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Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland - Schutzstatus und Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6160)

dip / drucksache 22.06.2026 · WP 21 · 21/6596 · Antwort · Original ↗

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Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland - Schutzstatus und Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6160) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6596 21. Wahlperiode 22.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6160 – Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland – Schutzstatus und Auswirkungen auf die Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bestände der Nonnengans haben in den vergangenen Jahren in Deutschland und Nordwesteuropa stark zugenommen. Gleichwohl unterliegt die Art weiterhin einem strengen Schutzregime nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), welches eine reguläre Bejagung grundsätzlich ausschließt. Diese Entwicklung führt insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen zu zunehmenden Nutzungskonflikten. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kommt es insbesondere in den Küstenregionen zu erheblichen Fraßschäden durch Wildgänse, die zu spürbaren Ertragseinbußen auf landwirtschaftlichen Flächen führen (www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/land wirtschaft/tierhaltung/weidetiere/wildgaense-153991.html). Die wirtschaftlichen Belastungen für betroffene landwirtschaftliche Betriebe sind erheblich. Die Problematik ist keineswegs auf Niedersachsen beschränkt. Auch in weiteren norddeutschen Bundesländern sowie zunehmend in Binnenregionen Deutschlands wird von vergleichbaren Entwicklungen berichtet. Damit handelt es sich um ein überregionales Problem mit wachsender Dynamik. Das Bundesamt für Naturschutz bestätigt zunehmende Konflikte zwischen wachsenden Beständen geschützter Gänsearten und der landwirtschaftlichen Nutzung (www.bfn.de/thema/gaensemanagement). Gleichzeitig zeigen Untersuchungen aus dem Umfeld des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), dass Gänsefraß zu erheblichen Biomasseverlusten und damit zu relevanten Nutzungseinschränkungen führen kann (www.nabu.de/natur-und-landschaft/landn utzung/landwirtschaft/gaensemanagement.html). Auch auf europäischer Ebene weist die European Environment Agency auf stark wachsende Wildgansbestände und zunehmende Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft hin (www.eea.europa.eu). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob das bestehende Schutzregime noch der tatsächlichen Bestandsentwicklung entspricht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. oder ob die Bundesregierung trotz wachsender Probleme ausreichende Maßnahmen zur Begrenzung landwirtschaftlicher Schäden ergreift.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand der Nonnengans in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Ergebnisse des nationalen Vogelschutzberichts für den Berichtszeitraum 2019 bis 2024 wurden durch das Bundesamt für Naturschutz, die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und den Dachverband Deutscher Avifaunisten veröffentlicht (www.dda-web.de/downloads/publications/statusreport s/vid_bestandssituation_2025.pdf). Darin enthalten sind auch die nationalen Ergebnisse zur Nonnengans bzw. Weißwangengans (Branta leucopsis). Der Bestand der Weißwangengans hat sich in Europa weitestgehend stabilisiert. Größere Populationsschwankungen bzw. Bestandseinbrüche sind vor allem auf wiederholte jüngste HPAI-Ausbrüche („Vogelgrippe“) zurückzuführen. Auch die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen in den arktischen Brutgebieten verstärken diese Populationsschwankungen. Der Bestand an Brutpaaren und an Rastvögeln hat sich in Deutschland in den letzten Jahren auf 1 900 bis 2 000 Brutpaare und einem Frühjahrsrastbestand von 600 000 Individuen stark erhöht.  2. Über welche belastbaren Daten verfügt die Bundesregierung zum tatsächlichen Umfang landwirtschaftlicher Schäden durch Nonnengänse in Deutschland? Eine artspezifisch differenzierte Dokumentation von Schäden durch die Weißwangengans z. B. an Ackerkulturen und Grünland liegt der Bundesregierung, aufgrund der Zuständigkeit der Länder, nicht vor.  3. In welchen Regionen Deutschlands treten nach Kenntnis der Bundesregierung besonders hohe Schadensintensitäten auf, und wie werden diese quantifiziert? Die Weißwangengans tritt während des Vogelzugs in größeren Ansammlungen vor allem in den Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins auf. Detaillierte Informationen zu möglichen Schadensintensitäten liegen in den Ländern vor.  4. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Entschädigungszahlungen für durch Nonnengänse verursachte Schäden geleistet worden (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über nicht kompensierte Schäden und daraus resultierende wirtschaftliche Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe vor? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Gesamtübersicht über die Höhe etwaiger in den Ländern geleisteten Entschädigungszahlungen für durch Weißwangengänse verursachte Schäden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  6. Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung den aktuellen Schutzstatus der Nonnengans trotz steigender Bestände als weiterhin angemessen? Die relevanten Daten werden von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung erfasst (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Richtlinie enthält keinen Automatismus zur Anpassung des Schutzstatus aufgrund der Populationsgröße einzelner Arten.  7. Welche konkreten Schwellenwerte oder Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um eine Anpassung des Schutzstatus auf europäischer Ebene zu prüfen?  8. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode auf EU-Ebene ergriffen, um eine Neubewertung des Schutzstatus der Nonnengans zu erreichen?  9. Wenn keine Initiativen ergriffen wurden (vgl. Frage 8), welche fachlichen oder politischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) enthält keinen Automatismus zur Anpassung des Schutzstatus aufgrund der Populationsgröße einzelner Arten. Die Bundesregierung wird die Populationsentwicklung der Weißwangengans weiter genau beobachten und ist im engen Austausch mit der EU-Kommission und den Ländern. Mit den in der Antwort zu Frage 12 genannten Maßnahmen bestehen bereits wirkungsvolle Möglichkeiten zur Verringerung der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. 10. Welche konkreten rechtlichen und administrativen Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie? 11. In welchem Umfang werden solche Ausnahmeregelungen (vgl. Frage 10) in den Bundesländern tatsächlich genutzt, und welche Unterschiede bestehen dabei? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmeregelungen liegt in den Ländern. In Niedersachsen beispielsweise darf die Weißwangengans (Branta leucopsis) seit dem Jahr 2021 vom 1. August bis zum 15. Januar unter Auflagen entnommen werden. 12. Welche konkreten Maßnahmen zur Vergrämung oder Bestandsregulierung werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Nonnengänse derzeit angewendet, und welche quantifizierbaren Effekte sind damit ggf. erzielt worden? Wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung von Fraßschäden durch Gänse und andere Wasservögel basieren auf dem Prinzip von gleichzeitiger „Ruhe und Störung“. Hierbei wird der Störung, die durch die Jagd oder Vergrämung auf Flächen mit zu schützenden wertvollen Ackerkulturen oder Grünland hervorgerufen wird, ein System aus Ausgleichsflächen entgegengestellt, auf denen die Vögel maximal geschont sind und ruhen und äsen können. Ohne diese Ausgleichsflächen besteht das Risiko, dass sich der Gänsefraßschaden durch Vergrämung dadurch erhöht, dass die Vögel durch häufiges Aufstören einen erhöhten Nahrungsbedarf haben und sich wegen der fehlenden Rückzugsmöglichkeiten auf viel größerer Fläche verteilen. Als Ruheflächen eignen sich Naturschutzvorrangflächen, bereits abgeerntete Felder oder Flächen, in denen kompensationsfähige Zwischenkulturen angebaut werden. 13. Welche wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor (vgl. Frage 12)? Zu Problemen und Lösungsansätzen im Gänseschadensmanagement gibt es verschiedene wissenschaftliche Publikationen (z. B. www.nna.niedersachse n.de/download/100801/B99-3_Voegel_in_der_Kulturlandschaft.pdf). Untersuchungen zu anderen jagdbaren Gänsearten wie der Graugans und der Nilgans (www.jagdverband.de/djv-empfehlung-zur-guten-fachlichen-praxis-bei-der-jag d-auf-wildgaense) folgen ebenfalls dem Konzept von Vergrämungs- und Ruheflächen. Sie haben darüber hinaus gezeigt, dass lokale Jagd im üblichen Maß langfristig keinen messbaren Einfluss auf die Populationsgröße der untersuchten Arten hatte [vgl. auch Kalchreuter, H. (2000): Wasservogeljagd und ihre Auswirkungen auf Wasservogelbestände. Schr.R Landschaftspflege u. Naturschutz 60, 147–158]. Da die Weißwangengans in Deutschland nur als Wintergast in größerer Zahl auftritt und sich die Haupt-Brutgebiete in der arktischen Tundra der Bestandserfassung und dem Management weitestgehend entziehen, ist ein Bestandsmanagement nur mit internationaler Kooperation möglich (siehe auch Antwort zu Frage 19). 14. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung ggf. gegen bundeseinheitliche Mindeststandards im Umgang mit stark wachsenden Populationen geschützter Arten? Bundesweit einheitliche Mindeststandards, die auch lokale biogeographische Besonderheiten abbilden, sind wünschenswert, um Wildtierpopulationen wiederherzustellen und zu vernetzen. 15. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen stellt der Bund den Ländern zur Verfügung, und in welchem Umfang werden diese tatsächlich in Anspruch genommen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 14 verwiesen. Die Entschädigung von Schäden durch Gänse liegt in der Zuständigkeit der Länder. 16. In welchem Stand befinden sich etwaige Planungen der Bundesregierung für einen bundesweiten Managementplan für Wildgänse? Es existieren internationale Management- und Aktionspläne für die Weißwangengans, Graugans (Anser anser) sowie Zwerggans (Anser erythropus) und Waldsaatgans (Anser fabalis) sowie eine Taskforce zu Gänsen und Landwirtschaft im Rahmen der AEWA EGMP (vgl. www.unep-aewa.org/publication/int ernational-single-species-management-plan-barnacle-goose-russiagermany-net herlands). Die EGMP ist eine internationale Koordinierungsstelle und dem Dach des AEWA-Abkommens (Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch- eurasischen wandernden Wasservögel). Diese Plattform setzt einen Rahmen für einen koordinierten Prozess für die Bewirtschaftung von Gänsepopulationen in Europa, mit dem Ziel, diese in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Die Beschlüsse der EGMP sind nicht rechtlich bindend und für alle EU- Mitgliedstaaten gilt die EU-Vogelschutzrichtlinie. 17. Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für die Forschung, das Monitoring und Management von Wildganspopulationen bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um Wildganspopulationen zu erforschen, wurde eine Projektförderung in Höhe von etwa 8 000 Euro für das Gänse- und Schwanenmonitoring im Jahr 2026 bereitgestellt. Hierzu wurde das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Dauerhafte Absicherung des digitalen Monitorings von Rast- und seltenen Brutvögeln, Ausbau des Einsatzes digitaler Werkzeuge im ehrenamtlichen Vogelmonitoring“ vergeben. Weitere finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für Forschung, Monitoring und Management von Wildganspopulationen seitens der Bundesregierung nicht bereitgestellt. 18. In welchen Punkten sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im Bundesnaturschutzrecht im Hinblick auf stark zunehmende Populationen geschützter Arten? Zunehmende Populationen von geschützten Arten lassen keine direkte Schlussfolgerung auf einen Anpassungsbedarf des Bundesnaturschutzrechts zu. Es wird daher kein Anpassungsbedarf im Bundesnaturschutzrecht gesehen. 19. Welche konkreten politischen und rechtlichen Schritte plant die Bundesregierung innerhalb der laufenden Wahlperiode, um die dokumentierten Schäden durch Nonnengänse wirksam zu begrenzen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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