Berichte über Steuervermeidung von Tesla
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Berichte über Steuervermeidung von Tesla
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/291
21. Wahlperiode 27.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Desiree
Becker, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Maria
Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Uwe Foullong,
Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Ina Latendorf, Stella Merendino, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Charlotte
Neuhäuser, Luigi Pantisano, Lea Reisner, Sören Pellmann, David Schliesing,
Julia-Christina Stange, Ulrich Toden, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath, Sascha H. Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Berichte über Steuervermeidung von Tesla
Das US-Unternehmen Tesla zahlte für seine Tochterfirma „Tesla
Manufacturing Brandenburg SE“, bei der die Fertigung des Tesla-Werks in Grünheide
(Brandenburg) liegt, laut Jahresabschluss (www.unternehmensregister.de/ureg/r
esult.html;jsessionid=50CA33372448BA65DE8519CE930C01C9.web03-1?su
bmitaction=showDocument&id=34871024) im Jahr 2023 bei einem Umsatz
von 7,8 Mrd. Euro nur rund 26 Mio. Euro Unternehmenssteuern in
Deutschland. Dass sich diese niedrige Steuerzahlung aus einer Gewinnverschiebung ins
Ausland erklären dürfte, zeigt ein neuer Bericht des Rechercheprojekts „Follow
the money“ (www.ftm.eu/articles/tesla-tax-tactic-billions-profits). Als
Erklärung für die Gewinnverschiebung wird vor allem angeführt, dass das Werk in
Grünheide nur als Vertragsfertiger für die niederländische Europazentrale von
Tesla arbeite und vermutlich Zahlungen für die Nutzung von geistigen
Eigentumsrechten leiste. Dadurch bleibe nur ein geringer sogenannter Routineprofit
bei der deutschen Tochterfirma, der meiste Gewinn fließe in die Niederlande.
Der Bericht stellt auch dar, dass Tesla in letzter Zeit eine europäische
Unternehmensstruktur auffällig umstrukturiert hat, unter anderem durch Gründung einer
Stiftung in den Niederlanden als Eigentümer des Europageschäfts und zuletzt
Ende 2024 durch eine Verschiebung des Eigentums an dieser Stiftung an eine
Gesellschaft in Zug (Schweiz). Sowohl die Niederlande als auch die Schweiz
sind als Niedrigsteuerländer für Unternehmen bekannt (siehe Corporate Tax
Haven Index, cthi.taxjustice.net). Im Fall von Tesla nennt „Follow the money“
für die Niederlande im Jahr 2023 nur einen – gemessen an der Umsatzrendite –
aus Sicht der Fragesteller niedrigen Gewinn (300 Mio. Euro bei 26 Mrd. Euro
Umsatz, also ca. 1,2 Prozent) mit entsprechend niedriger Steuerzahlung
(101 Mio. Euro).
Teslas Tochtergesellschaft „Tesla Germany GmbH“ für den Vertrieb in
Deutschland zahlte im Jahr 2023 laut Jahresabschluss (www.unternehmensregi
ster.de/ureg/result.html;jsessionid=50CA33372448BA65DE8519CE930C01C
9.web03-1?submitaction=showDocument&id=34744979) mit 14 Mio. Euro bei
einem Umsatz von 3,1 Mrd. Euro aus Sicht der Fragesteller wenig Steuern,
zumal dies auch schon in den vergangenen Jahren so war und Gewinne an die
damalige niederländische Muttergesellschaft weitergeleitet wurden (siehe
www.businessinsider.de/wirtschaft/teslas-deutschland-bericht-warum-das-unter
nehmen-hier-trotz-umsatzexplosion-2019-unter-vier-millionen-euro-steuern-za
hlte-b).
Die Muttergesellschaft „Tesla Inc.“ hat in den USA fast keine
Unternehmenssteuer (48 Mio. US-Dollar) auf ihre 11 Mrd. US-Dollar Gewinn in den letzten
drei Jahren bezahlt, stellte Anfang dieses Jahres ein Bericht des Institute on
Taxation and Economic Policy auf Basis der Jahresabschlüsse von Tesla fest
(siehe itep.org/tesla-reported-zero-federal-income-tax-in-2024).
Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage ermitteln, wie die
Bundesregierung eine mögliche Gewinnverschiebung von Tesla aus Deutschland
heraus bewertet und wie vor diesem Hintergrund die Maßnahmen und
Beschlüsse gegen Unternehmenssteuervermeidung auf internationaler (OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/G20-
Projekt gegen „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS)) und europäischer
Ebene sowie in Deutschland zu werten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung zum Ziel, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigte,
also aggressive Verschiebung von Unternehmensgewinnen aus
Deutschland heraus in Niedrigsteuerländer innerhalb und außerhalb der EU zu
unterbinden?
2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass aktuell eine aggressive
Verschiebung von Unternehmensgewinnen aus Deutschland heraus noch
möglich ist oder nicht, und wo sieht sie gegebenenfalls noch
Handlungsbedarf, um eine solche Verschiebung zu unterbinden (bitte wichtige
Themenfelder auflisten)?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller in Anlehnung
an entsprechende Ausführungen des BEPS-Projekts, dass bei einer
Auftragsfertigung („contract manufacturing“) mit Routineprofiten in
Verbindung mit Zahlungen des Auftragsfertigers für die Nutzung geistiger
Eigentumsrechte grundsätzlich eine Möglichkeit besteht,
Unternehmensgewinne wirtschaftlich ungerechtfertigt zu verschieben und so Steuern zu
vermeiden (siehe z. B. www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/r
eports/2015/10/aligning-transfer-pricing-outcomes-with-value-creation-ac
tions-8-10-2015-final-reports_g1g58cea/9789264274297-de.pdf,
Beispiel 28, S. 163 f.)?
4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in Frage 3 genannte
Vermeidungsmodell aktuell in Deutschland noch genutzt wird bzw. werden
kann, und wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Schwellenwert für die
Umsatzrendite eines Unternehmens (ggf. für bestimmte Branchen), bei dessen
– ggf. mehrjähriger – Unterschreitung von einem Indiz für aggressive
Steuergestaltung ausgegangen werden kann (bitte ggf. auch angeben,
welcher Gewinn bzw. Erlös bzw. welches Ergebnis aus dem Jahresabschluss
genau als Basis genommen wird)?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Tesla möglicherweise in Deutschland
aggressiv Steuern vermeidet, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat die
Bundesregierung dafür?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission
untersucht, ob Tesla in der EU möglicherweise aggressiv Steuern vermeidet
bzw. ob die Niederlande möglicherweise durch Gewährung von
Steuervorteilen an Tesla gegen EU-Beihilferecht verstößt?
8. Hat die Bundesregierung den Bericht von „Follow the money“ über die
mögliche, ggf. schon als aggressiv zu bezeichnende Steuervermeidung
von Tesla zur Kenntnis genommen (siehe www.ftm.eu/articles/tesla-tax-ta
ctic-billions-profits)?
9. Prüft die Bundesregierung bzw. das Bundeszentralamt für Steuern die
Vorwürfe aus dem in Frage 8 genannten „Follow the money“-Bericht, oder ist
der Bundesregierung bekannt, ob die Vorwürfe von Länderbehörden
geprüft werden?
10. Hält die Bundesregierung die Erkenntnisse des in Frage 8 genannten
„Follow the money“-Berichts und die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Zahlen zu Tesla für vereinbar
a) mit den Zielen und Ergebnissen des „BEPS“-Projekts;
b) mit den EU-Gesetzen gegen Gewinnverschiebung von Unternehmen;
c) mit den deutschen Gesetzen gegen Gewinnverschiebung von
Unternehmen sowie
d) mit den Zielen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
(www.koalitionsvertrag2025.de, S. 47: „Wir sind uns einig, dass die
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer
Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des
Staates unerlässlich sind.“)?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob hinsichtlich der Besteuerung der
niederländischen Konzerngesellschaften von Tesla im Hinblick auf die von
deutschen Tochtergesellschaften erhaltenen Zahlungen von den
niederländischen Behörden ein „Tax Ruling“ (steuerlicher Vorbescheid für ein
Unternehmen mit grenzüberschreitender Wirkung) an deutsche Behörden
mitgeteilt wurde, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
12. Ist die Bundesregierung bzw. eine Bundesbehörde im Austausch mit der
niederländischen respektive Schweizer Regierung bzw. Verwaltung
hinsichtlich der Besteuerung von Tesla oder ist der Bundesregierung
Entsprechendes von einer Landesbehörde bekannt?
Berlin, den 12. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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