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Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko (Antwort zu Drs. 21/1031)

dip / drucksache 08.08.2025 · WP 21 · 21/1177 · Antwort · Original ↗

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Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko (Antwort zu Drs. 21/1031) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1177 21. Wahlperiode 08.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1031 – Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesautobahn (A) 12 ist eine zentrale Ost-West-Verbindung innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und verbindet das Berliner Umland mit der polnischen Grenze bei Frankfurt (Oder). Die zunehmende Belastung durch Güter- und Individualverkehr sowie wiederholte Staubildungen haben die Diskussion über einen dreispurigen Ausbau verstärkt (www.moz.de/ nachrichten/brandenburg/autobahn-a12-stau-an-grenze-zu-polen-kommt-die-d ritte-spur-78173008.html; Projekt A12-G10-BB des Bundesverkehrswegeplans). Seit Herbst 2023 führen die Bundesrepublik Deutschland und seit Anfang Juli 2025 die Republik Polen wieder stationäre und mobile Grenzkontrollen an der Grenze durch. Der ehemalige, nach Kenntnis der Fragesteller umfangreich ausgebaute Grenzkontrollpunkt Świecko, der auf polnischem Territorium liegt, kann dabei nicht von deutscher Seite genutzt werden, obwohl er infrastrukturell für beidseitige Kontrollen geeignet wäre. Die Kontrollen der Bundespolizei finden daher auf deutschem Hoheitsgebiet – unter anderem im laufenden Autobahnverkehr – statt, was zu erheblichen Störungen und Staus auf der A12 führt.  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand für den dreispurigen Ausbau der A12 (bitte nach Planungsabschnitten, Zeitplan und Finanzierung untergliedern)?  2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung des Ausbaus der A12 auch infrastrukturelle Anforderungen im Zusammenhang mit temporären oder dauerhaften Grenzkontrollen berücksichtigt? 10. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Priorisierung des Ausbaus der A12 im Zusammenhang mit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsinfrastruktur? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 8. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragen 1, 2 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz) ist ein Bedarf für die sechsstreifige Erweiterung der A 12 zwischen dem Autobahndreieck Spreeau und der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte gesetzlich bestätigt. Die Autobahn GmbH des Bundes hat für das im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestufte Projekt daher Planungen aufgenommen. Wegen des frühen Planungsstands sind belastbare Aussagen zu Perspektive und konkretem Umfang des Vorhabens noch nicht möglich.  3. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein nach Kenntnis der Fragesteller aufwendig ausgebauter Kontrollpunkt auf polnischer Seite (Świecko) aktuell ungenutzt bleibt, während deutsche Kontrollen unter schwierigen Bedingungen im Verkehrsraum stattfinden?  4. Gibt es derzeit Gespräche oder Planungen zwischen der Bundesregierung bzw. den zuständigen deutschen Behörden und der polnischen Seite, den bestehenden Grenzkontrollpunkt Świecko gemeinsam zu nutzen bzw. auszubauen, um eine effizientere und koordinierte Abwicklung von Kontrollen (insbesondere im Hinblick auf Staus und Verkehrsfluss) zu ermöglichen?  7. Welche Gespräche wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden seit 2022 mit der polnischen Regierung oder den zuständigen Stellen hinsichtlich des Ausbaus der A12 sowie der eingeführten Grenzkontrollen geführt (bitte mit Angabe von Datum, beteiligten Institutionen und Gesprächsinhalten angeben)? Die Fragen 3, 4 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung und die Bundespolizei stehen auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit den polnischen Partnerbehörden, insbesondere mit dem polnischen Grenzschutz. Die Bundespolizei und der polnische Grenzschutz koordinieren ihre Maßnahmen im Rahmen einer abgestimmten Zusammenarbeit, die auf die Wahrung der beiderseitigen Kontrollinteressen ausgerichtet ist. Die polnischen Behörden haben zudem verkehrstechnische Maßnahmen im Bereich ihrer Grenzkontrollen auf der A 12 am Grenzübergang Świecko ergriffen, die zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses in diesem Bereich geführt hat.  5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Verkehrsbelastung sowie die Staugefahr auf deutscher Seite im Zusammenhang mit den regelmäßigen Grenzkontrollen zu minimieren? Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft stetig geeignete Maßnahmen, um mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Daran orientiert sich auch die Auswahl eines geeigneten Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten und dem Interesse an der Leichtigkeit des Verkehrs gerecht wird. Zur Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen werden die Kontrollmaßnahmen temporär an die aktuelle Verkehrslage angepasst. Darüber hinaus befindet sich die Bundespolizei mit den Beteiligten vor Ort im Austausch, um zu prüfen, wie unter den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglicherweise der Verkehrsfluss verbessert werden kann. In Einzelfällen wird geprüft, ob hierzu die Infrastruktur im Bereich der Grenzkontrollstelle ertüchtigt werden kann. Für den Bereich der A 12 kann dies durch die Einrichtung eines zweiten Fahrstreifens zur Abfertigung des Einreiseverkehrs auf deutschem Hoheitsgebiet erreicht werden. Wegen hierfür noch abzuschließender Abstimmungen zu erforderlichen baulichen Anpassungen sind Aussagen zu Umsetzungsterminen derzeit noch nicht möglich.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit der Republik Polen hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur an der A12, und welche konkreten Schritte sind zur Verbesserung dieser Zusammenarbeit geplant? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer bilateralen Verkehrsvereinbarung mit der Republik Polen zur besseren Koordinierung von Kontrollmaßnahmen und Infrastrukturausbau an der Grenze? Die Fragen 6 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Republik Polen ist auch hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur langjährig bewährt, eng und vertrauensvoll. Die Bundesregierung steht auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit den polnischen Partnerbehörden.  8. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden sieht die Bundesregierung bei einer gemeinsamen oder koordinierten Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko durch deutsche und polnische Kontrollbehörden? Die Bundesregierung steht mit den polnischen Partnerbehörden diesbezüglich im Austausch. Davon unbenommen stimmt die Bundespolizei ihre Maßnahmen wie bisher eng mit ihrer polnischen Partnerbehörde ab.  9. Welche finanziellen Mittel wurden seit Herbst 2023 aus dem Bundeshaushalt für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen an der A12 bereitgestellt, und wie bzw. wann erfolgte der Mittelabruf? Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Von retrograden und monatsweisen Betrachtungen sieht die Bundespolizei in Anbetracht des damit verbundenen Aufwandes ab. Ebenso erfolgt keine Differenzierung der Kosten in Bezug auf einzelne Kontrollstellen. Für den Unterhalt aller Kontrollstellen (u. a. Anmietung Container/Zelte/Toiletten, technische Ausstattung, Bewirtschaftung, Verkehrssicherung) belaufen sich die Kosten vom 16. September 2024 bis zum 30. Juni 2025 auf rd. 5,1 Mio. Euro. 12. Wie viele Tonnen CO2e (CO₂-Äquivalent) würden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ausbau der A12 (auf Basis der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung) pro Streckenkilometer und insgesamt voraussichtlich emittiert werden? Es wird auf die Veröffentlichung unter www.bvwp-projekte.de/strasse/A12-G1 0-BB/A12-G10-BB.html verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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