Verteilungs-, umwelt- und klimapolitische Aspekte der steuerlichen Förderung der Elektromobilität
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Verteilungs-, umwelt- und klimapolitische Aspekte der steuerlichen Förderung der Elektromobilität
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/511
21. Wahlperiode 18.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Swantje Henrike Michaelsen, Tarek
Al-Wazir, Dr. Julia Verlinden, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verteilungs-, umwelt- und klimapolitische Aspekte der steuerlichen Förderung
der Elektromobilität
Mit ihrem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
steuerliche Anreize für die Elektromobilität vereinbart, insbesondere die
Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze bei der besonders geringen
Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge auf 100 000 Euro sowie eine
Sonderabschreibung bzw. arithmetisch-degressive Abschreibung für neu angeschaffte
Elektrofahrzeuge (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 2025:
Verantwortung für Deutschland. 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages,
S. 22 ff.). Diese Maßnahmen sind im Gesetzentwurf für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
konkretisiert und sollen Unternehmen sowie private Haushalte beim Einstieg in die
Elektromobilität unterstützen.
Gleichzeitig bergen die Förderinstrumente nach diesbezüglichen Gutachten und
Studien erhebliche verteilungspolitische Probleme. Insbesondere steuerliche
Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung und spezielle Abschreibungsmodelle
werden überwiegend von einkommensstarken Haushalten, bestimmten
Branchen und großen Unternehmen in Anspruch genommen, während
durchschnittliche und einkommensschwache Haushalte, das Handwerk, gemeinnützige
Organisationen wie kirchliche Pflegedienste und kleine sowie mittlere
Unternehmen deutlich weniger profitieren (Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft [FÖS], 2025, foes.de/publikationen/2025/2025-05_FOES_E-Mobilitae
t.pdf; Öko-Institut, 2023, www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Verteilungswirkung
en-ausgewaehlter-klimapolitischer-Massnahmen-im-Bereich-Mobilitaet_Oeko-
Institut.pdf). Zudem wird kritisiert, dass die Klimaschutzwirkung durch die
Förderung großer, teurer Fahrzeuge begrenzt bleibt und die Entwicklung eines
breiten Marktes für private E-Mobilität vernachlässigt wird, was durch die
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100 000 Euro noch verstärkt wird (Öko-
Institut, 2025, www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Agora-Verkehrswende-Dienst
wagen_auf_Abwegen.pdf; Wisbert/Voit, 2025, www.wirtschaftsdienst.eu/inhal
t/jahr/2025/heft/5/beitrag/optimierte-foerderung-von-elektrofahrzeugen-als-schl
uessel-zur-erreichung-nationaler-klimaziele.html).
Die Förderung der Elektromobilität soll Innovation und Arbeitsplätze sichern,
sollte aber auch nach Ansicht der Fragestellenden bezahlbare Mobilität und
faire Teilhabe für alle ermöglichen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
inwiefern die aktuell geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer gerechten
Verteilung der Förderwirkungen beitragen, ob sie die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor effektiv unterstützen und wie Mitnahmeeffekte vermieden sowie
fiskalische Nachhaltigkeit sichergestellt werden können. Insbesondere ist
unklar, ob das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ebenfalls
vorgesehene „Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus
Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche
Mobilität gezielt zu unterstützen“ einen ausreichenden sozialen Ausgleich schafft
und wie die Förderung gezielt auf kleine, effiziente Fahrzeuge sowie
preissensitive Zielgruppen ausgerichtet werden kann (Öko-Institut, 2025; Fraunhofer-
Institut für System- und Innovationsforschung [ISI], 2024, www.bmwk.de/Red
aktion/DE/Downloads/E/evaluation-der-richtlinie-zur-foerderung-des-absatzes-
von-elektrisch-betriebenen-fahrzeugen.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
wissenschaftlichen Einschätzung, dass die steuerlichen Förderungen für
Elektrofahrzeuge – insbesondere die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf
100 000 Euro und die arithmetisch-degressive Abschreibung –
überwiegend einkommensstarke Haushalte und Unternehmen begünstigen und
damit die soziale Ungleichheit verstärken, und welche konkreten Zahlen
liegen ihr zu den begünstigten Einkommensdezilen,
Haushaltskonstellationen, Unternehmensgrößen sowie Branchen vor (FÖS, 2025; Öko-Institut,
2023)?
2. Soll mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten „Programm für
Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-
Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt
zu unterstützen“, das die Bundesregierung plant, ein Social-Leasing-
Programm für Elektrofahrzeuge umgesetzt werden, wenn nein, was wird
stattdessen unter diesem Programm verstanden, und welche konkreten
Maßnahmen sind im Rahmen dieses Programms vorgesehen?
3. Ab wann wird die Bundesregierung, nachdem E-Mobilität bislang vor
allem über Dienstwagenbesteuerung und Abschreibungen gefördert wird
und hiervon in erster Linie einkommensstarke Haushalte und
Unternehmen profitieren (FÖS, 2025), mit dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Programm für mittlere und kleine Einkommen auch die E-Mobilität
von Menschen mit geringeren Einkommen fördern?
4. Wie hoch werden die jährlich bereitgestellten Mittel für dieses Programm
sein, wird die Bundesregierung hierfür eigene Haushaltsmittel oder
ausschließlich Mittel des EU-Klimasozialfonds einsetzen, und wie viele
Haushalte werden voraussichtlich von diesem Programm profitieren?
5. Wie will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass dieses im
Koalitionsvertrag 2025 vorgesehene Programm für Haushalte mit kleinem und
mittlerem Einkommen tatsächlich einen ausreichenden sozialen Ausgleich
schafft, insbesondere angesichts der Tatsache, dass bisherige steuerliche
Förderungen Menschen mit geringem Einkommen nicht erreichen (Öko-
Institut, 2025, www.oeko.de/news/pressemeldungen/social-leasing-wie-de
r-zugang-zu-elektrofahrzeugen-auch-ohne-hohes-einkommen-gelingen-k
ann/; Transport and Environment, 2025, www.transportenvironment.org/t
e-deutschland/articles/social-leasing-t-e-fordert-schnelle-umsetzung-in-de
utschland)?
6. Wie geht die Bundesregierung mit der Gefahr um, dass das „Programm
für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-
Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt
zu unterstützen“ nur einen Teil der Zielgruppe abdeckt, und wird dies
klare Vorgaben zur Förderung kleiner, effizienter Fahrzeuge enthalten,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche Einkommensgrenzen, Haushaltskonstellationen,
Zugangsvoraussetzungen sowie branchenspezifischen Regelungen sind für dieses
Programm konkret vorgesehen?
8. Welche wissenschaftlichen Belege liegen der Bundesregierung dazu vor,
dass die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für
Elektrofahrzeuge tatsächlich einen nachhaltigen Mehrwert für den
Wirtschaftsstandort Deutschland schafft, wenn laut Fraunhofer ISI (2024),
Center Automotive Research und Öko-Institut (2025) solche Maßnahmen
primär großvolumige, teure Modelle, bestimmte Unternehmensgrößen und
große Leasinggesellschaften begünstigen, es bei letzteren fraglich ist, ob
sie die Förderung an ihre Flottenkunden weitergeben, keine hinreichende
Evidenz für einen zusätzlichen Investitionsimpuls besteht, und welche
empirischen Daten liegen zu den tatsächlich erreichten Zielgruppen und
Branchen vor?
9. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die
steuerlichen Förderungen für Elektrofahrzeuge tatsächlich einen signifikanten
Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor
leisten, wenn laut Öko-Institut (2025) und Center Automotive Research
(2025) die größte Klimaschutzwirkung nicht durch allgemeine steuerliche
Förderung von großvolumigen und besonders teuren Modellen, sondern
durch gezielte Förderprogramme für kleine, effiziente Fahrzeuge und
preissensitive Haushalte erzielt wird, und welche Zielgruppen werden
nachweislich erreicht?
10. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Flottengrenzwerteverordnung für Pkws
in den kommenden Jahren zu CO2-Einsparungen im Verkehrssektor
führen wird (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit [BMUV], 2020, www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BM
U/Download_PDF/Luft/zusammenfassung_co2_flottengrenzwerte.pdf) –
rechnet die Bundesregierung damit, dass die steuerliche Förderung von E-
Mobilität im Rahmen des Investitionssofortprogramms zu zusätzlichen
CO2-Einsparungen im Verkehrssektor führt, die nicht auch durch die EU-
Flottengrenzwerte erreicht werden, und wenn ja, wie begründet die
Bundesregierung diese Annahme?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die steuerlichen Entlastungen für Elektrofahrzeuge nicht primär zu
Mitnahmeeffekten bei ohnehin geplanten Investitionen führen und die
Klimaschutzziele für 2030 und 2045 tatsächlich erreicht werden, wenn laut
Fraunhofer ISI (2024) und Center Automotive Research (2025) die
größten Markteffekte und Klimaschutzbeiträge durch gezielte
Förderprogramme für preissensitive Segmente und bestimmte Unternehmensgrößen
erzielt werden?
12. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass auch einkommensschwache Haushalte, bestimmte
Haushaltskonstellationen sowie Beschäftigte im Handwerk, in gemeinnützigen
Organisationen wie kirchlichen Pflegediensten und in kleinen und
mittleren Unternehmen einen Zugang zur E-Mobilität erhalten, insbesondere
angesichts der Tatsache, dass der Gebrauchtwagenmarkt bislang noch zu
wenig geeignete kleine und effiziente E-Fahrzeuge bietet und der Großteil
der Haushalte mit geringem Einkommen auf diesen Markt angewiesen
sind (International Council on Clean Transportatio [ICCT], 2023, theicct.o
rg/publication/soziale-teilhabe-im-ubergang-von-verbrenner-zu-elektro-pk
w-monitor-dec24/; Öko-Institut, 2025)?
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
wissenschaftlichen Einschätzung, dass die Konzentration der steuerlichen
Förderung auf teure E-Dienstwagen und betrieblich genutzte Fahrzeuge die
Entwicklung eines breiten Marktes für private E-Mobilität vernachlässigt,
insbesondere wenn der Anreiz für private Haushalte ohne
Dienstwagenprivilegien gering bleibt und bestimmte Haushaltskonstellationen sowie
Einkommensgruppen systematisch benachteiligt werden (Öko-Institut,
2025; Wisbert/Voit, 2025)?
14. Sollen die Kaufanreize für E-Mobilität laut Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD auch durch Kaufanreize für private E-Mobilität
umgesetzt werden, und wenn ja, wann wird die entsprechende Förderung
beginnen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die fiskalische Nachhaltigkeit der
geplanten steuerlichen Entlastungen für Elektrofahrzeuge angesichts der
erheblichen Mindereinnahmen für den Staatshaushalt und der gleichzeitigen
Notwendigkeit, Investitionen in öffentliche Infrastruktur und soziale
Sicherungssysteme zu finanzieren (FÖS, 2025)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen zur
Ausweitung der Steuervergünstigung für E-Dienstwagen sowie zur
Einführung spezieller Abschreibungen vor dem Hintergrund der „Leitlinien der
Subventionspolitik der Bundesregierung“ (Bundesministerium der
Finanzen, 29. Subventionsbericht des Bundes, 2024, S. 13), wonach
Steuervergünstigungen aufgrund ihrer Nachteile möglichst zu vermeiden und
stattdessen befristete, degressiv ausgestaltete und budgetär gedeckelte
Finanzhilfen zu bevorzugen sind?
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die steuerlichen Vorteile aus der Sonderabschreibung im
Leasinggeschäft tatsächlich an die Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer
weitergegeben werden?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund,
dass Deutschland eine Steueroase für Verbrenner-SUVs ist und dass die
Vergünstigungen, die Unternehmen für Verbrenner-SUVs erhalten, sogar
die Steuern übersteigen, die von den Unternehmen gezahlt werden müssen
(Transport and Environment, 2025, www.transportenvironment.org/te-deu
tschland/articles/neue-t-e-studie-deutschland-ist-steuerparadies-fuer-
suvsund-verliert-dabei-milliarden)?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund,
dass die Förderung von E-Mobilität im Nachbarland Belgien über ein
Abschmelzen der Abschreibungsmöglichkeiten von Verbrenner-Dienstwagen
erfolgt und Belgien so den Anteil der batterieelektrischen Neuzulassungen
von 8,8 Prozent im Jahr 2021 auf 41,1 Prozent im Jahr 2024 steigern
konnte (Transport and Environment, 2025, www.transportenvironment.or
g/uploads/files/EU-Briefing-GTG-2025-1.pdf), und erwägt die
Bundesregierung, auch in Deutschland die Elektromobilität über ein
Abschmelzen der Abschreibungsmöglichkeiten von Verbrennern zu fördern?
Berlin, den 13. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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