Negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben
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Negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/398
21. Wahlperiode 05.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian
Zaum, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Lucas Rehm und
der Fraktion der AfD
Negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen
Wettbewerben
Im Zusammenhang mit Geschlechtsüberprüfungen im Frauensport, wo
weiblichen Athleten eine Startberechtigung vorbehalten ist, und den Auswirkungen
der Transgenderideologie hierauf kam es zuletzt mehrfach zu Debatten mit
internationaler Tragweite, bei denen die sportliche Fairness der aktuellen
Regelungen zur Geschlechtsüberprüfung, die teilweise Aufgabe der klaren
Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter und die Praxis von
Wettkampfzulassungen kritisch hinterfragt wurden:
Die Fechterin Stephanie Turner wurde bei einem Turnier in der Nähe der US-
amerikanischen Hauptstadt Washington, D. C., disqualifiziert, da sie sich mit
der Begründung „Ich bin eine Frau und er ist ein Mann“ weigerte, gegen
Redmond Sullivan anzutreten (www.sueddeutsche.de/sport/fechten-transgende
r-eklat-in-den-usa-li.3231777). Der Vorgang erinnert an einen Fall bei den
Olympischen Sommerspielen in Paris im vergangenen Jahr 2024. Damals
verweigerte die italienische Boxerin Angela Carini nach einer Niederlage gegen
Imane Khelif den Handschlag (www.welt.de/sport/olympia/article252801182/
Olympia-Handschlag-verweigert-Eklat-im-Frauenboxen-nach-Maennlichkeits-
Debatte.html). Imane Khelif wurde vom Internationalen Olympischen Komitee
im Frauenboxen zugelassen. Details aus der vom Recherchemagazin „Le
correspondant“ öffentlich gemachten Krankenakte geben anlässlich der sportlichen
Zuordnung zum weiblichen Geschlecht weiteren Anlass zur Diskussion über
die Geschlechtsüberprüfungen: „Bei den Untersuchungen sei festgestellt
worden, dass Imane Khelif weder Eierstöcke noch eine Gebärmutter habe – dafür
aber innen liegende Hoden, eine penisähnliche Klitoris und eine deformierte
Vagina“ (www.welt.de/sport/olympia/article254357674/Imane-Khelif-Brisante-
Gutachten-aufgetaucht.html).
Vor dem Hintergrund dieser Debatten sollen in dieser Kleinen Anfrage die
möglichen Konsequenzen für den Frauensport in Deutschland thematisiert
werden.
Zwar betont das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend auf seiner Webseite hinsichtlich des Gesetzes über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, nichtamtlich auch
Selbstbestimmungsgesetz), dass das SBGG die Autonomie des Sports nicht
antaste (www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlech
tliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechts
eintrag-sbgg--199332). Weiter heißt es in dem betreffenden Text des
Bundesministeriums: „Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und
Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche
Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.“
Dennoch scheint das beschlossene SBGG erhebliche Auswirkungen auf die
Regelungspraxis der Sportverbände zu haben. So heißt es beispielsweise auf der
Webseite des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Der Fußball setzt seinen
Kurs, das Spielrecht für Transgender- und intergeschlechtliche Personen zu
liberalisieren, weiter fort. Beim sogenannten ‚TIN*Spielrecht‘ soll es mit dem
Saisonbeginn 2025/2026 wichtige Änderungen geben. Ab dann sollen die
Bestimmungen für das Spielrecht von Trans- und intergeschlechtlichen Personen
nicht mehr dem Transsexuellengesetz, sondern dem Selbstbestimmungsgesetz
entsprechen“ (www.dfb.de/news/detail/gut-besuchter-dfb-workshop-zum-tinspi
elrecht-263633).
Bereits im Jahr 2022 beschloss der DFB eine Neuregelung im Amateurfußball,
wonach Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“
sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, künftig selbst
entscheiden dürfen, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein
Männerteam erhalten sollen (www.lsvd.de/de/ct/7208-DFB-Amateurfussball-o
effnet-sich-fuer-trans-inter-und-nicht-binaere-Spieler-innen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche
Sportverbände sich neben dem Deutschen Fußball-Bund ebenfalls dazu bekannt
haben, das Spielrecht auf Basis des SBGG umgestellt zu haben (wenn ja, bitte
vollständig auflisten)?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche
Sportverbände es Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne
Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vollzogen haben,
erlauben, selbst zu entscheiden, ob sie eine Spielberechtigung für ein
Frauen- oder ein Männerteam erhalten (wenn ja, bitte die entsprechenden
Sportverbände und Wettbewerbe vollständig auflisten)?
3. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Männer nach einer
Geschlechtsumwandlung im Frauensport in Deutschland aktiv gewesen sind,
und wenn ja, wie viele (bitte nach Anzahl, Sportart und Wettbewerb
aufschlüsseln)?
4. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Personen mit dem
Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ selbst entschieden haben,
ob sie eine Spielberechtigung für das Männer- oder für das Frauenteam
erhalten (wenn ja, bitte nach Anzahl, Jahr, Sportart, Wettbewerb und
Personenstand aufschlüsseln)?
5. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Sportler oder
Sportlerinnen in Wettbewerben benachteiligt oder disqualifiziert wurden, weil sie
sich weigerten, gegen die in den Fragen 2 bis 4 erfragten Personen in
Wettkämpfen anzutreten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Anzahl, Sportart
und Wettbewerb aufschlüsseln)?
6. Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet, inwiefern es sich
mit sportlichen Fairnessprinzipien verträgt, wenn nicht medizinische
Befunde und Gutachten, sondern die Sportler selbst entscheiden dürfen, ob sie
gegen Männer oder gegen Frauen antreten, und wenn ja, welche?
7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen den
bewussten Missbrauch einer Gleichberechtigungspolitik zu ergreifen, um zu
verhindern, dass Sportler ihren Personenstandseintrag nur deshalb ändern,
weil sie sich sportliche Vorteile erhoffen, und wenn ja, welche Maßnahmen
hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht ggf. bereits getroffen oder
gedenkt sie ggf. zu treffen?
8. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die in Frage 7 genannten
Missbrauchsmöglichkeiten sich durch die Verabschiedung des SBGG noch
weiter erhöhen könnten, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Berlin, den 4. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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