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Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Entschließungsantrag zu Drs. 21/216, 21/630)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/641 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Entschließungsantrag zu Drs. 21/216, 21/630) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/641 21. Wahlperiode 25.06.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah Khan, Sven Lehmann, Ulle Schauws, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/216, 21/630 – Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau Der Bundestag wolle beschließen, I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 ist eine enorm wichtige bildungs-, familien-, gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitische Weichenstellung. Daher darf auch die neue Bundesregierung und Koalition auf keinen Fall den Eindruck erwecken, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs verschleppen zu wollen. Ebenso müssen die vom Bund zugesicherten Finanzhilfen zum Aufbau und Betrieb der Ganztagsplätze auskömmlich sein und Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie prognostisch bis 2029 berücksichtigen. Bisher sieht die Regierungskoalition dies leider nicht im Gesetzentwurf vor. Der Rechtsanspruch ist ein bildungspolitisches Signal, von dem alle Schulkinder profitieren können. Eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung bietet einen pädagogischen Mehrwert für alle Schulkinder sowie Freiräume, um individuelle Talente zu entfalten und der Neugier freien Lauf zu lassen – sei es auf dem Sportplatz, beim Pflanzen eines Schulwalds, beim Programmieren, in der Theater-AG oder dem sozialen Nachbarschaftsprojekt. Ganztagsbildung eröffnet Kindern mit besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf bessere Bildungschancen und fördert damit die Bildungsgerechtigkeit. Zahlreiche Studien, wie die Studien zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG), zeigen den positiven Effekt von Ganztagsangeboten für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig ist der Rechtsanspruch für Eltern und insbesondere Alleinerziehende ein wichtiges arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitisches Signal. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels muss das Erwerbspotenzial aller genutzt werden. Durch die Ganztagsbetreuung können alle Eltern mit Kindern im Grundschulalter einer Erwerbsarbeit nachkommen. Davon profitieren besonders Alleinerziehende und Frauen, denen weiterhin der Großteil oder die alleinige Sorge- Arbeit in Familien zukommt. Es profitieren nicht nur Kinder vom erweiterten Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztag, sondern auch Familien und Wirtschaft. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs darf daher weder geschoben noch verschleppt werden. Die Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren Großes geleistet, um Plätze und Kapazitäten für das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/27 in der Klassenstufe 1 zu schaffen. Gleichwohl haben Kostensteigerungen, lange Genehmigungszeiten und Engpässe im Bau, Verschiebungen durch die Pandemie und andere Herausforderungen zu Verzögerungen im Ausbau von Ganztagsplätzen geführt. Eine Verlängerung des u. a. von der Bundesfamilienministerin a. D. Lisa Paus aufgesetzten Investitionsprogramms Ganztagsausbau, wie im vorgelegten Gesetzentwurf vorgeschlagen, ist daher richtig. Gleichzeitig führen die Faktoren, die im Gesetzentwurf angeführt werden, um eine Verlängerung des Investitionsprogramms zu begründen, auch zu erheblichen Kostensteigerungen für den weiteren Auf- und Ausbau sowie den Betrieb der Ganztagsplätze. Dies wird bisher im Gesetzentwurf nicht abgebildet. Der Bund muss seine Finanzhilfen an die neue Realität anpassen. Die Bundesregierung muss die im eigenen Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung der Investitionsmittel für den Ganztag zügig auf den Weg bringen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten; 2. die Kommunen und Länder bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel deutlich stärker als bisher zu unterstützen und hierzu a) die Finanzhilfen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau auf ein Volumen von insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro anzuheben, um zumindest die Kostensteigerungen bspw. für Bauen und Baustoffe abzubilden; b) die Finanzhilfen des Bundes für die Beteiligung an der Bewirtschaftung und den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2030 auf mindestens 2 Milliarden Euro anzuheben, um den steigenden Kosten für u. a. Energie oder Personal Rechnung zu tragen; c) im Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Infrastruktur“ ausreichend Mittel vorzuhalten, um die von den Ländern entwickelten zwölf Empfehlungen für gute Qualität in der Ganztagsbetreuung tatsächlich umsetzen zu können. Berlin, den 24. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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