Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Entschließungsantrag zu Drs. 21/216, 21/630)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Entschließungsantrag zu Drs. 21/216, 21/630)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/641
21. Wahlperiode 25.06.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah Khan, Sven Lehmann,
Ulle Schauws, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/216, 21/630 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau
Der Bundestag wolle beschließen,
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für
Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 ist eine enorm wichtige
bildungs-, familien-, gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitische Weichenstellung.
Daher darf auch die neue Bundesregierung und Koalition auf keinen Fall den
Eindruck erwecken, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs verschleppen zu wollen.
Ebenso müssen die vom Bund zugesicherten Finanzhilfen zum Aufbau und
Betrieb der Ganztagsplätze auskömmlich sein und Kostensteigerungen der letzten
Jahre sowie prognostisch bis 2029 berücksichtigen. Bisher sieht die
Regierungskoalition dies leider nicht im Gesetzentwurf vor.
Der Rechtsanspruch ist ein bildungspolitisches Signal, von dem alle Schulkinder
profitieren können. Eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung bietet einen
pädagogischen Mehrwert für alle Schulkinder sowie Freiräume, um individuelle
Talente zu entfalten und der Neugier freien Lauf zu lassen – sei es auf dem
Sportplatz, beim Pflanzen eines Schulwalds, beim Programmieren, in der Theater-AG
oder dem sozialen Nachbarschaftsprojekt. Ganztagsbildung eröffnet Kindern mit
besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf bessere Bildungschancen und
fördert damit die Bildungsgerechtigkeit. Zahlreiche Studien, wie die Studien zur
Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG), zeigen den positiven Effekt von
Ganztagsangeboten für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern.
Gleichzeitig ist der Rechtsanspruch für Eltern und insbesondere Alleinerziehende
ein wichtiges arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitisches Signal. In Zeiten des
zunehmenden Fachkräftemangels muss das Erwerbspotenzial aller genutzt
werden. Durch die Ganztagsbetreuung können alle Eltern mit Kindern im
Grundschulalter einer Erwerbsarbeit nachkommen. Davon profitieren besonders
Alleinerziehende und Frauen, denen weiterhin der Großteil oder die alleinige Sorge-
Arbeit in Familien zukommt. Es profitieren nicht nur Kinder vom erweiterten
Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztag, sondern auch Familien und
Wirtschaft.
Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs darf daher weder geschoben noch
verschleppt werden.
Die Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren Großes geleistet,
um Plätze und Kapazitäten für das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum
Schuljahr 2026/27 in der Klassenstufe 1 zu schaffen. Gleichwohl haben
Kostensteigerungen, lange Genehmigungszeiten und Engpässe im Bau, Verschiebungen durch
die Pandemie und andere Herausforderungen zu Verzögerungen im Ausbau von
Ganztagsplätzen geführt. Eine Verlängerung des u. a. von der
Bundesfamilienministerin a. D. Lisa Paus aufgesetzten Investitionsprogramms Ganztagsausbau, wie
im vorgelegten Gesetzentwurf vorgeschlagen, ist daher richtig.
Gleichzeitig führen die Faktoren, die im Gesetzentwurf angeführt werden, um
eine Verlängerung des Investitionsprogramms zu begründen, auch zu erheblichen
Kostensteigerungen für den weiteren Auf- und Ausbau sowie den Betrieb der
Ganztagsplätze. Dies wird bisher im Gesetzentwurf nicht abgebildet. Der Bund
muss seine Finanzhilfen an die neue Realität anpassen. Die Bundesregierung muss
die im eigenen Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung der Investitionsmittel
für den Ganztag zügig auf den Weg bringen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten;
2. die Kommunen und Länder bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr
2026/27 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel deutlich
stärker als bisher zu unterstützen und hierzu
a) die Finanzhilfen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau auf ein
Volumen von insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro anzuheben, um
zumindest die Kostensteigerungen bspw. für Bauen und Baustoffe
abzubilden;
b) die Finanzhilfen des Bundes für die Beteiligung an der Bewirtschaftung
und den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2030 auf mindestens
2 Milliarden Euro anzuheben, um den steigenden Kosten für u. a.
Energie oder Personal Rechnung zu tragen;
c) im Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Infrastruktur“
ausreichend Mittel vorzuhalten, um die von den Ländern entwickelten
zwölf Empfehlungen für gute Qualität in der Ganztagsbetreuung
tatsächlich umsetzen zu können.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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