Für echte Gleichstellung im Sport - Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken
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Für echte Gleichstellung im Sport - Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/790
21. Wahlperiode 08.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Ulle Schauws, Helge
Limburg, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor,
Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Rebecca Lenhard und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für echte Gleichstellung im Sport – Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von
Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu
verbessern.
Sie wird insbesondere aufgefordert,
a) im Rahmen der Spitzensportförderung des Bundes Gleichstellung als explizites
Ziel zu benennen, geschlechterspezifische Kriterien verbindlich zu verankern und
dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 30 Prozent der Projektfördermittel für
frauenspezifische Maßnahmen, Trainings-, Forschungs- oder Infrastrukturprojekte
verwendet werden;
b) im Dialog mit den Sportverbänden und ihrem ideellen Zweck darauf hinzuwirken,
dass Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium in die Grundsätze der
Sportförderung aufgenommen wird;
c) auf eine paritätische Besetzung der Gremien von Sportverbänden auf
Bundesebene hinzuwirken und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) verbindliche Gleichstellungspläne in den geförderten
Verbänden einzufordern;
d) eine einheitliche Regelung zu schaffen, dass alle geförderten Spitzenverbände eine
Gleichstellungsbeauftragte aufstellen, und sicherzustellen, dass alle vom Bund
geförderten Spitzenverbände eine Gleichstellungsbeauftragte mit klar definiertem
Aufgabenprofil benennen und regelmäßig über den Stand der Gleichstellung
berichten;
e) die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln, insbesondere
durch verpflichtende Module zu geschlechtersensibler Pädagogik, Prävention
sexualisierter Gewalt, zyklusgerechtem Training, Geschlechtervielfalt,
Diskriminierungsschutz und inklusiver Sprache sowie zu geschlechterspezifischen Aspekten
der Sportmedizin;
f) ein Förderprogramm zusammen mit den Ländern aufzulegen, mit dem
insbesondere Sportangebote für Frauen und Mädchen in ländlichen und strukturschwachen
Regionen gezielt gefördert werden;
g) sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für eine deutlich bessere
Sichtbarkeit des Frauensports einzusetzen und gemeinsam mit den
Sportverbänden Maßnahmen zur Förderung der Medienpräsenz von Sportlerinnen zu
entwickeln;
h) im Bereich der Sportstättenförderung geschlechterspezifische Bedarfe
systematisch zu erfassen und bei künftigen Sanierungs- oder Neubauvorhaben zu
berücksichtigen;
i) wissenschaftliche Forschungsvorhaben zur Sportpartizipation von Mädchen und
Frauen sowie zur Situation von Trainerinnen, Schiedsrichterinnen und
Funktionärinnen im organisierten Sport stärker zu fördern und die verbindliche Umsetzung
zu begleiten;
j) das Thema Gleichstellung im Sport in die Nationale Gleichstellungsstrategie der
Bundesregierung aufzunehmen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen
ressortübergreifende Maßnahmen zu koordinieren und Gleichstellungsziele ebenfalls in
Integritäts- und Menschenrechtsfragen zu subsumieren (Gender Mainstreaming);
k) gemeinsam mit den Ländern und dem DOSB ein dauerhaft finanziertes Programm
zur Förderung von Trainerinnen im Nachwuchs- und Spitzensport aufzulegen, das
gezielte Qualifizierungs-, Mentoring- und Beschäftigungsmaßnahmen beinhaltet;
l) Maßnahmen zu entwickeln, die es Frauen erleichtern, Ämter und
Führungsfunktionen im organisierten Sport zu übernehmen – etwa durch gezielte Programme zur
Gremienqualifizierung, die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Care-Arbeit sowie
durch verpflichtende Gleichstellungsziele in geförderten Strukturen;
m) eine intersektionale Perspektive in allen gleichstellungspolitischen Maßnahmen
im Sport zu verankern, insbesondere durch die Berücksichtigung der spezifischen
Erfahrungen von Frauen mit Behinderung, LSBTIQ*-Personen, Migrantinnen,
Frauen mit Fluchterfahrung und älteren Frauen;
n) sich für eine flächendeckende Stärkung und institutionelle Absicherung
unabhängiger Anlaufstellen zur Prävention und Aufarbeitung von Gewalt,
Diskriminierung und Machtmissbrauch im Sport einzusetzen – mit einem besonderen Fokus
auf die Perspektive betroffener Mädchen und Frauen, welche im Zentrum Safe
Sport verankert wird;
o) Projekte zu fördern, die sich mit zyklusgerechtem Training, frauenspezifischer
Sportgesundheit und gendersensibler Leistungsdiagnostik befassen, um den
Gender-Data-Gap sukzessive zu schließen und deren Ergebnisse in die
Weiterentwicklung sportmedizinischer Standards einfließen zu lassen;
p) Maßnahmen zur besseren Sichtbarkeit von Sportlerinnen im öffentlichen Raum –
etwa durch die Benennung von Sportstätten nach erfolgreichen Athletinnen,
Ausstellungsformate in Sportmuseen oder öffentliche Ehrungen – aktiv zu
unterstützen;
q) gemeinsam mit Länder- und kommunaler Ebene ein Monitoring zur
Geschlechtergerechtigkeit im organisierten Sport zu entwickeln, das regelmäßig über
Beteiligung, Förderung, Gremienbesetzung und Schutzmaßnahmen berichtet;
r) bei der Vergabe und Unterstützung internationaler Sportveranstaltungen durch
den Bund die gleichberechtigte Teilhabe und Sichtbarkeit von Sportlerinnen
anzustreben und entsprechende Vereinbarungen mit Ausrichterverbänden zu treffen;
s) die Zusammenarbeit mit den Athletinnenvertretungen, Frauennetzwerken und
gleichstellungspolitisch engagierten Organisationen im Sport zu intensivieren und
ihre Beteiligung bei der Erarbeitung von Förderinstrumenten und
gesetzgeberischen Maßnahmen sicherzustellen;
t) eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Gleichstellung im Sport“ unter Leitung
der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt sowie unter Einbeziehung weiterer
betroffener Ressorts, des DOSB, von Sportverbänden, zivilgesellschaftlicher
Organisationen und Athletinnen sowie der Wissenschaft einzurichten, die konkrete
Umsetzungsschritte erarbeitet und regelmäßig über Fortschritte berichtet;
u) sich auf europäischer Ebene mit den anderen Staaten und den Sportorganisationen
über gemeinsame Maßnahmen (siehe a-t) abzustimmen
v) sich im Rahmen der internationalen Sportpolitik, der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit für eine Stärkung des
Sports von Frauen und Mädchen einzusetzen und in internationalen Abkommen
und Verträgen zu kodifizieren;
w) die Hürden für die Vereinbarkeit von Familienplanung und Spitzensport
abzubauen, eine kindgerechte Infrastruktur zu schaffen und die Individualförderung
auszubauen, um eine materielle und soziale Absicherung der Profisportlerinnen
sicherzustellen;
x) sich für die Verankerung verbindlicher Standards zur Gleichstellung von Frauen
und Männern im Profisport (Equal Pay und Equal Play) einzusetzen, um das Ziel
zu erreichen, dass Profisportlerinnen in öffentlich geförderten Strukturen
dieselben Rechte auf Bezahlung, Infrastruktur, mediale Präsenz und Absicherung
erhalten wie ihre männlichen Kollegen;
y) verbindliche Awareness-Konzepte bei Sportgroßveranstaltungen des
organisierten Sports und bei großen Sportevents anderer Veranstalter zur Voraussetzung für
eine Förderung und Unterstützung durch den Bund zu machen.
Berlin, den 7. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Trotz gesellschaftlicher Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter bleibt der organisierte Sport in
Deutschland ein strukturell männlich dominiertes System – von der medialen Sichtbarkeit über die Verteilung
von Fördermitteln bis hin zur Besetzung von Führungspositionen. Frauen und Mädchen sind sportlich aktiv und
leistungsstark, doch in Gremien, in der Förderung und in der öffentlichen Wahrnehmung sind sie weiterhin
unterrepräsentiert und vielfach benachteiligt.
Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vom 1. Januar 2024 sind in
Deutschland insgesamt 9.963.637 Frauen und Mädchen Mitglied in einem Sportverein. Dies entspricht einem
Anteil von etwa 34,6 % an den insgesamt 28.764.951 Mitgliedschaften in deutschen Sportvereinen.
Hervorzuheben ist der überdurchschnittliche Zuwachs weiblicher Mitgliedschaften: Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl
der weiblichen Mitglieder um 4,87 %, während der Anstieg bei den männlichen Mitgliedschaften bei 3,69 % lag.
Besonders hoch ist der Anteil bei Mädchen zwischen 7 und 14 Jahren, wo über 60 % regelmäßig Sport im Verein
treiben. Doch mit dem Übergang in die Pubertät und ins Jugendalter sinkt die Beteiligung junger Frauen am
Vereinssport drastisch.
Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern Ausdruck tief verwurzelter struktureller Probleme. Mit Eintritt in die
Pubertät verstärken sich gesellschaftliche Rollenzuschreibungen, Körperbilder und Schamgrenzen.
Mädchen werden häufiger mit der Erwartung konfrontiert, sich „weiblich angemessen“ zu verhalten – sportliche
Betätigung wird dabei oft abgewertet oder als männlich konnotiert erlebt. Die Selbstwahrnehmung verändert
sich, vor allem unter dem Druck körperlicher Veränderungen. Mädchen fehlen oft weibliche Vorbilder in
Trainerinnen- oder Leitungsfunktionen, und viele Vereinsstrukturen bieten keine altersgerechten, empowernden oder
sicheren Räume an.
Hinzu kommen fehlende Sportangebote, die auf zyklusgerechtes Training, Selbstermächtigung oder
Gesundheitsförderung zugeschnitten sind. Negative Erfahrungen mit sexistischen Kommentaren, Körperidealen oder
fehlender Sensibilität im Trainingsalltag führen zusätzlich zum frühzeitigen Ausstieg. Studien zeigen, dass viele
Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 den Vereinssport verlassen – aus Gründen, die nicht biologisch, sondern
strukturell bedingt sind. Diese Lücke spiegelt sich auch in der Gesamtstatistik wider: Obwohl Frauen und
Mädchen etwa 50 % der Bevölkerung stellen, sind sie nur zu gut einem Drittel im organisierten Sport vertreten.
Dennoch werden ihre Perspektiven und Bedarfe im System des organisierten Sports oft übersehen. Nur rund 27 %
der Führungspositionen in internationalen Sportverbänden sind mit Frauen besetzt – in vielen deutschen
Spitzenverbänden liegt dieser Anteil sogar noch deutlich darunter.
Diese strukturellen Schieflagen setzen sich in der medialen Darstellung fort: Studien zeigen, dass der Anteil der
Sportberichterstattung über Frauen in Deutschland bei unter 20 % liegt. Dies steht in eklatantem Missverhältnis
zur sportlichen Realität und zum öffentlichen Interesse. Eine repräsentative Umfrage ergab, dass 70 % der
Bevölkerung grundsätzlich Interesse an Frauensport zeigen – dieses Potenzial bleibt medial wie wirtschaftlich
weitgehend ungenutzt.
Ein weiteres gravierendes Problem ist die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Fördermitteln. Trotz der
Unterschiede in Popularität und Umsatzstärke zum Sport der Männer ist die finanzielle Förderung des
Frauensports ein unabdingbarer Hebel für eine echte Gleichstellung im Sport. Im Rahmen der Verfolgung ideeller
Zwecke sind hier insbesondere die Sportverbände gefragt, da ihre wirtschaftlichen Interessen diesen unterzuordnen
sind. Im deutschen Profifußball bestehen bekanntermaßen erhebliche Unterschiede in der Bezahlung zwischen
Männern und Frauen. In der 1. Bundesliga der Männer liegt das durchschnittliche Jahresgehalt bei etwa 2,1
Millionen Euro.
Dennoch: In der Saison 2023/2024 hat die Frauen-Bundesliga bedeutende Fortschritte in der Professionalisierung
und finanziellen Ausstattung der Spielerinnen erzielt. Laut dem aktuellen DFB-Saisonreport lag das
durchschnittliche monatliche Grundgehalt einer Bundesligaspielerin bei etwa 4.000 Euro, was einem Anstieg von rund 20 %
im Vergleich zur Vorsaison entspricht, aber immer noch eine unglaubliche Diskrepanz darstellt. Diese betrifft
nicht nur den Profisport, sondern spiegelt sich auch in Ausstattung, Trainingsbedingungen und medizinischer
Versorgung wider. Das es anders geht zeigt beispielsweise die Internationale Volleyballföderation (FIVB). Diese
hat bereits 2004 die Gleichstellung bei Preisgeldern eingeführt. Seitdem erhalten Männer und Frauen in
internationalen Wettbewerben wie der Weltmeisterschaft oder der Nations League identische Preisgelder. Dies gilt
sowohl für Hallen- als auch für Beachvolleyball. Auch die World Surf League (WSL) hat 2019 als erste große
Sportorganisation weltweit gleiche Preisgelder für Männer und Frauen eingeführt. Seitdem erhalten Surferinnen
und Surfer bei allen WSL-Wettbewerben – von der Championship Tour bis zu Qualifikationsevents – identische
Prämien. Im Biathlon erhalten Frauen und Männer das gleiche Preisgeld. Im Rodeln, beim Bob sowie bei großen
Events im Tischtennis, Triathlon oder in der Leichtathletik gibt es kaum noch finanzielle Unterschiede. Im
Handball erhalten Männer und Frauen für ihre Einsätze in den deutschen Nationalteams künftig immerhin das gleiche
Tagegeld.
Gleichstellung zeigt sich nicht nur im Preisgeld, sondern auch im Recht auf Unversehrtheit – ein Bereich, in dem
der Frauensport weiterhin massiv unter Druck steht. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist im Frauensport ein
drängendes Thema. Studien zufolge haben rund 21 % der Profisportlerinnen bereits in jungen Jahren sexualisierte
Gewalt im sportlichen Umfeld erlebt – fast doppelt so häufig wie männliche Athleten. In der überwiegenden
Mehrheit der Fälle geht die Gewalt von männlichen Trainerpersonen aus. Es braucht dringend
geschlechtersensible Prävention, klare Strukturen zur Aufarbeitung sowie unabhängige, barrierefreie Anlaufstellen.
Dabei besitzt der Sport großes gesellschaftliches Potenzial: Er kann ein Raum für Selbstbestimmung, Sichtbarkeit
und Empowerment sein – wenn er bewusst gestaltet und gleichstellungsorientiert politisch begleitet wird.
Themen wie zyklusgerechtes Training, gendersensible Sportmedizin, mehr Sichtbarkeit für Trainerinnen oder
gerechter Zugang zu Ämtern und Fördergeldern sind keine Nebenschauplätze, sondern Voraussetzungen für
echte Teilhabe.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden durch die Bundesregierung erste Schritte zur Stärkung von
Gleichstellung im Sport unternommen – etwa die Prüfung gleichstellungspolitischer Kriterien im Bundeshaushalt, der
Aufbau des Zentrums Safe Sport oder Pilotprojekte im Bereich Frauensport. Doch der notwendige
Strukturwandel blieb aus. Zu selten wurden Verbände in die Verantwortung genommen, zu viele gleichstellungspolitische
Fragen als „freiwillige Aufgabe“ behandelt.
Bereits in früheren Anträgen – etwa im Antrag „Geschlechtergerecht aus der Corona-Krise“ (Drs. 19/20091) oder
im Bundestagswahlprogramm 2021 und 2025 – hat Bündnis 90/Die Grünen deutlich gemacht, dass
Gleichstellung im Sport kein Randthema ist, sondern integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Der
vorliegende Antrag knüpft an diese Initiativen an und formuliert einen umfassenden Maßnahmenkatalog für eine
geschlechtergerechte Sportpolitik.
Die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im Sport ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch eine Chance:
für mehr Beteiligung, mehr Vorbilder, mehr Vielfalt und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie braucht
eine politische Agenda – über Legislaturperioden und Parteigrenzen hinweg.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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