Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/228)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/228)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/443
21. Wahlperiode 10.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/228 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und
Herzegowina
A. Problem
Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden
Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von Spannungen geprägt. Die
Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska höhlten zusehends die funktionale
Integrität des Gesamtstaates aus. Die jüngste Gesetzgebung in der Republika Srpska
habe zur schwersten Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend
komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und
Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien,
das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und
Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke.
Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina einige
wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat
mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden
seien. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen seien notwendig und erforderten
neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Da das Risiko von
Destabilisierungsversuchen gegen den Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina
gewachsen sei, richte sich das Engagement Deutschlands und der Europäischen
Union (EU) auch darauf, dessen Resilienz gegen Destabilisierungsversuche
Dritter zu stärken.
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird von der Bundesregierung
derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch bleibe die Lage volatil, eine
kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage aktuell dennoch unwahrscheinlich.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu 50 Soldatinnen
und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2026.
Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen (VN) die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2
der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu
leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und
Herzegowina beizutragen.
Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende
Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen
Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-,
Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der
Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte.
Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche
Beteiligung bereitgehalten: Führung; Wirken im Operationsumfeld; militärisches
Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung; Führungs- und
Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575
(2004) und der Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution
2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der
EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR
ALTHEA nach Beendigung der NATO-Operation SFOR vorsehe. Die deutschen
Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR
ALTHEA eingesetzten Kräfte nach dem Antrag auch über das Recht zur
Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der
Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt
zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe
seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe
unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den
darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des
jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und
Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/228 anzunehmen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Dr. Anna Rathert
Berichterstatterin
Adis Ahmetovic
Berichterstatter
Boris Mijatović
Berichterstatter
Lea Reisner
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Dr. Anna Rathert, Adis Ahmetovic, Boris
Mijatović und Lea Reisner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten
und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von
Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska höhlten zusehends die
funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Die jüngste Gesetzgebung in der Republika Srpska habe zur schwersten
Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in
Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund
zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und
Gestaltungskraft stark einschränke.
Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina einige wichtige Reformfortschritte erzielt,
die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
honoriert worden seien. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Stärkung der Institutionen seien notwendig und erforderten neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage.
Da das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina
gewachsen sei, richte sich das Engagement Deutschlands und der Europäischen Union (EU) auch darauf, dessen Resilienz
gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken.
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird von der Bundesregierung derzeit als stabil und
kontrollierbar bewertet. Politisch bleibe die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage aktuell dennoch
unwahrscheinlich.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu
50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2026.
Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) die
fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen,
Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen.
Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung
der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren
und stabilen Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und
Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen
Streitkräfte.
Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche Beteiligung bereitgehalten: Führung;
Wirken im Operationsumfeld; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung;
Führungs- und Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575 (2004) und der
Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der
Dayton-Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom
12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der NATO-Operation
SFOR vorsehe. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des
Grundgesetzes.
Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR ALTHEA eingesetzten Kräfte nach dem
Antrag auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge
auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und
anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen
Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum.
Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der
Versorgung genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung
am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD in Abwesenheit der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4.Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner
2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/228
in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in
seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/228 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
V. Beratung im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 4. Juni 2025
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Dr. Anna Rathert
Berichterstatterin
Adis Ahmetovic
Berichterstatter
Boris Mijatović
Berichterstatter
Lea Reisner
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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