Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz "Resolute Support" beteiligten Staaten (Antwort zu Drs. 21/46)
Text
Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz "Resolute Support" beteiligten Staaten (Antwort zu Drs. 21/46)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/92
21. Wahlperiode 30.04.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerold Otten, Matthias
Moosdorf und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/46 –
Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz
„Resolute Support“ beteiligten Staaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Kurzinformation „Aufnahme von afghanischen Ortskräften“ (WD 3 -
3000 - 053/22 vom 9. Juni 2022) gaben die Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages (WD) Auskunft über die Aufnahme afghanischer
Staatsangehöriger in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz „Resolute
Support“ beteiligten Staaten seit der Machtübernahme der Taliban in
Afghanistan vom August 2021, die im Zusammenhang mit dem Einsatz in
Afghanistan als sogenannte Ortskräfte tätig waren, sowie von deren
Familienangehörigen (www.bundestag.de/resource/blob/905756/7bf70afb0cdb3ce83275efd
ca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am 31. März 2025, S. 1).
Das durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
durchgeführte Aufnahmeverfahren war Stand 9. Juni 2022 noch nicht
abgeschlossen und dauert aktuell weiter an (www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluec
htlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahm
e-afghanische-ortskraefte-node.html, abgerufen am 31. März 2025; www.tage
sschau.de/faktenfinder/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-106.html,
abgerufen am 31. März 2025).
Die Auskünfte der WD beruhen zudem auf Angaben der
Parlamentsverwaltungen. Nicht zu allen beteiligten NATO-Staaten hatten entsprechende
Informationen ermittelt werden können (www.bundestag.de/resource/blob/905756/
7bf70afb0cdb3ce83275efdca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am
31. März 2025, S. 1).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 30. April 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie vielen als afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige
eingestuften Personen hat die Bundesrepublik Deutschland seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021 eine
Aufnahmezusage erteilt, und bei wie vielen ist tatsächlich eine Aufnahme erfolgt
(bitte nach Ortskräften, Familienangehörigen, Aufnahmezusagen,
tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung der Aufnahmezusagen für Ortskräfte und ihre
Familienangehörigen sowie der Einreisen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr 16.08. bis
31.12.2021
2022 2023 2024 01.01 bis
April 2025
Ortskräfte/
Familienangehörige
Ortskräfte/
Familienangehörige
Ortskräfte/
Familienangehörige
Ortskräfte/
Familienangehörige
Ortskräfte/
Familienangehörige
Aufnahmezusagen
4 011
14 111
704
2 580
129
407
4
11
0
0
Einreisen 1 426
4 365
2 193
8 935
195
639
191
805
22
101
2. Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte oder ihrer Angehörigen
befinden sich zum heutigen Tag noch im laufenden Verfahren, und mit welcher
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist derzeit zu rechnen?
Bei der Bundesregierung sind gegenwärtig acht Gefährdungsanzeigen
afghanischer Ortskräfte zur Prüfung anhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass weiterhin individuelle Anträge bei der Bundesregierung eingehen. Da es
sich um Individualprüfungen handelt, kann keine Aussage zu
Bearbeitungszeiten getroffen werden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der als
afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige eingestufte Personen
andere am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligte Staaten seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021
aufgenommen haben bzw. wie vielen eine Aufnahmezusage erteilt wurde (wenn ja,
bitte nach beteiligten Staaten, Ortskräften, Familienangehörigen,
Aufnahmezusagen, tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor.
4. Beteiligt sich die Bundesregierung an etwaigen multilateralen
Abstimmungen oder Initiativen zur Koordinierung der Aufnahme afghanischer
Ortskräfte unter den am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten
Staaten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung zur Aufnahme von ehemaligen Ortskräften obliegt den
beteiligten Staaten selbst.
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ISSN 0722-8333]
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