Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3193, 21/4524)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3193, 21/4524)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4526
21. Wahlperiode 04.03.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah Khan, Ulle Schauws,
Nyke Slawik, Ayse Asar, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3193, 21/4524 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag
während der Schulferien
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist
ein wichtiges bildungs-, gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisches Signal. Der
Rechtsanspruch schafft einen verlässlichen Rahmen für Betreuung und kann bei
entsprechender Ausgestaltung zu besseren Teilhabe- und Bildungschancen
beitragen. Zugleich brauchen Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot – gerade in
den Schulferienzeiten, die weit über den durchschnittlichen und gesetzlichen
Urlaubsanspruch Berufstätiger hinausgehen. Verlässliche Betreuung ist eine
wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist der
Ausbau des Ganztags auch eine Antwort gegen den Fachkräftemangel.
Die Einführung des Rechtsanspruchs mit dem Ganztagsförderungsgesetz 2021 hat
zu einem spürbaren Ausbau der Kapazitäten geführt. Insbesondere die
Kommunen und Schulträger haben hier großartige Arbeit geleistet. Gleichzeitig zeigt der
Dritte Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen (2025) oder jüngst eine
forsa-Befragung (www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Presse/2026-01-23_
forsa-Bericht_Deutschland_Ganztagsbetreuung.pdf), dass es weiterhin teils große
Lücken zwischen Angebot und Bedarf der Eltern gibt.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Anregung der Länder
entsprochen, die Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als unmittelbar
rechtsanspruchserfüllend einzubinden, um den Rechtsanspruch ab 1. August 2026
überall flächendeckend erfüllen zu können. Daher ist es im Grundsatz richtig,
bestehende Ferienangebote der Jugendarbeit für die Altersgruppe der Grundschule
einzubeziehen, die ein hohes Maß an Qualität in Bildung und Betreuung erfüllen
– vom Sportverein bis zum Jugendclub.
Das Heranziehen von Angeboten der Jugendarbeit zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung während der Schulferien stellt jedoch eine
zusätzliche Aufgabe für eine bereits stark belastete Kinder- und Jugendhilfe dar und
birgt ohne zusätzliche Ressourcen das Risiko von Qualitätseinbußen,
Einschränkungen der Angebotsvielfalt und Zielgruppenverschiebungen in der Jugendarbeit.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte die verantwortlichen
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angesichts knapper Kassen und
Personalmangels dazu verleiten, die Förderung der Jugendarbeit auf Kinder im
Grundschulalter zu fokussieren. Dies würde zu Lasten von Angeboten, wie
Jugendzentren, Jugendclubs oder Jugendtreffs, Seminaren und Projekten oder
Ferienfreizeiten gehen, die von vielen älteren Kindern und Jugendlichen genutzt
werden. Gerade in den Schulferien finden viele Angebote statt, die bisher nicht auf
die Zielgruppe Grundschule ausgerichtet sind. Es braucht daher eine
wissenschaftliche Begleitung des Gesetzes, die in den Blick nimmt, wie sich die
Angebotsvielfalt der Jugendarbeit und die Zielgruppen entwickeln.
Die finanzielle und personelle Situation der Kinder- und Jugendhilfe auch im
Bereich der Jugendarbeit ist bereits heute angespannt. Viele Angebote werden von
einem hohen Anteil ehrenamtlicher Personen getragen (www.destatis.de/DE/
Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Jugendarbeit/Tabellen/angebote-der-jugend-
arbeit-nach-angebotstyp.html#fussnote-2-459430). Offene Jugendarbeit ist für
viele junge Menschen der einzige freiwillig gewählte Bildungs- und
Begegnungsort außerhalb von Schule und Familie. Ihr Erhalt ist Voraussetzung für
Beteiligung, Prävention und Integration im Sozialraum. Aufgrund des bisher nicht
ausreichenden Ausbaus der Ganztagsbetreuung während der Schulferien kommt nun
eine zusätzliche Aufgabe auf die kommunale Jugendarbeit zu. Dafür braucht es
zusätzliches Personal und finanzielle Mittel, damit neben der Gewährleistung des
Rechtsanspruchs auf Ganztag durch Angebote der Jugendarbeit auch Angebote
für ältere Kinder und Jugendliche erhalten bleiben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und
die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der
Schulferienzeiten, zu schaffen und dabei sowohl die Belange der Kommunen bzw.
Schulträger als auch die der Jugendarbeit zu beachten;
2. bei der Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als
unmittelbar rechtsansprucherfüllend Angebotsverschiebungen zulasten der
offenen Kinder- und Jugendarbeit zu verhindern, Voraussetzungen für eine
qualitätsgesicherte Umsetzung des Rechtsanspruchs im Ganztag zu schaffen
und dafür:
a) die Finanzhilfen des Bundes für die Beteiligung an der Bewirtschaftung
und Betriebskosten der Ganztagsbetreuung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufwachsend bis 2030 auf mindestens
zwei Milliarden Euro p. a. anzuheben und damit insbesondere auch
zusätzliche Ressourcen für rechtsansprucherfüllende Angebote der
kommunalen Jugendarbeit in Schulferienzeiten zur Verfügung zu stellen;
b) mit einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsetzung und Folgen der
Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien als
rechtsansprucherfüllend zu untersuchen;
3. die Fachkräftegewinnung für den Ganztag voranzutreiben und dazu die
Empfehlungen der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit Kommunen und Ländern umzusetzen;
4. die Kommunen und Länder grundsätzlich und unabhängig von der
spezifischen Regelung des vorliegenden Gesetzesentwurfs bei der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab
dem Schuljahr 2026/27 im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel anlässlich der immer noch bestehenden Investitionsbedarfe deutlich
stärker als bisher beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zu unterstützen und
hierzu die Finanzhilfen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau auf
ein Volumen von insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro anzuheben, um
zumindest die Kostensteigerungen bspw. für Bauen und Baustoffe
abzubilden;
5. die im Koalitionsvertrag angekündigten Investitionen in Orte der
Jugendarbeit, Jugendfreizeit- und außerschulische Jugendbildungseinrichtungen,
Familienzentren oder andere Einrichtungen der Familienbildung umzusetzen;
darüber hinaus sollte gemeinsam mit Ländern und Kommunen geprüft
werden, wie beispielsweise durch einen Nationalen Fonds, die Wahrnehmung
der insgesamt gewachsenen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
zukünftig gesichert werden können.
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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