Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Aufbau- und Resilienzfazilitätrelevante Bundesausgaben im Bereich Elektromobilität
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Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Aufbau- und Resilienzfazilitätrelevante Bundesausgaben im Bereich Elektromobilität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6980
21. Wahlperiode 09.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Katrin Uhlig, Chantal Kopf, Ayse Asar,
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Swantje Michaelsen und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Aufbau- und Resilienzfazilitätrelevante
Bundesausgaben im Bereich Elektromobilität
Die Umsetzung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in
Deutschland wirft aus Sicht der Fragesteller wichtige Fragen hinsichtlich der
haushalterischen Zuordnungslogik, Rückverfolgbarkeit und Transparenz auf.
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat in seinem Sonderbericht
Nummer 14/2026 „Rückverfolgbarkeit und Transparenz im Rahmen der Aufbau-
und Resilienzfazilität“ erhebliche Lücken bei der Rückverfolgbarkeit von ARF-
Mitteln festgestellt (www.eca.europa.eu/de/publications/sr-2026-14). Da die
Auszahlungen der Europäischen Kommission primär an die Erreichung von
Meilensteinen und Zielwerten und nicht unmittelbar an die tatsächlich
entstandenen Kosten gekoppelt sind, bleibt die Nachvollziehbarkeit der realen
Finanzströme auf nationaler Ebene begrenzt.
In Deutschland bildet der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) den
Rahmen für die Umsetzung der ARF. Für das Parlament bleibt jedoch vielfach
unklar, über welche konkreten Haushaltstitel, Programmlinien und Maßnahmen
ARF-relevante Ausgaben abgebildet werden und wie diese einzelnen DARP-
Komponenten zugeordnet werden.
Besonders deutlich wird dies im Bereich der DARP-Komponente 1.2
„Klimafreundliche Mobilität“, etwa beim Umweltbonus, der Innovationsprämie und
dem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Für eine Bewertung der haushalterischen
Transparenz, europapolitischen Steuerungswirkung und Wettbewerbsneutralität
ist zentral, wie entsprechende Ausgaben im Bundeshaushalt abgegrenzt werden
und in welchem Umfang primär als Endverbraucherförderung konzipierte
Programme mittelbar auch einzelnen Marktakteuren und Fahrzeugherstellern
zugutegekommen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
die aus dem Bundesanteil des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie an
Käuferinnen und Käufer ausgezahlten Gesamtbeträge (bitte pro Jahr
insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den zehn Herstellern bzw. Marken, die laut
der Zwischenbilanz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) vom 1. Dezember 2023 die meisten Anträge aufgewiesen haben,
angeben)?
2. Welcher Betrag des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie war in den
Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils über die EU-
Aufbau- und Resilienzfazilität refinanzierbar?
3. In welcher Höhe hat Deutschland diese Refinanzierung tatsächlich bei der
Europäischen Kommission beantragt und ausgezahlt erhalten (bitte nach
Kalenderjahren aufschlüsseln und die jeweiligen Zahlungsanträge nach
Artikel 24 der ARF-Verordnung, in deren Rahmen die Refinanzierung
erfolgte, angeben)?
4. Welche Meilensteine, Zielwerte und Indikatoren des DARP wurden zur
Auslösung der in Frage 3 erfragten ARF-Refinanzierung als erfüllt
angemeldet, und welche Belege (bitte detailliert angeben, welche quantitativen
Belege, wie geförderte Fahrzeugstückzahlen, registrierte Förderfälle oder
aggregierte Auszahlungsbeträge des Bundes, der Europäischen
Kommission im Zuge des Auditverfahrens jeweils vorgelegt wurden)?
5. Wurden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 noch Auszahlungen oder
Restauszahlungen des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie aus ARF-
Mitteln refinanziert?
a) Wenn ja, in welcher Höhe (absolut und ARF-relevanter Anteil in
Prozent), und unter welchem spezifischen Zahlungsantrag?
b) Inwieweit betraf dies Förderfälle, deren Anträge oder Bewilligungen
zeitlich vor dem Antragsstopp am 17. Dezember 2023 lagen, deren
tatsächlicher Mittelabfluss im Bundeshaushalt jedoch erst nach diesem
Datum erfolgte?
6. In welcher Form und in welchem Detaillierungsgrad wurden
herstelleroder markenbezogene Daten in der DARP-Berichterstattung der
Bundesregierung an die Europäische Kommission im Rahmen der Komponente 1.2
verwendet, übermittelt oder im Hintergrund bereitgehalten?
a) Welche konkreten Angaben liegen der Bundesregierung im Rahmen
dieser ARF-Verfahren zu Fahrzeugen der Marke Tesla (bzw. dessen
deutschen Gesellschaften) vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des ERH-
Sonderberichts 14/2026, der die mangelnde Transparenz bei
„tatsächlichen Kosten auf Ebene der Endempfänger“ bei Ländern wie
Deutschland kritisiert, die bestehenden Möglichkeiten zur Überprüfung der
wettbewerbsneutralen Lenkungswirkung dieser EU-Mittel?
7. Welche konkreten Haushaltstitel des Bundeshaushalts wurden in den Jahren
2021 bis 2025 jeweils zur Abbildung der ARF-relevanten Ausgaben im
Bereich Elektromobilität herangezogen, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass eine eindeutige Zuordnung dieser Ausgaben zu den jeweiligen
DARP-Komponenten sowie eine revisionssichere Rückverfolgbarkeit
gewährleistet ist?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht
Nummer 14/2026), um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der
tatsächlichen Mittelverwendung auf Ebene der Endempfänger künftig zu
verbessern, insbesondere im Hinblick auf digitalisierte Berichtssysteme,
einheitliche Klassifizierungen oder eine stärkere Verknüpfung von Haushalts- und
Förderdatensätzen?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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