Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025
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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025
[Bundesrat Drucksache 1/26
05.01.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministeriums
der Finanzen
Haushaltsführung 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025;
Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1
Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025
Bundesministerium Berlin, 5. Januar 2026
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4
Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und
außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im
dritten Quartal des Haushaltsjahres 2025.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen
Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender
Anwendung der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt
auch dann, wenn Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt oder im
Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten waren. Alle in der Liste
angeführten („formalen“) üpl. Ausgaben wurden letztlich im Bundeshaushalt 2025
etatisiert und sind somit mit Inkrafttreten des endgültigen Haushalts keine „echten“ üpl.
Ausgaben mehr. In der Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche
ausgewiesen.
Auf Bitte der amtierenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur
Unterrichtung der Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
2. RegE 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
632 02 Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem
dritten Kapitel SGB XII ............................................................................................... 25.100 977
Stärkerer Anstieg der Empfängerzahlen für die Erstattung der Aufwendungen für
den Barbetrag an die Länder. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 136a SGB XII.
12 Bundesministerium für Verkehr
1201 Bundesfernstraßen
682 12 Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen
und Verwaltung .......................................................................................................... 2.075.991 59.000
Baubegleitende Leistungen für Brückenerhaltungsmaßnahmen und
Fahrbahnsanierungen im Rahmen der Brückenmodernisierungen zur Verhinderung
von Sperrungen und akuten Verkehrsbeeinträchtigungen. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
21. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
891 11 Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" ................................................. 3.627.251 1.100.000
Umsetzung von Brückenerhaltungsmaßnahmen und Fahrbahnsanierungen im
Rahmen der Brückenmodernisierungen i. H. v. 391.000 T€ und Umsetzung von
Brücken- und Tunnelbaumaßnahmen sowie Fahrbahnsanierungen im baulichen
Zusammenhang mit diesen Erhaltungsmaßnahmen i. H. v. 709.000 T€ zur
Verhinderung von Sperrungen und akuten Verkehrsbeeinträchtigungen. Die
überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 21. und 30. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
1202 Bundesschienenwege
891 11 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes ............................................................ - 819.650
Infrastrukturbeitrag für die Monate August bis September 2025 zur Durchführung
von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege für die Monate August bis September
2025. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 2.1 in Verbindung mit Ziffer 3.1 und Anlage 3.2
Ziffer 1 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III des Bundes mit
der Deutsche Bahn AG, der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH.
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 14. August 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz laut
2. RegE 2025
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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