Modernisierung des Bahnhofs Calau - Niederlausitz (Antwort zu Drs. 21/532)
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Modernisierung des Bahnhofs Calau - Niederlausitz (Antwort zu Drs. 21/532)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/792
21. Wahlperiode 04.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/532 –
Modernisierung des Bahnhofs Calau – Niederlausitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bahnhof in Calau ist Teil des Schienennetzes in der Lausitz. Er ist
Drehkreuz der Bahnlinien Dessau – Berlin – Senftenberg und Frankfurt/Oder –
Cottbus – Leipzig und wird daher von sehr vielen Menschen genutzt, die den
Bahnverkehr auch für den Weg zur Arbeit in Anspruch nehmen müssen.
Seit 1990 hat sich nach Kenntnis der Fragestellenden das Erscheinungsbild
des Bahnhofs und seiner Anlagen kaum verändert. Die Anlagen sind gleich
belassen worden und einzig die Anzeigentafeln, auf denen die Verspätungen
oder Veränderungen im Bahnbetrieb angezeigt werden sowie der
Fahrkartenautomat sind als Neuerungen zu werten. Das Bahnhofsgebäude ist an private
Hände verkauft und geschlossen, sanitäre Anlagen existieren im Umfeld nicht,
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind nicht ausreichend. Der Tunnel, der
die Bahnsteige miteinander verbindet, ist nach Erfahrung der Fragestellenden
immer wieder Mittelpunkt von Graffiti-Verzierungen und dient als Ort für die
Notdurft. Die Auf- und Abstiege über den Tunnel, um die anderen Bahnsteige
(2, 3 und 4) zu erreichen, sind für Menschen mit Kinderwagen, ältere
Menschen und deren Gepäck sowie Menschen mit Behinderungen aus Sicht der
Fragestellenden eine Herausforderung bzw. ohne fremde Hilfe einfach nicht
möglich.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Plangenehmigung für den Umbau des
Bahnhofs erarbeitet, die den sofortigen Beginn von Baumaßnahmen
ermöglicht (Az. 511ppi/096-2301#006 vom 12. September 2023). Schon im
November 2022 hatte die Deutsche Bahn AG (DB AG) jedoch darüber informiert,
das Vorhaben Modernisierung der Verkehrsstation Bahnhof Calau in die Jahre
2030 bis 2031 zu verschieben. Grund der Verschiebung sind laut
Presseberichten fehlende finanzielle Mittel aus dem Sonderprogramm „Förderinitiative zur
Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ (FABB) des
Bundes für den Zeitraum von 2019 bis 2026 (www.lr-online.de/lausitz/luebbe
nau/bahnhof-in-calau-umbau-auf-2030-verschoben-_-das-sind-die-gruende-de
r-deutschen-bahn-70008259.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
4. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wird nach Planung der Bundesregierung das Sonderprogramm
„Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von
Bahnhöfen“ über das Jahr 2026 hinaus verlängert?
Die DB InfraGO AG hat Laufzeitverlängerungen der
Finanzierungsvereinbarungen beantragt.
2. Ist vonseiten der Bundesregierung bei der FABB eine Evaluierung
geplant, um die Finanzierung von notwendigen Sekundärmaßnahmen in der
Zukunft zu berücksichtigen, und wenn ja, bis wann, und durch wen?
Eine Fortführung der aktuellen Förderpraxis, die eine ganzheitliche
Modernisierung auf Grund der kleinteiligen und vielfältigen Förderlandschaft nur mit
einem hohen Koordinierungsaufwand für wenige Standorte ermöglicht, soll
nicht erfolgen, da damit der Substanzverlust für die meisten Standorte weiter
fortschreitet und eine zukunftsgerechte Instandsetzung und Instandhaltung
nicht möglich ist.
Daher sollen der Bestandsersatz in Verkehrsstationen und Inhalte der
Sonderfinanzierungsprogramme mit dem Ziel der ganzheitlichen Bahnhofserneuerung
inklusive Empfangsgebäuden im Rahmen einer neuen Leistungsvereinbarung
(LV InfraGO) mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur
Bestandsnetzfinanzierung gebündelt werden.
3. Wie viel Geld stand insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung für
die FABB zur Verfügung?
4. In welcher Größenordnung erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung
die Inanspruchnahme der FABB von 2019 bis 2024 (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt die Zahl der Anträge und jeweils die Höhe der
bewilligten Mittel angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Jahr Bewilligte Mittel Abgerufene Mittel Anzahl Anträge
2019 10 Mio. Euro 5,9 Mio. Euro 1
2020 30 Mio. Euro 7,747 Mio. Euro 27
2021 60 Mio. Euro 20,413 Mio. Euro 40
2022 117,479 Mio.
Euro
32,041 Mio. Euro 55
2023 132,242 Mio.
Euro
44,639 Mio. Euro 39
2024 133 Mio. Euro 39,593 Mio. Euro 99
5. Wie viel finanzielle Mittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Jahre 2025 und 2026 aus der FABB noch zur Verfügung (bitte nach
Jahren trennen und Gesamtsumme nennen)?
Für das Jahr 2025 stehen im Rahmen der FABB 281,584 Mio. Euro zur
Verfügung. Für 2026 stehen bewilligte Mittel in Höhe von 61,366 Mio. Euro zur
Verfügung. Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 342,95 Mio. Euro.
6. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bewilligung von finanziellen Mitteln aus der FABB?
Die Bewilligung von finanziellen Mitteln erfolgt durch das Eisenbahn-
Bundesamt (EBA) auf Grundlage der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen. Technische Grundlage der
Bewilligung des EBA ist das „Handbuch zur Antrags- und
Verwendungsprüfung (AVP 2018)“ sowie die Ausführungsvorschriften (AV), welche die
Zuwendungsfähigkeitskriterien des AVP 2018 aktualisieren.
Sobald ein Antrag auf Bewilligung finanzieller Mittel eingeht, wird durch das
EBA auf Basis der genannten Grundlagen geprüft, ob die Maßnahme
förderfähig ist. Sofern die Prüfung für die zuständige Antragsbearbeiterin bzw.
Antragsbearbeiter eindeutig nachvollziehbar ist und keine weiteren Rückfragen
bestehen, kann eine Freigabe der Mittel grundsätzlich erfolgen.
Die Förderkriterien sind zwischen dem BMV, dem EBA und der DB InfraGO
AG abgestimmt. Sonderregelungen in den einzelnen
Finanzierungsvereinbarungen haben jedoch generell Vorrang.
7. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesländer bei der Bewilligung von Anträgen aus den jeweiligen Bundesländern
im Rahmen der FABB?
Der beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen und mittleren
Verkehrsstationen (FABB Säule 2) liegt eine Komplementärfinanzierung von
Bund in Ländern in Höhe von jeweils 140 Mio. Euro zugrunde. Eine
Mittelfreigabe für eine Maßnahme in einem Land kann vom EBA erst erteilt werden,
wenn diesem der wirksam abgeschlossene Vertrag für die
Komplementärfinanzierung zwischen der DB InfraGO AG und dem Land vorliegt, wobei eine
zwischen den Vertragsparteien abgestimmte Maßnahmenliste Vertragsbestandteil
ist.
8. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entscheidung der DB AG
zur Verschiebung der Modernisierung der Verkehrsstation Calau eine
Stellungnahme des Landes Brandenburg vor, und wenn ja, mit welchem
Inhalt?
Nein.
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die
Finanzierungslücke für Sekundärmaßnahmen, die nicht mit der FABB abgedeckt sind,
durch andere Programme zu schließen (bitte Programme benennen)?
Die DB InfraGO AG ist unternehmerisch eigenverantwortlich für den Erhalt
sowie die Ersatzinvestitionen in ihren Anlagen. Der Bund stellt mit der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) im Rahmen der
notwendigen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen Baukostenzuschüsse
zur Verfügung und schafft somit die wesentlichen finanziellen Voraussetzungen
der Umsetzung. Zusätzliche Programme für eine beschleunigte Umsetzung sind
seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
10. Für welchen Zeitraum gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts für den Bahnhof Calau (Az.
511ppi/096-2301#006 vom 12. September 2023)?
Die Plangenehmigung gilt 10 Jahre ab Unanfechtbarkeit. Vor Ablauf der
10 Jahre hat die DB AG die Möglichkeit, die Geltung der Plangenehmigung um
höchstens fünf Jahre zu verlängern.
11. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für das zeitlich verschobene
Vorhaben beim Bahnhof Calau eine neue Plangenehmigung erforderlich?
Beginnt die Deutsche Bahn AG bis zum Haushaltsjahr 2033 nicht mit der
Umsetzung des Vorhabens und stellt keinen Antrag auf Verlängerung der
bestehenden Plangenehmigung, wäre ab 2033 eine neue Plangenehmigung erforderlich.
Sollte die Deutsche Bahn AG im Haushaltsjahr 2033 einen
Verlängerungsantrag stellen, jedoch bis 2038 nicht mit der Baudurchführung beginnen, müsste
anschließend eine neue Plangenehmigung beantragt werden.
12. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Start und bis wann mit
einem definitiven Abschluss der Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahme
am Bahnhof Calau?
Die DB InfraGO AG prüft derzeit, ob eine frühere Umsetzung möglich ist. Ein
konkretes Datum kann derzeit nicht genannt werden.
13. Inwieweit sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die DB AG in
der Verantwortung, zusammen mit der Stadt Calau eine Zwischenlösung
für Toiletten am Bahnhof Calau anzustreben, weil nach Auffassung der
Fragestellenden das Fahrgastaufkommen weiter steigen wird und der
Tunnel immer wieder Ort von Verunreinigungen ist?
Die Kommune plant derzeit Maßnahmen im Bahnhofsumfeld, u. a. die
Erneuerung der Bahnhofstraße sowie die Errichtung neuer P&R-Anlagen und
Bushaltestellen. erfolgen. Nach Kenntnisstand der DB AG werden voraussichtlich
öffentliche Toiletten bereitgestellt.
14. Sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die DB AG grundsätzlich
in der Verantwortung, Zwischenlösungen für den barrierefreien Zugang
zu den Bahnsteigen in Calau zu realisieren?
Laut Auskunft der DB AG stehen nach dem Planungsstand im vergangenen
Jahr keine neuen Kapazitäten für Streckensperrungen (sogenannte Sperrpausen)
vor 2030 zur Verfügung – unter anderem, weil die stark befahrene Strecke
durch den Umbau des Knotens Cottbus und des Bahnhofs Köpenick bereits
stark eingeschränkt werde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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