Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland
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Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/184
21. Wahlperiode 19.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Wolfgang Wiehle, René Bochmann und der
Fraktion der AfD
Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland
Neben der kürzlich fertiggestellten Eisenbahnbrücke Küstrin–Kostrzyn soll nun
im Verlauf des Ausbaus der Bundesstraße 1 (B1) auch die Oderbrücke im
Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz ausgebaut werden. Damit würde die
bisherige Tonnagenbeschränkung (7,5 t) aufgehoben und der Grenzübergang
für alle Lkw befahrbar (www.ls.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/B1_Defizi
t_Erl%C3%A4uterungen.pdf, S. 2). Die Inbetriebnahme der neuen Oderbrücke
bei Kostrzyn-Küstrin ist für das Jahr 2032 geplant (ebd., S. 10). Die
Defizitanalyse des Landes Brandenburg (ebd.) prognostiziert als Folge dieses Ausbaus
eine relevante Zunahme des Verkehrs – insbesondere des Schwerverkehrs – auf
der zugehörigen Bundesstraße 1 im brandenburgischen Landkreis Märkisch-
Oderland: „Im Ergebnis […] muss festgestellt werden, dass mit einer Zunahme
des Schwerverkehrs gerechnet werden muss; wobei sich dieser östlich von
Müncheberg etwa auf 500–600 Lkw/Werktag und westlich auf ca. 1.900 Lkw/
Werktag für das Jahr 2030 belaufen wird“ (www.ls.brandenburg.de/sixcms/med
ia.php/9/B1_Defizit_Erl%C3%A4uterungen.pdf, S. 2). Bezogen auf den
gesamten Verlauf der B1 wird von einer Verdoppelung des Lkw-Verkehrs bei
Aufhebung der Tonnagenbeschränkung ausgegangen (ebd., S. 29).
Außerdem zeigt sich die hohe Verkehrsbelastung anhand der Unfallbelastung
auf der B1: Beispielsweise ereignet sich im Schnitt auf der B1 zwischen
Müncheberg und polnischer Grenze alle drei Tage ein Unfall (www.moz.de/lokales/
seelow/unfaelle-auf-b1-mehr-verkehrssicherheit-_-welche-moeglichkeiten-der-l
andkreis-wirklich-hat-73435619.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den geplanten Ausbau der Oderbrücke
im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz für die Verkehrsplanung im
Landkreis Märkisch-Oderland, insbesondere für die Bundesstraße 1?
2. Verfügt die Bundesregierung über eigene Prognosen zur zukünftigen
Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland,
und wenn ja, wie sehen diese aus?
3. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Fortschritts der von der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg
durchgeführten Verkehrsuntersuchung für die Bundesstraße 1 im
Abschnitt zwischen der Grenze zur Republik Polen und dem Autobahnring
A10, und welche abschließenden oder vorläufigen Ergebnisse liegen
hierzu bereits vor?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der für das Jahr 2032
geplanten Freigabe der neuen Oderbrücke, die Ausbauvorhaben für die
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in der Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplans zu aktualisieren, und wenn ja, welche weiteren
Ausbauvorhaben sind konkret geplant?
5. Befindet sich die bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 als
Vordringlicher Bedarf eingestufte Ortsumfahrung Tasdorf mittlerweile im
Planfeststellungsverfahren (wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen,
wenn nein, wann ist mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer
Ortsumfahrungen auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland,
um Ortschaften mit direkter Ortsdurchfahrt wie Diedersdorf oder
Jahnsfelde zu entlasten?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfallbelastung auf
der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in den Zeiträumen
2010 bis 2020 und 2020 bis 2024 entwickelt (bitte nach insgesamt,
Unfällen mit Pkw-Beteiligung, Unfällen mit Güter-Kfz-Beteiligung und
Unfällen mit Kraftradbeteiligung differenzieren und die Zeiträume auch nach
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland?
9. Sieht die Bundesregierung angesichts der Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland verkehrsplanerischen
Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche Maßnahmen zur Senkung der Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland hat die zuständige
Unfallkommission nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis zum Ende
des ersten Quartals 2025 ggf. beschlossen (bitte differenziert nach Jahren
und nach Maßnahme einzeln ausweisen)?
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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