Hochlauf der E-Mobilität - Bezahlbarkeit und Planungssicherheit in der Antriebswende
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Hochlauf der E-Mobilität - Bezahlbarkeit und Planungssicherheit in der Antriebswende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2296
21. Wahlperiode 17.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hochlauf der E-Mobilität – Bezahlbarkeit und Planungssicherheit in
der Antriebswende
Die Automobilindustrie steht vor der größten Transformation ihrer Geschichte:
weg vom Verbrennungsmotor hin zu klimafreundlichen Antrieben. Länder wie
China haben bereits heute rund 30 Prozent Elektroanteil am Neuwagensegment
erreicht, getrieben durch klare Rahmenbedingungen für den Hochlauf sowie
durch innovative Unternehmen, die zunehmend auch in Europa auf den Markt
drängen und somit etablierte Autobauer sowie deren Zulieferer zunehmend
unter Druck setzen. Insbesondere die deutsche Automobilindustrie mit rund
770 000 direkten Arbeitsplätzen steht unter großem Handlungsdruck. Die
deutschen Hersteller haben den internationalen Wettbewerb angenommen und
massiv in die Entwicklung moderner Elektromotoren investiert – das wurde nicht
zuletzt auf der IAA (Internationale Automobil-Ausstellung) Mobility in
München deutlich, von der die klare Botschaft ausging, dass die Zukunft in der E-
Mobilität liegt (www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/2025/250909_PM_IA
A-MOBILITY_2025_Eroeffnung?utm_source=chatgpt.com).
Der Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland stellt einen
entscheidenden Faktor dar, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen und die
Zukunft des Automobilstandorts Deutschland zu sichern. Trotz ambitionierter
Vorgaben, wie etwa der Erreichung von 15 Millionen Elektroautos bis 2030,
hinkt die nationale Entwicklung den Erwartungen hinterher. E-Autos sind in
der Unterhaltung zwar günstiger als Verbrenner, die aktuell noch etwas höheren
Anschaffungskosten, fehlende Anreize und mangelnde Finanzierungslösungen
erschweren jedoch den Markthochlauf. Hauptursachen für die Stagnation sind
nach wie vor unklare politische Rahmenbedingungen, Unsicherheiten bei der
Förderung und Sorgen über eine unzureichende Ladeinfrastruktur (https://foe
s.de/publikationen/2025/2025-05_FOES_E-Mobilitaet.pdf?utm_source=chatgp
t.com, www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2020/dena-STUDIE_
Privates_Ladeinfrastrukturpotenzial_in_Deutschland.pdf?utm_source=chatgp
t.com).
Die Bundesregierung trägt Verantwortung dafür, klare Leitplanken zu setzen,
die Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher wie Beschäftigte
schaffen und die deutsche E-Autoindustrie auf Wettbewerbskurs bringen. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sie sich dazu verpflichtet,
die E-Mobilität durch gezielte Anreize zu unterstützen und Maßnahmen zum
Hochlauf zu ergreifen – bisher hat sie lediglich steuerliche Begünstigungen für
gewerbliche Käufe eingeführt. Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge, von
der viele Privatkunden profitieren, läuft hingegen zum 31. Dezember 2025
aus – obwohl im Koalitionsvertrag die Verlängerung versprochen wurde. Auf
eine Großzahl der versprochenen Maßnahmen und auf mögliche Anreize
warten die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher vergeblich. Vor diesem
Hintergrund sowie angesichts der wachsenden internationalen Konkurrenz ergeben
sich die folgenden Fragestellungen für den Hochlauf der Elektromobilität in
Deutschland (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrz
eugsteuer/Steuerverguenstigungen/Elektrofahrzeuge/elektrofahrzeuge_node.ht
ml?utm_source=chatgpt.com).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035
vornehmen, und wenn ja, wann wird dies kommuniziert, damit Klarheit für
die Besteuerung für nach dem 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassene
batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge herrscht?
2. Welche fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch
eine perspektivische Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für
Elektroautos bis zum Jahr 2035?
3. Welche Erkenntnisse liegen ihr zudem über die tatsächliche Wirkung der
Kfz-Steuerbefreiung auf Kaufentscheidungen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern vor?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die perspektivische Einführung eines
Bonus-Malus-Systems bei der Kfz-Steuer, das emissionsintensive bzw.
energieintensive Fahrzeuge stärker belasten und emissionsarme bzw.
energiearme Fahrzeuge wiederum deutlich entlasten würde?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Begünstigung von Verbrenner-
Dienstwagen, differenziert nach Fahrzeugklassen und Antriebsarten?
6. Plant die Bundesregierung, die steuerliche Förderung von Dienstwagen
künftig auf emissionsfreie Antriebe auszurichten, und wenn ja, ab
welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?
7. Welches klimapolitische Potenzial misst die Bundesregierung der
Elektrifizierung deutscher Unternehmensflotten bei, angesichts der Tatsache,
dass mehr als die Hälfte aller verkauften Neufahrzeuge in der EU auf
Firmenflotten entfallen, die aufgrund ihrer stärkeren Nutzung für rund
71 Prozent der Neuwagenemissionen verantwortlich sind (www.transporte
nvironment.org/topics/cars/fleets)?
8. Wie steht die Bundesregierung zu verbindlichen Quoten zur
Elektrifizierung von Unternehmensflotten, wie sie die EU-Kommission jüngst in
ihrer Konsultation „Clean Corporate Vehicles“ vorgeschlagen hatte
(https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/1
4641-Clean-corporate-vehicles_en)?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der steuerlichen
Behandlung von Dienstwagen für den Hochlauf der Elektromobilität bei, und
welche Erkenntnisse oder Bewertungen liegen ihr zu den bisherigen
Wirkungen der Begünstigung von Elektro-Dienstwagen im Vergleich zu
konventionellen Fahrzeugen vor?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil der rein elektrisch gefahrenen Kilometer bei in Deutschland
zugelassenen Plug-in-Hybridfahrzeugen, differenziert nach privaten und
gewerblichen Halterinnen und Haltern, und welche Maßnahmen (z. B.
steuerliche Anreize, Förderbedingungen, technische Vorgaben) plant die
Bundesregierung, um diesen Anteil deutlich zu erhöhen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des ehemaligen
Umweltbonus als Anreiz für den Erwerb von Elektrofahrzeugen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für künftige Förderinstrumente?
12. Welche Maßnahmen hatte das damalige Bundesministerium für Digitales
und Verkehr im Rahmen des Klimaschutzprogramms an das damalige
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
übermittelt, welche davon bezogen sich konkret auf Anreize zur
Förderung der Elektromobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs, und
welche CO2-Einsparungen waren mit diesen Maßnahmen jeweils
verbunden?
13. Welche Kaufprämien, steuerlichen Vergünstigungen oder Social-Leasing-
Programme plant die Bundesregierung zur Förderung von
Elektrofahrzeugen, und in welchem Umfang sind dafür Mittel im Bundeshaushalt
vorgesehen?
14. Welche Kommunikations- und Informationskampagnen plant die
Bundesregierung, um Verbraucherinnen und Verbraucher über Kosten,
Reichweite, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Elektrofahrzeugen
faktenbasiert zu informieren und Vorurteile abzubauen?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im
Koalitionsvertrag versprochenen Ausbau einer flächendeckenden und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur – insbesondere in ländlichen
Regionen – zu beschleunigen, und welche Ausbauziele verfolgt sie bis 2027,
2030 und 2035?
16. Wie hoch ist der Anteil der für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
barrierefrei nutzbaren öffentlichen Ladepunkte, und mit welchen
Maßnahmen plant die Bundesregierung, diesen Anteil spürbar zu erhöhen?
17. Im Koalitionsvertag verspricht die Bundesregierung die Unterstützung
von bidirektionalem Laden und dem Laden am Arbeitsplatz (www.cdu.de/
app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-%E2%80%93-barrierefreie-Versio
n.pdf?utm_source=chatgpt.com), welche konkreten Maßnahmen sind
hierfür geplant, und wann werden diese umgesetzt?
18. Im Koalitionsvertag verspricht die Bundesregierung, für mehr
Preistransparenz und technische Vereinheitlichung an öffentlichen Ladesäulen zu
sorgen (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-%E2%80%9
3-barrierefreie-Version.pdf?utm_source=chatgpt.com), welche konkreten
Maßnahmen sind hierfür geplant, und wann werden diese umgesetzt?
19. Wann wird der Masterplan Ladeinfrastruktur III veröffentlicht, und wie
viele und welche Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan
Ladeinfrastruktur II sind noch nicht umgesetzt?
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Produktion von
Batteriezellen und Batteriemodulen für Elektrofahrzeuge in Deutschland
zu fördern?
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um ausrangierte Fahrzeugbatterien
in Deutschland effizienter wiederzuverwerten, um einen Beitrag zur
strategischen Rohstoffversorgung für die Industrie und Wirtschaft zu leisten?
22. Welche Unternehmen bzw. Akteure erreichen nach Kenntnis der
Bundesregierung die europäischen Flottenemissionsziele, welche verfehlen diese,
und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen
für die Bewertung des bisherigen Hochlaufs der Elektromobilität in
Deutschland insgesamt?
23. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der bisherigen
Inanspruchnahme von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und
Investitionsanreizen für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur durch
Unternehmen gemacht, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit für
Investitionsentscheidungen?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen
privater Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber (§ 3 Nummer 46 des
Einkommensteuergesetzes – EStG) vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus für
eine mögliche Anpassung oder Verlängerung dieser Regelung?
25. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu den
Verteilungswirkungen steuerlicher Förderinstrumente im Bereich der Elektromobilität,
welche Daten oder Analysen liegen ihr insbesondere in Bezug auf
einkommensschwache Haushalte vor, und welche Erkenntnisse hat sie
darüber, welche Einkommensgruppen in den letzten fünf Jahren überwiegend
profitiert haben?
26. Welche Prognosen liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit
dem im Sommer 2025 beschlossenen steuerlichen
Investitionssofortprogramm zu den voraussichtlichen Inanspruchnahmen der 0,25-Prozent-
Regel für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis zwischen
60 000 und 100 000 Euro vor, und welche Effekte erwartet sie daraus für
den Markthochlauf der Elektromobilität?
27. Welche Erkenntnisse oder Annahmen hat die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm zu den
Verteilungswirkungen dieser steuerlichen Förderung, insbesondere im Hinblick
auf die Nutzung durch unterschiedliche Einkommensgruppen und
Fahrzeugsegmente, und welche Datengrundlagen oder Modellierungen wurden
für diese Annahmen herangezogen?
28. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur regionalen Verteilung der
Inanspruchnahme von Kaufprämien und steuerlichen Förderungen für
Elektrofahrzeuge vor (städtische vs. ländliche Räume), und welche
spezifischen Förderinstrumente plant sie, um die Elektromobilität insbesondere
in ländlichen Regionen zu stärken?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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