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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025

dip / drucksache 05.01.2026 · WP 21 · 1/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 [Bundesrat Drucksache 1/26 05.01.26 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministeriums der Finanzen Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 Bundesministerium Berlin, 5. Januar 2026 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2025. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender Anwendung der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt oder im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten waren. Alle in der Liste angeführten („formalen“) üpl. Ausgaben wurden letztlich im Bundeshaushalt 2025 etatisiert und sind somit mit Inkrafttreten des endgültigen Haushalts keine „echten“ üpl. Ausgaben mehr. In der Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche ausgewiesen. Auf Bitte der amtierenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 2. RegE 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 632 02 Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem dritten Kapitel SGB XII ............................................................................................... 25.100 977 Stärkerer Anstieg der Empfängerzahlen für die Erstattung der Aufwendungen für den Barbetrag an die Länder. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 136a SGB XII. 12 Bundesministerium für Verkehr 1201 Bundesfernstraßen 682 12 Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung .......................................................................................................... 2.075.991 59.000 Baubegleitende Leistungen für Brückenerhaltungsmaßnahmen und Fahrbahnsanierungen im Rahmen der Brückenmodernisierungen zur Verhinderung von Sperrungen und akuten Verkehrsbeeinträchtigungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 891 11 Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" ................................................. 3.627.251 1.100.000 Umsetzung von Brückenerhaltungsmaßnahmen und Fahrbahnsanierungen im Rahmen der Brückenmodernisierungen i. H. v. 391.000 T€ und Umsetzung von Brücken- und Tunnelbaumaßnahmen sowie Fahrbahnsanierungen im baulichen Zusammenhang mit diesen Erhaltungsmaßnahmen i. H. v. 709.000 T€ zur Verhinderung von Sperrungen und akuten Verkehrsbeeinträchtigungen. Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. und 30. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1202 Bundesschienenwege 891 11 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes ............................................................ - 819.650 Infrastrukturbeitrag für die Monate August bis September 2025 zur Durchführung von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege für die Monate August bis September 2025. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 2.1 in Verbindung mit Ziffer 3.1 und Anlage 3.2 Ziffer 1 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III des Bundes mit der Deutsche Bahn AG, der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. August 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz laut 2. RegE 2025 T€ bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 - Fehlanzeige - Drucksache 1/26 - 2 -]

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