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Modernisierung des Bahnhofs Calau - Niederlausitz

dip / drucksache 20.06.2025 · WP 21 · 21/532 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Modernisierung des Bahnhofs Calau - Niederlausitz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/532 21. Wahlperiode 20.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Modernisierung des Bahnhofs Calau – Niederlausitz Der Bahnhof in Calau ist Teil des Schienennetzes in der Lausitz. Er ist Drehkreuz der Bahnlinien Dessau – Berlin – Senftenberg und Frankfurt/Oder –  Cottbus – Leipzig und wird daher von sehr vielen Menschen genutzt, die den Bahnverkehr auch für den Weg zur Arbeit in Anspruch nehmen müssen. Seit 1990 hat sich nach Kenntnis der Fragestellenden das Erscheinungsbild des Bahnhofs und seiner Anlagen kaum verändert. Die Anlagen sind gleich belassen worden und einzig die Anzeigentafeln, auf denen die Verspätungen oder Veränderungen im Bahnbetrieb angezeigt werden sowie der Fahrkartenautomat sind als Neuerungen zu werten. Das Bahnhofsgebäude ist an private Hände verkauft und geschlossen, sanitäre Anlagen existieren im Umfeld nicht, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind nicht ausreichend. Der Tunnel, der die Bahnsteige miteinander verbindet, ist nach Erfahrung der Fragestellenden immer wieder Mittelpunkt von Graffiti-Verzierungen und dient als Ort für die Notdurft. Die Auf- und Abstiege über den Tunnel, um die anderen Bahnsteige (2, 3 und 4) zu erreichen, sind für Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und deren Gepäck sowie Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Fragestellenden eine Herausforderung bzw. ohne fremde Hilfe einfach nicht möglich. Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Plangenehmigung für den Umbau des Bahnhofs erarbeitet, die den sofortigen Beginn von Baumaßnahmen ermöglicht (Az. 511ppi/096-2301#006 vom 12. September 2023). Schon im November 2022 hatte die Deutsche Bahn AG (DB AG) jedoch darüber informiert, das Vorhaben Modernisierung der Verkehrsstation Bahnhof Calau in die Jahre 2030 bis 2031 zu verschieben. Grund der Verschiebung sind laut Presseberichten fehlende finanzielle Mittel aus dem Sonderprogramm „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ (FABB) des Bundes für den Zeitraum von 2019 bis 2026 (www.lr-online.de/lausitz/luebbenau/ bahnhofin-calau-umbau-auf-2030-verschoben-_-das-sind-die-gruende-der-deutschen-ba hn-70008259.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wird nach Planung der Bundesregierung das Sonderprogramm „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ über das Jahr 2026 hinaus verlängert?  2. Ist vonseiten der Bundesregierung bei der FABB eine Evaluierung geplant, um die Finanzierung von notwendigen Sekundärmaßnahmen in der Zukunft zu berücksichtigen, und wenn ja, bis wann, und durch wen?  3. Wie viel Geld stand insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung für die FABB zur Verfügung?  4. In welcher Größenordnung erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme der FABB von 2019 bis 2024 (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt die Zahl der Anträge und jeweils die Höhe der bewilligten Mittel angeben)?  5. Wie viel finanzielle Mittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 aus der FABB noch zur Verfügung (bitte nach Jahren trennen und Gesamtsumme nennen)?  6. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligung von finanziellen Mitteln aus der FABB?  7. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer bei der Bewilligung von Anträgen aus den jeweiligen Bundesländern im Rahmen der FABB?  8. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entscheidung der DB AG zur Verschiebung der Modernisierung der Verkehrsstation Calau eine Stellungnahme des Landes Brandenburg vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt?  9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Finanzierungslücke für Sekundärmaßnahmen, die nicht mit der FABB abgedeckt sind, durch andere Programme zu schließen (bitte Programme benennen)? 10. Für welchen Zeitraum gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts für den Bahnhof Calau (Az. 511ppi/096-2301#006 vom 12. September 2023)? 11. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für das zeitlich verschobene Vorhaben beim Bahnhof Calau eine neue Plangenehmigung erforderlich? 12. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Start und bis wann mit einem definitiven Abschluss der Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahme am Bahnhof Calau? 13. Inwieweit sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die DB AG in der Verantwortung, zusammen mit der Stadt Calau eine Zwischenlösung für Toiletten am Bahnhof Calau anzustreben, weil nach Auffassung der Fragestellenden das Fahrgastaufkommen weiter steigen wird und der Tunnel immer wieder Ort von Verunreinigungen ist? 14. Sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die DB AG grundsätzlich in der Verantwortung, Zwischenlösungen für den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen in Calau zu realisieren? Berlin, den 12. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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