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Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen (Antwort zu Drs. 21/457)

dip / drucksache 16.06.2025 · WP 21 · 21/510 · Antwort · Original ↗

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Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen (Antwort zu Drs. 21/457) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/510 21. Wahlperiode 16.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/457 – Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag umfasst 151 Abgeordnete, jene der SPD 120. Die Vertreter der Alternative für Deutschland argumentieren, dass sie als zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Deutschen Bundestag haben sollten. Die Vertreter der Fraktion der SPD argumentieren, dass die deutlich kleinere Fraktion einen besonders großen Sitzungssaal benötige, weil sie als eine der die Bundesregierung tragenden Fraktionen mehr Platz benötige, um auch Regierungsmitgliedern und Mitarbeitern der Ressorts die Teilnahme an Fraktionssitzungen zu ermöglichen. Außerdem macht die Fraktion der SPD geltend, dass die Sitzungssäle der regierungstragenden Fraktionen nebeneinander gelegen sein müssten, weil offenbar die Wege anderenfalls unzumutbar seien (u. a. www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-mit-spd-fraktion-entscheidung- umgroesse-des-kuenftigen-afd-sitzungssaals-steht-bevor-a-c48e741d-f8d3-45ef-b 4f8-5e04f00fc1aa). Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, welche Regierungsmitglieder und Mitarbeiter wann an Sitzungen welcher Fraktionen teilnehmen. 1. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Name, Fraktion, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema auflisten)? 2. Wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Fraktion, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema sowie Ressort der Bundesregierung und Eingruppierung der jeweiligen Mitarbeiter auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das parlamentarische Fragewesen soll eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten. Es ermöglicht keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind. Die beiden Fragen nach Treffen der Mitglieder und Mitarbeiter der Bundesregierung mit Fraktionen betreffen unmittelbar die Arbeit von Fraktionen und können daher von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Fraktionen nach Kenntnis der Bundesregierung Anwesenheitslisten über ihre Sitzungen führen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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