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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0904 Chancen der Globalisierung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0904 Chancen der Globalisierung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 7 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 05. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. 4. Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 01. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 15 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 11. 5. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -651 Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland 6 827 25 000 9 909 15 917 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Erläuterungen: Die Mittel sind für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Weltausstellungen in den Jahren 2025, 2027 und 2030 bestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: 2025 in Osaka: 56,4 Mio. €, 2027 in Belgrad: 14,408 Mio. €, 2030 in Riad: 50,0 Mio. €. Aus dem Ansatz können auch die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Auftragsausführung finanziert werden. Weniger wegen Abschluss der großen Weltausstellung in 2025. - 77 - Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an Rohstoffvorhaben 43 640 13 380 613 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 166 320 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 24 640 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 640 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 24 640 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu...................................... 92 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehr wegen bedarfsgerechter Anpassung. 686 01 -652 Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main) 40 598 39 915 40 598 Haushaltsvermerk: 40 T€ werden für die Förderung eines Tages des barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) bereitgestellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 85,34 100,00 32 889 32 534 35 007 - aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 32 889 32 534 35 007 Ausland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 85,34 100,00 7 709 7 381 5 591 - aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 7 709 7 381 5 591 Zusammen................................................................................................. 40 598 39 915 40 598 - Summe Tit. 686 01................................................................................... 40 598 39 915 40 598 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. 1. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt für das Reiseland Deutschland über ein Netz von Auslandsvertretungen. Es werden im Ausland touristische Informationen verbreitet, die erforderliche Marktforschung betrieben, touristische Angebote entwickelt und die Absatzförderung für den deutschen Tourismus koordiniert. Damit trägt die DZT dazu bei, Arbeitsplätze in der deutschen mittelständischen Tourismuswirtschaft zu sichern und die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen zu stärken. 2. Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung des Auslandsmarketings verwendet werden. Eine Finanzierung oder Mitfinanzierung von Reservierungssystemen durch die DZT ist ausgeschlossen. Eine Finanzbeteiligung an Katalogen, die den Verkauf touristischer Produkte im Ausland über Reservierungssysteme unterstützen, ist erlaubt. - 78 - 0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 01 -029 Beratungshilfe für das Ausland: Institutionelle Partnerschaften (inkl. EU- Twinning) und Regierungsberatung 5 905 6 265 6 301 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 650 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 500 T€ Haushaltsvermerk: 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904. 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beratungshilfe für das Ausland, Institutionelle Partnerschaften...... 5 905 2. Zuschüsse sowie Kofinanzierungen der EU.................................... - Zusammen............................................................................................ 5 905 Mit Institutionellen Partnerschaften unterstützt das BMWE ressortübergreifend ausländische Verwaltungen, um diese institutionell zu stärken und gemeinsam vereinbarte wirtschaftspolitische Reformziele zu erreichen. Die Umsetzung erfolgt durch Twinning- und Kofinanzierungsprojekte der EU sowie bilaterale Verwaltungspartnerschaften. Damit wird u. a. das Geschäftsumfeld für die lokale als auch deutsche Wirtschaft in den Partnerländern verbessert. Durch die "Hochrangige Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe ("German Economic Team" - GET)" erfolgen unabhängige und nachfrageorientierte Beratungsleistungen zur Unterstützung der wirtschaftspolitischen Reformprozesse insbesondere in den Ländern Ukraine, Moldau, Georgien, Belarus, Kosovo, Armenien und Usbekistan. 687 02 -651 Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing 108 505 103 957 3 000 98 149 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0902 Tit. 882 05. 3. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0916 Tgr. 02. 4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 08. 5. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. - 79 - Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 99,99 100,00 46 282 44 165 41 421 - aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 46 282 44 165 41 421 Ausland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 99,99 100,00 4 522 3 656 3 104 - aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 4 522 3 656 3 104 Zusammen................................................................................................. 50 804 47 821 44 525 - Summe Tit. 687 02................................................................................... 50 804 47 821 44 525 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzlich 500 T€ aus Kap. 6002 Tit. 893 43 finanziert. Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung von Auslandshandelskammern/Delegierten der deutschen Wirtschaft und Repräsentanzen über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag..................................................... 57 701 2. Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)....................................................... 50 804 Zusammen............................................................................................ 108 505 Zu 1.: Mit der Unterstützung des Netzwerkes von bilateral ausgerichteten Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft (AHK-Netz) als wichtige politische Daueraufgabe soll das Auslandsengagement insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen vor Ort unterstützt werden. Hierbei bildet die Ausweitung des AHK-Netzes auf weitere Zielmärkte, vor allem in Afrika, neben der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Dienstleistungsportfolios einen besonderen Schwerpunkt. Aus dem Ansatz können die zur Dienstleistung an Auslandshandelskammern entsandten Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Kosten der Evaluierung der Förderung des Auslandskammernetzes sowie (anteilig) die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Auslandskammernetz und in den Auslandsbüros der GTAI finanziert werden. Zu 2.: Der Bund sieht in der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Markterschließung und ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt bis hin zur Investition in Deutschland ausweiten wollen, eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Die operativen Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings werden von der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) wahrgenommen. Die GTAI wird ihre Aktivitäten in neuen Zielmärkten mit besonderem Fokus auf Diversifizierung der Zielmärkte ausbauen. Die Ausgaben zu Nr. 2 in Höhe von 6 000 T€ dienen der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern einschließlich Berlins und in strukturschwachen Regionen. Des Weiteren können die in der Germany Trade and Invest eingesetzten Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Kosten der Evaluierung der GTAI hieraus finanziert werden. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0904 Tit. 687 02 zu buchen. - 80 - 0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 03 -680 Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland 25 660 24 923 23 132 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 795 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 440 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 265 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 90 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 4 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Meterkonvention (BIPM), Paris................................................. 8,00 1 200 - 1 200 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Gewährung der Einheitlichkeit der physikalischen Einheit 2. Welthandelsorganisation (WTO), Genf..................................... 8,00 15 065 CHF 16 006 - 16 006 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erstellung multilateraler Regelungen zur Liberalisierung 3. Internationales Kälteinstitut (IIF), Paris..................................... 6,70 78 - 78 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kältetechnik 4. Internationale Organisation für gesetzliches Messwesen (OIML), Paris............................................................................. 4,00 60 - 60 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Festlegung von internationalen Grundsätzen des gesetzlichen Messwesens 5. Internationales Ausstellungs-Büro (BIE), Paris......................... 8,00 76 - 76 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Regulierung und Koordinierung von Welt- und Weltfachausstellungen 6. Welttourismusorganisation, Madrid (UNWTO).......................... 2,68 442 - 442 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung des internationalen Tourismus 7. Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Kingston............... 8,27 1 185 USD 1 140 - 1 140 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Durchführung des Meeresbodenbergbauteils des VN- Seerechtsübereinkommens 8. Weltpostverein (UPU), Bern...................................................... 5,50 2 589 CHF 2 750 - 2 750 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung des Postverkehrs 9. Europäisches Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI), Sophia-Antipolis............................................................ 1,20 235 - 235 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Europäische Normenorganisation zur Entwicklung von Telekommunikationsnormen 10. Ständiges Sekretariat für das Internationale Energieforum (IEF), Riad................................................................................. 2,78 146 USD 141 - 141 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung des Dialogs zwischen Ölförder- und Ölverbraucherländern als Beitrag zur Versorgungssicherheit - 81 - Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 03 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 11. Internationale Energieagentur (IEA), Paris............................... 9,79 2 343 689 3 032 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 12. Stahlausschuss (Steel Committee), Paris................................. 9,72 80 - 80 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 13. Brussels European and Global Economic Laboratory (BRUEGEL), Brüssel................................................................ 128 - 128 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Forschungsförderung 14. Sonstige.................................................................................... 292 - 292 Zusammen........................................................................................ 24 971 689 25 660 Differenzen durch Rundung möglich Die ausgewiesenen Beträge sind teilweise Schätzansätze, da mitunter ein förmlicher Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2026 noch nicht vorliegt. 687 04 -649 Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe - - - Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Gemeinsame Fonds (GF) für Rohstoffe finanziert Rohstoffprojekte in Entwicklungsländern. Gegründet, um zur Stabilisierung der Rohstoffmärkte und Abmilderung von Preisschwankungen beizutragen, sollte über Pflichtbeiträge (1. Konto) vor allem die Finanzierung einer internationalen Lagerhaltung ermöglicht werden. Diese Aufgabe kam jedoch nie zum Tragen. Aus den Zinsen des 1. Kontos werden der Verwaltungshaushalt und ein Teil der Projekte finanziert. Freiwillige Beiträge (2. Konto) dienen der Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der strukturellen Marktbedingungen für Rohstoffe. Das Übereinkommen ist 1989 in Kraft getreten. Der Pflichtbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (rd. 16 361 T€) ist durch Barleistungen (rd. 5 624 T€), durch die Begebung von unverzinslichen Schuldscheinen (rd. 5 624 T€) und Gewährleistungen (rd. 5 113 T€) entrichtet worden. Weitere Forderungen zur Einlösung von Schuldscheinen (nach Teileinlösung in 2004 und 2005 noch rd. 5 460 T€) sind möglich. 687 05 -029 Erschließung von Auslandsmärkten 111 152 106 207 99 211 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 204 956 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 84 288 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 31 144 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 524 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu...................................... 68 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 25 000 T€ übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 7 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0904. - 82 - 0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 05 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 08. 4. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 697 01. 5. Die Ausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0902 Tit. 686 05. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung einer Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen und -ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft............... 44 727 2. Exportinitiative Energie................................................................. 21 194 3. Partnering in Business with Germany........................................... 12 698 4. Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Dienstleister........... 10 265 5. Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)... 2 478 6. Unterstützung bei der Umsetzung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) in Deutschland............................... 951 7. Exportinitiative für Umwelttechnologien........................................ 1 934 8. Außenwirtschaftsförderung - Neue Märkte und Schwerpunkt Afrika................................................................................................ 9 105 9. CIRR-Festzinsprogramm zur Unterstützung deutscher Exporte insbesondere nach Afrika............................................................. 5 510 10. Fachkräftesicherung für deutsche Unternehmen im Ausland (Skills Experts Programm)............................................................ 1 834 11. Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe............................. 456 12. Durchführung der Asien-Pazifik-Konferenz.................................. - Zusammen............................................................................................ 111 152 Zu 1.: Der Bund beteiligt sich weltweit an Auslandsmessen und bietet insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftsbeteiligungen die Möglichkeit, sich gegen Entrichtung eines Beteiligungspreises unter dem Dach „Made in Germany“ zu präsentieren. Zu 2.: Die Exportinitiative Energie verfolgt eine mehrjährig angelegte Förderstrategie zur Unterstützung von deutschen KMU, die klimafreundliche Energielösungen anbieten. Hierbei stehen erneuerbare Energien und Energieeffizienz, intelligente Netze, Speicher, Wasserstoff und Brennstoffzelle im Fokus. Die Förderstrategie erstreckt sich über alle Phasen der Markterschließung - Marktsondierung, Marktbearbeitung und Marktsicherung -. Zu den Fördermodulen gehören insbesondere die Informationsbereitstellung, Geschäfts- und Informationsreisen, Konsortialbildung und Präsentation erfolgreicher Referenzprojekte im Rahmen des Renewable-Energy-Solutions Programms (RES) sowie das Projektentwicklungsprogramm für Schwellen- und Entwicklungsländer (Verzahnung Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung). Zu 3.: Partnering in Business with Germany (PG) unterstützt kleine und mittelständische deutsche Unternehmen bei der erfolgreichen Erschließung von Auslandsmärkten, speziell in Schwellen- und Entwicklungsländern. Das PG bereitet Führungskräfte aus derzeit 17 Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa ge- - 83 - Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 05 zielt auf die Geschäftsanbahnung und Wirtschaftskooperationen mit deutschen Unternehmen vor. Gleichzeitig setzt es Impulse für den Ausbau marktwirtschaftlicher Strukturen und zur Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Mittelstandes in den Partnerländern. Im Zuge der Diversifizierung der deutschen Außenwirtschaftsbeziehungen soll der Kreis um Partnerländer mit Marktpotenzialen erweitert werden. Inhaltlich richtet sich das Programm zunehmend stärker auf die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz aus. Zu 4.: Das Markterschließungsprogramm (MEP) unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte. Die BMWE- Exportinitiativen mit Ausnahme des Energiebereiches bündeln ihr außenwirtschaftliches Engagement ebenfalls unter dem Dach des MEP. Das Programm steht bundesweit zur Verfügung und ist branchen- und themenoffen sowie flexibel im Hinblick auf Zielmärkte gestaltet. Zu den Angeboten des MEP gehören Markterkundungs- bzw. Geschäftsanbahnungsreisen sowie Leistungsschauen deutscher Unternehmen im Ausland, Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren und Einkäufer nach Deutschland, Einkaufsinitiativen für deutsche Unternehmen in ausländischen Beschaffungsmärkten sowie Informationsveranstaltungen in Deutschland zu den verschiedensten Zielmärkten und Themenschwerpunkten. Zu 5.: Das Programm unterstützt junge deutsche innovative Unternehmen bei der Erschließung internationaler Märkte und der Stärkung ihrer Exportaktivitäten. Gefördert wird die Teilnahme von Klein- und Kleinstunternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind, auf Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland (Label "Innovation made in Germany"). Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 6.: EITI ist eine ursprünglich auf rohstoffreiche Schwellen- und Entwicklungsländer ausgerichtete globale Initiative für mehr Finanztransparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor. Sie soll dazu beitragen Zahlungen der rohstoffgewinnenden Industrie an den Staat sowie andere Informationen (z. B. rechtliche Rahmenbedingungen) über den Rohstoffsektor öffentlich und transparent zugänglich zu machen. So soll eine Basis für einen öffentlichen Dialog über die Einnahmen aus dem Rohstoffsektor und ihre Verwendung entstehen und dafür Sorge getragen werden, dass Erlöse aus dem Rohstoffabbau eines Landes all seinen Bürgern zugutekommen. Der komplexe EITI-Umsetzungsprozess in Deutschland wird inhaltlich, organisatorisch und medial durch ein externes D-EITI-Sekretariat bei der GIZ GmbH begleitet, das vom BMWE finanziert wird. Zu 7.: Mit der Exportinitiative für Umwelttechnologien sollen KMU, die über eine spezielle umwelttechnologische Produktpalette bzw. entsprechende Dienstleistungsangebote verfügen, bei der Erschließung von ausländischen Märkten v. a. in Schwellen- und Entwicklungsländern unterstützt werden. Dazu gehören u. a. Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen nachhaltige Wasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung/Lärm und nachhaltige Mobilität. Zu den Angeboten der Exportinitiative gehören Markterkundungs- bzw. Geschäftsanbahnungsreisen sowie Leistungsschauen deutscher Unternehmen ins Ausland, Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren und Einkäufer nach Deutschland sowie Informationsveranstaltungen zu den verschiedensten Zielmärkten und Themenschwerpunkten in Deutschland, die gemäß den Beschlüssen zur Bündelung der Außenwirtschaftsaktivitäten über das Markterschließungsprogramm umgesetzt werden. Zu 8.: Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA) bietet das BMWE deutschen Unternehmen ein gebündeltes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot. Interessierte Unternehmen werden gezielt und aktiv angesprochen. Die Afrika- Partner in der Geschäftsstelle, das IHK-Netzwerkbüro Afrika (INA) und die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bieten interessierten Unternehmen eine Einstiegsberatung zu Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit an. Bei Bedarf werden die Unternehmen an weitere Stellen für eine vertiefte Beratung weitergeleitet und über den gesamten Markteinstieg in afrikanische Märkte begleitet. Zudem bietet das WNA zusätzliche Außenwirtschaftsförderung für den Markteinstieg an, u.a. die Beratungsgutscheine Afrika mit Zuwendungen für vertiefte Beratung zu Geschäftsvorhaben und Branchenexperten zur Identifizierung von Geschäftsmöglichkeiten. Daneben werden Finanzierungskompetenzzentren in ausgewählten ausländischen Standorten unterstützt, um die Finanzierung deutscher Exporte zu erleichtern. - 84 - 0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Einzelheiten der Beratungsgutscheine Afrika regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 9.: Mit dem CIRR-Festzinsprogramm werden die Zinsrisiken afrikanischer Besteller bei der Finanzierung deutscher Exporte abgesichert. Dadurch soll primär die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas gefördert und zugleich zur Erhaltung und Entstehung von Arbeitsplätzen in Deutschland beigetragen werden. Zu 10.: Der Bedarf deutscher Unternehmen an qualifizierten Fachkräften im Ausland wächst weiter. Daher unterstützt das BMWE kleine und mittlere Unternehmen bei der dualen Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach deutschen Standards durch sogenannte "Skills Experts". Zu 11.: Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern in acht rohstoffreichen Ländern beraten und unterstützen deutsche Unternehmen u. a. in Bezug auf nachhaltige Rohstoffsicherung und die Vermarktung von Bergbautechnologien im Ausland. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot wird rege in Anspruch genommen und soll daher auch nach dem sukzessiven Auslaufen der Projektförderung im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds fortgeführt und aus dem BMWE-Haushalt abgesichert werden. Zu 12.: Die Asien-Pazifik-Konferenz (APK) ist eine der zentralen außenwirtschaftspolitischen Veranstaltungen von Wirtschaft und Politik. Sie ist die wichtigste Dialog- Plattform der Führungsebene der deutschen Asienwirtschaft und der Bundeswirtschaftsministerin mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern und Handelsministern der Region Asien-Pazifik. Die APK wird im 2-Jahres-Rhythmus vom Asien- Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit dem BMWE und den Auslandshandelskammern an einem Standort in der Region ausgerichtet. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Aufträge, Machbarkeitsstudien, Gutachten (u. a. externe Evaluierung) sowie für die Prüfung der ordnungsgemäßen Projektumsetzung und für Gebühren geleistet werden. Aus dem Ansatz des UT 2 können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Geschäftsstelle Exportinitiative Energie................................................ 1 902 687 08 -680 Machbarkeitsstudien für strategische Auslandsprojekte 750 - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 687 05. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 02. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Machbarkeitsstudien und/oder Beratungsleistungen für Auslandsprojekte, die im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen bei Projekten im Ausland, da die Finanzierung von Machbarkeitsstudien ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an internationalen Projektausschreibungen sein kann. Die für ein strategisches Auslandsprojekt in Frage kommenden Unternehmen können die Studien nicht selbst durchführen, da dies zu einem Ausschluss von der Ausschreibung führen würde. Gleiches gilt für projektvorbereitende und projektbegleitende Beratungsleistungen. - 85 - Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 11 -649 Energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine 99 318 120 000 67 852 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 132 820 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 820 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 15 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0904. 3. Rückzahlungen z. B. von Darlehen fließen den Ausgaben zu. 4. Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder ausgezahlt werden. Erläuterungen: Mit den Mitteln werden insbesondere der Wiederaufbau des ukrainischen Energiesektors, die Energiewende und die Dekarbonisierung der Ukraine unterstützt. Außerdem soll die Wirtschaftszusammenarbeit mit der Ukraine und die Stärkung der ukrainischen Wirtschaft gefördert werden. Weniger wegen degressiver Finanzplanung. Ausgaben für Investitionen 896 01 -680 Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Errichtung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt, Vietnam - - 72 642 - Erläuterungen: Die vietnamesischen Behörden haben entschieden, das Projekt in Eigenregie und ohne Unterstützung der internationalen Banken umzusetzen. Es sind in 2026 lediglich noch Restzahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu tätigen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 86 - 0904 Chancen der Globalisierung Anlage zu Kapitel 0904 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - 87 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0904 Zu Tit. 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 39 862 31 508 44 160 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 8 010 7 661 7 599 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 670 3 130 3 442 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 35 38 39 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 550 535 738 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 29 597 20 144 32 342 Ausland................................................................................................................................. 7 709 5 979 5 591 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 7 709 5 979 5 591 2. Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 39 862 37 597 44 163 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 6 973 5 063 9 156 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 32 889 32 534 35 007 aus Kap. 0904 Tit. 686 01..................................................................................................... 32 889 32 534 35 007 Ausland................................................................................................................................. 7 709 7 381 5 591 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 709 7 381 5 591 aus Kap. 0904 Tit. 686 01..................................................................................................... 7 709 7 381 5 591 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 88 - 0904 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zu Tit. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 46 482 44 365 41 533 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 23 733 22 401 22 085 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 9 757 8 799 9 134 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 26 26 21 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 1 507 2 408 1 435 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 11 459 10 731 8 858 Ausland................................................................................................................................. 4 522 3 656 3 104 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 244 1 928 1 111 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 270 1 720 1 047 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1 1 1 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 7 7 2 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... - - 943 2. Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 46 482 44 365 41 533 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 200 200 112 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 46 282 44 165 41 421 aus Kap. 0904 Tit. 687 02..................................................................................................... 46 282 44 165 41 421 Ausland................................................................................................................................. 4 522 3 656 3 104 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 522 3 656 3 104 aus Kap. 0904 Tit. 687 02..................................................................................................... 4 522 3 656 3 104 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 3 443 3 443 3 443 Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzlich 500 T€ aus Kap. 6002 Tit. 893 43 finanziert. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 89 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0904 Überblick zum Kapitel 0910 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 31 660 331 660 -300 000 34 653 Übrige Einnahmen.................................................. 890 890 - 3 358 Gesamteinnahmen.................................................. 32 550 332 550 -300 000 38 011 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 38 536 36 136 +2 400 14 647 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 92 989 95 386 -2 397 8 074 150 522 Ausgaben für Investitionen...................................... 5 316 5 034 +282 2 680 123 438 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -52 655 -13 013 -39 642 - Gesamtausgaben.................................................... 84 186 123 543 -39 357 10 754 288 607 davon nicht flexibilisiert........................................... 84 186 123 543 -39 357 10 754 288 607 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 82 423 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 27 471 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 27 783 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 26 072 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 097 - 90 - 0904 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. Inland Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 6)............................................................................... 1,0 1,0 1,0 S (B 3)............................................................................... 1,0 1,0 - AT B................................................................................... 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 3,0 3,0 2,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 14................................................................................... 8,0 8,0 7,0 E 13................................................................................... 6,2 6,2 5,7 E 12................................................................................... 6,0 6,0 6,0 E 11................................................................................... 17,0 17,0 17,0 E 10................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 9c................................................................................... 12,0 12,0 12,0 E 9b................................................................................... 5,7 5,7 5,7 E 9a................................................................................... 6,5 6,5 6,5 E 7..................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 6..................................................................................... 1,7 1,7 1,7 E 5..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 3..................................................................................... 2,0 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ 75,1 75,1 73,6 Zus. Inland......................................................................... 78,1 78,1 75,6 Ausland Entsandte Kräfte E 14................................................................................... 10,0 10,0 10,0 E 11................................................................................... 2,0 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ 12,0 12,0 12,0 Ortskräfte Ortskräfte........................................................................... 63,0 63,0 63,0 Zus. Ausland..................................................................... 75,0 75,0 75,0 Insgesamt.......................................................................... 153,1 153,1 150,6 Zu Titel 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Inland Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 9)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 AT (B 3)............................................................................. 7,0 6,0 6,0 AT B................................................................................... 3,0 3,0 - Zusammen........................................................................ 11,0 10,0 7,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 16,5 16,5 18,0 E 14................................................................................... 55,2 56,1 32,3 E 13................................................................................... 76,1 73,2 79,2 E 12................................................................................... 2,0 2,0 11,0 E 11................................................................................... 22,5 24,5 21,0 E 10................................................................................... 3,0 2,0 1,0 - 243 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 0904 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 E 9c................................................................................... 8,4 9,4 7,3 E 9b................................................................................... 1,8 1,8 1,5 E 9a................................................................................... 5,7 5,7 6,8 E 8..................................................................................... 9,7 9,7 11,5 E 7..................................................................................... - - 1,0 E 5..................................................................................... 2,0 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ 202,9 202,9 192,6 Zus. Inland......................................................................... 213,9 212,9 199,6 Ausland Entsandte Kräfte E 15................................................................................... 10,5 10,5 4,0 E 14................................................................................... 7,5 7,5 2,0 E 13................................................................................... - - 12,0 Zusammen........................................................................ 18,0 18,0 18,0 Ortskräfte Ortskräfte........................................................................... 4,0 4,0 2,6 Zus. Ausland..................................................................... 22,0 22,0 20,6 Insgesamt.......................................................................... 235,9 234,9 220,2 Haushaltsvermerk: Zu Titel 686 01 Zu S (B 6): Die derzeitige Stelleninhaberin erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine personengebundene Zulage in Höhe von maximal 20 000 Euro jährlich. Die Zahlung der Zulage ist befristet bis zum Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaberin. Zu Titel 687 02 1. Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse darf 60 Prozent der Leistungen an die Gesellschaft nicht überschreiten. Die Berechnung der Quote bezieht sich auf die Leistungen des BMWE aus Kap. 0904 Tit. 687 02 Nr. 2 der Erläuterungen. Zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft - soweit anderenfalls kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann - sowie zur Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte darf im Einzelfall bei Beschäftigten der E.-Gr. 13 bis 15 um bis zu 20 Prozent vom Entgelt nach dem TVöD abgewichen werden. Bei Abweichungen um mehr als 20 Prozent bedarf es im Einzelfall der Einwilligung des BMWE im Einvernehmen mit dem BMF. 2. Basis für die Berechnung der Abweichung sind diejenigen Entgelte, die bei Anwendung des TVöD im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe und des maßgeblichen Tarifgebietes gewährt würden. Die Aufwendungen der Gesellschaft für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 dürfen nicht mehr als 115 Prozent derjenigen Ausgaben betragen, die ohne die o. a. Ausnahmen vom Besserstellungsverbot entstehen würden. 3. Wenn eine bei Kap. 0916 Tgr. 02 freiwerdende Planstelle oder Stelle nicht wiederbesetzt wird, ist das BMWE ermächtigt, eine neue Stelle mit entsprechender Wertigkeit auszubringen. 4. Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität wird zugelassen, dass bis zu 15 Stellen zwischen den Teilstellenplänen Inland und Ausland umgesetzt werden. 5. Zu AT (B 3): Einer der Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine personengebundene Zulage in Höhe von maximal der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 6. Die Zahlung der Zulage ist befristet bis zum Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers. - 244 - 0904 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ Verg.-/ E.-Gr. 2026 2025 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. ku 1. ku mit Ausscheiden der Stelleninhaber /innen 1.1 in Entgeltgruppe E 14 E 15.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - - 1.2 in Entgeltgruppe E 11 E 12.................. 1,0 - 1,0 1.2.1 - - 1.5 in Entgeltgruppe E 9a E 9b.................. 1,0 - 1,0 1.5.1 - - Zus. Inland........ 3,0 - 3,0 Zu Titel 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) ku 1. ku mit Ausscheiden der Stelleninhaber /innen 1.1 in Entgeltgruppe E 13 E 14.................. 7,6 - 7,6 1.1.1 - - - 245 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 0904

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