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Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz "Resolute Support" beteiligten Staaten (Antwort zu Drs. 21/46)

dip / drucksache 30.04.2025 · WP 21 · 21/92 · Antwort · Original ↗

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Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz "Resolute Support" beteiligten Staaten (Antwort zu Drs. 21/46) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/92 21. Wahlperiode 30.04.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerold Otten, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/46 – Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Kurzinformation „Aufnahme von afghanischen Ortskräften“ (WD 3 - 3000 - 053/22 vom 9. Juni 2022) gaben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) Auskunft über die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland und anderen am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten Staaten seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021, die im Zusammenhang mit dem Einsatz in Afghanistan als sogenannte Ortskräfte tätig waren, sowie von deren Familienangehörigen (www.bundestag.de/resource/blob/905756/7bf70afb0cdb3ce83275efd ca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am 31. März 2025, S. 1). Das durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Aufnahmeverfahren war Stand 9. Juni 2022 noch nicht abgeschlossen und dauert aktuell weiter an (www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluec htlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahm e-afghanische-ortskraefte-node.html, abgerufen am 31. März 2025; www.tage sschau.de/faktenfinder/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-106.html, abgerufen am 31. März 2025). Die Auskünfte der WD beruhen zudem auf Angaben der Parlamentsverwaltungen. Nicht zu allen beteiligten NATO-Staaten hatten entsprechende Informationen ermittelt werden können (www.bundestag.de/resource/blob/905756/ 7bf70afb0cdb3ce83275efdca1631da4/WD-3-053-22-pdf.pdf, abgerufen am 31. März 2025, S. 1). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 30. April 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie vielen als afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige eingestuften Personen hat die Bundesrepublik Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021 eine Aufnahmezusage erteilt, und bei wie vielen ist tatsächlich eine Aufnahme erfolgt (bitte nach Ortskräften, Familienangehörigen, Aufnahmezusagen, tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung der Aufnahmezusagen für Ortskräfte und ihre Familienangehörigen sowie der Einreisen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr 16.08. bis 31.12.2021 2022 2023 2024 01.01 bis April 2025 Ortskräfte/ Familienangehörige Ortskräfte/ Familienangehörige Ortskräfte/ Familienangehörige Ortskräfte/ Familienangehörige Ortskräfte/ Familienangehörige Aufnahmezusagen 4 011 14 111 704 2 580 129 407 4 11 0 0 Einreisen 1 426 4 365 2 193 8 935 195 639 191 805 22 101 2. Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte oder ihrer Angehörigen befinden sich zum heutigen Tag noch im laufenden Verfahren, und mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist derzeit zu rechnen? Bei der Bundesregierung sind gegenwärtig acht Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte zur Prüfung anhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin individuelle Anträge bei der Bundesregierung eingehen. Da es sich um Individualprüfungen handelt, kann keine Aussage zu Bearbeitungszeiten getroffen werden. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der als afghanische Ortskräfte oder als deren Familienangehörige eingestufte Personen andere am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligte Staaten seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vom August 2021 aufgenommen haben bzw. wie vielen eine Aufnahmezusage erteilt wurde (wenn ja, bitte nach beteiligten Staaten, Ortskräften, Familienangehörigen, Aufnahmezusagen, tatsächlichen Aufnahmen und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. 4. Beteiligt sich die Bundesregierung an etwaigen multilateralen Abstimmungen oder Initiativen zur Koordinierung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte unter den am NATO-Einsatz „Resolute Support“ beteiligten Staaten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Entscheidung zur Aufnahme von ehemaligen Ortskräften obliegt den beteiligten Staaten selbst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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