Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit
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Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/63
21. Wahlperiode 23.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Tobias
Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit
Ende März 2025 wurden die eServices der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum
Ziel eines Cyberangriffs. Die BA berichtete in ihrer Presseinformation
Nummer 15 vom 28. März 2025, dass „Unbekannte sich Zugriff auf Online-Profile
von Kundinnen und Kunden verschafft [hatten]“. Weiter habe „[d]ie BA […]
dies bemerkt und die identifizierten Online-Profile deaktiviert“. Die BA betont
ferner, dass „[d]ie Zugangsdaten über kompromittierte private Endgeräte
abgegriffen [wurden], nicht über Systeme der BA“, und spricht von betroffenen
Profilen „im dreistelligen Bereich“ (vgl. www.arbeitsagentur.de/presse/2025-15-on
line-accounts-der-ba-aktuell-nur-eingeschraenkt-nutzbar).
Ziel des Angriffs war es laut BA, die Kontodaten der Accounts zu ändern
(ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass es den Cyberangriff auf die BA gegeben hat, bei dem
Kundendaten – im Speziellen die Kontodaten der Kunden – geändert
wurden, von dem die BA am 28. März 2025 berichtete?
2. Wie viele Nutzerkonten von Leistungsempfängern waren nach Kenntnis der
Bundesregierung von diesem Cyberangriff auf die BA betroffen (bitte nach
insgesamt, Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) und Leistungsempfängern nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) differenzieren)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Schaden, der durch
den Cyberangriff insgesamt entstanden ist?
4. Von wie vielen der vom Cyberangriff betroffenen Konten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung Zahlungen an unberechtigte Dritte
weitergeleitet (bitte nach insgesamt, Konten von Leistungsempfängern nach SGB II
und Konten von Leistungsempfängern nach SGB III differenzieren)?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
Zahlungen, die infolge des Cyberangriffs entwendet wurden (bitte nach
insgesamt, Zahlungen an SGB-II-Leistungsempfänger und Zahlungen an
SGB-III-Leistungsempfänger differenzieren)?
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der infolge
des Cyberangriffs entwendeten Zahlungen für Regelbedarf, Mehrbedarfe
und Kosten der Unterkunft sowie Sozialversicherungsleistungen (bitte
jeweils getrennt ausweisen)?
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
Arbeitslosengeldzahlungen, die infolge des Cyberangriffs entwendet wurden?
8. Sind der Bundesregierung die Urheber der Cyberattacke auf die BA
bekannt, und wenn ja, sind diese der organisierten Kriminalität zuzuordnen?
9. Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um ähnliche
Cyberangriffe auf die digitale Infrastruktur der BA wie am 28. März 2025 in
Zukunft zu verhindern?
Berlin, den 14. April 2025
Tino Chrupalla, Dr. Alice Weidel und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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