Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände
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Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland - Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7171
21. Wahlperiode 16.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Malte
Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland – Förderung, Mittelausstattung und
mögliche Missstände
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. widmet sich nach eigenen
Angaben im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland
zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen.
Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in
Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international; seine Arbeit finanziert er
zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der Volksbund
betreut nach eigenen Angaben heute mehr als 830 Kriegsgräberstätten in
45 Staaten, auf denen rund 2,8 Millionen Kriegstote bestattet wurden (vgl.
www.volksbund.de/ueber-uns).
Die Transparenzangaben des Volksbundes weisen für das Jahr 2024 unter
anderem 73 664 Mitglieder, 323 hauptamtliche Mitarbeiter, 3 410 Ehrenamtliche
und sechs Freiwillige aus. Unter den Personen, deren jährliche Zahlungen mehr
als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen, nennt der Volksbund das
Auswärtige Amt (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns/transparenz). Aus Sicht
der Fragesteller ergibt sich daraus ein besonderes parlamentarisches
Kontrollinteresse an Höhe und Wirksamkeit der Bundesmittel.
Aktuelle praktische Probleme der Kriegsgräberfürsorge betreffen nach
öffentlich zugänglichen Berichten unter anderem die Bergung, Identifizierung und
würdige Bestattung aufgefundener Kriegstoter sowie Behinderungen durch
illegale Sondengänger und Grabräuber. Hinzu kommen seit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine politisch und praktisch erschwerte
Rahmenbedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa und im Verhältnis zu Russland,
Belarus und der Ukraine (vgl. www.welt.de/article69194d5a58d2cfb625f5d754;
www.welt.de/article69fc9d62707bd87354625da9).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche finanziellen Zuschüsse des Bundes sind dem Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. oder sonstigen Trägern der deutschen
Kriegsgräberfürsorge im Ausland seit dem 1. Januar 2020 jeweils nach Jahr,
Zuwendungsempfänger und Zweckbestimmung zugewendet worden?
2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit
jeweils mit welchen Zuständigkeiten an der Förderung der deutschen
Kriegsgräberfürsorge im Ausland beteiligt?
3. Für wie viele deutsche Kriegsgräberstätten in wie vielen Staaten sieht die
Bundesregierung derzeit eine Verantwortung oder Mitverantwortung der
Bundesrepublik Deutschland, und bei wie vielen dieser Stätten erfolgt die
Pflege unmittelbar durch den Volksbund oder durch welche vertraglich
beauftragten Dritten?
4. Welche bilateralen Kriegsgräberabkommen bestehen derzeit im Bereich
der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland?
5. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Einschränkungen
bei der Pflege oder dem Neubau deutscher Kriegsgräberstätten
gekommen, und was waren jeweils die Gründe hierfür?
6. In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Verboten der
Tätigkeit des Volksbunds Kriegsgräberfürsorge gekommen, wie wurden diese
begründet, und wie lautete jeweils die Reaktion der Bundesregierung (vgl.
z. B. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutsche
n-vertriebenenverband-als-unerwuenscht-ein/)?
7. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die
Rechtsstellung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Belarus,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass das belarussische Parlament das
bilaterale Übereinkommen über die Grabpflege der im Zweiten Weltkrieg
Gefallenen nach wie vor nicht ratifiziert hat, und welche Schritte
unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um die belarussische
Regierung zur Ratifizierung zu bewegen (vgl. www.sb.by/articles/chuzhie-klad
bishcha.html)?
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder
Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja,
inwiefern, und wie hoch ist dieser nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten aufgeschlüsselt?
9. Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur
Verfügung, und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020 beim
Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten
Bundesbehörden entwickelt?
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020
gegebenenfalls zur Verbesserung der digitalen Dokumentation von
Gräberdaten und der Schnittstellen zu Bundesarchiv, Suchdiensten und
ausländischen Partnerstellen ergriffen?
Berlin, den 30. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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