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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/228)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/443 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/228) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/443 21. Wahlperiode 10.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/228 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina A. Problem Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska höhlten zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Die jüngste Gesetzgebung in der Republika Srpska habe zur schwersten Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden seien. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen seien notwendig und erforderten neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Da das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen sei, richte sich das Engagement Deutschlands und der Europäischen Union (EU) auch darauf, dessen Resilienz gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird von der Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch bleibe die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage aktuell dennoch unwahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2026. Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche Beteiligung bereitgehalten: Führung; Wirken im Operationsumfeld; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung; Führungs- und Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der NATO-Operation SFOR vorsehe. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR ALTHEA eingesetzten Kräfte nach dem Antrag auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/228 anzunehmen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Dr. Anna Rathert Berichterstatterin Adis Ahmetovic Berichterstatter Boris Mijatović Berichterstatter Lea Reisner Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Dr. Anna Rathert, Adis Ahmetovic, Boris Mijatović und Lea Reisner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska höhlten zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Die jüngste Gesetzgebung in der Republika Srpska habe zur schwersten Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden seien. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen seien notwendig und erforderten neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Da das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen sei, richte sich das Engagement Deutschlands und der Europäischen Union (EU) auch darauf, dessen Resilienz gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird von der Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch bleibe die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage aktuell dennoch unwahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2026. Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche Beteiligung bereitgehalten: Führung; Wirken im Operationsumfeld; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung; Führungs- und Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der NATO-Operation SFOR vorsehe. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR ALTHEA eingesetzten Kräfte nach dem Antrag auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD in Abwesenheit der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4.Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. V. Beratung im Haushaltsausschuss Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Berlin, den 4. Juni 2025 Jürgen Hardt Berichterstatter Dr. Anna Rathert Berichterstatterin Adis Ahmetovic Berichterstatter Boris Mijatović Berichterstatter Lea Reisner Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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