnik bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Schadensart, Häufigkeit
und Schadenshöhe in den letzten fünf Jahren auflisten, vgl. dazu auch
www.deutschlandfunknova.de/beitrag/nutrias-warum-die-nagetiere-abges
chossen-werden#:~:text=Gejagt%20werden%20die%20Nutrias%20aber,S
chilffl%C3%A4chen%2C%20die%20den%20Deich%20sch%C3%BC
tzen)?
5. Welche Auswirkungen hat der Nutriabestand nach Kenntnis der
Bundesregierung auf naturschutzfachlich sensible Lebensräume, insbesondere
Röhrichtzonen, Brutstätten für gefährdete Vogelarten (Bodenbrüter),
Laichgewässer und Biotope geschützter Arten (vgl. BfN 2020, EU IAS
(invasive alien species) Factsheet)?
6. Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit der Nutriabejagung mit
dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie mit der EU-
Verordnung 1143/2014 über invasive Arten (insbesondere Artikel 19) eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
7. Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen Bundesländern zur Anwendung von Nachtsichttechnik,
Schalldämpfern und Lebendfallen bei der Bejagung der Nutria, und wie
einheitlich sind diese Vorgaben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern umgesetzt, bzw. gibt es Bestrebungen der Bundesregierung,
Vorgaben zur Erlegung der Nutria zu vereinheitlichen?
8. Gibt es Bestrebungen, bundesweit einheitliche jagdrechtliche
Rahmenbedingungen für den Einsatz alternativer Bejagungstechniken (z. B.
Zulassung Bogenjagd, elektronische Fangsysteme, wie im Ausland teilweise
angewandt, vgl. intuitivbogen.at/bogenjagd-pro-und-contra-zur-jagd-mit-p
feil-und-bogen#:~:text=Die%20Jagd%20mit%20dem%20Bogen,Pfeil%20
und%20Bogen%20wiederum%20erlaubt und www.dbjv.org/assets/data/d
ownloads/dbjv_bericht_nutria_reduzierung_haguenau_2017.pdf) zu
schaffen?
9. Welche jagdlichen und finanziellen Maßnahmen (z. B. Prämien,
Fanggeräteförderung) zur Populationskontrolle der Nutria werden auf ggf.
Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene
möglicherweise derzeit gefördert (bitte ggf. nach Bundesländern auflisten)?
10. Hat sich die Bundesregierung zum Beitrag hauptamtlicher Jäger, z. B. im
Auftrag von Wasserverbänden, zur effektiven Bekämpfung der Nutria eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und gibt es
diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung flächendeckende Strategien
(wenn ja, bitte ausführen)?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Evaluationsberichte oder
Studien zur jagdlichen Wirkung bestehender Programme der Länder (z. B.
möglicher Fallenprämien oder Technikförderung, vgl. Frage 9), und wenn
ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung deren Ergebnisse?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Forschungsvorhaben zur
ökologischen Ausbreitung, Reproduktionsbiologie, Krankheitsübertragung
(Zoonosen) und Wanderungsdynamik der Nutria, und wenn ja, werden diese
durch die Bundesregierung gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte
ausführen)?
13. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung smarter Fallensysteme
(z. B. mit Bilderkennungssoftware oder Sensortechnik) zur gezielten,
tierschutzgerechten Entnahme der Nutria?
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Nutriaaufkommen im urbanen
Raum (bitte ggf. ausführen), und wie bewertet die Bundesregierung ggf.
das Risiko für Siedlungsräume und mögliche Eingriffsmaßnahmen?
15. Sind der Bundesregierung Programme oder Projekte zur Nutzung von
Nutriafleisch (z. B. in Gastronomie, Tiernahrung) und Pelz (z. B.
Verspinnung, Handwerk) bekannt, und wenn ja, welche?
16. Welche tierschutzrechtlichen Anforderungen gelten bei Fang und Tötung
der Nutria, insbesondere im Hinblick auf die Jagd im Wasser, den Einsatz
von Jagdhunden und den Fang mit Lebendfallen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer weiteren
exponentiellen Ausbreitung der Nutria in Deutschland ohne verschärfte
Eingriffsmaßnahmen?
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu Erfahrungen anderer EU-
Staaten im Umgang mit Nutria (z. B. Frankreich, Italien), und wenn ja,
welche Handlungsempfehlungen leitet sie daraus ggf. ab?
19. Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung oder Ausweitung der
nationalen Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
unter besonderer Berücksichtigung der Nutria?
Berlin, den 18. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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