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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3193, 21/4524)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4526 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3193, 21/4524) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4526 21. Wahlperiode 04.03.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah Khan, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayse Asar, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/3193, 21/4524 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist ein wichtiges bildungs-, gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisches Signal. Der Rechtsanspruch schafft einen verlässlichen Rahmen für Betreuung und kann bei entsprechender Ausgestaltung zu besseren Teilhabe- und Bildungschancen beitragen. Zugleich brauchen Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot – gerade in den Schulferienzeiten, die weit über den durchschnittlichen und gesetzlichen Urlaubsanspruch Berufstätiger hinausgehen. Verlässliche Betreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist der Ausbau des Ganztags auch eine Antwort gegen den Fachkräftemangel. Die Einführung des Rechtsanspruchs mit dem Ganztagsförderungsgesetz 2021 hat zu einem spürbaren Ausbau der Kapazitäten geführt. Insbesondere die Kommunen und Schulträger haben hier großartige Arbeit geleistet. Gleichzeitig zeigt der Dritte Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen (2025) oder jüngst eine forsa-Befragung (www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Presse/2026-01-23_ forsa-Bericht_Deutschland_Ganztagsbetreuung.pdf), dass es weiterhin teils große Lücken zwischen Angebot und Bedarf der Eltern gibt. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Anregung der Länder entsprochen, die Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend einzubinden, um den Rechtsanspruch ab 1. August 2026 überall flächendeckend erfüllen zu können. Daher ist es im Grundsatz richtig, bestehende Ferienangebote der Jugendarbeit für die Altersgruppe der Grundschule einzubeziehen, die ein hohes Maß an Qualität in Bildung und Betreuung erfüllen – vom Sportverein bis zum Jugendclub. Das Heranziehen von Angeboten der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung während der Schulferien stellt jedoch eine zusätzliche Aufgabe für eine bereits stark belastete Kinder- und Jugendhilfe dar und birgt ohne zusätzliche Ressourcen das Risiko von Qualitätseinbußen, Einschränkungen der Angebotsvielfalt und Zielgruppenverschiebungen in der Jugendarbeit. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte die verantwortlichen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angesichts knapper Kassen und Personalmangels dazu verleiten, die Förderung der Jugendarbeit auf Kinder im Grundschulalter zu fokussieren. Dies würde zu Lasten von Angeboten, wie Jugendzentren, Jugendclubs oder Jugendtreffs, Seminaren und Projekten oder Ferienfreizeiten gehen, die von vielen älteren Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Gerade in den Schulferien finden viele Angebote statt, die bisher nicht auf die Zielgruppe Grundschule ausgerichtet sind. Es braucht daher eine wissenschaftliche Begleitung des Gesetzes, die in den Blick nimmt, wie sich die Angebotsvielfalt der Jugendarbeit und die Zielgruppen entwickeln. Die finanzielle und personelle Situation der Kinder- und Jugendhilfe auch im Bereich der Jugendarbeit ist bereits heute angespannt. Viele Angebote werden von einem hohen Anteil ehrenamtlicher Personen getragen (www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Jugendarbeit/Tabellen/angebote-der-jugend- arbeit-nach-angebotstyp.html#fussnote-2-459430). Offene Jugendarbeit ist für viele junge Menschen der einzige freiwillig gewählte Bildungs- und Begegnungsort außerhalb von Schule und Familie. Ihr Erhalt ist Voraussetzung für Beteiligung, Prävention und Integration im Sozialraum. Aufgrund des bisher nicht ausreichenden Ausbaus der Ganztagsbetreuung während der Schulferien kommt nun eine zusätzliche Aufgabe auf die kommunale Jugendarbeit zu. Dafür braucht es zusätzliches Personal und finanzielle Mittel, damit neben der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Ganztag durch Angebote der Jugendarbeit auch Angebote für ältere Kinder und Jugendliche erhalten bleiben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der Schulferienzeiten, zu schaffen und dabei sowohl die Belange der Kommunen bzw. Schulträger als auch die der Jugendarbeit zu beachten; 2. bei der Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als unmittelbar rechtsansprucherfüllend Angebotsverschiebungen zulasten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu verhindern, Voraussetzungen für eine qualitätsgesicherte Umsetzung des Rechtsanspruchs im Ganztag zu schaffen und dafür: a) die Finanzhilfen des Bundes für die Beteiligung an der Bewirtschaftung und Betriebskosten der Ganztagsbetreuung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufwachsend bis 2030 auf mindestens zwei Milliarden Euro p. a. anzuheben und damit insbesondere auch zusätzliche Ressourcen für rechtsansprucherfüllende Angebote der kommunalen Jugendarbeit in Schulferienzeiten zur Verfügung zu stellen; b) mit einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsetzung und Folgen der Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien als rechtsansprucherfüllend zu untersuchen; 3. die Fachkräftegewinnung für den Ganztag voranzutreiben und dazu die Empfehlungen der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit Kommunen und Ländern umzusetzen; 4. die Kommunen und Länder grundsätzlich und unabhängig von der spezifischen Regelung des vorliegenden Gesetzesentwurfs bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anlässlich der immer noch bestehenden Investitionsbedarfe deutlich stärker als bisher beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zu unterstützen und hierzu die Finanzhilfen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau auf ein Volumen von insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro anzuheben, um zumindest die Kostensteigerungen bspw. für Bauen und Baustoffe abzubilden; 5. die im Koalitionsvertrag angekündigten Investitionen in Orte der Jugendarbeit, Jugendfreizeit- und außerschulische Jugendbildungseinrichtungen, Familienzentren oder andere Einrichtungen der Familienbildung umzusetzen; darüber hinaus sollte gemeinsam mit Ländern und Kommunen geprüft werden, wie beispielsweise durch einen Nationalen Fonds, die Wahrnehmung der insgesamt gewachsenen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig gesichert werden können. Berlin, den 3. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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