Programm für Deutschland - Ein neuer Weg für die Ertragsteuern - Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen
Text
Programm für Deutschland - Ein neuer Weg für die Ertragsteuern - Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/589
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Torben
Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris
Nieland, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Thomas
Korell, Andreas Mayer, Christian Reck, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph
Birghan, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Udo Theodor
Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt,
Manuel Krauthausen, Carina Schießl, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß,
Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern –
Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und
Unternehmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Ausgangslage: Deutschland bewegt sich bezüglich seiner Abgabenlast an der
Spitze der Industriestaaten und wird bei der Belastung von
Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Die Steuereinnahmen des Staates sind in den
letzten Jahren immer weiter gestiegen und übertreffen die Lohnentwicklung im
Land. Ein hohes Abgabenniveau führt dazu, dass Deutschland für Fachkräfte zu
einem unattraktiven Standort geworden ist. Gut ausgebildete Arbeitnehmer
wandern eher aus Deutschland aus, als dass sie einwandern. Unternehmen leiden,
auch aufgrund der Demografie, zunehmend unter der fehlenden Arbeitskraft.
Weiterhin ist das organisch gewachsene deutsche Steuersystem geprägt von
Ausnahmen, Privilegien und Lenkungstatbeständen, sodass Grundprinzipien, wie
Gleichheit vor dem Gesetz, Verständlichkeit und Planbarkeit des Rechts, kaum
noch erkennbar sind. Der derzeitige stark progressive Einkommensteuertarif
schafft einen Anreiz, die jeweils höhere Progressionsstufe durch steuerbewusste
Sachverhaltsgestaltungen zu vermeiden. Um dem entgegenzuwirken, versucht
der Gesetzgeber durch ein Übermaß an Detailregelungen entgegenzusteuern.
Diese und andere negative Effekte lassen sich durch eine tiefgreifende und
grundlegende Reform des Ertragsteuerrechts beseitigen.
a. Situation der Familien: Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft. Ein
finanziell stabiles Elternhaus ist ein guter Indikator für den Ausbildungserfolg
des Kindes und trägt somit zum Wohlstand des Landes bei. 58 % der
Deutschen geben an, dass Kinder einen zu hohen Kostenfaktor darstellen,
weiterhin sagen 48 %, dass Familie und Beruf nicht ausreichend miteinander
vereinbar sind.1 Die überdurchschnittliche Inflation bei Lebensmitteln und die
stark gestiegenen Immobilienpreise der letzten Jahre führen zu einer deutlich
stärkeren finanziellen Belastung für Familien als für den Rest der
Bevölkerung. Bisher gibt es zwar mit dem Ehegattensplitting eine Steuerentlastung
für Paare, jedoch keine konsequente Erweiterung auf eine ertragsteuerliche
Entlastung der Familien zusätzlich zum Kindergeld. Insbesondere die
Mittelschicht hat also durch Kinder erhebliche Ausgaben für Lebensunterhalt und
Wohnen zu tragen. Um eine anhaltende Entlastung für Familien zu
garantieren, muss das Steuerrecht bezüglich Familien umgehend grundlegend
reformiert werden. Ziel einer Steuerreform sollte die konsequente Entlastung der
steuerzahlenden Familien sein. Nur so ist regelmäßig gewährleistet, dass
Familien nicht in eine Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten.
b. Abgabenbelastung der Arbeitnehmer: Neben der Entlastung von
Unternehmen ist auch die Entlastung von Arbeitnehmern durch die Steuerreform
zwingend geboten, denn die Arbeitslöhne in Deutschland sind erheblich mit
Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung belegt. Unter den 38 aktuell
untersuchten Staaten rangierte Deutschland im Jahr 2024 unter den
Industrieländern der OECD nach Belgien auf Platz zwei, was die Belastung der
Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben betrifft. Anders als oft behauptet,
ist laut OECD auch die Belastung für Familien in Deutschland hoch. So lag
die Abgabenlast bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern, bei dem
beide Ehepartner arbeiten, durchschnittlich bei 40,9 %. Im Schnitt aller
OECD-Staaten lag die Abgabenlast im Jahr 2024 bei 29,5 %. Ebenso lag
Deutschland in der Gruppe der Alleinstehenden ohne Kinder mit 47,9 %
zusammen mit Belgien an der Spitze der Industrienationen. Der OECD-Schnitt
für den Einpersonenhaushalt betrug 34,9 %. Zum Vergleich: Bei der
Belastung mit Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung bei den
Einzelverdienern mit Durchschnittseinkommen lagen 2024 die Schweiz bei 22,9 % und
die USA bei 30,1 %.2 Grundlegende Entlastungen von Erwerbseinkommen
in Deutschland sind aufgrund ihrer – im internationalen Vergleich deutlich
überdurchschnittlichen – Abgabenbelastung dringend erforderlich.
c. Situation der Unternehmen: Wirtschaftsverbände beklagen schon seit
längerem einen „Reformstau“ in Deutschland. Insbesondere eine grundlegende
Reform der Unternehmensteuer ist notwendig, um Deutschland als
Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu halten. Daneben ist der starke Anstieg des
Industriestrompreises besonders beunruhigend. Im Zeitraum von 1998 bis
2024 hat er sich mehr als verdoppelt.3 Viele Unternehmen stehen vor einer
Standortentscheidung, bei welcher auch die hohen Bürokratiekosten in
Deutschland ein negativer Faktor sind. Folge sind ausbleibende Investitionen
im Inland. Wenn Deutschland als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig bleiben
will, dann muss das Steuerrecht vereinfacht und der diesbezügliche
Verwaltungsaufwand der Unternehmen signifikant verringert werden.
d. Besteuerung der Unternehmen: In Deutschland lag die durchschnittliche
Ertragsteuerbelastung 2024 mit rd. 30 % so hoch wie in kaum einem anderen
Industrieland.4 Wie sehr Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb
1 Statista, Warum gründen viele Deutsche keine Familie?; https://de.statista.com/statistik/daten/stu-
die/190234/umfrage/gruende-fuer-kinderlosigkeit-in-deutschland/ .
2 OECD – Taxing Wages 2025 – Decomposition of Personal Income Tax and the Role of Tax Reliefs.
3 Statista, Index zur Entwicklung des Industriestrompreises in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2023;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12500/umfrage/entwicklung-der-industrie-strompreise-
indeutschland-seit-1998/.
4 Handelsblatt, 08.02.2024, Das bringen Steuersenkungen für Unternehmen wirklich; www.handels-
blatt.com/politik/deutschland/finanzpolitik-das-bringen-steuersenkungen-fuer-unternehmen-
wirklich/100013078.html.
als Hochsteuerland mittlerweile abgeschlagen ist, bestätigen aktuellen
Ergebnisse des Mannheim Tax Index 2024 des Leibniz-Zentrums für Europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW). In die Modellrechnungen gingen nicht nur die
nominalen Steuersätze ein, es wurden auch Abschreibungsmöglichkeiten
berücksichtigt – für Deutschland beispielsweise die kürzeren
Abschreibungszeiträume für Maschinen. Demnach betrug die effektive Steuerbelastung für
profitable Betriebe 2024 im Mittel 28,5 %. Im Ländervergleich liegt
Deutschland als Hochsteuerland damit fast zehn (!) Prozentpunkte über dem EU-27-
Durchschnitt. Würde der Solidaritätszuschlag vollständig gestrichen, ginge
die effektive Steuerbelastung der Unternehmen hierzulande nach ZEW-
Berechnungen um 0,7 Prozentpunkte von 28,5 % auf 27,8 % zurück. Weitere
Maßnahmen wie die Einführung degressiver Abschreibungen würden die
Belastung lediglich um 0,2 Prozentpunkte senken. Eine Senkung des
Steuersatzes hätte danach hingegen einen stärkeren Effekt. Investitionen in
Deutschland sind im internationalen Vergleich nicht attraktiv. Eine Reform ist auch
daher dringend erforderlich.5
e. Finanzierung der Gemeinden: Die Gemeinden leisten einen zentralen Beitrag
zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge in ihrem Gemeindegebiet. Die
Finanzierung ihrer Aufgaben basiert insbesondere auf ihrem Anteil an
Gemeinschaftssteuern, eigenen Gemeindesteuern und Umlagen aus dem
kommunalen Finanzausgleich. Mittlerweile gefährdet das strukturelle
Finanzierungsdefizit der Kommunen die gemeindliche Selbstverwaltung (nach Art. 28 Abs.
2 Satz 1 GG).6 Denn ohne ausreichend eigene, frei verfügbare Finanzmittel
haben Kommunen keinen finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraum, der
zu eigenverantwortlichen Entscheidungen befähigt.7
2. Grundprinzipien und Höhe der Besteuerung: Steuern sollten dem Staat nicht in
beliebiger Weise Einnahmen zuführen, sondern den freiheitlichen
Verfassungsstaat am Erfolg privaten Wirtschaftens teilhaben lassen. Besteuerungsziel ist nicht
ein beliebiges Aufkommen, sondern der für die Finanzierung der notwendigen
staatlichen Leistungen erforderliche Anteil am Ergebnis der privaten und
unternehmerischen Erwerbstätigkeit. Das gesamte Steueraufkommen hat sich in
Deutschland seit 2002 von 442 Milliarden Euro auf 948 Milliarden Euro im Jahr
2024 nominal mehr als verdoppelt8, wohingegen die Wirtschaftsleistung dahinter
zurückgeblieben ist. Der Staat lebt somit über seine Verhältnisse und entzieht
dem privaten Sektor zusätzliche Ressourcen. Durch Subventionen und andere
staatliche Leistungen werden dem Privatsektor zwar wieder Geldmittel zugeführt,
jedoch sind die Kosten für die zwischengeschaltete Verwaltung vermeidbar und
die daraus resultierende Mehrbelastung für eine gesunde Volkswirtschaft ist nicht
zu stemmen. Eine Steuerreform muss somit dafür sorgen, dass der Staat nur den
finanziellen Handlungsspielraum bekommt, der für die Erfüllung seiner
originären Aufgaben auch notwendig ist. Letztendlich droht auch der Rechtsstaat zu
scheitern, wenn der Bürger am steuerlichen Eingriff den rechtfertigenden Grund
für die Belastung nicht erkennen kann, die Gründe für Belastungsunterschiede
nicht einsichtig sind und das Belastungsmaß für ihn unverständlich bleibt.
Deutschland braucht nicht mehr Steuereinnahmen. Im Gegenteil: Bund und
Länder können nur mithilfe einer vorausschauenden Finanzpolitik dauerhaft
handlungs- und leistungsfähig sein. Es bedarf einer schnellstmöglichen Konsolidie-
5 ZEW Mannheim: Mannheim Tax Index; ZEW Mannheim: Steuerreform würde Standortattraktivität
Deutschlands erhöhen.
6 Vgl.: Kube, Hanno: Finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen, S. 647, in: Burgi, Martin; Waldhoff,
Christian (Hg.): Kommunale Selbstverwaltung im Bundes- und Finanzstaat, Hürth 2022, S. 647-661.
7 Prof. Dr. Paul Kirchhof: §112 Die kommunale Finanzhoheit, S. 3 f., S. 9, in: Handbuch der kommunalen
Wissenschaft und Praxis, Band 6 Kommunale Finanzen, Berlin 1985
8 Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 13. bis 15.05.2025.
rung. Dafür werden, anders als beim bisherigen Vorgehen der
regierungstragenden Koalitionsfraktionen, auf der Ausgabenseite Priorisierungen und strukturelle
Maßnahmen notwendig sein. Die staatlichen Ausgaben landen bislang zu einem
großen Teil in einer überbordenden Bürokratie, in einem ausufernden
Sozialsystem, von dem in großem Umfang Ausländer profitieren – als Transferleistungen
in die EU oder als sogenannte Entwicklungshilfe im Ausland. Währenddessen
leiden staatliche Kernaufgaben Not: Die deutschen Renten sind im
internationalen Vergleich niedrig, die Infrastruktur in Deutschland ist an vielen Stellen
marode, das Bildungssystem überlastet, die bürokratischen Ausuferungen führen zu
einer immer ineffizienteren Verwaltung. Für so manchen Bürger stimmt die
gefühlte persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung dann nicht mehr, mit der Folge, dass
er Deutschland den Rücken kehrt. Im Jahr 2023 haben 265.000 Deutsche das
Land verlassen, die meisten hoch qualifiziert, fast drei Viertel davon mit
Studium.9 Damit setzt sich der Trend der Nettoabwanderung deutscher
Staatsangehöriger fort. Die Abgabenbelastung der Arbeitnehmer muss wieder auf ein
Mittelmaß im Vergleich zu anderen Staaten zurückgeführt werden, die sich in
Konkurrenz mit Deutschland befinden.
3. Orientierung einer großen Steuerreform am sogenannten Kirchhof-Modell: Unter
der Leitung des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof ist in
Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft und Steuerpraktikern eine EU-rechts- und
grundgesetzkonformes Gesetzbuch entstanden, welches das deutsche Steuerrecht
maßgeblich vereinfachen würde. Das bis 2011 überarbeitete
„Bundessteuergesetzbuch“ (BStGB)10, auch Kirchhof-Modell genannt, ist ein umfassender
Entwurf für eine Reform des Steuerrechts. Durch die Vereinfachung wird das
Steuerrecht auch für Laien zugänglich sowie die Steuerlast im Voraus berechenbar.
Zudem entfällt der intellektuelle und materielle Aufwand zur Gestaltung von
Lebenssachverhalten, deren alleiniger Zweck darin besteht, die individuelle
Steuerlast zu senken oder zu vermeiden. Mit einigen Modifikationen ist das Kirchhof-
Modell eine solide Grundlage für eine umfassende Neugestaltung des
Steuerrechts.
a. Reform des Unternehmensteuerrechts und der Einkommensteuer:
Kernelement einer dringend gebotenen Steuerreform muss eine Harmonisierung der
bisherigen Einkommen- und Körperschaftsteuer sein, welche in einem
einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt werden. Dabei ist insbesondere
eine Absenkung der Ertragsteuerbelastung geboten, die derzeit durch die
Doppelbelastung aller gewerblichen Unternehmen sowohl mit
Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer als auch mit Gewerbesteuer entsteht.
Diese Komplexität ist zudem verbunden mit getrennter Ertragshoheit. Die
Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer auf unternehmerische
Gewinne (etwa bei Personengesellschaften) fließen überwiegend dem Bund und
den Ländern zu, während die Gewerbesteuer, abgesehen von der
Gewerbesteuerumlage, den Kommunen zufließt. Diese Form der Doppelbesteuerung
und im internationalen Vergleich überhöhten Steuerbelastung soll durch die
Abschaffung der Gewerbesteuer beseitigt werden.
Bei natürlichen Personen und Unternehmen soll das Einkommen bzw. der
Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 % und einem Zuschlag
von regelmäßig bis zu drei Prozentpunkten für eine
Gemeindewirtschaftsteuer (siehe nachstehend Buchstabe b) besteuert werden. Steuerpflichtig
sollen alle natürlichen Personen und Unternehmen sein. Die Bemessungsgrund-
9 WirtschaftsWoche Weekender vom 09.02.2024; Statista, 2025, Anzahl der deutschen und ausländischen
Auswanderer aus Deutschland von 1991 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76972/um-
frage/zahl-der-auswanderer-aus-deutschland/
10 Bundessteuergesetzbuch: Ein Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts, vorgelegt von Paul
Kirchhof; Verlag C. F. Müller; 2011.
lage ist das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen, als Maßstab
seiner Leistungsfähigkeit. Außerdem sollen die Steuersubventionen und
Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die
steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern.
Wie bereits im Zusammenhang mit der Vorstellung des Konzepts durch
Professor Kirchhof geschehen, wird der einheitliche Steuersatz auf alle
Einkommen und Erträge auf große politische Widerstände stoßen. Dabei wird die
gewaltige Steuervereinfachungswirkung des vorgeschlagenen einheitlichen
Steuersatzes übersehen. Ebenso wird übersehen, dass im vorgeschlagenen
Modell der Grundfreibetrag für Erwachsene und der neue Grundfreibetrag für
Kinder (früher: Kinderfreibetrag) sogar noch deutlich erhöht werden. Auch ist
zu betonen, dass diese Freibeträge trotz eines einheitlichen Steuersatzes zu
einer Progression führen. Die Progressivität der Steuer ist ein zentrales
Element für die Umsetzung von Steuergerechtigkeit. Das im Grundgesetz in
Artikeln 3 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz
1, Artikel 6 Absatz 1 GG verankerte subjektive Nettoprinzip ist dadurch
gewährleistet. Derzeit profitieren Vermögende von einer Vielzahl von
Steuergestaltungsmöglichkeiten und haben beispielsweise in Form der
Kapitalertragsteuer einen wesentlich geringeren Steuertarif als Arbeitnehmer aus der
Mittelschicht, bei denen in der Grundtabelle 2025 derzeit bereits bei einem zu
versteuernden Einkommen von 68.481 Euro ein Grenzsteuersatz von 42 %
zur Anwendung kommt. Professor Kirchhof führte bereits 2011 aus, dass
aufgrund der ihm vorliegenden Zahlen das oberste Dezil der
Einkommensteuerzahler, das heißt die sogenannten Spitzenverdiener, durchschnittlich 23,8 %
des Bruttoeinkommens als Einkommensteuer zahlt. Dies ist eine gewaltige
Lücke zwischen dem Spitzensteuersatz und dem realen
Durchschnittssteuersatz. Die Zahlen haben sich laut einer neueren Studie zum
Veranlagungszeitraum 2019 mit 25,1 % nur geringfügig geändert.11
Für Milliardäre und Multimillionäre in Deutschland beträgt nach einer
weiteren Studie die effektive Steuerbelastung rund 26 % bzw. 25,5 %.12 Damit
werden in dem vorliegenden Modell die sogenannten Spitzenverdiener,
flankiert über eine breitere Bemessungsgrundlage und ohne die heutigen
Gestaltungsmöglichkeiten, im Endeffekt höher besteuert als nach der bisherigen
Rechtslage.
Die grundlegende Reform mit einem einheitlichen Steuertarif würde somit
zu einer größeren Steuergerechtigkeit führen, wobei geringere Einkommen
überproportional von den deutlich erhöhten Freibeträgen profitieren und
Familien mit Kindern über die Kumulation der Freibeträge in besonderer Weise
entlastet werden. Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig
heimliche Steuererhöhungen auszuschließen.
Im Jahr 2024 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland
Bürgergeld, davon sind rund 2,6 Millionen Ausländer, also mithin fast jeder Zweite.
Von den rund 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger haben sogar
rund 2,5 Millionen einen Migrationshintergrund. Im Jahr 2024 beliefen sich
die Gesamtausgaben für das Bürgergeld in Deutschland auf rund 46,7
Milliarden Euro, was einen Anstieg von etwa 10 % gegenüber 2023 darstellt. Das
Bürgergeld ist im Januar 2024 um rund 12 % gestiegen. Die deutliche
Anhebung ist darauf zurückzuführen, dass seit der Einführung des Bürgergelds eine
11 Martin Beznoska: Average Tax Rates for Rich and Poor – German Personal Income Tax from 1998 to
2019; FinanzArchiv/Public Finance Analysis vol. 79 no. 4.
12 Eine Analyse des effektiven Steuerbeitrags von Superreichen in der Schweiz, Österreich und Deutschland;
Oxfam Deutschland e. V., Netzwerk Steuergerechtigkeit; April 2024.
geänderte Berechnungsmethode greift, die neben der Lohnentwicklung die
Inflation stärker berücksichtigt. Bedenklich ist, dass damit das aus Steuermitteln
finanzierte Bürgergeld stärker steigt als die Löhne von vielen Millionen
Beschäftigten, die ihre eigene Arbeitskraft einsetzen. Der Anreiz zur Arbeit sinkt
damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss. Mit der deutlichen Erhöhung der
Grundfreibeträge und der Senkung der Steuersätze ist eine starke Motivation
zur Teilnahme am Erwerbsleben verbunden. Möglichst viele der insgesamt
rund vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger (Stand 2024)
sollen zur Arbeitsaufnahme motiviert und der Anreiz zur Schwarzarbeit soll
verringert werden. So würden bereits 100.000 weniger Empfänger den Haushalt
um 2 bis 3 Milliarden Euro entlasten, je nachdem, ob man den Mindest- oder
den Durchschnittslohn zu Grunde legt.
b. Einheitliches Zuschlagsrecht für die Gemeinden auf die Ertragsteuer von
natürlichen Personen und Unternehmen (Gemeindewirtschaftsteuer): Um die
beschriebenen Ziele zu erreichen und den Aufwand für Unternehmen, Bürger
und Finanzverwaltung erheblich zu reduzieren, soll das kommunale
Steueraufkommen aus der geänderten Ertragsbesteuerung über einen Zuschlag zur
Ertragsteuer gesichert werden. Durch diesen Zuschlag für Kommunen
mithilfe eines Hebesatzes entscheiden die Gemeinden abschließend über die
Höhe der Steuerbelastung innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite des
Zuschlagssatzes. Dieser Zuschlag wird gleichermaßen und in derselben Höhe
für alle Erwerbseinkünfte von Unternehmen und von natürlichen Personen
erhoben. Die Steuerertragshoheit liegt bei Unternehmen dabei nicht nur bei
der Kommune des juristischen Unternehmenssitzes, sondern in Anlehnung
an die heutige Gewerbesteuer anteilig über eine Zerlegung bei allen
Kommunen, auf deren Hoheitsgebiet wirtschaftliche Aktivitäten eines Unternehmens
entfaltet werden. Damit wird in einem demokratisch legitimierten Prozess
und in kommunaler Eigenverantwortung eine Steuer geschaffen, deren Ertrag
ausschließlich bei den Gemeinden verbleibt. Durch die breite Basis ihrer
Erhebungsgrundlage ist sie weniger anfällig für Schwankungen als die
derzeitige Gewerbesteuer, darüber hinaus sind die Kosten der Erhebung durch den
Zuschlag auf die ohnehin erhobene Ertragsteuer sehr gering. Mit der Höhe des
Zuschlagssatzes können die Kommunen zudem Anreize setzen – für die
Ansiedlung sowohl von Unternehmen als auch von natürlichen Personen. Der
Steuersatz einschließlich des Zuschlags für die Gemeindewirtschaftsteuer soll
im Regelfall insgesamt 25 % nicht übersteigen, um die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich
zu gewährleisten. Durch die Abschaffung der Gewerbesteuer entfallen die
Probleme im Zusammenhang mit der mangelnden Rechtsformneutralität,
ebenso erübrigen sich vielfältige Abgrenzungsprobleme zur
Gewerbesteuerpflicht der gewerblich tätigen Einzelunternehmen und
Personengesellschaften. Ziel ist es, auch die Kommunen angemessen mit den zur Wahrnehmung
ihrer originären Aufgaben nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. Die
Verteilung der Steuereinnahmen soll diesem Ziel folgen (Konnexitätsprinzip).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des Steuerrechts und
mit Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen, der sich eng am
Reformvorschlag von Paul Kirchhof orientiert.
In einem ersten Schritt soll dazu das Ertragsteuerrecht mit folgenden besonderen
Maßgaben zum Veranlagungszeitraum 2026 umfassend neu geregelt werden:
1. Die Ertragsteuern werden in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch
geregelt, reduziert auf je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen.
2. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft wird ein Zuschlag auf das in der
Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen
erhoben (Gemeindewirtschaftsteuer).
3. Die Kommunen sind berechtigt, die Gemeindewirtschaftsteuer innerhalb
bestimmter Bandbreiten festzulegen, auch um als Wettbewerbsinstrument Anreize
für die Ansiedlung von Unternehmen und natürlichen Personen setzen zu können.
4. Die Ertragsteuer mit einem Steuersatz von 22 % soll zur Sicherstellung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sowie um (zusätzliche)
Arbeitsanreize zu schaffen, zusammen mit dem Zuschlag der
Gemeindewirtschaftsteuer im Regelfall einen Steuersatz von 25 % nicht überschreiten.
5. Der Solidaritätszuschlag als eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe
zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6
des Grundgesetzes wird rückwirkend zum 01.01.2025 vollständig abgeschafft
(Bundestagsdrucksache 20/2536).
6. Die bisherigen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes werden als
Einkünfte aus Erwerbshandeln kategorisiert, auch mit der Folge, dass gemischte
Aufwendungen vom Abzug ausgenommen werden.
7. Es wird ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro pro Erwachsenem eingeführt.
Durch den höheren Grundfreibetrag entfällt der Sozialausgleichsbetrag, den das
Kirchhof-Modell vorgesehen hatte.
8. Das Kindergeld wird in seiner bisherigen Höhe beibehalten. Zusätzlich, also ohne
Anrechnung des Kindergelds, wird ein Grundfreibetrag pro Kind von 12.000
Euro im Rahmen eines Familiensplittings mit frei übertragbaren Freibeträgen
gewährt.
9. Der Grundfreibetrag für Erwachsene und Kinder sowie verbliebene Freibeträge,
Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge werden über eine normierte Formel
automatisch angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das
entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu
halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/6144 vom 24.03.2023).
10. Die Anzahl von Änderungen des Ertragsteuergesetzbuchs wird grundsätzlich auf
einmal pro Jahr beschränkt, um Kontinuität in der Gesetzgebung sowie
Verlässlichkeit für die Bürger und die Verwaltung sicherzustellen.
11. Zur Wahrung des subjektiven Nettoprinzips unter Beachtung des
Leistungsfähigkeitsprinzips werden nur noch unmittelbare Erwerbsaufwendungen zum Abzug
zugelassen.
12. Als Kompensation für das Abzugsverbot von Mischaufwendungen wird für
Arbeitnehmer ein Erwerbsaufwendungspauschbetrag von 2.000 Euro vorgesehen.
13. Aufwendungen für Gesundheits- und Altersvorsorge werden steuerlich
privilegiert.
14. Gewinnausschüttungen werden beim Anteilseigner versteuert. Mit einer
Anrechnungsmöglichkeit dieser Steuerbelastung bei den Unternehmen wird eine
Doppelbesteuerung vermieden.
15. Künftig werden nur noch zeitlich und sachlich eng befristete und zu evaluierende
Leistungssubventionen und keine Steuersubventionen mehr vorgesehen, mit
einem Ausweis des jährlichen Volumens über die Laufzeit.
16. Das Ertragsteuergesetzbuch wird begleitend und nach Ablauf von drei Jahren seit
ihrem Inkrafttreten abschließend evaluiert; das Bundesministerium der Finanzen
hat hierzu ausführliche Berichte vorzulegen, insbesondere zur Zielerreichung und
Wirksamkeit sowie zu den Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die
Steuerverteilung.
17. Das Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
08. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist, wird
aufgehoben.
18. Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird aufgehoben.
19. Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom
28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird aufgehoben.
20. In den Gesetzentwurf werden Folgeänderungen in Rechtsvorschriften
einbezogen, die sich auf das EStG, KStG, GewStG und das Solidaritätszuschlagsgesetz
1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002
(BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist, beziehen bzw. einen Bezug
dazu aufweisen.
In einem zweiten Schritt sollen bis zum Veranlagungsjahr 2030 die weiteren
Reformvorschläge von Paul Kirchhof, insbesondere zu den Verbrauchsteuern und der
Umsatzsteuer, mit den genannten Maßgaben umgesetzt werden. Neben dem von Kirchhof
vorgeschlagenen Wegfall der Grundsteuer soll auch die Erbschaft- und
Schenkungsteuer als Substanzsteuer entfallen.
Berlin, den 3. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die AfD-Bundestagsfraktion tritt für eine grundlegende Reform des deutschen Steuersystems ein. Dies ist eine
programmatische Kernforderung aus den Wahlprogrammen zu den Bundestagswahlen 2021 und 2025.13 Das
Steuersystem soll eine verständliche Systematik aufweisen und nur wenige Steuerarten umfassen. In besonderer
Weise ist dabei dem Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit Bedeutung einzuräumen. Das ausformulierte
große Steuerreformkonzept des Steuerrechtsprofessors und ehemaligen obersten Verfassungsrichters Paul
Kirchhof ist ein gutes Beispiel für eine solche grundlegende Steuerreform. Die Reformansätze der von ihm geleiteten
Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch sehen eine Steuersatzsenkung bei Verbreiterung der
Bemessungsgrundlage sowie eine Reduktion der Steuerarten vor. In Orientierung daran muss, bei einer Konzentration auf die
Erwerbsteuern, im Besonderen die Gewerbesteuer und in einem weiteren Schritt auch die Erbschaftsteuer sowie
die Grundsteuer entfallen. Wegfallen könnten auch einige Verbrauchsteuern mit einem geringen Aufkommen auf
Bundesebene, so zum Beispiel die Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer.14 Das von der Fraktion angestrebte
Steuersystem soll wirtschaftliches Handeln von rechtlichen Barrieren und Bevormundung befreien sowie
staatliches Verwalten erleichtern.15 Die Steuerlast soll allgemein verständlich, berechenbar und transparent sein; sie
13 www.afd.de/wp-content/uploads/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf und www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bun-
destagswahlprogramm2025_web.pdf.
14 Bundestagsdrucksache 19/22198, AfD-Fraktion, Antrag, Reform des Steuersystems – Abschaffung der Kaffeesteuer; https://dip.bundes-
tag.de/vorgang/reform-des-steuersystems-abschaffung-der-kaffeesteuer/266708.
15 Bundestagsdrucksache 19/25305, AfD-Fraktion, Antrag, Steuerverwaltung mit Distributed-Ledger-Technologien – Zukunftsfähig durch
Innovation im öffentlichen Sektor; https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925305.pdf
muss vom steuerbewussten Gestaltungsgeschick entkoppelt sein.16 Die strukturelle Vereinfachung des
Steuerrechts gewährleistet die Gleichheit vor dem Gesetz, die Verständlichkeit des Rechts und die Planbarkeit des
persönlichen Verhaltens für Bürger und Wirtschaft.17, 18
Die Belastung durch Steuern soll ohne Privilegien, Bevorzugungen oder Lenkungen erfolgen und der Einzelne
jeweils nach seinem wirtschaftlichen Erfolg belastet werden. Wer zahlungskräftig ist, muss mehr Steuern zahlen
als die Mittellosen, womit ein Ausgleich zwischen arm und reich geschaffen wird. Diese historisch bewährten
Belastungsprinzipien sind im geltenden – organisch gewachsenen – deutschen Steuerrecht mittlerweile von
Ausnahmen, Privilegien und Lenkungstatbeständen an den Rand gedrängt worden. Die Steuerlast wird nicht mehr
gerecht verteilt, stattdessen definiert das Gesetz eine Vielzahl an Regeln, die eine geschickte Steuergestaltung
belohnen. Wer hohe Steuern zahlt, sieht das bisher selten als Folge des wirtschaftlichen Erfolgs und häufig als
unzulängliches Ausnutzen etwaiger Detailregelungen, die die Steuergestaltung in Deutschland zu einem
Massenphänomen gemacht haben. Sehr vermögende Personen zahlen in Deutschland im Gegensatz zu den
Durchschnittsverdienern in deutlich selteneren Fällen den hohen persönlichen Steuersatz. Der Steuerpflichtige weiß
nicht mehr verlässlich, was sich im Steuerrecht gehört, wodurch auch das Vertrauen in das Gesetz geschwächt
wird.
Darüber hinaus verursacht das derzeitige Steuerrecht nach Ansicht aller Fachleute in Theorie und Praxis einen
immensen Bürokratieaufwand.19 Es ist auf größtmögliche Einzelfallgerechtigkeit ausgelegt, womit immer neue
Vorschriften hinzukommen. Unter der fehlenden Planungssicherheit leidet die Wirtschaft und aufgrund des
notwendigen großen Verwaltungsapparats entstehen dem Steuerzahler hohe Kosten. Diese Ineffizienzen können mit
dem vorliegenden Reformvorschlag beseitigt werden, wodurch der Marktwirtschaft in Deutschland die
Möglichkeit zu einer neuen Entfaltung gegeben werden würde.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik in
den vergangenen Jahren erheblich geschwächt wurde. Deutschland braucht ein klar strukturiertes und
verständliches Steuersystem, welches mit einfachen Mitteln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger und
Unternehmen partizipiert. Der Leistungswille muss wieder gestärkt und die übermäßige Belastung des Mittelstands
(Mittelstandsbauch) muss beseitigt werden. Mit dem jetzigen Steuersystem können die großen Herausforderungen
des nächsten Jahrzehnts nicht mehr bewältigt werden. Neben den horrenden Rentenverpflichtungen, den
überbordenden Zinsverpflichtungen aufgrund der katastrophalen Schuldenpolitik der vergangenen Jahre, den ausufernden
Abgaben an die EU und die zunehmenden Verteidigungslasten können insbesondere die Kosten der ungeregelten
Migration zu einer Handlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland führen.
Ein Fokus des neuen Steuermodells liegt auf der Entlastung von Familien. Finanziell gesunde Familien sind ein
wesentlicher Pfeiler für den Wohlstand des Landes. Kinder, deren Elternhaus einen stabilen finanziellen
Hintergrund hat, erlangen häufiger einen höheren Bildungsstand.20 Ohne einen dringend notwendigen Wandel der
Familienpolitik kann die demografische Wende nicht gelingen. Die Fertilitätsrate pro Frau in Deutschland ist in 2023
erneut und zwar um 7 % auf 1,38 Kinder gesunken.21 Es ist daher von fundamentaler Bedeutung, dass insbesondere
leistungsfähige Familien wieder Kinder bekommen. Dazu sind erhebliche zielgerichtete Investitionen und ein
Steuersystem notwendig, welches die Familiengründung wieder attraktiver macht. Die Einführung eines
Familiensplittings mit frei übertragbaren Grundfreibeträgen der Kinder für die Eltern ist daher unerlässlich. Unabhängig
davon, soll das Kindergeld in seiner jetzigen Form dazu parallel bestehen bleiben. Eine Anrechnung wie bei der
bisherigen Günstigerprüfung erfolgt nicht.
Das BStGB wurde in unter der Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof entwickelt und
16 Bundestagsdrucksache 20/4320, AfD-Fraktion, Antrag, Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen, https://dip.bundes-
tag.de/vorgang/r%C3%BCckforderungsl%C3%BCcken-bei-cum-ex-und-cum-cum-schlie%C3%9Fen/293217?f.deskriptor=Cum%2FCum-
Gesch%C3%A4ft&rows=25&pos=8&ctx=d
17 Bundestagsdrucksache 20/2617, AfD-Fraktion, Antrag, Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von
Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken; https://dip.bundestag.de/vorgang/fehlender-vertrauens-und-rechtsschutz-bei-der-besteuerung-von-phot
ovoltaikanlagen-und/289337?f.deskriptor=Ertragsteuer&rows=25&pos=10&ctx=e
18 https://afdbundestag.de/infomaterial-finanzen/
19 N-TV, 10.02.2025, Deutsches Steuerrecht braucht dringend Reform; www.n-tv.de/politik/Deutsches-Steuerrecht-braucht-dringend-Re-
form-article23906843.html
20 ZEIT, 19.02.2019, Warum es vom Einkommen deiner Eltern abhängt, was aus dir wird; www.zeit.de/zett/politik/2019-02/warum-du-
wirstwas-deine-eltern-verdienen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F.
21 Destatis, Geburten; www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html?utm; Die endgültige
Fertilitätsrate für 2024 wird voraussichtlich im Sommer 2025 veröffentlicht.
reduziert die über 30.000 Paragraphen des deutschen Steuerrechts auf lediglich 146 Artikel, welche in einem 2011
veröffentlichten Gesetzbuch zusammengefasst sind. Der Gesetzentwurf ist sowohl konform mit dem EU-Recht als
auch dem Grundgesetz, er bietet somit eine gute Grundlage, um eine umfangreiche Steuerreform umzusetzen. Das
BStGB wurde bereits von Fachleuten aller steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen,
Zwischenergebnissen zu Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Bilanzierung nach Kirchhofs
Bilanzordnung und Bilanzverordnung erprobt und erwies sich dabei als praxistauglich. Es sorgt neben dem Wegfall
der Steuersubventionen und vielschichtigen Privilegien für einen hervorragenden Ausgleich durch den geringeren
Steuersatz und die hohen Freibeträge.
Nach Jahren sinkender Reallöhne und in Zeiten von stagnierenden Reallöhnen im Zeitraum bis 202322 mit einem
damit einhergehenden Wohlstandsverlust unter Steuerzahlern in Deutschland sind Reformen notwendig, um
weiterhin Anreize für Fachkräfte und Unternehmer bzw. Unternehmen zu setzen, in Deutschland zu bleiben23 oder auch
nach Deutschland zu kommen. Ein einfacheres Steuermodell würde im Zusammenspiel mit schlanker Verwaltung
zu einem starken Standortvorteil für Deutschland führen. Da Deutschland kaum natürliche Ressourcen besitzt bzw.
fördert und die gestiegenen Energiepreise bereits zu Ausweichbewegungen des Mittelstands und der Industrie ins
Ausland führen, muss die Politik neue Anreize setzen, die die Produktion im Inland attraktiver machen. Teil solcher
Reformen muss ein Steuermodell sein, welches auch zum Abbau des Verwaltungsaufwands beiträgt.
Neben Familien sollen insbesondere mittlere Einkommensschichten entlastet werden, die einen Großteil der
Erwerbstätigen ausmachen. Diese Einkommen werden im bisherigen System durch die kumulierte Steuer- und
Abgabenlast einschließlich der hohen Sozialausgaben relativ am höchsten belastet.24 Mittlere Einkommen werden
durch das derzeitige Steuerrecht insofern benachteiligt, als dass häufig die Ressourcen fehlen, um
Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die die individuelle Steuerlast senken. Insbesondere gibt es bei mittleren
Einkommen weniger Gestaltungsspielraum. Der Aufbau einer steueroptimierenden Unternehmensstruktur ist in diesen
Einkommensklassen keine Option.
Zwar gab es in der Vergangenheit Bekundungen verschiedener Regierungsparteien, dass eine breite Steuerreform
notwendig sei, jedoch wurde bisher von keiner Regierung ein solcher Reformvorschlag vorgelegt. Das Kirchhof-
Modell bietet eine Grundlage, um die oben erläuterten Probleme im deutschen Steuerrecht anzugehen und ist
deshalb die Grundlage der in diesem Antrag geforderten Reformen. Durch die derzeit im Vorjahresvergleich
schrumpfende Wirtschaft25 und die hohe Belastung der Privathaushalte infolge von Inflation und Rohstoffknappheit ist eine
Entlastung der Bevölkerung durch Steuervereinfachungen bzw. Steuersenkungen notwendig.
Das zu erwartende Steueraufkommen nach einer solchen strukturellen Reform kann durch die neuen
Bemessungsgrundlagen nur sehr schwer vorhergesagt werden. Um die Zielerreichung und Wirksamkeit dieses grundlegenden
Steuerreformvorhabens sowie den Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Steuerverteilung in Erfahrung
zu bringen, soll das Vorhaben in den ersten drei Jahren seit seinem Inkrafttreten begleitend evaluiert werden.
Das Bundesministerium der Finanzen soll hierzu jährliche Zwischenberichte und nach Ablauf dieser drei Jahre
einen ausführlichen Abschlussbericht erstellen, der dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist.
Es ist zunächst mit kurzfristigen Steuermindereinnahmen zu rechnen, diese könnten jedoch durch eine vollständige
Neubewertung der Ausgabenpolitik und einer damit einhergehenden Priorisierung sowie Verringerung der
Ausgabenseite aufgefangen werden. Diese Neuausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes ist ohnehin dringend
angezeigt. Von einem zu erwartenden positiven Einfluss der Reformen würde schlussendlich auch der Staatshaushalt
nachhaltig profitieren. Um die kurz- bis mittelfristigen Mindereinnahmen abzufedern, soll das Steuerkonzept von
Paul Kirchhof in mehreren Schritten bis zum Veranlagungszeitraum 2030 umgesetzt werden.
22 Destatis, Reallöhne und Nominallöhne; www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html.
23 www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/arbeitsmarkt-fachkraefte-abwanderung-100.html (letzter Abruf 29.05.2024)
24 Bach, et al (2016): Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Steuerbelastung nur schwach progressiv, in: DIW Wochenbericht Nr.
51+52.2016; www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.549401.de/16-51-1.pdf.
25 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 182 vom 23.05.2025. Im Vorjahresvergleich war das BIP im 1. Quartal 2025
preisbereinigt um 0,2 % niedriger als Vorjahresquartal.
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