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Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen z. B. zur sektorenübergreifenden Versorgung

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/708 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen z. B. zur sektorenübergreifenden Versorgung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/708 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD Verzahnung der Krankenhausreform mit anderen Reformen, z. B. zur sektorenübergreifenden Versorgung Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der stationären Versorgung. Gleichzeitig stellen sich in den Augen der Fragesteller Fragen zur Abstimmung mit anderen beabsichtigten oder laufenden Reformen in anderen gesundheitspolitischen Bereichen wie der sektorenübergreifenden Versorgung, der Fachkräftesicherung und der ambulanten Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Laut dem Bündnis Klinikrettung wurden seit 2020 mindestens 66 Krankenhäuser in Deutschland geschlossen, 22 davon allein im Jahr 2023 (www.gemeingu t.org). Über 90 Krankenhäuser sind ab 2025 von der Schließung bedroht, insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen (medinfowe b.de). Der Erhalt dieser wohnortnahen Standorte könnte aus Sicht der Fragesteller durch eine engere ambulant-stationäre Verzahnung unter Umständen teilweise gesichert werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Werden derzeit von der Bundesregierung konkrete Projekte zur sektorenübergreifenden Versorgung (z. B. Modellprojekte nach den §§ 64b, 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch [SGB V], Gesundheitsregionen) gefördert, und wenn ja, welche? 2. Wenn die Frage 1 bejaht wird, wie viele dieser Projekte beinhalten eine Kooperation zwischen ambulanten Leistungserbringern und Krankenhausstandorten? 3. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus möglichen bisherigen Pilotprojekten hinsichtlich ihres Potenzials zum Erhalt von Krankenhausstandorten? 4. Wie viele Krankenhausstandorte, unterteilt nach Bundesländern, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 bundesweit geschlossen? 5. Wie viele Krankenhausstandorte könnten nach Einschätzung der Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des KHVVG perspektivisch gefährdet sein? 6. Hat sich die Bundesregierung mit der Möglichkeit beschäftigt, durch den Ausbau regionaler Gesundheitszentren oder integrierter Versorgungsmodelle bestehende Krankenhausstandorte zu transformieren statt zu schließen, und wenn ja, zu welchem Schluss ist sie gekommen (biermann-medizin.de/ umbauplaene-der-kbv-kleine-krankenhaeuser-werden-zu-intersektoralen-ge sundheitszentren/?utm_source=chatgpt.com)? 7. Gibt es Planungen der Bundesregierung, sektorenübergreifende Strukturen explizit in das KHVVG aufzunehmen oder flankierende Gesetze hierzu zu erlassen? 8. Plant die Bundesregierung neue Förderprogramme oder gesetzliche Anpassungen zur systematischen Integration ambulanter und stationärer Versorgungsangebote an bestehenden Krankenhausstandorten? 9. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu dem Risiko, dass eine isolierte Umsetzung des KHVVG ohne gleichzeitige Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote zu Versorgungslücken führen könnte, und wenn ja, zu welcher Auffassung gelangte sie (vlk-online.de/mi nister-lauterbachs-aenderungsvorschlaege-zum-khvvg-nicht-ausreichend/?u tm_source=chatgpt.com; www.healthpolicy-online.de/news/dgiv-kritisiert-e ntwurf-zum-krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz?utm_source=cha tgpt.com)? Berlin, den 27. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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