Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen z. B. zur sektorenübergreifenden Versorgung
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Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen z. B. zur sektorenübergreifenden Versorgung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/708
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen, z. B. zur
sektorenübergreifenden Versorgung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant die
Bundesregierung eine grundlegende Reform der stationären Versorgung.
Gleichzeitig stellen sich in den Augen der Fragesteller Fragen zur Abstimmung
mit anderen beabsichtigten oder laufenden Reformen in anderen
gesundheitspolitischen Bereichen wie der sektorenübergreifenden Versorgung, der
Fachkräftesicherung und der ambulanten Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.
Laut dem Bündnis Klinikrettung wurden seit 2020 mindestens 66
Krankenhäuser in Deutschland geschlossen, 22 davon allein im Jahr 2023 (www.gemeingu
t.org). Über 90 Krankenhäuser sind ab 2025 von der Schließung bedroht,
insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen (medinfowe
b.de).
Der Erhalt dieser wohnortnahen Standorte könnte aus Sicht der Fragesteller
durch eine engere ambulant-stationäre Verzahnung unter Umständen teilweise
gesichert werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden derzeit von der Bundesregierung konkrete Projekte zur
sektorenübergreifenden Versorgung (z. B. Modellprojekte nach den §§ 64b, 140a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch [SGB V], Gesundheitsregionen)
gefördert, und wenn ja, welche?
2. Wenn die Frage 1 bejaht wird, wie viele dieser Projekte beinhalten eine
Kooperation zwischen ambulanten Leistungserbringern und
Krankenhausstandorten?
3. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus möglichen bisherigen
Pilotprojekten hinsichtlich ihres Potenzials zum Erhalt von
Krankenhausstandorten?
4. Wie viele Krankenhausstandorte, unterteilt nach Bundesländern, wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 bundesweit geschlossen?
5. Wie viele Krankenhausstandorte könnten nach Einschätzung der
Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des KHVVG perspektivisch gefährdet
sein?
6. Hat sich die Bundesregierung mit der Möglichkeit beschäftigt, durch den
Ausbau regionaler Gesundheitszentren oder integrierter
Versorgungsmodelle bestehende Krankenhausstandorte zu transformieren statt zu schließen,
und wenn ja, zu welchem Schluss ist sie gekommen (biermann-medizin.de/
umbauplaene-der-kbv-kleine-krankenhaeuser-werden-zu-intersektoralen-ge
sundheitszentren/?utm_source=chatgpt.com)?
7. Gibt es Planungen der Bundesregierung, sektorenübergreifende Strukturen
explizit in das KHVVG aufzunehmen oder flankierende Gesetze hierzu zu
erlassen?
8. Plant die Bundesregierung neue Förderprogramme oder gesetzliche
Anpassungen zur systematischen Integration ambulanter und stationärer
Versorgungsangebote an bestehenden Krankenhausstandorten?
9. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu dem
Risiko, dass eine isolierte Umsetzung des KHVVG ohne gleichzeitige
Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote zu Versorgungslücken führen
könnte, und wenn ja, zu welcher Auffassung gelangte sie (vlk-online.de/mi
nister-lauterbachs-aenderungsvorschlaege-zum-khvvg-nicht-ausreichend/?u
tm_source=chatgpt.com; www.healthpolicy-online.de/news/dgiv-kritisiert-e
ntwurf-zum-krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz?utm_source=cha
tgpt.com)?
Berlin, den 27. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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