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Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945 (Antwort zu Drs. 21/402)

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/560 · Antwort · Original ↗

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Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945 (Antwort zu Drs. 21/402) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/560 21. Wahlperiode 19.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/402 – Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anlässlich des Endes des Zweiten Weltkriegs und der Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Brandenburg, bei welcher 107 deutsche Kriegstote in Halbe beigesetzt wurden (brande nburg.volksbund.de/aktuell/nachrichten/detailseite/107-kriegstote-in-halbe-bei gesetzt-ein-starkes-zeichen-fuer-frieden-und-verantwortung), wollen die Fragesteller die folgenden Sachverhalte in Erfahrung bringen. 1. Wie viele deutsche Kriegstote (differenziert nach Soldaten und Zivilisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1945 jährlich in welchen Ländern geborgen und dort bestattet? Seit dem Jahr 1945 sind mehr als 700 000 Graböffnungen und Umbettungen in den folgenden Staaten in Westeuropa und Afrika erfolgt: Ägypten, Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Libyen, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Tunesien, Türkei. Vereinzelt fanden auch in Übersee entsprechende Bergungen statt. In folgenden Staaten Osteuropas und Staaten der ehemaligen Sowjetunion wurden seit dem Jahr 1992 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1 013 432 Umbettungen durchgeführt: Belarus, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Slowenien, Ukraine und Ungarn. Eine Differenzierung nach Soldaten und Zivilisten ist nicht möglich, da auch gemischte Grablagen umgebettet wurden und eine hohe Anzahl an Toten bis heute nicht identifiziert werden konnte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viele deutsche Kriegstote (differenziert nach Soldaten und Zivilisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1945 jährlich aus welchen Ländern nach Deutschland überführt? Überführungen von Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland stellen eine Ausnahme dar. In der seit den 1990er-Jahren vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. geführten Datenbank sind 700 Überführungen dokumentiert, darunter auch Gebeine, die an andere Gräberdienste zum Zwecke der Heimatüberführung übergeben wurden (beispielsweise an solche in Spanien und Italien). a) In welche Kriegsgräberstätten erfolgten diese Überführungen hauptsächlich? Überführungen auf Kriegsgräberstätten finden nicht statt. Überführungen finden lediglich auf zivile Anlagen hauptsächlich nach Deutschland, aber auch nach Österreich, Polen, Dänemark und in die Tschechische Republik statt. b) Nach welchen Kriterien werden Überführungen entschieden? Überführungen von Gebeinen finden auf Antrag und Kosten der Angehörigen unter Einhaltung des jeweils gültigen Kriegsgräberabkommens statt. Der Kriegstote muss eindeutig identifiziert und diese Identifizierung durch das Bundesarchiv amtlich bestätigt sein. Die Gebeine dürfen nicht mit den Gebeinen anderer Kriegstoter (z. B. wenn im Massengrab vorgefunden) vermischt werden. 3. In welchen Ländern finden aktuell regelmäßige Such- und Bergungsarbeiten statt, und welche Methoden (z. B. Luftbildauswertung, Bodenradar) kommen dabei zum Einsatz? Systematische Such- und Bergungsarbeiten finden derzeit in Belarus, Frankreich, Kroatien, Litauen, Polen, Russland, Ukraine und Ungarn statt. Es werden die jeweils aussichtsreichen Verfahren zur geographischen Dislozierung von aktenmäßig überlieferten Grablagen angewendet. Diese sind Luftbild- und Landkartenauswertung, Auswertung von Akten regionaler oder lokaler Archive und Kirchenbücher, Befragung von Zeitzeugen und Ermittlung relevanter historischer Überlieferungen bei der lokalen Bevölkerung, Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Magnetiksonden, Bodenradar, Geoelektrik) und Einsatz von schwerem Gerät (beispielsweise Radlader) zur Schaffung von Sondierungsgräben, um Grabstrukturen aufzufinden. Daneben steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der sogenannte Notausbettungen (beispielsweise im Fall von Gebeinfunden bei Bauarbeiten) übernimmt. 4. Wie viele der seit 1945 geborgenen Kriegstoten konnten identifiziert werden, und wie hat sich die Identifizierungsquote in den letzten zehn Jahren entwickelt? Seit Einführung der Datenbank des Volksbunds zu Umbettungen und Schicksalsklärungen in Mittel- und Osteuropa in den 1990er-Jahren wurden bis Ende des Jahres 2024 312 830 Tote identifiziert. Die Identifizierungsquote liegt derzeit bei ca. 25 Prozent. a) Werden zur Identifizierung auch DNA-Analysen verwendet? c) Wie wird der Abgleich mit möglichen Angehörigen organisiert? Die Fragen 4a und 4c werden gemeinsam beantwortet. DNA-Analysen werden nur in Einzelfällen verwendet, wenn Dritte deren Finanzierung übernehmen und die Bereitschaft zur Herausgabe von DNA-Proben schriftlich dokumentiert ist. b) Welche Identifizierungsmethoden zeigen die höchste Erfolgsquote? Die höchste Erfolgsquote besteht bei der Identifizierung mittels Erkennungsmarke. Daneben wird überprüft, ob die Gebeine aufgrund von Lage, ermittelter Körpergröße und geschätztem Alter zur aktenmäßigen Überlieferung der zugehörigen militärischen Einheit passen. 5. Gibt es besondere Projekte zur Aufklärung des Schicksals ziviler Opfer in ehemaligen Vertreibungsgebieten? Über derartige Projekte hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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