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Programm für Deutschland - Ein neuer Weg für die Ertragsteuern - Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/589 · Antrag · Original ↗

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Programm für Deutschland - Ein neuer Weg für die Ertragsteuern - Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/589 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Jörn König, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Thomas Korell, Andreas Mayer, Christian Reck, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Manuel Krauthausen, Carina Schießl, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Ausgangslage: Deutschland bewegt sich bezüglich seiner Abgabenlast an der Spitze der Industriestaaten und wird bei der Belastung von Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Die Steuereinnahmen des Staates sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen und übertreffen die Lohnentwicklung im Land. Ein hohes Abgabenniveau führt dazu, dass Deutschland für Fachkräfte zu einem unattraktiven Standort geworden ist. Gut ausgebildete Arbeitnehmer wandern eher aus Deutschland aus, als dass sie einwandern. Unternehmen leiden, auch aufgrund der Demografie, zunehmend unter der fehlenden Arbeitskraft. Weiterhin ist das organisch gewachsene deutsche Steuersystem geprägt von Ausnahmen, Privilegien und Lenkungstatbeständen, sodass Grundprinzipien, wie Gleichheit vor dem Gesetz, Verständlichkeit und Planbarkeit des Rechts, kaum noch erkennbar sind. Der derzeitige stark progressive Einkommensteuertarif schafft einen Anreiz, die jeweils höhere Progressionsstufe durch steuerbewusste Sachverhaltsgestaltungen zu vermeiden. Um dem entgegenzuwirken, versucht der Gesetzgeber durch ein Übermaß an Detailregelungen entgegenzusteuern. Diese und andere negative Effekte lassen sich durch eine tiefgreifende und grundlegende Reform des Ertragsteuerrechts beseitigen. a. Situation der Familien: Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft. Ein finanziell stabiles Elternhaus ist ein guter Indikator für den Ausbildungserfolg des Kindes und trägt somit zum Wohlstand des Landes bei. 58 % der Deutschen geben an, dass Kinder einen zu hohen Kostenfaktor darstellen, weiterhin sagen 48 %, dass Familie und Beruf nicht ausreichend miteinander vereinbar sind.1 Die überdurchschnittliche Inflation bei Lebensmitteln und die stark gestiegenen Immobilienpreise der letzten Jahre führen zu einer deutlich stärkeren finanziellen Belastung für Familien als für den Rest der Bevölkerung. Bisher gibt es zwar mit dem Ehegattensplitting eine Steuerentlastung für Paare, jedoch keine konsequente Erweiterung auf eine ertragsteuerliche Entlastung der Familien zusätzlich zum Kindergeld. Insbesondere die Mittelschicht hat also durch Kinder erhebliche Ausgaben für Lebensunterhalt und Wohnen zu tragen. Um eine anhaltende Entlastung für Familien zu garantieren, muss das Steuerrecht bezüglich Familien umgehend grundlegend reformiert werden. Ziel einer Steuerreform sollte die konsequente Entlastung der steuerzahlenden Familien sein. Nur so ist regelmäßig gewährleistet, dass Familien nicht in eine Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten. b. Abgabenbelastung der Arbeitnehmer: Neben der Entlastung von Unternehmen ist auch die Entlastung von Arbeitnehmern durch die Steuerreform zwingend geboten, denn die Arbeitslöhne in Deutschland sind erheblich mit Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung belegt. Unter den 38 aktuell untersuchten Staaten rangierte Deutschland im Jahr 2024 unter den Industrieländern der OECD nach Belgien auf Platz zwei, was die Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben betrifft. Anders als oft behauptet, ist laut OECD auch die Belastung für Familien in Deutschland hoch. So lag die Abgabenlast bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern, bei dem beide Ehepartner arbeiten, durchschnittlich bei 40,9 %. Im Schnitt aller OECD-Staaten lag die Abgabenlast im Jahr 2024 bei 29,5 %. Ebenso lag Deutschland in der Gruppe der Alleinstehenden ohne Kinder mit 47,9 % zusammen mit Belgien an der Spitze der Industrienationen. Der OECD-Schnitt für den Einpersonenhaushalt betrug 34,9 %. Zum Vergleich: Bei der Belastung mit Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung bei den Einzelverdienern mit Durchschnittseinkommen lagen 2024 die Schweiz bei 22,9 % und die USA bei 30,1 %.2 Grundlegende Entlastungen von Erwerbseinkommen in Deutschland sind aufgrund ihrer – im internationalen Vergleich deutlich überdurchschnittlichen – Abgabenbelastung dringend erforderlich. c. Situation der Unternehmen: Wirtschaftsverbände beklagen schon seit längerem einen „Reformstau“ in Deutschland. Insbesondere eine grundlegende Reform der Unternehmensteuer ist notwendig, um Deutschland als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu halten. Daneben ist der starke Anstieg des Industriestrompreises besonders beunruhigend. Im Zeitraum von 1998 bis 2024 hat er sich mehr als verdoppelt.3 Viele Unternehmen stehen vor einer Standortentscheidung, bei welcher auch die hohen Bürokratiekosten in Deutschland ein negativer Faktor sind. Folge sind ausbleibende Investitionen im Inland. Wenn Deutschland als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig bleiben will, dann muss das Steuerrecht vereinfacht und der diesbezügliche Verwaltungsaufwand der Unternehmen signifikant verringert werden. d. Besteuerung der Unternehmen: In Deutschland lag die durchschnittliche Ertragsteuerbelastung 2024 mit rd. 30 % so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland.4 Wie sehr Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb 1 Statista, Warum gründen viele Deutsche keine Familie?; https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/190234/umfrage/gruende-fuer-kinderlosigkeit-in-deutschland/ . 2 OECD – Taxing Wages 2025 – Decomposition of Personal Income Tax and the Role of Tax Reliefs. 3 Statista, Index zur Entwicklung des Industriestrompreises in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2023; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12500/umfrage/entwicklung-der-industrie-strompreise- indeutschland-seit-1998/. 4 Handelsblatt, 08.02.2024, Das bringen Steuersenkungen für Unternehmen wirklich; www.handels- blatt.com/politik/deutschland/finanzpolitik-das-bringen-steuersenkungen-fuer-unternehmen- wirklich/100013078.html. als Hochsteuerland mittlerweile abgeschlagen ist, bestätigen aktuellen Ergebnisse des Mannheim Tax Index 2024 des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). In die Modellrechnungen gingen nicht nur die nominalen Steuersätze ein, es wurden auch Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt – für Deutschland beispielsweise die kürzeren Abschreibungszeiträume für Maschinen. Demnach betrug die effektive Steuerbelastung für profitable Betriebe 2024 im Mittel 28,5 %. Im Ländervergleich liegt Deutschland als Hochsteuerland damit fast zehn (!) Prozentpunkte über dem EU-27- Durchschnitt. Würde der Solidaritätszuschlag vollständig gestrichen, ginge die effektive Steuerbelastung der Unternehmen hierzulande nach ZEW- Berechnungen um 0,7 Prozentpunkte von 28,5 % auf 27,8 % zurück. Weitere Maßnahmen wie die Einführung degressiver Abschreibungen würden die Belastung lediglich um 0,2 Prozentpunkte senken. Eine Senkung des Steuersatzes hätte danach hingegen einen stärkeren Effekt. Investitionen in Deutschland sind im internationalen Vergleich nicht attraktiv. Eine Reform ist auch daher dringend erforderlich.5 e. Finanzierung der Gemeinden: Die Gemeinden leisten einen zentralen Beitrag zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge in ihrem Gemeindegebiet. Die Finanzierung ihrer Aufgaben basiert insbesondere auf ihrem Anteil an Gemeinschaftssteuern, eigenen Gemeindesteuern und Umlagen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Mittlerweile gefährdet das strukturelle Finanzierungsdefizit der Kommunen die gemeindliche Selbstverwaltung (nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).6 Denn ohne ausreichend eigene, frei verfügbare Finanzmittel haben Kommunen keinen finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraum, der zu eigenverantwortlichen Entscheidungen befähigt.7 2. Grundprinzipien und Höhe der Besteuerung: Steuern sollten dem Staat nicht in beliebiger Weise Einnahmen zuführen, sondern den freiheitlichen Verfassungsstaat am Erfolg privaten Wirtschaftens teilhaben lassen. Besteuerungsziel ist nicht ein beliebiges Aufkommen, sondern der für die Finanzierung der notwendigen staatlichen Leistungen erforderliche Anteil am Ergebnis der privaten und unternehmerischen Erwerbstätigkeit. Das gesamte Steueraufkommen hat sich in Deutschland seit 2002 von 442 Milliarden Euro auf 948 Milliarden Euro im Jahr 2024 nominal mehr als verdoppelt8, wohingegen die Wirtschaftsleistung dahinter zurückgeblieben ist. Der Staat lebt somit über seine Verhältnisse und entzieht dem privaten Sektor zusätzliche Ressourcen. Durch Subventionen und andere staatliche Leistungen werden dem Privatsektor zwar wieder Geldmittel zugeführt, jedoch sind die Kosten für die zwischengeschaltete Verwaltung vermeidbar und die daraus resultierende Mehrbelastung für eine gesunde Volkswirtschaft ist nicht zu stemmen. Eine Steuerreform muss somit dafür sorgen, dass der Staat nur den finanziellen Handlungsspielraum bekommt, der für die Erfüllung seiner originären Aufgaben auch notwendig ist. Letztendlich droht auch der Rechtsstaat zu scheitern, wenn der Bürger am steuerlichen Eingriff den rechtfertigenden Grund für die Belastung nicht erkennen kann, die Gründe für Belastungsunterschiede nicht einsichtig sind und das Belastungsmaß für ihn unverständlich bleibt. Deutschland braucht nicht mehr Steuereinnahmen. Im Gegenteil: Bund und Länder können nur mithilfe einer vorausschauenden Finanzpolitik dauerhaft handlungs- und leistungsfähig sein. Es bedarf einer schnellstmöglichen Konsolidie- 5 ZEW Mannheim: Mannheim Tax Index; ZEW Mannheim: Steuerreform würde Standortattraktivität Deutschlands erhöhen. 6 Vgl.: Kube, Hanno: Finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen, S. 647, in: Burgi, Martin; Waldhoff, Christian (Hg.): Kommunale Selbstverwaltung im Bundes- und Finanzstaat, Hürth 2022, S. 647-661. 7 Prof. Dr. Paul Kirchhof: §112 Die kommunale Finanzhoheit, S. 3 f., S. 9, in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Band 6 Kommunale Finanzen, Berlin 1985 8 Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 13. bis 15.05.2025. rung. Dafür werden, anders als beim bisherigen Vorgehen der regierungstragenden Koalitionsfraktionen, auf der Ausgabenseite Priorisierungen und strukturelle Maßnahmen notwendig sein. Die staatlichen Ausgaben landen bislang zu einem großen Teil in einer überbordenden Bürokratie, in einem ausufernden Sozialsystem, von dem in großem Umfang Ausländer profitieren – als Transferleistungen in die EU oder als sogenannte Entwicklungshilfe im Ausland. Währenddessen leiden staatliche Kernaufgaben Not: Die deutschen Renten sind im internationalen Vergleich niedrig, die Infrastruktur in Deutschland ist an vielen Stellen marode, das Bildungssystem überlastet, die bürokratischen Ausuferungen führen zu einer immer ineffizienteren Verwaltung. Für so manchen Bürger stimmt die gefühlte persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung dann nicht mehr, mit der Folge, dass er Deutschland den Rücken kehrt. Im Jahr 2023 haben 265.000 Deutsche das Land verlassen, die meisten hoch qualifiziert, fast drei Viertel davon mit Studium.9 Damit setzt sich der Trend der Nettoabwanderung deutscher Staatsangehöriger fort. Die Abgabenbelastung der Arbeitnehmer muss wieder auf ein Mittelmaß im Vergleich zu anderen Staaten zurückgeführt werden, die sich in Konkurrenz mit Deutschland befinden. 3. Orientierung einer großen Steuerreform am sogenannten Kirchhof-Modell: Unter der Leitung des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof ist in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft und Steuerpraktikern eine EU-rechts- und grundgesetzkonformes Gesetzbuch entstanden, welches das deutsche Steuerrecht maßgeblich vereinfachen würde. Das bis 2011 überarbeitete „Bundessteuergesetzbuch“ (BStGB)10, auch Kirchhof-Modell genannt, ist ein umfassender Entwurf für eine Reform des Steuerrechts. Durch die Vereinfachung wird das Steuerrecht auch für Laien zugänglich sowie die Steuerlast im Voraus berechenbar. Zudem entfällt der intellektuelle und materielle Aufwand zur Gestaltung von Lebenssachverhalten, deren alleiniger Zweck darin besteht, die individuelle Steuerlast zu senken oder zu vermeiden. Mit einigen Modifikationen ist das Kirchhof- Modell eine solide Grundlage für eine umfassende Neugestaltung des Steuerrechts. a. Reform des Unternehmensteuerrechts und der Einkommensteuer: Kernelement einer dringend gebotenen Steuerreform muss eine Harmonisierung der bisherigen Einkommen- und Körperschaftsteuer sein, welche in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt werden. Dabei ist insbesondere eine Absenkung der Ertragsteuerbelastung geboten, die derzeit durch die Doppelbelastung aller gewerblichen Unternehmen sowohl mit Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer als auch mit Gewerbesteuer entsteht. Diese Komplexität ist zudem verbunden mit getrennter Ertragshoheit. Die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer auf unternehmerische Gewinne (etwa bei Personengesellschaften) fließen überwiegend dem Bund und den Ländern zu, während die Gewerbesteuer, abgesehen von der Gewerbesteuerumlage, den Kommunen zufließt. Diese Form der Doppelbesteuerung und im internationalen Vergleich überhöhten Steuerbelastung soll durch die Abschaffung der Gewerbesteuer beseitigt werden. Bei natürlichen Personen und Unternehmen soll das Einkommen bzw. der Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 % und einem Zuschlag von regelmäßig bis zu drei Prozentpunkten für eine Gemeindewirtschaftsteuer (siehe nachstehend Buchstabe b) besteuert werden. Steuerpflichtig sollen alle natürlichen Personen und Unternehmen sein. Die Bemessungsgrund- 9 WirtschaftsWoche Weekender vom 09.02.2024; Statista, 2025, Anzahl der deutschen und ausländischen Auswanderer aus Deutschland von 1991 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76972/um- frage/zahl-der-auswanderer-aus-deutschland/ 10 Bundessteuergesetzbuch: Ein Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts, vorgelegt von Paul Kirchhof; Verlag C. F. Müller; 2011. lage ist das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen, als Maßstab seiner Leistungsfähigkeit. Außerdem sollen die Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern. Wie bereits im Zusammenhang mit der Vorstellung des Konzepts durch Professor Kirchhof geschehen, wird der einheitliche Steuersatz auf alle Einkommen und Erträge auf große politische Widerstände stoßen. Dabei wird die gewaltige Steuervereinfachungswirkung des vorgeschlagenen einheitlichen Steuersatzes übersehen. Ebenso wird übersehen, dass im vorgeschlagenen Modell der Grundfreibetrag für Erwachsene und der neue Grundfreibetrag für Kinder (früher: Kinderfreibetrag) sogar noch deutlich erhöht werden. Auch ist zu betonen, dass diese Freibeträge trotz eines einheitlichen Steuersatzes zu einer Progression führen. Die Progressivität der Steuer ist ein zentrales Element für die Umsetzung von Steuergerechtigkeit. Das im Grundgesetz in Artikeln 3 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 1 GG verankerte subjektive Nettoprinzip ist dadurch gewährleistet. Derzeit profitieren Vermögende von einer Vielzahl von Steuergestaltungsmöglichkeiten und haben beispielsweise in Form der Kapitalertragsteuer einen wesentlich geringeren Steuertarif als Arbeitnehmer aus der Mittelschicht, bei denen in der Grundtabelle 2025 derzeit bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro ein Grenzsteuersatz von 42 % zur Anwendung kommt. Professor Kirchhof führte bereits 2011 aus, dass aufgrund der ihm vorliegenden Zahlen das oberste Dezil der Einkommensteuerzahler, das heißt die sogenannten Spitzenverdiener, durchschnittlich 23,8 % des Bruttoeinkommens als Einkommensteuer zahlt. Dies ist eine gewaltige Lücke zwischen dem Spitzensteuersatz und dem realen Durchschnittssteuersatz. Die Zahlen haben sich laut einer neueren Studie zum Veranlagungszeitraum 2019 mit 25,1 % nur geringfügig geändert.11 Für Milliardäre und Multimillionäre in Deutschland beträgt nach einer weiteren Studie die effektive Steuerbelastung rund 26 % bzw. 25,5 %.12 Damit werden in dem vorliegenden Modell die sogenannten Spitzenverdiener, flankiert über eine breitere Bemessungsgrundlage und ohne die heutigen Gestaltungsmöglichkeiten, im Endeffekt höher besteuert als nach der bisherigen Rechtslage. Die grundlegende Reform mit einem einheitlichen Steuertarif würde somit zu einer größeren Steuergerechtigkeit führen, wobei geringere Einkommen überproportional von den deutlich erhöhten Freibeträgen profitieren und Familien mit Kindern über die Kumulation der Freibeträge in besonderer Weise entlastet werden. Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig heimliche Steuererhöhungen auszuschließen. Im Jahr 2024 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, davon sind rund 2,6 Millionen Ausländer, also mithin fast jeder Zweite. Von den rund 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger haben sogar rund 2,5 Millionen einen Migrationshintergrund. Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamtausgaben für das Bürgergeld in Deutschland auf rund 46,7 Milliarden Euro, was einen Anstieg von etwa 10 % gegenüber 2023 darstellt. Das Bürgergeld ist im Januar 2024 um rund 12 % gestiegen. Die deutliche Anhebung ist darauf zurückzuführen, dass seit der Einführung des Bürgergelds eine 11 Martin Beznoska: Average Tax Rates for Rich and Poor – German Personal Income Tax from 1998 to 2019; FinanzArchiv/Public Finance Analysis vol. 79 no. 4. 12 Eine Analyse des effektiven Steuerbeitrags von Superreichen in der Schweiz, Österreich und Deutschland; Oxfam Deutschland e. V., Netzwerk Steuergerechtigkeit; April 2024. geänderte Berechnungsmethode greift, die neben der Lohnentwicklung die Inflation stärker berücksichtigt. Bedenklich ist, dass damit das aus Steuermitteln finanzierte Bürgergeld stärker steigt als die Löhne von vielen Millionen Beschäftigten, die ihre eigene Arbeitskraft einsetzen. Der Anreiz zur Arbeit sinkt damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss. Mit der deutlichen Erhöhung der Grundfreibeträge und der Senkung der Steuersätze ist eine starke Motivation zur Teilnahme am Erwerbsleben verbunden. Möglichst viele der insgesamt rund vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger (Stand 2024) sollen zur Arbeitsaufnahme motiviert und der Anreiz zur Schwarzarbeit soll verringert werden. So würden bereits 100.000 weniger Empfänger den Haushalt um 2 bis 3 Milliarden Euro entlasten, je nachdem, ob man den Mindest- oder den Durchschnittslohn zu Grunde legt. b. Einheitliches Zuschlagsrecht für die Gemeinden auf die Ertragsteuer von natürlichen Personen und Unternehmen (Gemeindewirtschaftsteuer): Um die beschriebenen Ziele zu erreichen und den Aufwand für Unternehmen, Bürger und Finanzverwaltung erheblich zu reduzieren, soll das kommunale Steueraufkommen aus der geänderten Ertragsbesteuerung über einen Zuschlag zur Ertragsteuer gesichert werden. Durch diesen Zuschlag für Kommunen mithilfe eines Hebesatzes entscheiden die Gemeinden abschließend über die Höhe der Steuerbelastung innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite des Zuschlagssatzes. Dieser Zuschlag wird gleichermaßen und in derselben Höhe für alle Erwerbseinkünfte von Unternehmen und von natürlichen Personen erhoben. Die Steuerertragshoheit liegt bei Unternehmen dabei nicht nur bei der Kommune des juristischen Unternehmenssitzes, sondern in Anlehnung an die heutige Gewerbesteuer anteilig über eine Zerlegung bei allen Kommunen, auf deren Hoheitsgebiet wirtschaftliche Aktivitäten eines Unternehmens entfaltet werden. Damit wird in einem demokratisch legitimierten Prozess und in kommunaler Eigenverantwortung eine Steuer geschaffen, deren Ertrag ausschließlich bei den Gemeinden verbleibt. Durch die breite Basis ihrer Erhebungsgrundlage ist sie weniger anfällig für Schwankungen als die derzeitige Gewerbesteuer, darüber hinaus sind die Kosten der Erhebung durch den Zuschlag auf die ohnehin erhobene Ertragsteuer sehr gering. Mit der Höhe des Zuschlagssatzes können die Kommunen zudem Anreize setzen – für die Ansiedlung sowohl von Unternehmen als auch von natürlichen Personen. Der Steuersatz einschließlich des Zuschlags für die Gemeindewirtschaftsteuer soll im Regelfall insgesamt 25 % nicht übersteigen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich zu gewährleisten. Durch die Abschaffung der Gewerbesteuer entfallen die Probleme im Zusammenhang mit der mangelnden Rechtsformneutralität, ebenso erübrigen sich vielfältige Abgrenzungsprobleme zur Gewerbesteuerpflicht der gewerblich tätigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Ziel ist es, auch die Kommunen angemessen mit den zur Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. Die Verteilung der Steuereinnahmen soll diesem Ziel folgen (Konnexitätsprinzip). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des Steuerrechts und mit Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen, der sich eng am Reformvorschlag von Paul Kirchhof orientiert. In einem ersten Schritt soll dazu das Ertragsteuerrecht mit folgenden besonderen Maßgaben zum Veranlagungszeitraum 2026 umfassend neu geregelt werden: 1. Die Ertragsteuern werden in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt, reduziert auf je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen. 2. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft wird ein Zuschlag auf das in der Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben (Gemeindewirtschaftsteuer). 3. Die Kommunen sind berechtigt, die Gemeindewirtschaftsteuer innerhalb bestimmter Bandbreiten festzulegen, auch um als Wettbewerbsinstrument Anreize für die Ansiedlung von Unternehmen und natürlichen Personen setzen zu können. 4. Die Ertragsteuer mit einem Steuersatz von 22 % soll zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sowie um (zusätzliche) Arbeitsanreize zu schaffen, zusammen mit dem Zuschlag der Gemeindewirtschaftsteuer im Regelfall einen Steuersatz von 25 % nicht überschreiten. 5. Der Solidaritätszuschlag als eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6 des Grundgesetzes wird rückwirkend zum 01.01.2025 vollständig abgeschafft (Bundestagsdrucksache 20/2536). 6. Die bisherigen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes werden als Einkünfte aus Erwerbshandeln kategorisiert, auch mit der Folge, dass gemischte Aufwendungen vom Abzug ausgenommen werden. 7. Es wird ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro pro Erwachsenem eingeführt. Durch den höheren Grundfreibetrag entfällt der Sozialausgleichsbetrag, den das Kirchhof-Modell vorgesehen hatte. 8. Das Kindergeld wird in seiner bisherigen Höhe beibehalten. Zusätzlich, also ohne Anrechnung des Kindergelds, wird ein Grundfreibetrag pro Kind von 12.000 Euro im Rahmen eines Familiensplittings mit frei übertragbaren Freibeträgen gewährt. 9. Der Grundfreibetrag für Erwachsene und Kinder sowie verbliebene Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge werden über eine normierte Formel automatisch angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6144 vom 24.03.2023). 10. Die Anzahl von Änderungen des Ertragsteuergesetzbuchs wird grundsätzlich auf einmal pro Jahr beschränkt, um Kontinuität in der Gesetzgebung sowie Verlässlichkeit für die Bürger und die Verwaltung sicherzustellen. 11. Zur Wahrung des subjektiven Nettoprinzips unter Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips werden nur noch unmittelbare Erwerbsaufwendungen zum Abzug zugelassen. 12. Als Kompensation für das Abzugsverbot von Mischaufwendungen wird für Arbeitnehmer ein Erwerbsaufwendungspauschbetrag von 2.000 Euro vorgesehen. 13. Aufwendungen für Gesundheits- und Altersvorsorge werden steuerlich privilegiert. 14. Gewinnausschüttungen werden beim Anteilseigner versteuert. Mit einer Anrechnungsmöglichkeit dieser Steuerbelastung bei den Unternehmen wird eine Doppelbesteuerung vermieden. 15. Künftig werden nur noch zeitlich und sachlich eng befristete und zu evaluierende Leistungssubventionen und keine Steuersubventionen mehr vorgesehen, mit einem Ausweis des jährlichen Volumens über die Laufzeit. 16. Das Ertragsteuergesetzbuch wird begleitend und nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten abschließend evaluiert; das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu ausführliche Berichte vorzulegen, insbesondere zur Zielerreichung und Wirksamkeit sowie zu den Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Steuerverteilung. 17. Das Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist, wird aufgehoben. 18. Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird aufgehoben. 19. Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird aufgehoben. 20. In den Gesetzentwurf werden Folgeänderungen in Rechtsvorschriften einbezogen, die sich auf das EStG, KStG, GewStG und das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist, beziehen bzw. einen Bezug dazu aufweisen. In einem zweiten Schritt sollen bis zum Veranlagungsjahr 2030 die weiteren Reformvorschläge von Paul Kirchhof, insbesondere zu den Verbrauchsteuern und der Umsatzsteuer, mit den genannten Maßgaben umgesetzt werden. Neben dem von Kirchhof vorgeschlagenen Wegfall der Grundsteuer soll auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Substanzsteuer entfallen. Berlin, den 3. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die AfD-Bundestagsfraktion tritt für eine grundlegende Reform des deutschen Steuersystems ein. Dies ist eine programmatische Kernforderung aus den Wahlprogrammen zu den Bundestagswahlen 2021 und 2025.13 Das Steuersystem soll eine verständliche Systematik aufweisen und nur wenige Steuerarten umfassen. In besonderer Weise ist dabei dem Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit Bedeutung einzuräumen. Das ausformulierte große Steuerreformkonzept des Steuerrechtsprofessors und ehemaligen obersten Verfassungsrichters Paul Kirchhof ist ein gutes Beispiel für eine solche grundlegende Steuerreform. Die Reformansätze der von ihm geleiteten Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch sehen eine Steuersatzsenkung bei Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sowie eine Reduktion der Steuerarten vor. In Orientierung daran muss, bei einer Konzentration auf die Erwerbsteuern, im Besonderen die Gewerbesteuer und in einem weiteren Schritt auch die Erbschaftsteuer sowie die Grundsteuer entfallen. Wegfallen könnten auch einige Verbrauchsteuern mit einem geringen Aufkommen auf Bundesebene, so zum Beispiel die Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer.14 Das von der Fraktion angestrebte Steuersystem soll wirtschaftliches Handeln von rechtlichen Barrieren und Bevormundung befreien sowie staatliches Verwalten erleichtern.15 Die Steuerlast soll allgemein verständlich, berechenbar und transparent sein; sie 13 www.afd.de/wp-content/uploads/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf und www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bun- destagswahlprogramm2025_web.pdf. 14 Bundestagsdrucksache 19/22198, AfD-Fraktion, Antrag, Reform des Steuersystems – Abschaffung der Kaffeesteuer; https://dip.bundes- tag.de/vorgang/reform-des-steuersystems-abschaffung-der-kaffeesteuer/266708. 15 Bundestagsdrucksache 19/25305, AfD-Fraktion, Antrag, Steuerverwaltung mit Distributed-Ledger-Technologien – Zukunftsfähig durch Innovation im öffentlichen Sektor; https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925305.pdf muss vom steuerbewussten Gestaltungsgeschick entkoppelt sein.16 Die strukturelle Vereinfachung des Steuerrechts gewährleistet die Gleichheit vor dem Gesetz, die Verständlichkeit des Rechts und die Planbarkeit des persönlichen Verhaltens für Bürger und Wirtschaft.17, 18 Die Belastung durch Steuern soll ohne Privilegien, Bevorzugungen oder Lenkungen erfolgen und der Einzelne jeweils nach seinem wirtschaftlichen Erfolg belastet werden. Wer zahlungskräftig ist, muss mehr Steuern zahlen als die Mittellosen, womit ein Ausgleich zwischen arm und reich geschaffen wird. Diese historisch bewährten Belastungsprinzipien sind im geltenden – organisch gewachsenen – deutschen Steuerrecht mittlerweile von Ausnahmen, Privilegien und Lenkungstatbeständen an den Rand gedrängt worden. Die Steuerlast wird nicht mehr gerecht verteilt, stattdessen definiert das Gesetz eine Vielzahl an Regeln, die eine geschickte Steuergestaltung belohnen. Wer hohe Steuern zahlt, sieht das bisher selten als Folge des wirtschaftlichen Erfolgs und häufig als unzulängliches Ausnutzen etwaiger Detailregelungen, die die Steuergestaltung in Deutschland zu einem Massenphänomen gemacht haben. Sehr vermögende Personen zahlen in Deutschland im Gegensatz zu den Durchschnittsverdienern in deutlich selteneren Fällen den hohen persönlichen Steuersatz. Der Steuerpflichtige weiß nicht mehr verlässlich, was sich im Steuerrecht gehört, wodurch auch das Vertrauen in das Gesetz geschwächt wird. Darüber hinaus verursacht das derzeitige Steuerrecht nach Ansicht aller Fachleute in Theorie und Praxis einen immensen Bürokratieaufwand.19 Es ist auf größtmögliche Einzelfallgerechtigkeit ausgelegt, womit immer neue Vorschriften hinzukommen. Unter der fehlenden Planungssicherheit leidet die Wirtschaft und aufgrund des notwendigen großen Verwaltungsapparats entstehen dem Steuerzahler hohe Kosten. Diese Ineffizienzen können mit dem vorliegenden Reformvorschlag beseitigt werden, wodurch der Marktwirtschaft in Deutschland die Möglichkeit zu einer neuen Entfaltung gegeben werden würde. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren erheblich geschwächt wurde. Deutschland braucht ein klar strukturiertes und verständliches Steuersystem, welches mit einfachen Mitteln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger und Unternehmen partizipiert. Der Leistungswille muss wieder gestärkt und die übermäßige Belastung des Mittelstands (Mittelstandsbauch) muss beseitigt werden. Mit dem jetzigen Steuersystem können die großen Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts nicht mehr bewältigt werden. Neben den horrenden Rentenverpflichtungen, den überbordenden Zinsverpflichtungen aufgrund der katastrophalen Schuldenpolitik der vergangenen Jahre, den ausufernden Abgaben an die EU und die zunehmenden Verteidigungslasten können insbesondere die Kosten der ungeregelten Migration zu einer Handlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland führen. Ein Fokus des neuen Steuermodells liegt auf der Entlastung von Familien. Finanziell gesunde Familien sind ein wesentlicher Pfeiler für den Wohlstand des Landes. Kinder, deren Elternhaus einen stabilen finanziellen Hintergrund hat, erlangen häufiger einen höheren Bildungsstand.20 Ohne einen dringend notwendigen Wandel der Familienpolitik kann die demografische Wende nicht gelingen. Die Fertilitätsrate pro Frau in Deutschland ist in 2023 erneut und zwar um 7 % auf 1,38 Kinder gesunken.21 Es ist daher von fundamentaler Bedeutung, dass insbesondere leistungsfähige Familien wieder Kinder bekommen. Dazu sind erhebliche zielgerichtete Investitionen und ein Steuersystem notwendig, welches die Familiengründung wieder attraktiver macht. Die Einführung eines Familiensplittings mit frei übertragbaren Grundfreibeträgen der Kinder für die Eltern ist daher unerlässlich. Unabhängig davon, soll das Kindergeld in seiner jetzigen Form dazu parallel bestehen bleiben. Eine Anrechnung wie bei der bisherigen Günstigerprüfung erfolgt nicht. Das BStGB wurde in unter der Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof entwickelt und 16 Bundestagsdrucksache 20/4320, AfD-Fraktion, Antrag, Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen, https://dip.bundes- tag.de/vorgang/r%C3%BCckforderungsl%C3%BCcken-bei-cum-ex-und-cum-cum-schlie%C3%9Fen/293217?f.deskriptor=Cum%2FCum- Gesch%C3%A4ft&rows=25&pos=8&ctx=d 17 Bundestagsdrucksache 20/2617, AfD-Fraktion, Antrag, Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken; https://dip.bundestag.de/vorgang/fehlender-vertrauens-und-rechtsschutz-bei-der-besteuerung-von-phot ovoltaikanlagen-und/289337?f.deskriptor=Ertragsteuer&rows=25&pos=10&ctx=e 18 https://afdbundestag.de/infomaterial-finanzen/ 19 N-TV, 10.02.2025, Deutsches Steuerrecht braucht dringend Reform; www.n-tv.de/politik/Deutsches-Steuerrecht-braucht-dringend-Re- form-article23906843.html 20 ZEIT, 19.02.2019, Warum es vom Einkommen deiner Eltern abhängt, was aus dir wird; www.zeit.de/zett/politik/2019-02/warum-du- wirstwas-deine-eltern-verdienen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F. 21 Destatis, Geburten; www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html?utm; Die endgültige Fertilitätsrate für 2024 wird voraussichtlich im Sommer 2025 veröffentlicht. reduziert die über 30.000 Paragraphen des deutschen Steuerrechts auf lediglich 146 Artikel, welche in einem 2011 veröffentlichten Gesetzbuch zusammengefasst sind. Der Gesetzentwurf ist sowohl konform mit dem EU-Recht als auch dem Grundgesetz, er bietet somit eine gute Grundlage, um eine umfangreiche Steuerreform umzusetzen. Das BStGB wurde bereits von Fachleuten aller steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, Zwischenergebnissen zu Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Bilanzierung nach Kirchhofs Bilanzordnung und Bilanzverordnung erprobt und erwies sich dabei als praxistauglich. Es sorgt neben dem Wegfall der Steuersubventionen und vielschichtigen Privilegien für einen hervorragenden Ausgleich durch den geringeren Steuersatz und die hohen Freibeträge. Nach Jahren sinkender Reallöhne und in Zeiten von stagnierenden Reallöhnen im Zeitraum bis 202322 mit einem damit einhergehenden Wohlstandsverlust unter Steuerzahlern in Deutschland sind Reformen notwendig, um weiterhin Anreize für Fachkräfte und Unternehmer bzw. Unternehmen zu setzen, in Deutschland zu bleiben23 oder auch nach Deutschland zu kommen. Ein einfacheres Steuermodell würde im Zusammenspiel mit schlanker Verwaltung zu einem starken Standortvorteil für Deutschland führen. Da Deutschland kaum natürliche Ressourcen besitzt bzw. fördert und die gestiegenen Energiepreise bereits zu Ausweichbewegungen des Mittelstands und der Industrie ins Ausland führen, muss die Politik neue Anreize setzen, die die Produktion im Inland attraktiver machen. Teil solcher Reformen muss ein Steuermodell sein, welches auch zum Abbau des Verwaltungsaufwands beiträgt. Neben Familien sollen insbesondere mittlere Einkommensschichten entlastet werden, die einen Großteil der Erwerbstätigen ausmachen. Diese Einkommen werden im bisherigen System durch die kumulierte Steuer- und Abgabenlast einschließlich der hohen Sozialausgaben relativ am höchsten belastet.24 Mittlere Einkommen werden durch das derzeitige Steuerrecht insofern benachteiligt, als dass häufig die Ressourcen fehlen, um Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die die individuelle Steuerlast senken. Insbesondere gibt es bei mittleren Einkommen weniger Gestaltungsspielraum. Der Aufbau einer steueroptimierenden Unternehmensstruktur ist in diesen Einkommensklassen keine Option. Zwar gab es in der Vergangenheit Bekundungen verschiedener Regierungsparteien, dass eine breite Steuerreform notwendig sei, jedoch wurde bisher von keiner Regierung ein solcher Reformvorschlag vorgelegt. Das Kirchhof- Modell bietet eine Grundlage, um die oben erläuterten Probleme im deutschen Steuerrecht anzugehen und ist deshalb die Grundlage der in diesem Antrag geforderten Reformen. Durch die derzeit im Vorjahresvergleich schrumpfende Wirtschaft25 und die hohe Belastung der Privathaushalte infolge von Inflation und Rohstoffknappheit ist eine Entlastung der Bevölkerung durch Steuervereinfachungen bzw. Steuersenkungen notwendig. Das zu erwartende Steueraufkommen nach einer solchen strukturellen Reform kann durch die neuen Bemessungsgrundlagen nur sehr schwer vorhergesagt werden. Um die Zielerreichung und Wirksamkeit dieses grundlegenden Steuerreformvorhabens sowie den Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Steuerverteilung in Erfahrung zu bringen, soll das Vorhaben in den ersten drei Jahren seit seinem Inkrafttreten begleitend evaluiert werden. Das Bundesministerium der Finanzen soll hierzu jährliche Zwischenberichte und nach Ablauf dieser drei Jahre einen ausführlichen Abschlussbericht erstellen, der dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist. Es ist zunächst mit kurzfristigen Steuermindereinnahmen zu rechnen, diese könnten jedoch durch eine vollständige Neubewertung der Ausgabenpolitik und einer damit einhergehenden Priorisierung sowie Verringerung der Ausgabenseite aufgefangen werden. Diese Neuausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes ist ohnehin dringend angezeigt. Von einem zu erwartenden positiven Einfluss der Reformen würde schlussendlich auch der Staatshaushalt nachhaltig profitieren. Um die kurz- bis mittelfristigen Mindereinnahmen abzufedern, soll das Steuerkonzept von Paul Kirchhof in mehreren Schritten bis zum Veranlagungszeitraum 2030 umgesetzt werden. 22 Destatis, Reallöhne und Nominallöhne; www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html. 23 www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/arbeitsmarkt-fachkraefte-abwanderung-100.html (letzter Abruf 29.05.2024) 24 Bach, et al (2016): Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Steuerbelastung nur schwach progressiv, in: DIW Wochenbericht Nr. 51+52.2016; www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.549401.de/16-51-1.pdf. 25 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 182 vom 23.05.2025. Im Vorjahresvergleich war das BIP im 1. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,2 % niedriger als Vorjahresquartal. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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