Ewigkeitschemikalien
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Ewigkeitschemikalien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1120
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Prof. Dr. Armin Grau, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Claudia
Müller, Johannes Wagner, Lisa Badum, Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia
Schneider, Michael Kellner, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Ewigkeitschemikalien
Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), bekannt als
Ewigkeitschemikalien, sind besonders persistent und resistent und finden sich aufgrund ihrer
Eigenschaften seit den 1950er-Jahren in vielen verbrauchernahen Produkten
des Alltags sowie in Industrieprozessen. Sie werden in der Natur nicht oder nur
zu ebenfalls hochstabilen Zerfallsprodukten abgebaut. PFAS werden ubiquitär
auf der ganzen Welt und in den verschiedensten Umweltmedien übergreifend
gefunden. In industrialisierten Ländern finden sich bei den meisten Menschen
ein oder mehrere PFAS im Blut. Eine skandinavische Analyse geht in der EU
von etwa 12 000 Toten im Jahr in Verbindung mit erhöhten PFAS-Werten aus.
Die gesundheitsbezogenen Folgekosten liegen danach bei 50 bis 80 Mrd. Euro
pro Jahr im europäischen Wirtschaftsraum (www.norden.org/en/publication/cos
t-inaction-0). Die 104. Umweltministerkonferenz der Länder stellte jüngst
aufgrund neuer Untersuchungen eine zunehmende und flächendeckende Belastung
der Umwelt mit PFAS fest und weist auf umweltmedienübergreifend kritische
Messwerte hin (www.umweltministerkonferenz.de/documents/104umk_ergebn
isprotokoll_endgueltig_1751268071.pdf). In einem bundesweiten Monitoring
stellte das Umweltbundesamt (UBA) hohe Belastungswerte in Blutproben von
Kindern und Jugendlichen fest, die so hoch lagen, dass bei jedem fünften
Probanden gesundheitliche Schäden nach heutigem Wissenstand nicht mehr
ausreichend sicher auszuschließen seien (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemi
tteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut). Die deutschen
Behörden haben in Zusammenarbeit mit Behörden der Niederlande,
Dänemarks, Norwegens und Schwedens ein Dossier zur Einleitung eines
Beschränkungsverfahren für PFAS eingereicht, das derzeit von den wissenschaftlichen
Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird
(www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Verfahren/Beschraenkungsve
rfahren/Deutsche_Vorschlaege/PFAS). PFAS stellen neben den
gesundheitlichen Risiken auch ein wirtschaftliches Risiko dar. Die
Versicherungswirtschaft hat die nur noch schwer kalkulierbaren Risiken von PFAS erkannt und
entsprechend reagiert. So hat der Gesamtverband der Versicherer in seine
Musterbedingungen für Industrieversicherer eine neue Klausel eingefügt, die
Schäden durch PFAS ausschließt (www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/pf
as-industrieversicherer-schaffen-klarheit-ueber-risiken-von-ewigkeitschemikali
en--187500). In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD
angekündigt, die Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen zu forcieren
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, www.koalitionsvertrag202
5.de/, Seite 37), hierzu aber bislang noch keinen Vorschlag vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung das von der 104.
Umweltministerkonferenz (UMK) erkannte Erfordernis einer umfassenden Regulierung
aller per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), welche
sicherstellt, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen, in
denen es keine geeigneten Alternativen gibt?
2. Inwiefern will die Bundesregierung eine entsprechende Regulierung auf
europäischer Ebene unterstützen?
3. Wie wird sich die Bundesregierung – angesichts der Forderung der
104. UMK – gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen,
den Beschränkungsvorschlag zu PFAS nach Abschluss der fachlichen
Bewertung schnell vorzulegen und somit zu ermöglichen, dass eine
wirksame Regelung zur Minderung der PFAS-Emissionen
schnellstmöglich kommen kann?
4. Plant die Bundesregierung, dem Hinweis der 104. UMK folgend,
angesichts der „Umweltmedien übergreifend kritischen Messwerte“, wie sie
die 104. UMK anerkannt hat, eine nationale Beschränkung für die
Herstellung, den Import und den Export einzelner Produkte, die PFAS
enthalten, im Vorgriff auf eine EU-Regelung, und wenn ja, im Rahmen
welcher Gesetzesvorhaben, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Koordinierung und
staatsebenenübergreifende Kooperation mit Bund und Ländern zu Maßnahmen zur
PFAS-Bekämpfung zu verbessern?
6. Plant die Bundesregierung, gezielte nationale Beschränkungen von
PFAS zeitnah umzusetzen, wie sie Frankreich für PFAS-haltige
Wachsprodukte, Kosmetika, Textilien und Schuhe mitsamt Imprägniermitteln
bereits ab 2026 im Vorgriff auf eine EU-Regelung umsetzt (www.handel
sblatt.com/politik/international/kosmetik-und-kleidung-frankreich-verbie
tet-ewigkeitschemikalien/100108723.html), und wenn nein, warum
nicht?
7. Wie stellt die Bundesregierung, beispielsweise im Wege der
Verhältnisprävention und anderer Maßnahmen, sicher, dass insbesondere
empfindliche Personengruppen wie Säuglinge, Kleinkinder und Frauen in
gebärfähigem Alter beim Verzehr von Lebensmitteln keiner erhöhten
Exposition gegenüber PFAS, orientiert am Summen-TWI (Tolerable Weekly
Intake) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
ausgesetzt sind?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Menschen an den Küsten
der Nord- und Ostsee vor der Exposition mit hoch PFAS-belastetem
Meeresschaum geschützt werden (www.tagesschau.de/investigativ/swr/p
fas-ostsee-nordsee-100.html)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholt von
Industrievertretern und Verbänden vorgetragene Behauptung, die OECD habe
Fluorpolymere als weniger bedenklich als andere PFAS deklariert (sogenannte
„polymers of low concern“), und wie berücksichtigt die Bewertung der
Bundesregierung dazu insbesondere die Klarstellung der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im
Jahr 2024, dass es innerhalb der OECD zu keinem Zeitpunkt eine
Verständigung über Kriterien für eine solche Kategorie gegeben habe
(www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/risk-mana
gement-risk-reduction-and-sustainable-chemistry/polymers-of-low-conc
ern.pdf/_jcr_content/renditions/original.media_file.download_attachmen
t.file/polymers-of-low-concern.pdf)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Eintrag von PFAS
in die deutschen Oberflächengewässer, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen zur Datenerfassung von PFAS-Einträgen zur
deutschlandweiten Erfassung und Verbesserung der Datenlage, beispielsweise in
Form einer Erfassungspflicht für die Vollzugsbehörden und in Form
eines bundesweiten Zentralregisters zum Zweck der verbesserten
Gefahrenabwehr?
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung PFAS-bezogene Kosten der
Wasseraufbereitung für kommunale Wasserversorger ab Geltung der
PFAS-4- bzw. PFAS-20-Summengrenzwerte ab 2026 bzw. 2028 ein, und
welchen Effekt auf den Trinkwasserpreis und auf Abwasserkosten
schätzt die Bundesregierung bis 2030 (bitte gestaffelt pro Jahr bis 2030
angeben)?
12. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine
vorgezogene Evaluierung der kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) der
Europäischen Union und die Einführung einer erweiterten
Herstellerverantwortung bei PFAS und Mikroplastik bis spätestens 2030 einsetzen
(diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund
umweltmedienübergreifend kritischer Messwerte und voraussichtlich steigender
PFAS-bezogener Reinigungskosten für kommunale Wasserversorger zur
Einhaltung der PFAS-4- bzw. PFAS-20-Grenzwerte gemäß der
Trinkwasserverordnung ab 2026 bzw. 2028)?
13. Für welche Firmen besteht in Deutschland derzeit eine
Einleitungserlaubnis von der zur Gruppe der PFAS gehörigen Trifluoressigsäure
(TFA) und TFA-Vorläufersubstanzen in Gewässer, und in welcher Höhe
besteht diese jeweils, und wie beurteilt die Bundesregierung unter
Vorsorgegesichtspunkten die Notwendigkeit einer Einführung und Kontrolle
gesetzlicher Grenzwerte insbesondere für die Einleitung von TFA in
Industrieabwässer vor dem Hintergrund, dass in Frankreich bereits massive
entsprechende Einleitungen durch Chemieunternehmen stattgefunden
haben (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus256315774/Ewige-Chemikalie
n-in-der-Seine-BASF-droht-Aerger-in-Frankreich.html) und
Trinkwasserversorger in Deutschland ausdrücklich vor den Gefahren für die
Trinkwasserqualität warnen (vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuertte
mberg/ewigkeitschemikalie-tfa-trinkwasser-rhein-bedrohung-100.html)?
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr für Umwelt und Gesundheit
durch steigende TFA-Konzentrationen ein, und reichen die Leitwerte für
Trinkwasser aus, und wie erklären sich die unterschiedlichen Leitwerte
für TFA im Trinkwasser in Deutschland, Dänemark und den
Niederlanden, und bräuchte es Grenzwerte für Lebensmittel, und plant die
Bundesregierung die Einbeziehung von TFA in den PFAS-Gesamtwert nach
Trinkwasserverordnung, und wenn nein, warum nicht?
15. Wie plant die Bundesregierung, die steigenden Konzentrationen von
TFA in der Umwelt zu reduzieren, welche in Deutschland zugelassenen
Pestizide, Biozide und Arzneimittel können sich zu TFA abbauen,
welche dieser Stoffe sind Teil des PFAS-Beschränkungsvorschlags, und
auf welche andere Weise plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene
für eine Regulierung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit für
diejenigen Stoffe einzusetzen, die nicht Teil des PFAS-
Beschränkungsvorschlags sind?
16. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Forschung
und Entwicklung von Alternativstoffen forcieren, und bis wann möchte
die Bundesregierung hierzu Vorschläge vorgelegt haben, und in welcher
Höhe plant die Bundesregierung dafür Mittel im kommenden Haushalt
ein?
17. Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen und sich auf
europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bei Verbraucherprodukten,
entsprechend der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS, 2020), der
generische Ansatz bei der Risikobewertung, auf krebserregende,
mutagene, reproduktionstoxische, bioakkumulative, persistente und endokrin
disruptive Substanzen etwa in Lebensmittelkontaktmaterialien,
Spielzeug, Kinderartikeln, Kosmetik, Reinigungsmitteln,
Einrichtungsgegenständen und Textilien ausgeweitet wird?
18. Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass
Kombinationseffekte von Chemikalien in Verbraucherprodukten – entsprechend der
Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – entlang der gesamten
europäischen Chemikaliengesetzgebung berücksichtigt werden?
Berlin, den 1. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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