Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko (Antwort zu Drs. 21/1031)
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Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko (Antwort zu Drs. 21/1031)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1177
21. Wahlperiode 08.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1031 –
Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende
Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesautobahn (A) 12 ist eine zentrale Ost-West-Verbindung innerhalb
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und verbindet das Berliner
Umland mit der polnischen Grenze bei Frankfurt (Oder). Die zunehmende
Belastung durch Güter- und Individualverkehr sowie wiederholte Staubildungen
haben die Diskussion über einen dreispurigen Ausbau verstärkt (www.moz.de/
nachrichten/brandenburg/autobahn-a12-stau-an-grenze-zu-polen-kommt-die-d
ritte-spur-78173008.html; Projekt A12-G10-BB des
Bundesverkehrswegeplans).
Seit Herbst 2023 führen die Bundesrepublik Deutschland und seit Anfang Juli
2025 die Republik Polen wieder stationäre und mobile Grenzkontrollen an der
Grenze durch. Der ehemalige, nach Kenntnis der Fragesteller umfangreich
ausgebaute Grenzkontrollpunkt Świecko, der auf polnischem Territorium
liegt, kann dabei nicht von deutscher Seite genutzt werden, obwohl er
infrastrukturell für beidseitige Kontrollen geeignet wäre. Die Kontrollen der
Bundespolizei finden daher auf deutschem Hoheitsgebiet – unter anderem im
laufenden Autobahnverkehr – statt, was zu erheblichen Störungen und Staus auf
der A12 führt.
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand
für den dreispurigen Ausbau der A12 (bitte nach Planungsabschnitten,
Zeitplan und Finanzierung untergliedern)?
2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung
des Ausbaus der A12 auch infrastrukturelle Anforderungen im
Zusammenhang mit temporären oder dauerhaften Grenzkontrollen
berücksichtigt?
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Priorisierung des Ausbaus der
A12 im Zusammenhang mit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im
Bereich der Verkehrsinfrastruktur?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 8. August 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragen 1, 2 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz) ist ein Bedarf für die sechsstreifige Erweiterung der
A 12 zwischen dem Autobahndreieck Spreeau und der Anschlussstelle
Frankfurt (Oder)-Mitte gesetzlich bestätigt. Die Autobahn GmbH des Bundes hat für
das im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestufte Projekt daher Planungen
aufgenommen.
Wegen des frühen Planungsstands sind belastbare Aussagen zu Perspektive und
konkretem Umfang des Vorhabens noch nicht möglich.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein nach Kenntnis
der Fragesteller aufwendig ausgebauter Kontrollpunkt auf polnischer
Seite (Świecko) aktuell ungenutzt bleibt, während deutsche Kontrollen
unter schwierigen Bedingungen im Verkehrsraum stattfinden?
4. Gibt es derzeit Gespräche oder Planungen zwischen der Bundesregierung
bzw. den zuständigen deutschen Behörden und der polnischen Seite, den
bestehenden Grenzkontrollpunkt Świecko gemeinsam zu nutzen bzw.
auszubauen, um eine effizientere und koordinierte Abwicklung von
Kontrollen (insbesondere im Hinblick auf Staus und Verkehrsfluss) zu
ermöglichen?
7. Welche Gespräche wurden seitens der Bundesregierung oder
nachgeordneten Behörden seit 2022 mit der polnischen Regierung oder den
zuständigen Stellen hinsichtlich des Ausbaus der A12 sowie der eingeführten
Grenzkontrollen geführt (bitte mit Angabe von Datum, beteiligten
Institutionen und Gesprächsinhalten angeben)?
Die Fragen 3, 4 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung und die Bundespolizei stehen auf allen Ebenen in
regelmäßigem Austausch mit den polnischen Partnerbehörden, insbesondere mit
dem polnischen Grenzschutz. Die Bundespolizei und der polnische
Grenzschutz koordinieren ihre Maßnahmen im Rahmen einer abgestimmten
Zusammenarbeit, die auf die Wahrung der beiderseitigen Kontrollinteressen
ausgerichtet ist.
Die polnischen Behörden haben zudem verkehrstechnische Maßnahmen im
Bereich ihrer Grenzkontrollen auf der A 12 am Grenzübergang Świecko ergriffen,
die zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses in diesem Bereich geführt hat.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Verkehrsbelastung sowie die Staugefahr auf deutscher Seite im Zusammenhang mit
den regelmäßigen Grenzkontrollen zu minimieren?
Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit
des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft stetig geeignete
Maßnahmen, um mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich
zu halten. Daran orientiert sich auch die Auswahl eines geeigneten
Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten
und dem Interesse an der Leichtigkeit des Verkehrs gerecht wird.
Zur Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen werden die
Kontrollmaßnahmen temporär an die aktuelle Verkehrslage angepasst.
Darüber hinaus befindet sich die Bundespolizei mit den Beteiligten vor Ort im
Austausch, um zu prüfen, wie unter den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten
möglicherweise der Verkehrsfluss verbessert werden kann. In Einzelfällen wird
geprüft, ob hierzu die Infrastruktur im Bereich der Grenzkontrollstelle
ertüchtigt werden kann.
Für den Bereich der A 12 kann dies durch die Einrichtung eines zweiten
Fahrstreifens zur Abfertigung des Einreiseverkehrs auf deutschem Hoheitsgebiet
erreicht werden. Wegen hierfür noch abzuschließender Abstimmungen zu
erforderlichen baulichen Anpassungen sind Aussagen zu Umsetzungsterminen
derzeit noch nicht möglich.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit der
Republik Polen hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur an der
A12, und welche konkreten Schritte sind zur Verbesserung dieser
Zusammenarbeit geplant?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer bilateralen
Verkehrsvereinbarung mit der Republik Polen zur besseren
Koordinierung von Kontrollmaßnahmen und Infrastrukturausbau an der Grenze?
Die Fragen 6 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Republik Polen ist auch
hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur langjährig bewährt, eng und
vertrauensvoll. Die Bundesregierung steht auf allen Ebenen in regelmäßigem
Austausch mit den polnischen Partnerbehörden.
8. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden sieht die
Bundesregierung bei einer gemeinsamen oder koordinierten Nutzung des
Grenzkontrollpunkts Świecko durch deutsche und polnische Kontrollbehörden?
Die Bundesregierung steht mit den polnischen Partnerbehörden diesbezüglich
im Austausch.
Davon unbenommen stimmt die Bundespolizei ihre Maßnahmen wie bisher eng
mit ihrer polnischen Partnerbehörde ab.
9. Welche finanziellen Mittel wurden seit Herbst 2023 aus dem
Bundeshaushalt für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Grenzkontrollen an der A12 bereitgestellt, und wie bzw. wann erfolgte der
Mittelabruf?
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung
von Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen am 16. September 2024 und auf
Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch
und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Von retrograden und
monatsweisen Betrachtungen sieht die Bundespolizei in Anbetracht des damit
verbundenen Aufwandes ab. Ebenso erfolgt keine Differenzierung der Kosten in
Bezug auf einzelne Kontrollstellen. Für den Unterhalt aller Kontrollstellen (u. a.
Anmietung Container/Zelte/Toiletten, technische Ausstattung, Bewirtschaftung,
Verkehrssicherung) belaufen sich die Kosten vom 16. September 2024 bis zum
30. Juni 2025 auf rd. 5,1 Mio. Euro.
12. Wie viele Tonnen CO2e (CO₂-Äquivalent) würden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Ausbau der A12 (auf Basis der im
Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung) pro Streckenkilometer und
insgesamt voraussichtlich emittiert werden?
Es wird auf die Veröffentlichung unter www.bvwp-projekte.de/strasse/A12-G1
0-BB/A12-G10-BB.html verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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