Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/319)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/319)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/639
21. Wahlperiode 25.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/319 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur
Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen
(TKG-Änderungsgesetz 2025)
A. Problem
Die einbringenden Fraktionen führen aus, die Digitalisierung sei der Treiber für
mehr Fortschritt, Klimaschutz und Lebensqualität, erfordere jedoch den
beschleunigten Ausbau hochleistungsfähiger und sicherer digitaler Infrastrukturen in
Deutschland.
B. Lösung
Mit der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau der
Telekommunikationsnetze werden Vorhaben zum
Telekommunikationsnetzausbau in Genehmigungsverfahren priorisiert. Dadurch werden Verfahrens- und
Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigt.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
Hansjörg Durz
Vorsitzender und Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Rebecca Lenhard
Berichterstatterin
Anne-Mieke Bremer
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Hansjörg Durz, Robin Jünger, Johannes Schätzl,
Rebecca Lenhard und Anne-Mieke Bremer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 10. Sitzung am 5. Juni 2025
beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch den Gesetzentwurf soll der Ausbau der digitalen Infrastruktur beschleunigt werden. Die
Telekommunikationsnetze und deren Ausbau haben eine außerordentliche Bedeutung für die nötige Modernisierung des
Wirtschaftsstandortes Deutschland. Resiliente Telekommunikationsinfrastrukturen gewährleisten auch in
außergewöhnlichen Situationen die öffentliche Daseinsvorsorge und stellen zugleich die Handlungsfähigkeit öffentlicher
Strukturen sicher. Gleichzeitig sind der ordnungsgemäße Betrieb der Telekommunikationsnetze und die
fortlaufende Verfügbarkeit der über diese Netze erbrachten Telekommunikationsdienste Garant für funktionierende
Kommunikation und den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger, des Staates und der Wirtschaft. Es
bedarf eines Glasfaserausbaus in der Fläche bis in jedes Gebäude sowie einer flächendeckenden Versorgung mit
dem neuesten Mobilfunkstandard. Die Bedeutung des Telekommunikationsnetzausbaus soll gesetzlich
klargestellt werden, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht zu
verleihen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner
4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner 3. Sitzung
am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/319 in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/319 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 vorbehaltlich der
Überweisung durch das Plenum des Deutschen Bundestages einstimmig beschlossen, eine öffentliche Anhörung
zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in seiner 3. Sitzung
am 25. Juni 2025 statt. Hieran haben folgende Sachverständige teilgenommen:
Michael Arnhold Diplomingenieur
Kateryna Danilova Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
„Faire Mobilität“ & Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e. V.
Branchenkoordinatorin für Baugewerbe
Lina Ehrig Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Sven Knapp Leiter Hauptstadtbüro
Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)
Klaus Müller Präsident der Bundesnetzagentur
Dr. Klaus Ritgen Deutscher Landkreistag
Janine Welsch Bereichsleiterin Telekommunikationspolitik
Bitkom e. V.
Gerrit Wernke Leiter Hauptstadtbüro
Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V.
Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung wird auf die in der Mediathek des Deutschen Bundestages
abrufbare Aufzeichnung der öffentlichen 3. Sitzung am 25. Juni 2025 sowie auf die veröffentlichten
Stellungnahmen der Sachverständigen auf der Homepage des Ausschusses verwiesen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 in seiner
4. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ein wichtiges Signal für den digitalen
Netzausbau sei. Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen bedeute in der Praxis, dass Vorhaben vor Ort deutlich beschleunigt würden. Besonders hervorzuheben
sei die Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit für Länder, Kommunen und Unternehmen.
Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen an und bezeichnete das geplante Gesetz als wichtiges
Signal an den Telekommunikationsmarkt. Die Regierungskoalition habe den Ausbau der digitalen Infrastruktur
zurecht priorisiert, und auch in der gerade durchgeführten Anhörung sei die besondere Bedeutung dieses Themas
nahezu einhellig bestätigt worden.
Die Fraktion der AfD forderte die Bundesregierung auf, zügig die notwendigen Schritte zu einem fokussierten
und umfassenden Telekommunikationsgesetz zu unternehmen. Die Feststellung eines überragenden öffentlichen
Interesses für den Netzausbau sei zwar überfällig, die vorgenommene zeitliche Befristung bis zum Jahr 2030 sei
aber nicht nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf verleihe dem Netzausbau leider keinen echten Vorrang gegenüber
konkurrierenden Schutzgütern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Feststellung eines überragenden öffentlichen
Interesses zwar ein Hebel für den schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur sein könne. Allerdings hätte es
auch andere Möglichkeiten gegeben, etwa Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau. Ob tatsächlich eine
Beschleunigungswirkung eintreten werde, bleibe abzuwarten. Sie hob hervor, dass die Belange des Umwelt- und
Denkmalschutzes angemessen berücksichtigt werden müssten. Man sehe kritisch, dass im Gesetzentwurf keine
verbindliche Evaluierung oder Wirksamkeitskontrolle vorgesehen sei.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Verpflichtungen zur Einhaltung von
Arbeits- und Sozialstandards festlege. So hätten zum Beispiel die Subunternehmerketten begrenzt oder die
Haftung der Auftraggeber erweitert werden müssen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 anzunehmen.
Berlin, den 25. Juni 2025
Hansjörg Durz
Berichterstatter
Robin Jünger
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Rebecca Lenhard
Berichterstatterin
Anne-Mieke Bremer
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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