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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Kenntnis von linksextremen Personenzusammenschlüssen, die Oppositionelle „hinter Gitter“ bringen wollen, wie es beispielhaft in München auf einer sogenannten „Prüf-Demo“ am 12. September 2026 der Fall war, auf der der Redner Christian Springer gefordert hat, Alice Weidel „hinter Gitter“ zu bringen, was mit Jubel und Klatschen quittiert wurde (Christian Springer: „[…] als Kabarettist lege ich sowieso immer den Finger in die Wunde und als Privatmensch auch ganz oft. Und ich will natürlich eine friedliche Zukunft und die werden wir auch kriegen. Die werden wir auf jeden Fall kriegen oder bewahren. Aber das Lösungswort für eine friedliche und schöne Zukunft für unser Land, das heißt eben nicht Remigration. Das Lösungswort für eine schöne Zukunft für unser Land heißt Alice Weidel hinter Gittern [Jubel] [Applaus]“), und kann es auch Fälle geben, in denen die unter Jubel und Klatschen vorgetragene Forderung, Oppositionelle hinter Gitter zu bringen, ohne dass überhaupt ein strafbares Verhalten in Rede steht, keinen Anhaltspunkt für eine extremistische Bestrebung darstellt (https://youtu.be/Abep8FJFNqw?t=241)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Was genau darunter fällt, definiert das Gesetz. Bei derartigen Bestrebungen handelt es sich um politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Dabei ist wichtig, dass bloße Kritik an der Verfassung oder an einzelnen Verfassungsgrundsätzen nicht ausreicht. Erst wenn Aktivitäten hinzukommen, die darauf gerichtet sind, diese Grundsätze tatsächlich zu beseitigen oder die Staats- und Gesellschaftsordnung in eine Richtung umzugestalten, die mit den Grundprinzipien unserer Verfassung nicht vereinbar ist, liegt eine solche Bestrebung vor. Die Verfassungsschutzbehörden werden zudem erst tätig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Das bedeutet, dass es verdichtete Sachumstände geben muss, die bei vernünftiger Betrachtung einen Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen begründen und eine weitere Aufklärung erforderlich machen. Für die Beurteilung von Äußerungen kommt es also nicht auf ihre abstrakte Interpretierbarkeit an, sondern darauf, wie sie konkret verwendet werden und welche Rolle sie im Gesamtbild spielen. Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung, die vom jeweiligen Fachbereich auf der Grundlage nachrichtendienstlichen Erfahrungswissens und gegebenenfalls weiterer Erkenntnisse getroffen wird. Vor diesem Hintergrund kann die Forderung, Oppositionspolitiker ohne rechtliche Grundlage hinter Gitter zu bringen, grundsätzlich ein Teilelement einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sein, weil darin eine Gegnerschaft zu den Verfassungsgrundsätzen – insbesondere zum Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition – zum Ausdruck kommt. Sie ist allerdings erst dann ein tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, wenn sie Teil politisch bestimmter, ziel- und zweckgerichteter Verhaltensweisen für einen Personenzusammenschluss ist, der darauf gerichtet ist, einen dieser Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Einzelne Äußerungen, auch wenn sie eine Gegnerschaft zu Verfassungswerten zum Ausdruck bringen, stellen für sich genommen noch keine solche Bestrebung dar. Konkrete Erkenntnisse des BfV zu Forderungen linksextremistischer Akteure nach einer politisch motivierten Strafverfolgung der Opposition liegen nicht vor.

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