Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland (Antwort zu Drs. 21/184)
Text
Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland (Antwort zu Drs. 21/184)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/392
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/184 –
Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neben der kürzlich fertiggestellten Eisenbahnbrücke Küstrin–Kostrzyn soll
nun im Verlauf des Ausbaus der Bundesstraße 1 (B1) auch die Oderbrücke im
Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz ausgebaut werden. Damit würde
die bisherige Tonnagenbeschränkung (7,5 t) aufgehoben und der
Grenzübergang für alle Lkw befahrbar (www.ls.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/B
1_Defizit_Erl%C3%A4uterungen.pdf, S. 2). Die Inbetriebnahme der neuen
Oderbrücke bei Kostrzyn-Küstrin ist für das Jahr 2032 geplant (ebd., S. 10).
Die Defizitanalyse des Landes Brandenburg (ebd.) prognostiziert als Folge
dieses Ausbaus eine relevante Zunahme des Verkehrs – insbesondere des
Schwerverkehrs – auf der zugehörigen Bundesstraße 1 im brandenburgischen
Landkreis Märkisch-Oderland: „Im Ergebnis […] muss festgestellt werden,
dass mit einer Zunahme des Schwerverkehrs gerechnet werden muss; wobei
sich dieser östlich von Müncheberg etwa auf 500–600 Lkw/Werktag und
westlich auf ca. 1.900 Lkw/Werktag für das Jahr 2030 belaufen wird“ (www.ls.bra
ndenburg.de/sixcms/media.php/9/B1_Defizit_Erl%C3%A4uterungen.pdf,
S. 2). Bezogen auf den gesamten Verlauf der B1 wird von einer Verdoppelung
des Lkw-Verkehrs bei Aufhebung der Tonnagenbeschränkung ausgegangen
(ebd., S. 29).
Außerdem zeigt sich die hohe Verkehrsbelastung anhand der Unfallbelastung
auf der B1: Beispielsweise ereignet sich im Schnitt auf der B1 zwischen
Müncheberg und polnischer Grenze alle drei Tage ein Unfall (www.moz.de/lokale
s/seelow/unfaelle-auf-b1-mehr-verkehrssicherheit-_-welche-moeglichkeiten-d
er-landkreis-wirklich-hat-73435619.html).
1. Wie bewertet die Bundesregierung den geplanten Ausbau der
Oderbrücke im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz für die
Verkehrsplanung im Landkreis Märkisch-Oderland, insbesondere für die
Bundesstraße 1?
Mit dem Ersatzneubau der Oderbrücke und dem einhergehenden Wegfall der
Tonnagebegrenzung steht die Bundesstraße 1 (B 1) dem Widmungszweck einer
Bundesstraße entsprechend zur Verfügung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 2. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Verfügt die Bundesregierung über eigene Prognosen zur zukünftigen
Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland,
und wenn ja, wie sehen diese aus?
Gemäß bisheriger Prognosegrundlagen werden keine signifikant höheren
Verkehre im Zuge der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland
abgeschätzt.
3. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Fortschritts der von der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg
durchgeführten Verkehrsuntersuchung für die Bundesstraße 1 im
Abschnitt zwischen der Grenze zur Republik Polen und dem Autobahnring
A10, und welche abschließenden oder vorläufigen Ergebnisse liegen
hierzu bereits vor?
Im Rahmen einer streckenbezogenen Defizitanalyse der zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg wurden bauliche
Verbesserungspotenziale des Streckenzuges identifiziert. Die Straßenbauverwaltung kann geeignete
punktuelle Umbaumaßnahmen priorisieren und mit den betroffenen Gemeinden
abstimmen.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der für das Jahr 2032
geplanten Freigabe der neuen Oderbrücke, die Ausbauvorhaben für die
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in der Fortschreibung
des Bundesverkehrswegeplans zu aktualisieren, und wenn ja, welche
weiteren Ausbauvorhaben sind konkret geplant?
Für die geltenden Bundesfernstraßenprioritäten wurde bereits von einer
uneingeschränkten Nutzung der B 1 im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz
ausgegangen. Punktuelle weitere Verbesserungen durch einzelne Um- und
Ausbaumaßnahmen außerhalb des Bedarfsplans sind möglich.
5. Befindet sich die bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 als
Vordringlicher Bedarf eingestufte Ortsumfahrung Tasdorf mittlerweile im
Planfeststellungsverfahren (wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu
rechnen, wenn nein, wann ist mit der Eröffnung des
Planfeststellungsverfahrens zu rechnen)?
Nein, die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hat mit
den Planungen für die B 1, Ortsumgehung Tasdorf noch nicht begonnen.
Aussagen zum Planfeststellungsverfahren können noch nicht getroffen werden.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer
Ortsumfahrungen auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland,
um Ortschaften mit direkter Ortsdurchfahrt wie Diedersdorf oder
Jahnsfelde zu entlasten?
Für weitere Ortsumfahrungen gibt es derzeit keinen fachlich nachgewiesenen
Bedarf und keinen gesetzlichen Planungsauftrag.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfallbelastung auf
der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in den Zeiträumen
2010 bis 2020 und 2020 bis 2024 entwickelt (bitte nach insgesamt,
Unfällen mit Pkw-Beteiligung, Unfällen mit Güter-Kfz-Beteiligung und
Unfällen mit Kraftradbeteiligung differenzieren und die Zeiträume auch
nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland?
9. Sieht die Bundesregierung angesichts der Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland verkehrsplanerischen
Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine eigene Bewertung von Unfallbelastungen für
Bundesstraßen durch. Dies ist Aufgabe der Unfallkommissionen der
Landkreise. Mögliche punktuelle bauliche Verbesserungen des Streckenzuges obliegen
den Verantwortlichen vor Ort (siehe auch Antwort zu Frage 3). Für die
Defizitanalyse erfolgte durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg die
nachfolgende Unfallbetrachtung der Jahre 2011 bis 2021.
Verkehrsunfallgeschehen auf der B 1 zwischen der Bundesgrenze Polen und der
Landesgrenze Berlin
Zeitraum in Jahre 1. Hj
2021
2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Verkehrsunfälle gesamt 175 426 510 424 453 469 446 420 430 495 430
Anzahl VU
mit Personenschaden
24 52 85 63 67 87 55 52 66 52 52
davon Anzahl
getötete Personen
1 0 5 2 4 1 6 2 3 2 3
davon Anzahl
verletzte Personen
41 90 132 103 111 114 76 86 94 68 72
Unfallkosten (BAST)
in T Euro
2.745 5.449 8.556 7.069 8.597 7.706 7.726 7.622 8.003 7.496 8.173
Unfallschwerpunkte gemäß Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in
Unfallkommissionen liegen im Untersuchungsabschnitt nicht vor.
10. Welche Maßnahmen zur Senkung der Unfallbelastung auf der
Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland hat die zuständige
Unfallkommission nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis zum
Ende des ersten Quartals 2025 ggf. beschlossen (bitte differenziert nach
Jahren und nach Maßnahme einzeln ausweisen)?
Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hat die
zuständige Unfallkommission in den Jahren 2020 bis 2023 keine Maßnahmen für
die B 1 festgelegt.
Im Jahr 2024 wurde für den Knotenpunkt B 1/L 36 die Anordnung eines
zweiten Vorschriftszeichen 206 („Stop“) angeordnet. Darüber hinaus erfolgt am
Knotenpunkt B 1/L 303 eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der
Lichtsignalanlage. Im Abschnitt der B 1 zwischen Lichtenow und Abzweig Kienbaum
erfolgte die Verlängerung der Tempo-60-Zone. Für den Knotenpunkt B 1/L 233
wurde der Umbau durch die Unfallkommission gefordert. Im Jahr 2025 fand
bisher keine Verkehrsunfallkommission statt.
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