Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände (Antwort zu Drs. 21/7171)
Text
Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände (Antwort zu Drs. 21/7171)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7435
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter,
Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7171 –
Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland – Förderung, Mittelausstattung und
mögliche Missstände
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. widmet sich nach eigenen
Angaben im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im
Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu
pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private
Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international; seine Arbeit
finanziert er zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der
Volksbund betreut nach eigenen Angaben heute mehr als 830
Kriegsgräberstätten in 45 Staaten, auf denen rund 2,8 Millionen Kriegstote bestattet wurden
(vgl. www.volksbund.de/ueber-uns).
Die Transparenzangaben des Volksbundes weisen für das Jahr 2024 unter
anderem 73 664 Mitglieder, 323 hauptamtliche Mitarbeiter, 3 410 Ehrenamtliche
und sechs Freiwillige aus. Unter den Personen, deren jährliche Zahlungen
mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen, nennt der
Volksbund das Auswärtige Amt (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns/transparenz).
Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daraus ein besonderes parlamentarisches
Kontrollinteresse an Höhe und Wirksamkeit der Bundesmittel.
Aktuelle praktische Probleme der Kriegsgräberfürsorge betreffen nach
öffentlich zugänglichen Berichten unter anderem die Bergung, Identifizierung und
würdige Bestattung aufgefundener Kriegstoter sowie Behinderungen durch
illegale Sondengänger und Grabräuber. Hinzu kommen seit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine politisch und praktisch erschwerte
Rahmenbedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa und im Verhältnis zu Russland,
Belarus und der Ukraine (vgl. www.welt.de/article69194d5a58d2cfb625f5
d754; www.welt.de/article69fc9d62707bd87354625da9).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche finanziellen Zuschüsse des Bundes sind dem Volksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder sonstigen Trägern der deutschen
Kriegsgräberfürsorge im Ausland seit dem 1. Januar 2020 jeweils nach
Jahr, Zuwendungsempfänger und Zweckbestimmung zugewendet
worden?
Das Auswärtige Amt (AA) fördert zum Zwecke der Kriegsgräberfürsorge im
Ausland als einzigen Träger den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V. (Volksbund). Der Volksbund erhielt in den Jahren 2020–2024 jährlich
19,38 Mio. Euro und 2025 21,38 Mio. Euro im Wege der Projektförderung.
2026 sind für den Volksbund 21,88 Mio. Euro im Haushaltsplan des AA
vorgesehen.
2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit
jeweils mit welchen Zuständigkeiten an der Förderung der deutschen
Kriegsgräberfürsorge im Ausland beteiligt?
Das AA und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) sind für
die Förderung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland zuständig.
Dabei trifft das AA die Entscheidungen über die politischen und sonstigen
Rahmenbedingungen der Förderung. Das BfAA prüft und bescheidet die Anträge
nach diesen Vorgaben, zahlt die Mittel aus und prüft die
Verwendungsnachweise. Monitoring und Erfolgskontrolle liegen beim AA.
3. Für wie viele deutsche Kriegsgräberstätten in wie vielen Staaten sieht die
Bundesregierung derzeit eine Verantwortung oder Mitverantwortung der
Bundesrepublik Deutschland, und bei wie vielen dieser Stätten erfolgt
die Pflege unmittelbar durch den Volksbund oder durch welche
vertraglich beauftragten Dritten?
Die Bundesregierung betrachtet sich für die Fürsorge deutscher
Kriegsgräberstätten in insgesamt 71 Ländern als verantwortlich. In diesen 71 Ländern
erfolgt in 15 Fällen die Betreuung durch zwei, und in zwei Fällen durch drei
Akteure. Dabei sind der Volksbund in 45 dieser Länder, die Commonwealth
Wargraves Commission (CWGC) in 27 dieser Länder und die deutschen
Auslandsvertretungen in 17 dieser Länder jeweils allein oder als Mitakteur vertreten.
4. Welche bilateralen Kriegsgräberabkommen bestehen derzeit im Bereich
der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland?
Es bestehen derzeit Kriegsgräberabkommen mit Ägypten, Albanien, Algerien,
Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Italien, Kasachstan,
Kroatien, Lettland, Libyen, Litauen, Luxemburg, Marokko, Moldau,
Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Pakistan, Polen, Rumänien,
Russische Föderation, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Südafrika, Tunesien, Ukraine, Ungarn und Usbekistan.
5. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Einschränkungen
bei der Pflege oder dem Neubau deutscher Kriegsgräberstätten
gekommen, und was waren jeweils die Gründe hierfür?
Seit dem 24. Februar 2022 ist es infolge des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Verschlechterung der Sicherheitslage
zu Einschränkungen bei der Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in der
Ukraine, der Republik Belarus und der Russischen Föderation gekommen.
6. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Verboten der
Tätigkeit des Volksbunds Kriegsgräberfürsorge gekommen, wie wurden
diese begründet, und wie lautete jeweils die Reaktion der
Bundesregierung (vgl. z. B. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuf
t-deutschen-vertriebenenverband-als-unerwuenscht-ein/)?
Mit Schreiben vom 16. Juni 2025 teilte die Stadtexekutive Minsk dem
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ihren Beschluss mit, nach dem das
Vertretungsbüro aufgelöst und dessen weitere Tätigkeit wegen Verstößen gegen
gesetzliche Bestimmungen untersagt sei. Die Einwände des Volksbunds und der
Deutschen Botschaft in Minsk gegen den Beschluss haben bislang nicht zum
Erfolg geführt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck
gegenüber belarussischen Behörden für die deutsche Kriegsgräberfürsorge ein.
7. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die
Rechtsstellung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Belarus,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass das belarussische Parlament das
bilaterale Übereinkommen über die Grabpflege der im Zweiten
Weltkrieg Gefallenen nach wie vor nicht ratifiziert hat, und welche Schritte
unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um die belarussische
Regierung zur Ratifizierung zu bewegen (vgl. www.sb.by/articles/chuzhi
e-kladbishcha.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder
Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja,
inwiefern, und wie hoch ist dieser nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten aufgeschlüsselt?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*
9. Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur
Verfügung, und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020
beim Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten
Bundesbehörden entwickelt?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.*
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020
gegebenenfalls zur Verbesserung der digitalen Dokumentation von
Gräberdaten und der Schnittstellen zu Bundesarchiv, Suchdiensten und
ausländischen Partnerstellen ergriffen?
Die vom AA dem Volksbund zugewendeten Fördermittel enthalten auch Mittel
für die digitale Transformation der Datenbanken des Volksbunds. Das
Bundesministerium des Innern (BMI) fördert den Suchdienst des Deutschen Roten
Kreuzes institutionell. Im Rahmen dieser Förderung wird u. a. die Suchdienst-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/07435 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
aufgabe Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg umgesetzt, bei der es
Schnittstellen zur Arbeit des Volksbunds gibt.
2021 begann das Bundesarchiv mit Vorarbeiten für eine neu zu schaffende
Gräberdatenbank in enger Abstimmung mit dem Volksbund. Diese
Gräberdatenbank soll perspektivisch die sieben Jahrzehnte lang geführte Gräberkartei mit
über 4,5 Millionen Personenerfassungen zu Grablagen ablösen. Zwischen den
Gräberdatenbanken des Volksbunds und des Bundesarchivs gibt es hinsichtlich
der Datensätze einige Schnittmengen. Wichtig ist deshalb eine enge
Abstimmung für einen effektiven Datenaustausch, an der weiterhin im Bundesarchiv
gearbeitet wird.
Zudem förderte das Bundesarchiv in Zusammenarbeit mit dem Volksbund und
der Gedenkstätte Flossenbürg den Aufbau einer Kriegsgefangenendatenbank.
Anlage 1
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder Sanierungsstau bei
deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja, inwiefern und wie hoch ist dieser nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten
aufgeschlüsselt?
Die folgende Tabelle gibt die vom Volksbund kalkulierten Kosten an, um den ermittelten Sanierungs-
und Instandsetzungsstau abarbeiten zu können.
Land Kalkulierte Kosten in Euro
Ägypten 120.000
Algerien 12.000
Aserbaidschan 78.000
Belarus 120.000
Belgien 480.000
Dänemark 60.000
Deutschland 120.000
Finnland 42.000
Frankreich 6.567.540
Georgien 12.000
Irland 54.000
Israel 300.000
Italien 1.248.000
Kasachstan 3.600
Kroatien 16.800
Libyen 54.000
Luxemburg 126.000
Moldau 24.000
Niederlande 420.000
Nordmazedonien 36.000
Norwegen 138.000
Polen 18.000
Rumänien 246.000
Russische FD 345.600
Schweden 18.000
Slowakische Republik 60.000
Tschechien 111.600
Tunesien 84.000
Ukraine 193.200
Zusammengefasst kleinere Standorte in
Osteuropa 2.400.000
Zusammengefasst kleinere Standorte in
Westeuropa 2.760.000
Anlage 2
9. Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur Verfügung,
und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020 beim Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten Bundesbehörden
entwickelt?
Jahr Volksbund Auswärtiges Amt
Mitarbeitende der
Auslandsvertretungen
Bundesverwaltungsamt
Bundesamt für
Auswärtige
Angelegenheiten
Bundesarchiv
2020 6799,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0,04 VZÄ 0 55,32 VZÄ
2021 7239,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,04 VZÄ 40,76 VZÄ
2022 7320,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,04 VZÄ 40,76 VZÄ
2023 7098,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,6 VZÄ 39,71 VZÄ
2024 6865,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,8 VZÄ 39,79 VZÄ
2025 13212,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,8 VZÄ 39,79 VZÄ
2026 12960,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,95 VZÄ 36,88 VZÄ
Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle im Ausland wird die personelle Kapazität des Volksbunds in Wochenarbeitszeitstunden (Std./Wo.) angegeben.
Die übrigen Daten werden anhand des Vollzeitäquivalents (VZÄ) dargestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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