Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945 (Antwort zu Drs. 21/402)
Text
Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945 (Antwort zu Drs. 21/402)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/560
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt,
Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/402 –
Bergung, Identifizierung und Überführung deutscher Kriegstoter seit 1945
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anlässlich des Endes des Zweiten Weltkriegs und der Veranstaltung des
Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband
Brandenburg, bei welcher 107 deutsche Kriegstote in Halbe beigesetzt wurden (brande
nburg.volksbund.de/aktuell/nachrichten/detailseite/107-kriegstote-in-halbe-bei
gesetzt-ein-starkes-zeichen-fuer-frieden-und-verantwortung), wollen die
Fragesteller die folgenden Sachverhalte in Erfahrung bringen.
1. Wie viele deutsche Kriegstote (differenziert nach Soldaten und Zivilisten)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1945 jährlich in welchen
Ländern geborgen und dort bestattet?
Seit dem Jahr 1945 sind mehr als 700 000 Graböffnungen und Umbettungen in
den folgenden Staaten in Westeuropa und Afrika erfolgt:
Ägypten, Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Libyen, Luxemburg,
Marokko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien,
Tunesien, Türkei.
Vereinzelt fanden auch in Übersee entsprechende Bergungen statt.
In folgenden Staaten Osteuropas und Staaten der ehemaligen Sowjetunion
wurden seit dem Jahr 1992 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1 013 432
Umbettungen durchgeführt:
Belarus, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik,
Republik Moldau, Rumänien, Russland, Slowenien, Ukraine und Ungarn.
Eine Differenzierung nach Soldaten und Zivilisten ist nicht möglich, da auch
gemischte Grablagen umgebettet wurden und eine hohe Anzahl an Toten bis
heute nicht identifiziert werden konnte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele deutsche Kriegstote (differenziert nach Soldaten und Zivilisten)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1945 jährlich aus welchen
Ländern nach Deutschland überführt?
Überführungen von Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik
Deutschland stellen eine Ausnahme dar. In der seit den 1990er-Jahren vom
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. geführten Datenbank sind
700 Überführungen dokumentiert, darunter auch Gebeine, die an andere
Gräberdienste zum Zwecke der Heimatüberführung übergeben wurden
(beispielsweise an solche in Spanien und Italien).
a) In welche Kriegsgräberstätten erfolgten diese Überführungen
hauptsächlich?
Überführungen auf Kriegsgräberstätten finden nicht statt. Überführungen
finden lediglich auf zivile Anlagen hauptsächlich nach Deutschland, aber auch
nach Österreich, Polen, Dänemark und in die Tschechische Republik statt.
b) Nach welchen Kriterien werden Überführungen entschieden?
Überführungen von Gebeinen finden auf Antrag und Kosten der Angehörigen
unter Einhaltung des jeweils gültigen Kriegsgräberabkommens statt. Der
Kriegstote muss eindeutig identifiziert und diese Identifizierung durch das
Bundesarchiv amtlich bestätigt sein. Die Gebeine dürfen nicht mit den Gebeinen
anderer Kriegstoter (z. B. wenn im Massengrab vorgefunden) vermischt
werden.
3. In welchen Ländern finden aktuell regelmäßige Such- und
Bergungsarbeiten statt, und welche Methoden (z. B. Luftbildauswertung, Bodenradar)
kommen dabei zum Einsatz?
Systematische Such- und Bergungsarbeiten finden derzeit in Belarus,
Frankreich, Kroatien, Litauen, Polen, Russland, Ukraine und Ungarn statt. Es werden
die jeweils aussichtsreichen Verfahren zur geographischen Dislozierung von
aktenmäßig überlieferten Grablagen angewendet. Diese sind Luftbild- und
Landkartenauswertung, Auswertung von Akten regionaler oder lokaler Archive
und Kirchenbücher, Befragung von Zeitzeugen und Ermittlung relevanter
historischer Überlieferungen bei der lokalen Bevölkerung, Einsatz von technischen
Hilfsmitteln (Magnetiksonden, Bodenradar, Geoelektrik) und Einsatz von
schwerem Gerät (beispielsweise Radlader) zur Schaffung von
Sondierungsgräben, um Grabstrukturen aufzufinden.
Daneben steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der sogenannte
Notausbettungen (beispielsweise im Fall von Gebeinfunden bei Bauarbeiten)
übernimmt.
4. Wie viele der seit 1945 geborgenen Kriegstoten konnten identifiziert
werden, und wie hat sich die Identifizierungsquote in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Seit Einführung der Datenbank des Volksbunds zu Umbettungen und
Schicksalsklärungen in Mittel- und Osteuropa in den 1990er-Jahren wurden bis Ende
des Jahres 2024 312 830 Tote identifiziert. Die Identifizierungsquote liegt
derzeit bei ca. 25 Prozent.
a) Werden zur Identifizierung auch DNA-Analysen verwendet?
c) Wie wird der Abgleich mit möglichen Angehörigen organisiert?
Die Fragen 4a und 4c werden gemeinsam beantwortet.
DNA-Analysen werden nur in Einzelfällen verwendet, wenn Dritte deren
Finanzierung übernehmen und die Bereitschaft zur Herausgabe von DNA-Proben
schriftlich dokumentiert ist.
b) Welche Identifizierungsmethoden zeigen die höchste Erfolgsquote?
Die höchste Erfolgsquote besteht bei der Identifizierung mittels
Erkennungsmarke. Daneben wird überprüft, ob die Gebeine aufgrund von Lage, ermittelter
Körpergröße und geschätztem Alter zur aktenmäßigen Überlieferung der
zugehörigen militärischen Einheit passen.
5. Gibt es besondere Projekte zur Aufklärung des Schicksals ziviler Opfer in
ehemaligen Vertreibungsgebieten?
Über derartige Projekte hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
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