Ergebnisse der Games-Förderung des Bundes - Veröffentlichung, Vertrieb und Absatz der geförderten Computerspiele
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Ergebnisse der Games-Förderung des Bundes - Veröffentlichung, Vertrieb und Absatz der geförderten Computerspiele
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7849
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Ergebnisse der Games-Förderung des Bundes – Veröffentlichung, Vertrieb und
Absatz der geförderten Computerspiele
Der Bund fördert seit 2019 die Entwicklung von Computerspielen; bis 2023
flossen dafür nach Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12258 rund 137,7 Mio. Euro
an 581 Vorhaben; gefördert wird die Produktion mit Quoten von bis zu 50
Prozent der Entwicklungskosten. Auf die Frage, wie viele der geförderten
Vorhaben Marktreife erreicht haben, antwortete die Bundesregierung am 14. Januar
2025, von den zum 1. Januar 2024 noch laufenden 174 Vorhaben hätten
„mindestens 39“ Vorhaben bis zum 1. Dezember 2024 „Marktreife“ erreicht und
seien veröffentlicht worden; bei 40 weiteren abgeschlossenen Vorhaben sei
„noch keine Aussage über eine marktreife Veröffentlichung“ möglich
(Bundestagsdrucksache 20/14603).
Für das Haushaltsjahr 2027 sind im Einzelplan 30, Kapitel 30 04, Titel 683 05
„Games-Förderung des Bundes, Games-Strategie und Computerspielpreis“
123,8 Mio. Euro veranschlagt, dazu Verpflichtungsermächtigungen von
171,1 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 21/7300). Die Fragesteller wollen
wissen, welche marktfähigen Erzeugnisse diesen Zuwendungen
gegenüberstehen und wofür die Mittel des Titels im Übrigen verwendet werden.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Zuwendungsempfänger, geförderte
Vorhaben, Laufzeiten und Fördersummen bereits heute namentlich im
Förderkatalog des Bundes veröffentlicht werden (Förderkennzeichen mit dem
Suchstring 01SC*) und in dieser Form als Anlage zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/12258 vorgelegt worden sind; einer Auskunft über juristische
Personen stehen datenschutzrechtliche Gründe daher nach Ansicht der Fragesteller
nicht entgegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Vorhaben wurden in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 aus
dem Titel 683 05 in Kapitel 30 04 des Einzelplans 30 und aus dessen
Vorgängertiteln 683 22 in Kapitel 09 01 des Einzelplans 09, 683 81 in
Kapitel 30 09 des Einzelplans 30 sowie 683 04 in Kapitel 12 04 des
Einzelplans 12 gefördert (bitte je Vorhaben in der Form der Anlage zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 20/12258 darstellen, also mit
Förderkennzeichen, Zuwendungsempfänger, ausführender Stelle, Thema, Laufzeit von
und bis sowie Fördersumme, und diese Darstellung um die Spalten
Förderrichtlinie, bewilligte Zuwendung, tatsächlich ausgezahlte Zuwendung
je Haushaltsjahr in Euro und Förderquote in Prozent ergänzen)?
2. Welche der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Vorhaben sind bis zum
30. Juni 2026 als Computerspiel veröffentlicht worden, unter welchem
Titel wurde das jeweilige Vorhaben veröffentlicht, und an welchem Datum
erfolgte die Veröffentlichung (bitte je Vorhaben unter Angabe des
Förderkennzeichens tabellarisch angeben und Vorhaben, die nicht veröffentlicht
wurden, ausdrücklich als solche kennzeichnen)?
a) Wie viele der seit 2019 geförderten Vorhaben sind danach insgesamt
veröffentlicht worden, und wie viele nicht (bitte als eigene
Zahlenangabe und nicht durch Verweis auf die Einzelliste beantworten)?
b) Wenn der Bundesregierung der Veröffentlichungstitel einzelner
Vorhaben nicht bekannt ist, aus welchen Gründen ist er ihr nicht bekannt?
3. Über welche Vertriebsplattformen ist das jeweilige veröffentlichte
Vorhaben zum Stichtag 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung
erhältlich, und ist es zu diesem Stichtag noch käuflich zu erwerben (bitte je
Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens angeben, getrennt nach
Steam, PlayStation Store, Xbox Store, Nintendo eShop, Epic Games
Store, Apple App Store, Google Play Store, Vertrieb über eigene
Internetseite des Zuwendungsempfängers und sonstige Plattformen, und mit Ja
oder Nein angeben, ob das Erzeugnis am Stichtag noch angeboten wird)?
4. Wie viele Exemplare wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
dem jeweiligen veröffentlichten Vorhaben bis zum 30. Juni 2026 verkauft
(bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens die Zahl der
verkauften Exemplare angeben und dabei die dem Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt aus Zwischennachweisen,
Verwendungsnachweisen, Sachberichten und Erfolgskontrollen vorliegenden
Angaben zugrunde legen)?
a) Bei wie vielen der veröffentlichten Vorhaben liegen der
Bundesregierung keine Angaben zu verkauften Exemplaren vor, und aus welchen
Gründen liegen sie nicht vor?
b) Bei wie vielen Vorhaben erfolgt die Abgabe des Erzeugnisses nach
Kenntnis der Bundesregierung unentgeltlich oder über Werbung und
Zusatzkäufe innerhalb des Spiels statt über einen Kaufpreis (bitte je
Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens angeben)?
5. Liegen der Bundesregierung Angaben zu den Umsatzerlösen vor, die mit
den geförderten Vorhaben erzielt wurden, und wenn ja, aus welchen
Nachweisen stammen diese Angaben (bitte den jeweiligen Nachweis
benennen)?
a) Wenn ja, wie hoch ist die Summe der mit allen geförderten Vorhaben
erzielten Umsatzerlöse je Haushaltsjahr in Euro (bitte
zusammengefasst über alle Vorhaben angeben, ohne Zuordnung zu einzelnen
Unternehmen)?
b) Wenn ja, bei wie vielen geförderten Vorhaben übersteigen die erzielten
Umsatzerlöse die ausgezahlte Zuwendung, und bei wie vielen liegen
sie darunter (bitte als eigene Zahlenangabe und nicht durch Verweis
auf Einzellisten beantworten)?
c) Wenn keine Angaben vorliegen, aus welchen Gründen werden sie
nicht erhoben?
6. Wie viele Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten weisen die
Zuwendungsempfänger in den Verwendungsnachweisen zu den seit 2019 geförderten
Vorhaben aus (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens
angeben)?
a) Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie viele dieser
Arbeitsplätze nach Ende des Förderzeitraums fortbestanden, und wenn
nein, aus welchen Gründen liegen sie nicht vor?
b) Wie hoch waren die je Vorhaben ausgezahlte Zuwendung und die Zahl
der ausgewiesenen Vollzeitäquivalente in den Haushaltsjahren von
2019 bis 2025 jeweils insgesamt (bitte beide Größen je Haushaltsjahr
gesondert angeben)?
7. Welche Angaben zur Veröffentlichung, zum Vertrieb, zum Absatz und zu
den Umsatzerlösen der geförderten Vorhaben haben die
Zuwendungsempfänger nach den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder
nach der Förderrichtlinie vorzulegen (bitte die jeweilige Bestimmung mit
Fundstelle benennen)?
a) Wenn solche Angaben nicht vorzulegen sind, aus welchen Gründen
wurde darauf verzichtet?
b) Anhand welcher Größen stellt die Bundesregierung fest, ob der
Zuwendungszweck erreicht worden ist?
8. Welche Ausgaben wurden in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 aus
diesem Titel und aus seinen Vorgängertiteln geleistet, die keine
Zuwendung an ein Vorhaben der Computerspielentwicklung sind (bitte je
Haushaltsjahr, Empfänger, Gegenstand und Betrag in Euro auflisten und dabei
Ausgaben für die administrierende Stelle, für Evaluationen, Gutachten
und Studien, für Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte und
Veranstaltungen, für den Deutschen Computerspielpreis, für Beratungsleistungen
sowie für Maßnahmen der Games-Strategie jeweils gesondert ausweisen)?
a) Welche Kosten entstanden je Haushaltsjahr für die administrierende
Stelle, und auf welcher vertraglichen Grundlage wird sie vergütet
(bitte den Betrag je Haushaltsjahr in Euro sowie die
Vertragsgrundlage, Laufzeit und Vergabeart angeben)?
b) Welche Beträge entfielen je Haushaltsjahr auf den Deutschen
Computerspielpreis, getrennt nach Preisgeldern und Kosten der
Durchführung, und in welcher Höhe hat sich die Wirtschaft jeweils an der
Finanzierung beteiligt?
c) Welcher Betrag wurde für das mehrjährige Vorhaben der Initiative
Womenize! bewilligt, über welche Laufzeit, und welche Beträge sind
dafür in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen?
9. Wie viele Förderanträge und Projektskizzen sind in den Haushaltsjahren
von 2019 bis 2025 eingegangen, wie viele wurden bewilligt, wie viele
abgelehnt wie viele zurückgezogen, welches Fördervolumen war jeweils
beantragt, und welches wurde bewilligt (bitte je Haushaltsjahr die sechs
Größen gesondert angeben)?
10. Wie viele Zuwendungsempfänger haben seit 2019 mehr als eine
Zuwendung aus diesem Titel und aus seinen Vorgängertiteln erhalten, welche
Zuwendungsempfänger haben insgesamt mehr als 1 Mio. Euro erhalten (bitte
je diese Empfänger die Zahl der Zuwendungen, die einzelnen
Förderkennzeichen und die Gesamtsumme in Euro angeben), und bei wie vielen
Vorhaben wurde die Zuwendung mit einer Förderung eines Landes, der
Europäischen Union oder einer anderen öffentlichen Stelle kumuliert (bitte je
Haushaltsjahr angeben)?
11. Wann wurde die begleitende Erfolgskontrolle aufgenommen, welche
Stelle führt sie durch, in welchen Zeitabständen wird sie durchgeführt, und
welche Ergebnisse liegen bislang vor (auf Bundestagsdrucksache
20/14603 hat die Bundesregierung mitgeteilt, sie habe die Empfehlung des
Bundesrechnungshofes aus dessen Prüfungsmitteilung vom 16. Mai 2024
übernommen, eine begleitende Erfolgskontrolle des Förderprogramms
durchzuführen; bitte Datum, Stelle, Turnus und Ergebnis gesondert
angeben)?
a) Für wie viele der seit 2019 geförderten Vorhaben liegt eine
abschließende Erfolgskontrolle vor (bitte die Zahl je Haushaltsjahr angeben)?
b) Wenn für einzelne oder alle Vorhaben keine abschließende
Erfolgskontrolle vorliegt, aus welchen Gründen liegt sie nicht vor?
12. Wurde für die Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom
27. Dezember 2024 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt, wenn ja, an welchem
Datum, durch welche Stelle, mit welchem Ergebnis (bitte Datum, Stelle
und Ergebnis gesondert angeben sowie mitteilen, ob die Untersuchung
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt worden
ist, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde keine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt?
13. Woraus ergibt sich das erhebliche Interesse des Bundes im Sinne des § 23
der Bundeshaushaltsordnung an der Produktion von Computerspielen
durch Unternehmen, und in welcher Weise wird im Bewilligungsverfahren
geprüft, ob dieses Interesse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im
notwendigen Umfang befriedigt werden kann (bitte die maßgebliche
Verfahrensbestimmung mit Fundstelle benennen)?
a) In wie vielen Fällen wurde ein Förderantrag in den Jahren von 2019
bis 2025 mit der Begründung abgelehnt, das Vorhaben werde auch
ohne die Zuwendung durchgeführt (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
b) Wie hat die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof geforderte
Darlegung der Finanzierungskompetenz des Bundes vorgenommen,
und in welchem Dokument ist sie niedergelegt?
14. Welche der seit 2019 geförderten Vorhaben wurden vor dem Abschluss
eingestellt, abgebrochen oder ohne Erreichen des Zuwendungszwecks
beendet (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens, des
Zuwendungsempfängers, des Förderzeitraums, der ausgezahlten Zuwendung
und des Grundes angeben; soweit der Zuwendungsempfänger eine
natürliche Person ist, bitte ohne Namensnennung allein unter Angabe des
Förderkennzeichens antworten), und in wie vielen dieser Fälle wurde über
das Vermögen des Zuwendungsempfängers ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Masse abgewiesen (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
15. In welchen Fällen wurden seit 2019 Zuwendungen aus diesem Titel ganz
oder teilweise zurückgefordert, in welcher Höhe erfolgte die
Rückforderung jeweils, in welcher Höhe wurden Zinsen erhoben, und in welcher
Höhe sind die zurückgeforderten Beträge tatsächlich vereinnahmt worden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte je Fall unter Angabe des
Förderkennzeichens, des Rückforderungsgrundes und der genannten Beträge
in Euro angeben)?
16. Wie viele Verwendungsnachweise zu diesem Titel waren in den
Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 zur Prüfung fällig, wie viele wurden
abschließend geprüft, wie viele sind zum Stichtag 30. Juni 2026 noch offen,
und in wie vielen Fällen ergaben sich Beanstandungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte je Haushaltsjahr die vier Größen gesondert
angeben)?
17. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Empfehlung des
Bundesrechnungshofes aus dessen Prüfungsmitteilung vom 16. Mai 2024,
künftig nur bedingt rückzahlbare Darlehen zu gewähren, nicht gefolgt,
und zu welchem Ergebnis hat die auf Bundestagsdrucksache 20/12258
angekündigte Prüfung geführt, inwieweit die Förderziele mit einem bedingt
rückzahlbaren Zuschuss erreicht werden können (bitte das Ergebnis der
Prüfung und das Datum der Entscheidung angeben)?
18. In welcher Höhe sind die Mittel dieses Titels und die seiner Vorgängertitel
in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 tatsächlich abgeflossen, in welcher
Höhe wurden Ausgabereste gebildet, und in welchen Jahren werden die
für das Haushaltsjahr 2027 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
von 171,1 Mio. Euro fällig (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte den
Ist-Abfluss und die Ausgabereste je Haushaltsjahr in Euro sowie die
Fälligkeit der Verpflichtungsermächtigungen je Jahr in Euro angeben)?
19. Welchen Zeitaufwand veranschlagt die Bundesregierung für die
Beantwortung der Fragen 1 bis 18 dieser Kleinen Anfrage (bitte je Frage
gesondert angeben)?
Berlin, den 31. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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