Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
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Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/583
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau, Dr. Paula
Piechotta, Sylvia Rietenberg, Sven Lehmann, Ulle Schauws und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Priorität für Pflege – Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 5. Mai 2025 haben die Führungsspitzen von Union und SPD den Koalitionsvertrag
unterzeichnet, der die Grundlage für das Handeln der neuen Regierung bildet.
Vereinbart wurden teure Bekenntnisse zu Agrardiesel, einer höheren Pendlerpauschale sowie
Steuervergünstigungen für die Gastronomie. Die Pflegeversicherung ging trotz
drohender Zahlungsunfähigkeit hingegen leer aus. Die Frage, wie gute Pflege in
Deutschland finanziert werden soll, wurde in eine Kommission und damit in die Zukunft
verschoben, anstatt entschlossen zu handeln. Auch im Sofortprogramm der
Bundesregierung, das der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 28. Mai 2025 beschlossen
hat, sucht man vergeblich nach Maßnahmen für die Pflege.
Das offenbart fragwürdige Prioritäten. Denn knapp 5,6 Millionen Menschen in
Deutschland sind pflegebedürftig und beziehen Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Finanzlage in diesem Versicherungszweig ist aber so prekär, dass laut Kassen noch
in diesem Jahr Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten, wenn keine
Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Immer mehr pflegende An- und Zugehörige geraten an die
Grenze ihrer Belastbarkeit – sie stemmen den Großteil der Versorgung, oft ohne
ausreichende Unterstützung oder Entlastung. Pflegebedürftige Menschen und ihre An-
und Zugehörigen erleben tagtäglich, was es heißt, auf dringend benötigte Hilfe zu
warten – und vielerorts vergeblich suchen, weil Pflegedienste oder -heime schlicht nicht
mehr die nötige professionelle Unterstützung bieten können. Gleichzeitig gibt es
Meldungen, dass immer mehr Pflegeanbieter in eine finanzielle Schieflage geraten und
zum Teil schließen müssen.
Es bestehen also dringende Handlungsbedarfe in einem Politikfeld, das für Millionen
von pflegebedürftigen Menschen, An- und Zugehörigen sowie Pflegekräften und
damit für unsere gesamte Gesellschaft von existenzieller Bedeutung ist. Deshalb ist die
Bundesregierung dringend aufgefordert, Sofortmaßnahmen für die Pflege zu ergreifen
und diesem Politikfeld Priorität einzuräumen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Pflegeversicherung umgehend zu stabilisieren, indem die notwendigen
Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden und darauf hinzuwirken, dass
die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet
werden; dies ist im anstehenden Haushalt für das Jahr 2025 und für die Folgejahre
sicherzustellen;
2. unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die steigenden Zahlen von
Insolvenzen unter den Pflegeanbietern zu stoppen;
3. zügig Eckpunkte zu entwickeln, um das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
zusammenzuführen und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für
pflegende An- und Zugehörige hinzuwirken;
4. eine intensive Beteiligung der Verbände und Organisationen von
pflegebedürftigen Menschen, pflegenden An- und Zugehörigen und professionell Pflegenden
sowie von Pflegeanbietern und Pflegekassen an der geplanten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Pflegereform sicherzustellen;
5. noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 Gesetzgebungsverfahren zur
Weiterentwicklung und Aufwertung des Pflegeberufs einzuleiten und dabei die
vorliegenden Gesetzentwürfe des letzten Bundeskabinetts aufzugreifen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1:
Während der Corona-Pandemie wurden verschiedene Ausgaben wie Ausgleichzahlungen an
Pflegeeinrichtungen, Testkosten und Corona-Prämien für Beschäftigte aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung
finanziert. Laut Angaben der DAK-Gesundheit beliefen sich diese Kosten insgesamt auf 13,1 Milliarden Euro. Dies
wird im Gutachten der Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix der Universität Hamburg im Auftrag der DAK-Gesundheit
vom Oktober 2024 dargestellt (vgl. S. 2 und Anlage). Das Gutachten arbeitet auch heraus, dass die Finanzierung
über Sozialversicherungsbeiträge verfassungswidrig war. Denn diese unterlägen einer strengen Zweckbindung
und dürften ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu
gewährleisten. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind die Corona-Kosten demnach über Steuermittel zu finanzieren.
Dennoch wurden bis heute nicht alle Corona-Kosten erstattet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Mittel
noch mit dem Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen. Denn es geht auch darum, die Zahlungsfähigkeit der
Pflegeversicherung sicherzustellen und Zeit für die dringend notwendigen Reformen zu verschaffen. Mehrere
Kassen warnen immer wieder davor, dass schon im Jahr 2025 Zahlungsschwierigkeiten der Pflegeversicherung
drohen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden (vgl. z. B. Pressemitteilung vom GKV-Spitzenverband
vom 14.03.2025). Auch die Bundesregierung hat zugegeben, dass spätestens zu Anfang 2026 frisches Geld
benötigt wird (vgl. Frage 82 auf Drs. 21/166). Des Weiteren müssen neben den Corona-Kosten zumindest die
Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden, da es sich dabei ebenso um
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
Zu 2:
Es gibt immer wieder Meldungen, dass Pflegeeinrichtungen zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten,
weil die Kostenerstattungen durch die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfeträger zu lange dauern oder als
unzureichend beschrieben werden. Der Arbeitgeberverband Pflege warnt, dass seit Anfang 2024 über 1.200
Pflegeeinrichtungen Insolvenz anmelden oder schließen mussten (vgl. Meldung auf www.zdf.de vom 07.04.2025).
Das ist alarmierend, denn gleichzeitig suchen immer mehr pflegebedürftige Menschen und ihre An- und
Zugehörigen vergeblich nach professioneller Unterstützung in ihrem Umfeld. Eine Umfrage unter den
Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) ergab im Sommer 2024, dass jede
Einrichtung im Durchschnitt drei Anfragen am Tag für eine Versorgung ablehnen musste, weil das Personal
fehlte oder die Refinanzierung ungeklärt war (vgl. www.beianrufsorry.de). Notwendig sind deshalb neben der
Bekämpfung des Fachkräftemangels entschlossene Maßnahmen, um zügige und bedarfsdeckende
Vergütungsverhandlungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern in der Pflege sicherzustellen. Dazu braucht es
gesetzliche Regelungen im SGB XI, die sicherstellen, dass Vergütungsverhandlungen zügig und innerhalb
verlässlicher Fristen abgeschlossen werden, etwa durch effizientere Schiedsstellenverfahren. Auch eine gesetzlich
verankerte Möglichkeit zur Neuverhandlung von Pflegesätzen bei erheblichen Abweichungen von der
kalkulierten Belegungsquote im laufenden Pflegesatzzeitraum könnte zur wirtschaftlichen Absicherung von
Pflegeeinrichtungen beitragen. Denn angesichts der demografischen Entwicklung werden professionelle pflegerische
Leistungen jeden Tag wichtiger.
Zu 3:
Bundesfamilienministerin Karin Prien forderte am 20. Mai 2025 gegenüber Zeitungen der Funke Mediengruppe,
dass man einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende An- und Zugehörige schaffen müsse (vgl.
z. B. Familienministerin Prien will Pflegegeld als Lohnersatz einführen | tagesschau.de). Deutschland habe ein
„riesengroßes Interesse“ daran, dass so eine Sozialleistung komme, denn es werde mit unserer demografischen
Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet werde. Diese Feststellung der
Ministerin war absolut zutreffend und stieß auf breite Zustimmung durch zahlreiche Verbände (ebd.). Sie stellte die
neue Leistung jedoch sogleich unter den Vorbehalt einer entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklung. Auch
wenn es gelänge, die wirtschaftliche Lage zu verbessern, müsse man noch Schwerpunkte setzen. Der
Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition bleibt zu der Thematik ebenfalls vage. Es soll lediglich geprüft werden, wie
perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann (vgl. S. 103). Diese Unverbindlichkeit und die
von der Ministerin formulierten Einschränkungen stehen im Widerspruch zu der Notwendigkeit sowie von ihr
selbst vorgebrachten Forderung und Dringlichkeit. Die Vorgängerregierung der 20. Legislaturperiode hat bereits
umfassende Vorarbeiten in diesem Bereich geleistet. Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, zügig
Eckpunkte für die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige sowie die
Zusammenführung des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes zu entwickeln.
Zu 4:
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition ist vorgesehen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf
Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die Grundlagen für eine große Pflegereform
erarbeiten soll. Ziel der Pflegereform sind laut Vereinbarung die „nachhaltige Finanzierung und
Finanzierungbarkeit der Pflegeversicherung“ sowie eine „Stärkung der häuslichen Pflege“. Der Auftrag der Kommission
enthält wichtige Aspekte wie die Ausgestaltung der Leistungen für Pflegebedürftige, Möglichkeiten zur Stärkung
der pflegenden An- und Zugehörigen und die Schaffung von Angeboten für pflegerische Akutsituationen. Auch
wenn es angesichts der Dringlichkeit bedauerlich ist, dass diese Themen zunächst an eine Kommission verwiesen
werden, ist es dennoch richtig und notwendig, dass sie insgesamt aufgegriffen und bearbeitet werden sollen. Denn
wie der Pflegereport 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, fordern 77 Prozent der in einer repräsentativen Umfrage
Befragten eine umfassende Umgestaltung des Pflegesystems. 65 Prozent der Menschen erleben das Pflegesystem
und die Versorgung in Deutschland als nicht gut oder gar nicht gut. Es bleibt jedoch unverständlich, warum laut
Koalitionsvertrag keine Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Arbeitsgruppe für eine
Pflegereform vorgesehen ist, die die Interessen von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden An- und Zugehörigen und
professionell Pflegenden vertreten. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
diese Gruppen an der Arbeit der Kommission intensiv einbezogen werden. Das gilt ebenso für Vertreter*innen
von Pflegeanbietern und Pflegekassen, damit deren Expertise aus dem Versorgungsalltag ebenfalls einfließen
kann.
Zu 5:
Es sind dringend Reformen nötig, damit professionelle Pflegekräfte ihre Kompetenzen im Versorgungsalltag
besser einbringen können. Das ehemalige, rot-grüne Bundeskabinett verabschiedete dazu am 18. Dezember 2024
einen Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz. Es sah unter anderem Elemente einer Heilkundeübertragung an
Pflegefachpersonen vor. Am 4. September 2024 hatte das Kabinett bereits einen Entwurf für ein Pflegefachas-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
sistenzeinführungsgesetz beschlossen. Ziel dabei war es, bundeseinheitliche Regelungen für die Ausbildung zur
Pflegefachassistenz zu schaffen und damit für eine einheitliche Qualität und attraktive Ausbildungsbedingung zu
sorgen. Für beide Gesetzesvorhaben konnten jedoch aufgrund des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition nicht
die nötigen parlamentarischen Mehrheiten für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gefunden werden.
Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, diese Prozesse umgehend fortzuführen und die vorhandenen
Vorarbeiten dabei aufzugreifen. Das gilt auch für ein sogenanntes „APN-Gesetz“ (Advanced-Practice-Nurse-Gesetz),
das eine Pflegequalifikation auf Master-Niveau bundeseinheitlich regelt. Die Facharbeitsgruppe für den
Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition hatte noch vorgesehen, diese Gesetze binnen 100 Tage auf den Weg zu
bringen. Im beschlossenen Koalitionsvertrag ist nur noch von „kurzfristig“ die Rede. Damit bleibt der Zeitplan
unklar, obwohl die Aufwertung des Pflegeberufs keinen Aufschub duldet. Sie ist unerlässlich, um eine
zukunftsfeste Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, die ohne eine starke, handlungsfähige Pflege kaum möglich
ist. Deswegen sollte die Bundesregierung noch vor der Sommerpause entsprechende Gesetzentwürfe auf den
Weg bringen.]
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