Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/4642)
Text
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/4642)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5052
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Stella
Merendino, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4642 –
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in
Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die stationäre medizinische Versorgung in Deutschland befindet sich seit
Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. In den letzten 35 Jahren hat sich
die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert (vgl.
Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024, www.destatis.de/DE/Themen/Gesell
schaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Publikationen/_publikationen-inne
n-grunddaten-krankenhaus.html). Gleichzeitig ist die Anzahl privater
Krankenhäuser gestiegen, sodass mittlerweile rund 40 Prozent der Krankenhäuser
in privater Hand sind (ebd.). Der Abbau der stationären Versorgung betrifft
insbesondere kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Hier kommt es
vermehrt zu Schließungen von Abteilungen oder ganzen Krankenhäusern,
Standortzusammenlegungen und dem Abbau medizinischer Angebote. Diese
Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von
Gesundheitsleistungen, die Notfallversorgung sowie auf spezialisierte
Versorgungsbereiche wie die Geburtshilfe und den Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen haben. Die Zahl der Kreißsäle hat sich in den letzten 35 Jahren
halbiert. Während 1991 noch fast die Hälfte aller Krankenhäuser eine
Geburtshilfe anboten, waren es 2023 weniger als ein Drittel (Schulz, J. u.
Valentukeviciute, L.: Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft. Wie Schließungen und
Privatisierung die medizinische Versorgung verschlechtern und was wir
dagegen tun können; Rosa-Luxemburg-Stiftung, Oktober 2024, S. 41).
Rheinland-Pfalz ist als Flächenland mit einem großen Anteil ländlicher
Regionen in besonderem Maße vom Abbau der wohnortnahen stationären
Versorgung betroffen. Die sich aktuell in der Umsetzung befindliche
Krankenhausreform hat weitere Zentralisierung und Spezialisierung zum Ziel und wird so
weitere Krankenhausschließungen bewirken (www.deutschlandfunk.de/minist
erin-warken-cdu-klinikschliessungen-trotz-anpassung-der-krankenhausreform-
104.html). Nach Ansicht der Fragestellenden steht die Bundesregierung
jedoch in der Verantwortung, eine flächendeckende und bedarfsgerechte
Versorgung sicherzustellen und Ungleichheiten zwischen städtischem und
ländlichem Raum nicht weiter zu verschärfen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die
zahlenmäßige Entwicklung von Krankenhausschließungen, die Erreichbarkeit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 25. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stationärer Versorgung sowie die Versorgungslage im Bereich Geburtshilfe
und Schwangerschaftsabbrüche in Rheinland-Pfalz erfragt werden.
1. Wie viele Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen,
zusammengelegt oder in ihrer Versorgungsstufe herabgestuft (bitte nach Jahren sowie
den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“ aufschlüsseln und
nach Trägerschaft: privat, öffentlich, freigemeinnützig, differenzieren)?
2. Wie viele Krankenhausbetten je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohner standen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren zur Verfügung,
und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zum Bundesdurchschnitt dar
(bitte nach Jahren sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie
Stadt“ aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Rheinland-Pfalz erfolgten Krankenhausschließungen
betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Standorte im ländlichen
Raum, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
„ländlichen Raum“?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten stationären
Versorgung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern ist Aufgabe der Länder. Zu diesem Zweck erstellt jedes Land einen
Krankenhausplan und entscheidet damit über die Anzahl der erforderlichen
Krankenhäuser. In ihren Krankenhausplänen haben die Länder die
Versorgungsangebote im stationären Bereich unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Versorgungsbedarfs und des demografischen Wandels in den einzelnen
Regionen angemessen weiterzuentwickeln.
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst allgemein die
Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der aufgestellten Betten, siehe
beigefügte Anlage 1.* Ob die Veränderung der Zahl der Einrichtungen aufgrund
von Schließungen oder Fusionen erfolgt, kann hierbei nicht unterschieden
werden. Ergebnisse unterhalb der Landesebene liegen dem Statistischen
Bundesamt nicht vor. Das gilt für alle Fragen unterhalb der Landesebene und wird im
Folgenden nicht wiederholt.
Zu den hier gestellten Fragen könnten die in Rheinland-Pfalz zuständigen
Behörden Auskunft geben.
4. Wie viele Menschen in Rheinland-Pfalz leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Regionen, in denen das nächstgelegene Krankenhaus
eine Fahrzeit von mehr als 20 Minuten, 30 Minuten und 45 Minuten mit
dem motorisierten Individualverkehr aufweist (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrzeit zum nächstgelegenen
Krankenhaus in Rheinland-Pfalz seit 2015 entwickelt?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesweite Vorschriften für die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gibt es
nicht. Angaben bezüglich der Fahrtzeiten zum nächstgelegenen Krankenhaus in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5052 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Rheinland-Pfalz kann der Krankenhausatlas des Statistischen Bundesamtes
liefern (vgl. www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatla
s.html).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
von Krankenhausschließungen in Rheinland-Pfalz auf die
Notfallversorgung und Rettungsdienstzeiten vor?
7. Wurden in Orten und Landkreisen, wo Krankenhäuser geschlossen
wurden (z. B. Ahrweiler, Annweiler, Ingelheim), die
Rettungsdienstkapazitäten dementsprechend aufgestockt?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Dies gilt
gleichermaßen für die Rettungsdienstbedarfsplanung, für welche die Länder die
organisatorische und planerische Hoheit innehaben. Über die Auswirkungen von
Krankenhausschließungen in Rheinland-Pfalz auf die Notfallversorgung und
Rettungsdienstzeiten bzw. -kapazitäten liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
8. Wie viele geburtshilfliche Abteilungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz seit 2010 geschlossen (bitte nach Jahren
und Regionen sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz verfügen
aktuell über keine geburtshilfliche Abteilung?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen über einzelne Schließungen liegen der Bundesregierung nicht
vor; es können lediglich Entwicklungen abgebildet werden. Es wird auf die
entsprechende Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen,
siehe beigefügte Anlage 2.* Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis
3 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erreichbarkeit der
Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz vom Wohnort aus und deren
Entwicklung?
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2019 in
Auftrag gegebenen Gutachtens zur stationären Hebammenversorgung wurden für
die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Geburtshilfe in Deutschland
Erreichbarkeitsanalysen mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeitsmodellen (KBV-
Geschwindigkeitsmodell und VRP-Geschwindigkeitsmodell) durchgeführt, vgl.
Kapitel 2.2. und 5.2 des IGES-Gutachtens zur stationären
Hebammenversorgung (www.iges.com/sites/igesgruppe/iges/content/e2622/e2634/e8244/e8616/
e8617/e8619/attr_objs8621/IGES_stationaere_Hebammenversorgung_092019_
ger.pdf). Bei Zugrundelegung des KBV-Geschwindigkeitsmodells beträgt die
durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten Geburtsklinik in Deutschland 17,6 Mi-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5052 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
nuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von 10,6 Kilometern. Unter
Zugrundelegung eines Geschwindigkeitsmodells aus der Verkehrs- und
Raumplanung mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten („VRP-
Geschwindigkeitsmodell“) sinken die Fahrzeiten bis zum nächstgelegenen Klinikstandort
deutlich. Demnach beträgt die durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten
Geburtsklinik in Deutschland 10,2 Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von
9,0 Kilometern.
Neuere Erkenntnisse liefert der Krankenhausatlas des Statistischen
Bundesamtes (vgl. www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatla
s.html).
11. Wie viele Kliniken in Rheinland-Pfalz boten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Schwangerschaftsabbrüche an, und wie stellt sich
diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2020 dar?
Die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Rheinland-Pfalz in
den o. g. Jahren kann der entsprechenden Krankenhausstatistik des
Statistischen Bundesamtes entnommen werden, siehe beigefügte Anlage 3.*
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird
statistisch nicht erfasst. Die Zahl der Meldestellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) lässt keine Rückschlüsse auf
die Anzahl der Kliniken zu.
Nach § 13 Absatz 2 SchKG ist es Aufgabe der Länder, ein ausreichendes
Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von
Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicherzustellen. Die
Bundesärztekammer führt nach § 13 Absatz 5 SchKG für den Bund eine Liste
der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr
mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den
Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durchführen. Die
Liste ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar (www.bundesae
rztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/). Die
Bundesärztekammer stellt die Liste zudem dem Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den
Ländern zur Verfügung. Die Eintragung in diese Liste ist jedoch freiwillig,
sodass die Liste nicht vollständig ist. Zusätzlich erfasst sie neben Kliniken auch
Ärztinnen und Ärzte sowie andere Einrichtungen.
12. Welche durchschnittlichen Wegstrecken bzw. Fahrzeiten müssen Frauen
in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung für einen
Schwangerschaftsabbruch zurücklegen (bitte regionale Unterschiede
darstellen)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu regionalen
Versorgungsengpässen im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Rheinland-
Pfalz vor?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Innerhalb des so genannten ELSA-Projektes „Erfahrungen und Lebenslagen
ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (vgl. www.
bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa) wurden in
einer Erreichbarkeitsanalyse auf Grundlage von selbst ermittelten Adressen von
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5052 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch Berechnungen angestellt über den
Anteil der gesamten Bevölkerung eines Bundeslandes, die mehr als 40 Minuten
mit dem Auto von der nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch entfernt sind. Für Rheinland-Pfalz wurde ein Bevölkerungsanteil von
5,9 Prozent ermittelt.
14. Welche Rolle spielen wirtschaftliche Gründe, Personalmangel oder
Vorgaben der Krankenhausplanung nach Kenntnis der Bundesregierung als
Ursache von Krankenhausschließungen in Rheinland-Pfalz?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Krankenhausreform konkret für die stationäre Versorgung im ländlichen
Raum in Rheinland-Pfalz?
Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige,
flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung. Die Belange
von ländlichen und strukturschwächeren Räumen werden im Rahmen der
Krankenhausreform besonders berücksichtigt. Die Krankenhausplanung und die
Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung sind und bleiben
jedoch Aufgabe der Länder; dies wird durch die Krankenhausreform nicht
geändert. Die konkreten Auswirkungen hängen dann von den
Planungsentscheidungen des Landes ab.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand
der Zuteilung von Leistungsgruppen an die Krankenhausträger in
Rheinland-Pfalz und die Folgen der Zuteilung für die Anzahl von
Krankenhausstandorten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den aktuell in Rheinland-Pfalz
bestehenden Umsetzungsstand der Zuweisung von Leistungsgruppen nach § 6a
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
17. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um eine
flächendeckende stationäre Versorgung sowie den Zugang zu Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüchen in Rheinland-Pfalz dauerhaft
sicherzustellen?
Die flächendeckende Sicherstellung der stationären Versorgung liegt in der
Planungshoheit der Länder. Unabhängig davon ist anzumerken, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer Fachabteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe seit dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich 120 Mio. Euro
erhalten. Die Länder verteilen die Mittel, um Geburtshilfestandorte nach
bestimmten Kriterien zu fördern. Diese finanzielle Förderung wurde mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verstetigt und wird
fortgeführt. Ab dem Jahr 2028 erfolgt die Verteilung des Förderbetrags mit der
Einführung der Vorhaltevergütung und der neuen Leistungsgruppensystematik
gezielt an diejenigen Krankenhäuser, denen die Länder eine geburtshilfliche
Leistungsgruppe zugewiesen haben. Die Festlegung, welche Leistungsgruppen
dem geburtshilflichen Bereich zugeordnet sind, hat der Gesetzgeber den
Vertragsparteien auf Bundesebene übertragen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer
Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe von der Förderung für ländliche
Krankenhäuser profitieren können. Mit dem KHVVG wurden diese Fördermittel
erhöht. Jedes Krankenhaus, das die Vorgaben für den Erhalt eines
Sicherstellungszuschlags nach § 136c Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, erhält – auch ohne Vorhandensein eines Defizits –
seitdem zusätzlich 500 000 Euro pro Jahr. Hält ein Krankenhaus mehr als zwei der
basisversorgungsrelevanten Fachabteilungen vor und erfüllt die für die
jeweiligen Leistungsbereiche vorgesehenen Kriterien, erhält es je weiterer
basisversorgungsrelevanter Fachabteilung zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr.
18. Welche Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds wurden in den
Jahren 2016 bis 2025 für Vorhaben in Rheinland-Pfalz bewilligt (bitte nach
geförderten Vorhaben, Fördertatbeständen, Antragstellenden, Zeitraum,
Höhe der Mittel, Ergebnis aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Rheinland-Pfalz aus dem
Krankenhausstrukturfonds I nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(KHG) vier Konzentrationsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt
24,4 Mio. Euro und ein Umwandlungsvorhaben mit einem Fördervolumen von
3,7 Mio. Euro gefördert. Die diesbezüglichen Förderanträge des Landes
Rheinland-Pfalz wurden in den Jahren 2016, 2018 und 2021 bewilligt. Zwei dieser
fünf Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus dem
Krankenhaustrukturfonds II nach § 12a KHG insgesamt vier Förderanträge des Landes Rheinland-
Pfalz mit einem Fördervolumen von insgesamt 17,6 Mio. Euro in den Jahren
2024 bis 2026 bewilligt. Bei zwei dieser Fördervorhaben handelt es sich um
Konzentrationsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 17,2 Mio.
Euro, im Übrigen um Vorhaben zur Verbesserung der informationstechnischen
Sicherheit. Drei Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 1 - Tabelle zu AW auf Frage 1 - 3, Kleine Anfrage 21/4642
Krankenhäuser und aufgestellte Bettenabsolut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach Jahren
Merkmale 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Rheinland-Pfalz
Krankenhäuser (Anzahl) 91 90 86 87 86 87 89 86 85 86 83
Aufgestellte Betten 25 431 25 282 25 248 24 897 24 614 24 450 23 971 23 374 23 176 23 288 22 988
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,3 2,2 2,1 2,1 2,1 2,1 2,2 2,1 2,1 2,1 2,0
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 635,3 627,0 622,0 611,7 603,4 597,9 585,2 569,8 568,0 565,7 557,0
Deutschland
Krankenhäuser (Anzahl) 1 980 1 956 1 951 1 942 1 925 1 914 1 903 1 887 1 893 1 874 1 841
Aufgestellte Betten 500 680 499 351 498 718 497 182 498 192 494 326 487 783 483 606 480 382 476 924 472 851
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,4 2,4 2,4 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,2
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 618,3 611,3 605,6 601,5 600,9 594,9 586,6 581,3 582,1 572,6 566,2
Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 2 - Tabelle zu AW auf Frage 8 - 9, Kleine Anfrage 21/4642
Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und dort aufgestellte Betten absolut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach Jahren
Fachabteilungen gem. KHStatV (bis 2017) 2014 2015 2016 2017 Hauptfachabteilung gem. § 301
SGB V (ab 2018) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Rheinland-Pfalz
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 52 52 49 48 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 45 44 44 42 42 37 36
darunter: Geburtshilfe 1 2 2 2 1 1 1
Frauenheilkunde 20 20 21 22
Geburtshilfe 14 13 15 13
Anzahl Fachabteilungen je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1,3 1,3 1,2 1,2 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1,1 1,1 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9
darunter: Geburtshilfe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Frauenheilkunde 0,5 0,5 0,5 0,5
Geburtshilfe 0,3 0,3 0,4 0,3
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1 831 1 820 1 754 1 611 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1 465 1 254 1 154 1 122 1 163 1 142 1 133
darunter: Geburtshilfe 14 43 48 45 19 22 19
Frauenheilkunde 423 416 505 396
Geburtshilfe 311 277 319 299
Anzahl Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 45,7 45,1 43,2 39,6 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 35,9 30,7 28,2 27,3 28,5 27,7 27,5
darunter: Geburtshilfe 0,3 1,1 1,2 1,1 0,5 0,5 0,5
Frauenheilkunde 10,6 10,3 12,4 9,7
Geburtshilfe 7,8 6,9 7,9 7,3
Deutschland
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 850 834 819 801 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 778 759 744 734 722 702 681
darunter: Geburtshilfe 95 86 79 76 74 75 77
Frauenheilkunde 487 475 473 443
Geburtshilfe 399 390 382 355
Anzahl Fachabteilungen je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1,0 1,0 1,0 1,0 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,8 0,8
darunter: Geburtshilfe 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Frauenheilkunde 0,6 0,6 0,6 0,5
Geburtshilfe 0,5 0,5 0,5 0,4
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 31 395 30 877 30 128 29 055 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 25 846 25 039 24 125 23 658 23 119 22 550 21906
darunter: Geburtshilfe 2 349 2 205 2 137 2 176 2 235 2 200 2189
Frauenheilkunde 10 461 10 177 9 757 8 785
Geburtshilfe 7 983 7 893 7 758 7 306
Anzahl Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 38,8 37,8 36,6 35,2 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 31,2 30,1 29,0 28,4 28,0 27,1 26,2
darunter: Geburtshilfe 2,8 2,7 2,6 2,6 2,7 2,6 2,6
Frauenheilkunde 12,9 12,5 11,8 10,6
Geburtshilfe 9,9 9,7 9,4 8,8
Fachabteilungsgliederung: Durch die Reform der Krankenhausstatistik liegt ab dem Berichtsjahr 2018 eine andere Fachabteilungsgliederung zugrunde.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 3 - Tabelle zu AW auf Frage 11, Kleine Anfrage 21/4642
Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Rheinland-Pfalz (Land, in dem der Eingriff erfolgte) für ausgewählte Zeiträume und Eingriffsort
Land, in dem der
Eingriff vorgenommen wurde Anzahl insgesamt Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(ambulant)
Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(stationär)
Anzahl mit Eingriffsort: Praxis / OP-
Zentrum
2015 3 880 550 52 3 278
2020 3 013 436 38 2 539
2024 3 270 285 25 2 960
1. Quartal 2025 890 65 / 825
2. Quartal 2025 840 75 5 760
3. Quartal 2025 910 90 10 810
4. Quartal 2025 . . . . . . . . . . . .
Quelle: Statsitisches Bundesamt (Destatis), 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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