Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Antwort zu Drs. 21/5678)
Text
Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Antwort zu Drs. 21/5678)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5963
21. Wahlperiode 18.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt,
Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5678 –
Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw.
Abgeordneten des Deutschen Bundestages
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vertreter von Bundesministerien sind nach Kenntnis der Fragesteller in den
vergangenen Jahren wiederholt zu Gesprächen oder Vorträgen zu
Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten in die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages
gekommen.
Die Fragesteller begrüßen dies ausdrücklich. Es hat sich ihres Erachtens
herausgestellt, dass ein Austausch auf detaillierter Fachebene für alle Beteiligten
ein Gewinn sein kann.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Interesse der Öffentlichkeit
und nicht zuletzt der Opposition im Deutschen Bundestag ist, genaue Zahlen
über den Umfang der wechselseitigen Kontakte zu erhalten sowie über ihre
Verteilung auf die unterschiedlichen Fraktionen, um auch in diesem Bereich
parlamentarische Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnehmen zu
können (www.bundestag.de/services/glossar/glossar/O/opposition-822700).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie bei vergleichbaren parlamentarischen Fragen wird davon ausgegangen,
dass mit der Eingrenzung auf die Bundesministerien und die obersten
Bundesbehörden neben den Bundesministerien das Bundeskanzleramt, das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien gemeint sind. Im Sinne der Fragestellung wird auf
den Zeitraum seit der Kabinettsbildung in der 18. Wahlperiode am 22. Oktober
2013 bis zum Zeitpunkt der Fragestellung abgestellt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 15. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie oft haben Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw.
Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster
Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode Fraktionen, Arbeitskreise bzw.
Arbeitsgruppen oder Abgeordnete zu Gesprächen bzw. Vorträgen in
Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages aufgesucht oder entsprechende Gespräche
bzw. Vorträge in digitaler Form durchgeführt (bitte nach Fraktionen,
Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)?
2. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw.
Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster
Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Fraktionen, Arbeitskreisen bzw.
Arbeitsgruppen oder Abgeordneten zu Gesprächen bzw. Vorträgen in
Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages eingeladen oder nahmen an
entsprechenden Gesprächen bzw. Vorträgen in digitaler Form teil (bitte nach
Fraktionen, Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)?
3. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw.
Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster
Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw.
Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Gesprächen bzw. Vorträgen
in Räumlichkeiten des jeweiligen Bundesministeriums bzw. der jeweiligen
obersten Bundeshörde aufgesucht (bitte nach Fraktionen, Arbeitskreisen,
zuständigem Ressort und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung und als maßgebliches Instrument zur
Ausübung exekutiver politischer Verantwortung pflegen Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie (Parlamentarische) Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesministerien, des Bundeskanzleramts, des Presse- und
Informationsamts der Bundesregierung sowie der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien als Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Fraktionen, Arbeitskreisen
bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowohl in
ihren Häusern als auch im Deutschen Bundestag. Auch unterhalb der
Leitungsebene können Kontakte zum Zwecke der Klärung bzw. Erörterung dienstlicher
Belange bestehen.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Kontakte besteht nicht und eine
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Es ist im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung zudem
auch nicht leistbar, entsprechende Informationen und Daten (sämtliche
Gespräche und Vorträge nebst Datum, Format, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Ort
des Treffens) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Selbst wenn die Antwort auf die Leitungsebene begrenzt würde, wären zur
Beantwortung der Frage umfangreiche Recherchearbeiten in den
Leitungsbereichen der vorgenannten Behörden zu dienstlichen Gesprächen und Vorträgen
über einen Zeitraum von über zwölf Jahren erforderlich. Es müssten in allen
genannten Behörden in den Kalendern der Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie der (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
vorhandene Termineinträge mit dem in der Anfrage benannten Personenkreis
einzeln herausgesucht und mit den in den Fragen 1 bis 3 näher
ausdifferenzierten Zusatzinformationen zusammengestellt werden. Der Umfang und der
erbetene Detaillierungsgrad der Fragen würde im konkreten Fall eine aufwendige
Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen Behörden für
den Zeitraum seit dem 22. Oktober 2013 erforderlich machen. Darüber hinaus
ist nicht gewährleistet, dass betreffende Kalender überhaupt noch oder
zumindest im entsprechenden Umfang existieren. Insofern wäre einer solchen
Datenerhebung bereits keine Vollständigkeit zu unterstellen.
Die Ergebnisse der Suche müssten manuell in eine für die Zwecke der Kleinen
Anfrage erstellte Liste übertragen und um weitere Informationen ergänzt
werden. Bei den weiteren, noch zu ergänzenden Informationen handelt es sich weit
überwiegend um solche, die nicht allein aus den Kalendereinträgen im
Leitungsbereich abrufbar sind, sondern stattdessen aufwändige Mitprüfungen und
Rückfragen in den jeweiligen Fachreferaten, Querschnittseinheiten und
Registraturen der betroffenen Häuser erforderlich machen würden. Die erbetenen
Angaben werden regelmäßig nicht dauerhaft und systematisch in den
Leitungsbereichen nachgehalten, sondern nur in den die Termine vorbereitenden
Fachreferaten. Die mit der entsprechenden Datenerhebung beschäftigten
Organisationseinheiten würden mithin derart belastet werden, dass die fristgemäße Erfüllung
ihrer Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die angefragten Daten sind daher
weder unter Begrenzung auf die Leitungsebene noch unter Gewährung einer
möglichen Fristverlängerung mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu
bringen. Wegen der im Tagesgeschäft anfallenden regelmäßigen Termine im Sinne
der Fragestellung und des langen Zeitraums der erbetenen Datenerhebung ist
ausnahmsweise auch eine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden nicht
möglich.
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen
kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.). In Anbetracht des
voranstehend dargestellten Aufwands der Bundesregierung zur Beantwortung der
Fragen 1 bis 3 ist die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.
Zudem könnte eine Beantwortung der Fragen 1 bis 3 auch zu einer Kontrolle
von Fraktionen und Abgeordneten führen. Das parlamentarische Fragewesen
gewährleistet aber lediglich eine Kontrolle der Bundesregierung durch die
Abgeordneten, ermöglicht aber keine Überprüfung der Fraktionen und Mitglieder
des Deutschen Bundestages.
4. In welcher Form und in welchem Umfang werden die in den Fragen 1
bis 3 genannten Kontakte dokumentiert (z. B. Gesprächsvermerke,
Teilnehmerlisten, interne Protokolle), wie lange werden entsprechende
Unterlagen aufbewahrt, und inwieweit sind diese Unterlagen grundsätzlich
zugänglich bzw. auf Anfrage einsehbar?
Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche
und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen, hat die
Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt etwa in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7805
dargelegt. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen
Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen
oder innerhalb der Behörde kommuniziert werden.
5. Gibt es ggf. eine einheitliche Richtlinie der Bundesregierung, die für
sämtliche Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden gilt, hinsichtlich
des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw.
einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn ja, wie lautet sie,
und wenn nein, warum nicht?
6. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während der 18., 19. oder
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine einheitliche Richtlinie
der jeweiligen Bundesministerien bzw. der obersten Bundesbehörden
hinsichtlich des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen
bzw. einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und wenn ja,
wie lautete sie?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Regelungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien verwiesen.
7. Inwiefern pflegt die aktuelle Bundesregierung bzw. pflegen einzelne
Bundesministerien bzw. oberste Bundesbehörden ggf. eine andere Richtlinie
hinsichtlich wechselseitiger Besuche von Fraktionen, Arbeitskreisen,
Arbeitsgruppen bzw. Abgeordneten auf der einen und Ministerialbeamten
bzw. Vertretern oberster Bundesbehörden auf der anderen Seite als dies
während der drei vorhergehenden Wahlperioden üblich war?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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