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Schriftliche Frage 78 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, dass beim Glasfaserausbau, der aktuell bundesweit vorangetrieben wird, sich Fälle von Missbrauch und Lohnbe…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 78 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, dass beim Glasfaserausbau, der aktuell bundesweit vorangetrieben wird, sich Fälle von Missbrauch und Lohnbe… Frage 78 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Ist der Bundesregierung bekannt, dass beim Glasfaserausbau, der aktuell bundesweit vorangetrieben wird, sich Fälle von Missbrauch und Lohnbetrug wie aktuell in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/ swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/glasfaser-arbei ter-ohne-lohn-und-wohnung-kritik-an-baufirma-k oeln-100.html) häufen, die leider kein Einzelfall sind (www.faire-mobilitaet.de/fachinformationen/ berichte-und-erfolge/glasfaserausbau-prekaere-be dingungen-und-lohnbetrug/), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Beschäftigte in der Branche besser zu schützen, etwa die Zahl der Unteraufträge zu begrenzen und das Verlegen von Glasfaserkabeln rechtlich als Tätigkeit im Tiefbau zu definieren, damit involvierte Firmen an Tarifverträge gebunden sind, und falls nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025: Der Glasfaserausbau wird derzeit mit hoher Dynamik vorangetrieben. Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung des geltenden Arbeitsund Sozialrechts in der Baubranche – insbesondere auch im Breitbandausbau – aufmerksam. Bei Glasfaserkabelverlegung handelt es sich regelmäßig um Tiefbauarbeiten und damit um Tätigkeiten im Baugewerbe. Entsprechend werden die Arbeiten von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und der SOKA-BAU als Bautätigkeiten eingeordnet und Verstöße verfolgt. Zur Durchsetzung des Arbeits- und Sozialrechts in der Baubranche existieren Instrumente zur Sanktion und Kontrolle: Nach § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen und Arbeitern verrichtet werden, verboten. Betriebe der Baubranche sind Kontroll- und Sanktionsmechanismen unterworfen: Prüf- und Kontrollbefugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) auch in Verbindung mit dem Mindestlohngesetz und den Bestimmungen zu verbindlichen Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Generalunternehmerhaftung auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e Absatz 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) sowie erweiterte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Aufzeichnungspflichten (§ 28a Absatz 4, § 28f Absatz 1a SGB IV) sind einschlägig. Die Bundesregierung arbeitet an einer steten Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Prüfungen zur Einhaltung des geltenden Arbeitsund Sozialrechts. So zielt etwa der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung darauf ab, dass die Arbeit der FKS noch wirksamer und effizienter wird. Darüber hinaus wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf europäischer Ebene stetig vertieft und verbessert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere durch gemeinsame Kontrollen, Informationskampagnen und regelmäßigen Austausch der EU-Mitgliedstaaten in Arbeits- und Projektgruppen. Die Bundesregierung setzt sich überdies dafür ein, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu verhindern, zu bekämpfen und für die Betroffenen wirksamen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.

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