Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland - Schutzstatus und Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6160)
Text
Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland - Schutzstatus und Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6160)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6596
21. Wahlperiode 22.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6160 –
Ausbreitung der Nonnengans in Deutschland – Schutzstatus und Auswirkungen
auf die Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bestände der Nonnengans haben in den vergangenen Jahren in
Deutschland und Nordwesteuropa stark zugenommen. Gleichwohl unterliegt die Art
weiterhin einem strengen Schutzregime nach der europäischen
Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), welches eine reguläre Bejagung
grundsätzlich ausschließt.
Diese Entwicklung führt insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten
Regionen zu zunehmenden Nutzungskonflikten. Nach Angaben des
Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz kommt es insbesondere in den Küstenregionen zu erheblichen
Fraßschäden durch Wildgänse, die zu spürbaren Ertragseinbußen auf
landwirtschaftlichen Flächen führen (www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/land
wirtschaft/tierhaltung/weidetiere/wildgaense-153991.html). Die
wirtschaftlichen Belastungen für betroffene landwirtschaftliche Betriebe sind erheblich.
Die Problematik ist keineswegs auf Niedersachsen beschränkt. Auch in
weiteren norddeutschen Bundesländern sowie zunehmend in Binnenregionen
Deutschlands wird von vergleichbaren Entwicklungen berichtet. Damit
handelt es sich um ein überregionales Problem mit wachsender Dynamik.
Das Bundesamt für Naturschutz bestätigt zunehmende Konflikte zwischen
wachsenden Beständen geschützter Gänsearten und der landwirtschaftlichen
Nutzung (www.bfn.de/thema/gaensemanagement). Gleichzeitig zeigen
Untersuchungen aus dem Umfeld des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), dass
Gänsefraß zu erheblichen Biomasseverlusten und damit zu relevanten
Nutzungseinschränkungen führen kann (www.nabu.de/natur-und-landschaft/landn
utzung/landwirtschaft/gaensemanagement.html).
Auch auf europäischer Ebene weist die European Environment Agency auf
stark wachsende Wildgansbestände und zunehmende Nutzungskonflikte mit
der Landwirtschaft hin (www.eea.europa.eu).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob das
bestehende Schutzregime noch der tatsächlichen Bestandsentwicklung entspricht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
oder ob die Bundesregierung trotz wachsender Probleme ausreichende
Maßnahmen zur Begrenzung landwirtschaftlicher Schäden ergreift.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand der
Nonnengans in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jährlich und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse des nationalen Vogelschutzberichts für den Berichtszeitraum
2019 bis 2024 wurden durch das Bundesamt für Naturschutz, die
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und den Dachverband Deutscher
Avifaunisten veröffentlicht (www.dda-web.de/downloads/publications/statusreport
s/vid_bestandssituation_2025.pdf). Darin enthalten sind auch die nationalen
Ergebnisse zur Nonnengans bzw. Weißwangengans (Branta leucopsis).
Der Bestand der Weißwangengans hat sich in Europa weitestgehend stabilisiert.
Größere Populationsschwankungen bzw. Bestandseinbrüche sind vor allem auf
wiederholte jüngste HPAI-Ausbrüche („Vogelgrippe“) zurückzuführen. Auch
die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen in den arktischen
Brutgebieten verstärken diese Populationsschwankungen. Der Bestand an Brutpaaren
und an Rastvögeln hat sich in Deutschland in den letzten Jahren auf 1 900 bis
2 000 Brutpaare und einem Frühjahrsrastbestand von 600 000 Individuen stark
erhöht.
2. Über welche belastbaren Daten verfügt die Bundesregierung zum
tatsächlichen Umfang landwirtschaftlicher Schäden durch Nonnengänse in
Deutschland?
Eine artspezifisch differenzierte Dokumentation von Schäden durch die
Weißwangengans z. B. an Ackerkulturen und Grünland liegt der Bundesregierung,
aufgrund der Zuständigkeit der Länder, nicht vor.
3. In welchen Regionen Deutschlands treten nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders hohe Schadensintensitäten auf, und wie werden
diese quantifiziert?
Die Weißwangengans tritt während des Vogelzugs in größeren Ansammlungen
vor allem in den Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins auf.
Detaillierte Informationen zu möglichen Schadensintensitäten liegen in den
Ländern vor.
4. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Entschädigungszahlungen für durch Nonnengänse
verursachte Schäden geleistet worden (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über nicht
kompensierte Schäden und daraus resultierende wirtschaftliche Belastungen
landwirtschaftlicher Betriebe vor?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Gesamtübersicht über die Höhe etwaiger in den
Ländern geleisteten Entschädigungszahlungen für durch Weißwangengänse
verursachte Schäden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung den
aktuellen Schutzstatus der Nonnengans trotz steigender Bestände als
weiterhin angemessen?
Die relevanten Daten werden von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der
regelmäßigen Berichterstattung erfasst (vgl. Antwort zu Frage 1). Die
Richtlinie enthält keinen Automatismus zur Anpassung des Schutzstatus aufgrund
der Populationsgröße einzelner Arten.
7. Welche konkreten Schwellenwerte oder Kriterien legt die
Bundesregierung zugrunde, um eine Anpassung des Schutzstatus auf europäischer
Ebene zu prüfen?
8. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden
Wahlperiode auf EU-Ebene ergriffen, um eine Neubewertung des
Schutzstatus der Nonnengans zu erreichen?
9. Wenn keine Initiativen ergriffen wurden (vgl. Frage 8), welche
fachlichen oder politischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
dagegen?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(Vogelschutzrichtlinie) enthält keinen Automatismus zur Anpassung des Schutzstatus
aufgrund der Populationsgröße einzelner Arten. Die Bundesregierung wird die
Populationsentwicklung der Weißwangengans weiter genau beobachten und ist
im engen Austausch mit der EU-Kommission und den Ländern. Mit den in der
Antwort zu Frage 12 genannten Maßnahmen bestehen bereits wirkungsvolle
Möglichkeiten zur Verringerung der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen.
10. Welche konkreten rechtlichen und administrativen Hürden bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. bei der Anwendung von
Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie?
11. In welchem Umfang werden solche Ausnahmeregelungen (vgl. Frage 10)
in den Bundesländern tatsächlich genutzt, und welche Unterschiede
bestehen dabei?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmeregelungen liegt in den
Ländern. In Niedersachsen beispielsweise darf die Weißwangengans (Branta
leucopsis) seit dem Jahr 2021 vom 1. August bis zum 15. Januar unter Auflagen
entnommen werden.
12. Welche konkreten Maßnahmen zur Vergrämung oder
Bestandsregulierung werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Nonnengänse
derzeit angewendet, und welche quantifizierbaren Effekte sind damit ggf.
erzielt worden?
Wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung von Fraßschäden durch Gänse
und andere Wasservögel basieren auf dem Prinzip von gleichzeitiger „Ruhe und
Störung“. Hierbei wird der Störung, die durch die Jagd oder Vergrämung auf
Flächen mit zu schützenden wertvollen Ackerkulturen oder Grünland
hervorgerufen wird, ein System aus Ausgleichsflächen entgegengestellt, auf denen die
Vögel maximal geschont sind und ruhen und äsen können. Ohne diese
Ausgleichsflächen besteht das Risiko, dass sich der Gänsefraßschaden durch
Vergrämung dadurch erhöht, dass die Vögel durch häufiges Aufstören einen
erhöhten Nahrungsbedarf haben und sich wegen der fehlenden
Rückzugsmöglichkeiten auf viel größerer Fläche verteilen. Als Ruheflächen eignen sich
Naturschutzvorrangflächen, bereits abgeerntete Felder oder Flächen, in denen
kompensationsfähige Zwischenkulturen angebaut werden.
13. Welche wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor (vgl. Frage 12)?
Zu Problemen und Lösungsansätzen im Gänseschadensmanagement gibt es
verschiedene wissenschaftliche Publikationen (z. B. www.nna.niedersachse
n.de/download/100801/B99-3_Voegel_in_der_Kulturlandschaft.pdf).
Untersuchungen zu anderen jagdbaren Gänsearten wie der Graugans und der Nilgans
(www.jagdverband.de/djv-empfehlung-zur-guten-fachlichen-praxis-bei-der-jag
d-auf-wildgaense) folgen ebenfalls dem Konzept von Vergrämungs- und
Ruheflächen. Sie haben darüber hinaus gezeigt, dass lokale Jagd im üblichen Maß
langfristig keinen messbaren Einfluss auf die Populationsgröße der
untersuchten Arten hatte [vgl. auch Kalchreuter, H. (2000): Wasservogeljagd und ihre
Auswirkungen auf Wasservogelbestände. Schr.R Landschaftspflege u.
Naturschutz 60, 147–158].
Da die Weißwangengans in Deutschland nur als Wintergast in größerer Zahl
auftritt und sich die Haupt-Brutgebiete in der arktischen Tundra der
Bestandserfassung und dem Management weitestgehend entziehen, ist ein
Bestandsmanagement nur mit internationaler Kooperation möglich (siehe auch Antwort zu
Frage 19).
14. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung ggf. gegen
bundeseinheitliche Mindeststandards im Umgang mit stark wachsenden
Populationen geschützter Arten?
Bundesweit einheitliche Mindeststandards, die auch lokale biogeographische
Besonderheiten abbilden, sind wünschenswert, um Wildtierpopulationen
wiederherzustellen und zu vernetzen.
15. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen stellt der Bund den
Ländern zur Verfügung, und in welchem Umfang werden diese tatsächlich in
Anspruch genommen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 14 verwiesen. Die Entschädigung
von Schäden durch Gänse liegt in der Zuständigkeit der Länder.
16. In welchem Stand befinden sich etwaige Planungen der Bundesregierung
für einen bundesweiten Managementplan für Wildgänse?
Es existieren internationale Management- und Aktionspläne für die
Weißwangengans, Graugans (Anser anser) sowie Zwerggans (Anser erythropus) und
Waldsaatgans (Anser fabalis) sowie eine Taskforce zu Gänsen und
Landwirtschaft im Rahmen der AEWA EGMP (vgl. www.unep-aewa.org/publication/int
ernational-single-species-management-plan-barnacle-goose-russiagermany-net
herlands). Die EGMP ist eine internationale Koordinierungsstelle und dem
Dach des AEWA-Abkommens (Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-
eurasischen wandernden Wasservögel). Diese Plattform setzt einen Rahmen für
einen koordinierten Prozess für die Bewirtschaftung von Gänsepopulationen in
Europa, mit dem Ziel, diese in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten.
Die Beschlüsse der EGMP sind nicht rechtlich bindend und für alle EU-
Mitgliedstaaten gilt die EU-Vogelschutzrichtlinie.
17. Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für die
Forschung, das Monitoring und Management von Wildganspopulationen
bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Um Wildganspopulationen zu erforschen, wurde eine Projektförderung in Höhe
von etwa 8 000 Euro für das Gänse- und Schwanenmonitoring im Jahr 2026
bereitgestellt. Hierzu wurde das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
„Dauerhafte Absicherung des digitalen Monitorings von Rast- und seltenen
Brutvögeln, Ausbau des Einsatzes digitaler Werkzeuge im ehrenamtlichen
Vogelmonitoring“ vergeben. Weitere finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren
für Forschung, Monitoring und Management von Wildganspopulationen seitens
der Bundesregierung nicht bereitgestellt.
18. In welchen Punkten sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im
Bundesnaturschutzrecht im Hinblick auf stark zunehmende Populationen
geschützter Arten?
Zunehmende Populationen von geschützten Arten lassen keine direkte
Schlussfolgerung auf einen Anpassungsbedarf des Bundesnaturschutzrechts zu. Es
wird daher kein Anpassungsbedarf im Bundesnaturschutzrecht gesehen.
19. Welche konkreten politischen und rechtlichen Schritte plant die
Bundesregierung innerhalb der laufenden Wahlperiode, um die dokumentierten
Schäden durch Nonnengänse wirksam zu begrenzen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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