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Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände (Antwort zu Drs. 21/7171)

dip / drucksache 29.07.2026 · WP 21 · 21/7435 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände (Antwort zu Drs. 21/7171) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7435 21. Wahlperiode 29.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7171 – Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland – Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. widmet sich nach eigenen Angaben im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international; seine Arbeit finanziert er zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der Volksbund betreut nach eigenen Angaben heute mehr als 830 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten, auf denen rund 2,8 Millionen Kriegstote bestattet wurden (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns). Die Transparenzangaben des Volksbundes weisen für das Jahr 2024 unter anderem 73 664 Mitglieder, 323 hauptamtliche Mitarbeiter, 3 410 Ehrenamtliche und sechs Freiwillige aus. Unter den Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen, nennt der Volksbund das Auswärtige Amt (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns/transparenz). Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daraus ein besonderes parlamentarisches Kontrollinteresse an Höhe und Wirksamkeit der Bundesmittel. Aktuelle praktische Probleme der Kriegsgräberfürsorge betreffen nach öffentlich zugänglichen Berichten unter anderem die Bergung, Identifizierung und würdige Bestattung aufgefundener Kriegstoter sowie Behinderungen durch illegale Sondengänger und Grabräuber. Hinzu kommen seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine politisch und praktisch erschwerte Rahmenbedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa und im Verhältnis zu Russland, Belarus und der Ukraine (vgl. www.welt.de/article69194d5a58d2cfb625f5 d754; www.welt.de/article69fc9d62707bd87354625da9). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche finanziellen Zuschüsse des Bundes sind dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder sonstigen Trägern der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland seit dem 1. Januar 2020 jeweils nach Jahr, Zuwendungsempfänger und Zweckbestimmung zugewendet worden? Das Auswärtige Amt (AA) fördert zum Zwecke der Kriegsgräberfürsorge im Ausland als einzigen Träger den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (Volksbund). Der Volksbund erhielt in den Jahren 2020–2024 jährlich 19,38 Mio. Euro und 2025 21,38 Mio. Euro im Wege der Projektförderung. 2026 sind für den Volksbund 21,88 Mio. Euro im Haushaltsplan des AA vorgesehen.  2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit jeweils mit welchen Zuständigkeiten an der Förderung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland beteiligt? Das AA und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) sind für die Förderung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland zuständig. Dabei trifft das AA die Entscheidungen über die politischen und sonstigen Rahmenbedingungen der Förderung. Das BfAA prüft und bescheidet die Anträge nach diesen Vorgaben, zahlt die Mittel aus und prüft die Verwendungsnachweise. Monitoring und Erfolgskontrolle liegen beim AA.  3. Für wie viele deutsche Kriegsgräberstätten in wie vielen Staaten sieht die Bundesregierung derzeit eine Verantwortung oder Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland, und bei wie vielen dieser Stätten erfolgt die Pflege unmittelbar durch den Volksbund oder durch welche vertraglich beauftragten Dritten? Die Bundesregierung betrachtet sich für die Fürsorge deutscher Kriegsgräberstätten in insgesamt 71 Ländern als verantwortlich. In diesen 71 Ländern erfolgt in 15 Fällen die Betreuung durch zwei, und in zwei Fällen durch drei Akteure. Dabei sind der Volksbund in 45 dieser Länder, die Commonwealth Wargraves Commission (CWGC) in 27 dieser Länder und die deutschen Auslandsvertretungen in 17 dieser Länder jeweils allein oder als Mitakteur vertreten.  4. Welche bilateralen Kriegsgräberabkommen bestehen derzeit im Bereich der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland? Es bestehen derzeit Kriegsgräberabkommen mit Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Libyen, Litauen, Luxemburg, Marokko, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Pakistan, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tunesien, Ukraine, Ungarn und Usbekistan.  5. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Einschränkungen bei der Pflege oder dem Neubau deutscher Kriegsgräberstätten gekommen, und was waren jeweils die Gründe hierfür? Seit dem 24. Februar 2022 ist es infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Verschlechterung der Sicherheitslage zu Einschränkungen bei der Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in der Ukraine, der Republik Belarus und der Russischen Föderation gekommen.  6. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Verboten der Tätigkeit des Volksbunds Kriegsgräberfürsorge gekommen, wie wurden diese begründet, und wie lautete jeweils die Reaktion der Bundesregierung (vgl. z. B. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuf t-deutschen-vertriebenenverband-als-unerwuenscht-ein/)? Mit Schreiben vom 16. Juni 2025 teilte die Stadtexekutive Minsk dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ihren Beschluss mit, nach dem das Vertretungsbüro aufgelöst und dessen weitere Tätigkeit wegen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen untersagt sei. Die Einwände des Volksbunds und der Deutschen Botschaft in Minsk gegen den Beschluss haben bislang nicht zum Erfolg geführt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber belarussischen Behörden für die deutsche Kriegsgräberfürsorge ein.  7. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Rechtsstellung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Belarus, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das belarussische Parlament das bilaterale Übereinkommen über die Grabpflege der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen nach wie vor nicht ratifiziert hat, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um die belarussische Regierung zur Ratifizierung zu bewegen (vgl. www.sb.by/articles/chuzhi e-kladbishcha.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja, inwiefern, und wie hoch ist dieser nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten aufgeschlüsselt? Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*  9. Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur Verfügung, und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020 beim Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten Bundesbehörden entwickelt? Die erbetenen Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.* 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls zur Verbesserung der digitalen Dokumentation von Gräberdaten und der Schnittstellen zu Bundesarchiv, Suchdiensten und ausländischen Partnerstellen ergriffen? Die vom AA dem Volksbund zugewendeten Fördermittel enthalten auch Mittel für die digitale Transformation der Datenbanken des Volksbunds. Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes institutionell. Im Rahmen dieser Förderung wird u. a. die Suchdienst- * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/07435 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. aufgabe Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg umgesetzt, bei der es Schnittstellen zur Arbeit des Volksbunds gibt. 2021 begann das Bundesarchiv mit Vorarbeiten für eine neu zu schaffende Gräberdatenbank in enger Abstimmung mit dem Volksbund. Diese Gräberdatenbank soll perspektivisch die sieben Jahrzehnte lang geführte Gräberkartei mit über 4,5 Millionen Personenerfassungen zu Grablagen ablösen. Zwischen den Gräberdatenbanken des Volksbunds und des Bundesarchivs gibt es hinsichtlich der Datensätze einige Schnittmengen. Wichtig ist deshalb eine enge Abstimmung für einen effektiven Datenaustausch, an der weiterhin im Bundesarchiv gearbeitet wird. Zudem förderte das Bundesarchiv in Zusammenarbeit mit dem Volksbund und der Gedenkstätte Flossenbürg den Aufbau einer Kriegsgefangenendatenbank. Anlage 1 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja, inwiefern und wie hoch ist dieser nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten aufgeschlüsselt? Die folgende Tabelle gibt die vom Volksbund kalkulierten Kosten an, um den ermittelten Sanierungs- und Instandsetzungsstau abarbeiten zu können. Land Kalkulierte Kosten in Euro Ägypten 120.000 Algerien 12.000 Aserbaidschan 78.000 Belarus 120.000 Belgien 480.000 Dänemark 60.000 Deutschland 120.000 Finnland 42.000 Frankreich 6.567.540 Georgien 12.000 Irland 54.000 Israel 300.000 Italien 1.248.000 Kasachstan 3.600 Kroatien 16.800 Libyen 54.000 Luxemburg 126.000 Moldau 24.000 Niederlande 420.000 Nordmazedonien 36.000 Norwegen 138.000 Polen 18.000 Rumänien 246.000 Russische FD 345.600 Schweden 18.000 Slowakische Republik 60.000 Tschechien 111.600 Tunesien 84.000 Ukraine 193.200 Zusammengefasst kleinere Standorte in Osteuropa 2.400.000 Zusammengefasst kleinere Standorte in Westeuropa 2.760.000 Anlage 2 9. Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur Verfügung, und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020 beim Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten Bundesbehörden entwickelt? Jahr Volksbund Auswärtiges Amt Mitarbeitende der Auslandsvertretungen Bundesverwaltungsamt Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesarchiv 2020 6799,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0,04 VZÄ 0 55,32 VZÄ 2021 7239,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,04 VZÄ 40,76 VZÄ 2022 7320,89 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,04 VZÄ 40,76 VZÄ 2023 7098,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,6 VZÄ 39,71 VZÄ 2024 6865,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,8 VZÄ 39,79 VZÄ 2025 13212,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,8 VZÄ 39,79 VZÄ 2026 12960,39 Std./Wo. 0,9 VZÄ 1,7 VZÄ 0 0,95 VZÄ 36,88 VZÄ Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle im Ausland wird die personelle Kapazität des Volksbunds in Wochenarbeitszeitstunden (Std./Wo.) angegeben. Die übrigen Daten werden anhand des Vollzeitäquivalents (VZÄ) dargestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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