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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/319)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/639 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/319) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/639 21. Wahlperiode 25.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/319 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) A. Problem Die einbringenden Fraktionen führen aus, die Digitalisierung sei der Treiber für mehr Fortschritt, Klimaschutz und Lebensqualität, erfordere jedoch den beschleunigten Ausbau hochleistungsfähiger und sicherer digitaler Infrastrukturen in Deutschland. B. Lösung Mit der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau der Telekommunikationsnetze werden Vorhaben zum Telekommunikationsnetzausbau in Genehmigungsverfahren priorisiert. Dadurch werden Verfahrens- und Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigt. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 unverändert anzunehmen. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Hansjörg Durz Vorsitzender und Berichterstatter Robin Jünger Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Rebecca Lenhard Berichterstatterin Anne-Mieke Bremer Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Hansjörg Durz, Robin Jünger, Johannes Schätzl, Rebecca Lenhard und Anne-Mieke Bremer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025 beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Durch den Gesetzentwurf soll der Ausbau der digitalen Infrastruktur beschleunigt werden. Die Telekommunikationsnetze und deren Ausbau haben eine außerordentliche Bedeutung für die nötige Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Resiliente Telekommunikationsinfrastrukturen gewährleisten auch in außergewöhnlichen Situationen die öffentliche Daseinsvorsorge und stellen zugleich die Handlungsfähigkeit öffentlicher Strukturen sicher. Gleichzeitig sind der ordnungsgemäße Betrieb der Telekommunikationsnetze und die fortlaufende Verfügbarkeit der über diese Netze erbrachten Telekommunikationsdienste Garant für funktionierende Kommunikation und den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger, des Staates und der Wirtschaft. Es bedarf eines Glasfaserausbaus in der Fläche bis in jedes Gebäude sowie einer flächendeckenden Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard. Die Bedeutung des Telekommunikationsnetzausbaus soll gesetzlich klargestellt werden, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht zu verleihen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum des Deutschen Bundestages einstimmig beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 statt. Hieran haben folgende Sachverständige teilgenommen: Michael Arnhold Diplomingenieur Kateryna Danilova Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „Faire Mobilität“ & Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e. V. Branchenkoordinatorin für Baugewerbe Lina Ehrig Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Sven Knapp Leiter Hauptstadtbüro Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) Klaus Müller Präsident der Bundesnetzagentur Dr. Klaus Ritgen Deutscher Landkreistag Janine Welsch Bereichsleiterin Telekommunikationspolitik Bitkom e. V. Gerrit Wernke Leiter Hauptstadtbüro Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung wird auf die in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbare Aufzeichnung der öffentlichen 3. Sitzung am 25. Juni 2025 sowie auf die veröffentlichten Stellungnahmen der Sachverständigen auf der Homepage des Ausschusses verwiesen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ein wichtiges Signal für den digitalen Netzausbau sei. Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen bedeute in der Praxis, dass Vorhaben vor Ort deutlich beschleunigt würden. Besonders hervorzuheben sei die Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit für Länder, Kommunen und Unternehmen. Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen an und bezeichnete das geplante Gesetz als wichtiges Signal an den Telekommunikationsmarkt. Die Regierungskoalition habe den Ausbau der digitalen Infrastruktur zurecht priorisiert, und auch in der gerade durchgeführten Anhörung sei die besondere Bedeutung dieses Themas nahezu einhellig bestätigt worden. Die Fraktion der AfD forderte die Bundesregierung auf, zügig die notwendigen Schritte zu einem fokussierten und umfassenden Telekommunikationsgesetz zu unternehmen. Die Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Netzausbau sei zwar überfällig, die vorgenommene zeitliche Befristung bis zum Jahr 2030 sei aber nicht nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf verleihe dem Netzausbau leider keinen echten Vorrang gegenüber konkurrierenden Schutzgütern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses zwar ein Hebel für den schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur sein könne. Allerdings hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben, etwa Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau. Ob tatsächlich eine Beschleunigungswirkung eintreten werde, bleibe abzuwarten. Sie hob hervor, dass die Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes angemessen berücksichtigt werden müssten. Man sehe kritisch, dass im Gesetzentwurf keine verbindliche Evaluierung oder Wirksamkeitskontrolle vorgesehen sei. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Verpflichtungen zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards festlege. So hätten zum Beispiel die Subunternehmerketten begrenzt oder die Haftung der Auftraggeber erweitert werden müssen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 anzunehmen. Berlin, den 25. Juni 2025 Hansjörg Durz Berichterstatter Robin Jünger Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Rebecca Lenhard Berichterstatterin Anne-Mieke Bremer Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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