polradar

Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Antwort zu Drs. 21/5678)

dip / drucksache 18.05.2026 · WP 21 · 21/5963 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Antwort zu Drs. 21/5678) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5963 21. Wahlperiode 18.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5678 – Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vertreter von Bundesministerien sind nach Kenntnis der Fragesteller in den vergangenen Jahren wiederholt zu Gesprächen oder Vorträgen zu Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten in die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages gekommen. Die Fragesteller begrüßen dies ausdrücklich. Es hat sich ihres Erachtens herausgestellt, dass ein Austausch auf detaillierter Fachebene für alle Beteiligten ein Gewinn sein kann. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Interesse der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Opposition im Deutschen Bundestag ist, genaue Zahlen über den Umfang der wechselseitigen Kontakte zu erhalten sowie über ihre Verteilung auf die unterschiedlichen Fraktionen, um auch in diesem Bereich parlamentarische Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnehmen zu können (www.bundestag.de/services/glossar/glossar/O/opposition-822700). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wie bei vergleichbaren parlamentarischen Fragen wird davon ausgegangen, dass mit der Eingrenzung auf die Bundesministerien und die obersten Bundesbehörden neben den Bundesministerien das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeint sind. Im Sinne der Fragestellung wird auf den Zeitraum seit der Kabinettsbildung in der 18. Wahlperiode am 22. Oktober 2013 bis zum Zeitpunkt der Fragestellung abgestellt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 15. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie oft haben Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode Fraktionen, Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordnete zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages aufgesucht oder entsprechende Gespräche bzw. Vorträge in digitaler Form durchgeführt (bitte nach Fraktionen, Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)? 2. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordneten zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages eingeladen oder nahmen an entsprechenden Gesprächen bzw. Vorträgen in digitaler Form teil (bitte nach Fraktionen, Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)? 3. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des jeweiligen Bundesministeriums bzw. der jeweiligen obersten Bundeshörde aufgesucht (bitte nach Fraktionen, Arbeitskreisen, zuständigem Ressort und nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung und als maßgebliches Instrument zur Ausübung exekutiver politischer Verantwortung pflegen Staatsministerinnen und Staatsminister sowie (Parlamentarische) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien, des Bundeskanzleramts, des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowohl in ihren Häusern als auch im Deutschen Bundestag. Auch unterhalb der Leitungsebene können Kontakte zum Zwecke der Klärung bzw. Erörterung dienstlicher Belange bestehen. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Kontakte besteht nicht und eine umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Es ist im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung zudem auch nicht leistbar, entsprechende Informationen und Daten (sämtliche Gespräche und Vorträge nebst Datum, Format, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Ort des Treffens) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Selbst wenn die Antwort auf die Leitungsebene begrenzt würde, wären zur Beantwortung der Frage umfangreiche Recherchearbeiten in den Leitungsbereichen der vorgenannten Behörden zu dienstlichen Gesprächen und Vorträgen über einen Zeitraum von über zwölf Jahren erforderlich. Es müssten in allen genannten Behörden in den Kalendern der Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorhandene Termineinträge mit dem in der Anfrage benannten Personenkreis einzeln herausgesucht und mit den in den Fragen 1 bis 3 näher ausdifferenzierten Zusatzinformationen zusammengestellt werden. Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen würde im konkreten Fall eine aufwendige Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen Behörden für den Zeitraum seit dem 22. Oktober 2013 erforderlich machen. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass betreffende Kalender überhaupt noch oder zumindest im entsprechenden Umfang existieren. Insofern wäre einer solchen Datenerhebung bereits keine Vollständigkeit zu unterstellen. Die Ergebnisse der Suche müssten manuell in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellte Liste übertragen und um weitere Informationen ergänzt werden. Bei den weiteren, noch zu ergänzenden Informationen handelt es sich weit überwiegend um solche, die nicht allein aus den Kalendereinträgen im Leitungsbereich abrufbar sind, sondern stattdessen aufwändige Mitprüfungen und Rückfragen in den jeweiligen Fachreferaten, Querschnittseinheiten und Registraturen der betroffenen Häuser erforderlich machen würden. Die erbetenen Angaben werden regelmäßig nicht dauerhaft und systematisch in den Leitungsbereichen nachgehalten, sondern nur in den die Termine vorbereitenden Fachreferaten. Die mit der entsprechenden Datenerhebung beschäftigten Organisationseinheiten würden mithin derart belastet werden, dass die fristgemäße Erfüllung ihrer Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die angefragten Daten sind daher weder unter Begrenzung auf die Leitungsebene noch unter Gewährung einer möglichen Fristverlängerung mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Wegen der im Tagesgeschäft anfallenden regelmäßigen Termine im Sinne der Fragestellung und des langen Zeitraums der erbetenen Datenerhebung ist ausnahmsweise auch eine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden nicht möglich. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.). In Anbetracht des voranstehend dargestellten Aufwands der Bundesregierung zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist die Grenze der Zumutbarkeit überschritten. Zudem könnte eine Beantwortung der Fragen 1 bis 3 auch zu einer Kontrolle von Fraktionen und Abgeordneten führen. Das parlamentarische Fragewesen gewährleistet aber lediglich eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten, ermöglicht aber keine Überprüfung der Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages. 4. In welcher Form und in welchem Umfang werden die in den Fragen 1 bis 3 genannten Kontakte dokumentiert (z. B. Gesprächsvermerke, Teilnehmerlisten, interne Protokolle), wie lange werden entsprechende Unterlagen aufbewahrt, und inwieweit sind diese Unterlagen grundsätzlich zugänglich bzw. auf Anfrage einsehbar? Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen, hat die Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt etwa in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7805 dargelegt. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen oder innerhalb der Behörde kommuniziert werden. 5. Gibt es ggf. eine einheitliche Richtlinie der Bundesregierung, die für sämtliche Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden gilt, hinsichtlich des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn ja, wie lautet sie, und wenn nein, warum nicht? 6. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während der 18., 19. oder 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine einheitliche Richtlinie der jeweiligen Bundesministerien bzw. der obersten Bundesbehörden hinsichtlich des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und wenn ja, wie lautete sie? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Regelungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verwiesen. 7. Inwiefern pflegt die aktuelle Bundesregierung bzw. pflegen einzelne Bundesministerien bzw. oberste Bundesbehörden ggf. eine andere Richtlinie hinsichtlich wechselseitiger Besuche von Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. Abgeordneten auf der einen und Ministerialbeamten bzw. Vertretern oberster Bundesbehörden auf der anderen Seite als dies während der drei vorhergehenden Wahlperioden üblich war? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen