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Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

dip / drucksache 19.08.2026 · WP 21 · 21/7680 · Unterrichtung · Original ↗

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Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7680 21. Wahlperiode 19.08.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung a) Zahlenmäßige Übersicht nach § 7 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) 1. Übersicht über die Über- oder Unterschreitungen der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung (EU 2018/842, Effort-Sharing Regulation, kurz: ESR) im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr und seit dem Jahr 2021, Tabelle 1 in Tausend Tonnen CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Emissionen unter EU-Klimaschutzverordnung (ESR) in Deutschland 406.826,7 394.175,6 379.032,1 375.731,0 382.773,4 Über- oder Unterschreitungen der jährlichen ESR-Emissionszuweisungen an Deutschland (Differenz von Zielwerten in Tabelle 2 und Emissionssummen in Vorzeile) -20.479,4 -19.048,8 -12.840,2 5.212,9 33.609,5 Anmerkungen zur Tabelle: – Unterschreitungen der jährlichen ESR-Emissionszuweisungen (Annual Emission Allocation Units, kurz AEA) erscheinen als Negativwerte in der Tabelle 1. – Für Emissionen 2021 bis 2024: Entsprechend der Übermittlung an die EU: Annexes related to ESR and LULUCF 15-01-2026, gemäß Artikel 19 Annex XV der Regulation (EU) 2018/1999 (Regulation on the Governance of the Energy Union and Climate Action); Für Emissionen 2025 vorläufige Ergebnisse nach UBA-Berechnung der Emissionsdaten für das zurückliegende Kalenderjahr gemäß § 5 KSG Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. August 2026 gemäß § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. 2. Übersicht über die nach der Europäischen Klimaschutzverordnung zur Verfügung stehenden Emissionszuweisungen im Haushaltsjahr und Tabelle 2 Emissionszuweisungen (AEA) unter ESR nach Durchführungsbeschluss (EU) 2026/895 vom 24. April 2026 zur Änderung Durchführungsbeschluss EU 2020/2126 3. Anzahl der im zurückliegenden Kalenderjahr erworbenen Emissionszuweisungen und die Anzahl der seit dem Jahr 2021 insgesamt erworbenen Emissionszuweisungen. Hinweis: Der Erwerb im Jahr 2022 erfolgte für den Ausgleich fehlender AEA für Emissionen der Jahre 2019 und 2020 in der vorherigen Effort-Sharing-Decision (406/2009/EC, kurz ESD)-Periode von 2013 bis 2020, siehe auch Erläuterungen unter b zu Übersicht nach 3. Tabel le 3 in Tausend Tonnen CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt Erworbene Menge AEA 0 11.369 0 0 0 11.369 davon AEA-Menge für Ausgleich von Überschreitung unter ESD (2013 bis 2020) 0 11.369 – – – 11.369 davon AEA-Menge für Ausgleich für Überschreitung unter ESR ab 2021 0 0 0 0 0 0 Darüber hinaus ist eine Übersicht der aufgewendeten Haushaltsmittel für den Erwerb beizufügen. Seit 2021 sind nur im Jahr 2022 Haushaltsmittel zum Erwerb von AEA abgeflossen. Tabelle 4 Aufgewendete Haushaltsmittel für AEA-Ankäufe seit 2021 Vertrag mit Bulgarien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro Vertrag mit Tschechien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro Vertrag mit Ungarn (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro In Deutschland verbleibende Umsatzsteuer von 19 Prozent 2.160.110,76 Euro Gesamt 13.529.114,76 Euro in Tausend Tonnen CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Deutschland 427.306 413.224 391.872 370.518 349.164 338.793 314.698 290.603 266.508 242.413 b) Weitergehende Einordnung/ Erläuterungen Vorab: Der Auftrag nach § 7 Absatz 2 KSG bezieht sich auf die Europäische Klimaschutzverordnung (EU 2018/842, Effort-Sharing-Regulation, kurz ESR). Diese gibt u. a. den Rahmen für national verbindliche Zielpfade für die THG-Emissionsentwicklung außerhalb des EU-Emissionshandels (ETS 1) sowie der Europäischen LULUCF-VO in den Mitgliedstaaten (MS) für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor. Die ESR wurde im Rahmen des EU-Green Deals und hinsichtlich der angehobenen EU-Zielstellung einer THG-Minderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 2005 überarbeitet (Teil des sogenannten „Fit for 55-Paket“). Die überarbeitete Verordnung gilt seit 16. Mai 2023. Zu Übersicht nach 1 Wesentlich zur Bestimmung der Über- und Unterschreitungen der Jahresziele sind die tatsächlichen Emissionsdaten in den der ESR unterliegenden Bereichen (THG-Inventar). Diese liegen bestätigt aber erst im Nachgang von rund 2 Jahren vor. Das heißt, erst gegen Ende 2027 liegen die bestätigten deutschen Emissionsdaten von 2025 usw. vor. Auch dann können Anpassungen der Berechnungsmethoden dazu führen, dass Werte nachträglich nochmals angepasst werden müssen. Darüber hinaus gibt es die Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr (diese sind vorläufig). Zu Übersicht nach 2 Der Durchführungsbeschluss 2026/895 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses EU 2020/2126 wurde am 24. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wurden die ESR-Zuweisungsmengen (AEA) für jeden Mitgliedstaat für die Jahre 2021 bis 2030 festgelegt. Eine Grundlage für die Berechnung der Zuweisungsmengen 2026 bis 2030 war das tatsächliche Emissionsgeschehens in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Zu Übersicht nach 3 Für den Zeitraum 2013 bis 2020 galten die ebenfalls bereits verbindliche Zielpfade der EU- Lastenteilungsentscheidung (ESD), der Vorgängerregulierung zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Deutschland hatte unter der ESD-Regulierung eine kumulierte Überschreitung der zulässigen Emissionszuweisungen (AEA) aufgebaut (Wert in Tabelle 3), die schließlich durch einen Ankauf von AEA ausgeglichen wurde. Ankauf (Unterzeichnung Verträge) und Transfer auf das deutsche Registerkonto erfolgten im Jahr 2022 bezogen sich jedoch noch auf die Vorgängerregulierung ESD (Zeitraum 2013 bis 2020). Die zahlenmäßige Übersicht in Tabelle 3 umfasst daher neben den angekauften AEA-Mengen auch deren Verwendung zum Ausgleich von ESD- und ESR- Zielverfehlungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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