Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung
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Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7680
21. Wahlperiode 19.08.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Übersicht nach § 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung
a) Zahlenmäßige Übersicht nach § 7 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes
(KSG)
1. Übersicht über die Über- oder Unterschreitungen der jährlichen Emissionszuweisungen
an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung (EU 2018/842,
Effort-Sharing Regulation, kurz: ESR) im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr
und seit dem Jahr 2021,
Tabelle 1
in Tausend Tonnen
CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025
Summe Emissionen unter
EU-Klimaschutzverordnung
(ESR) in Deutschland
406.826,7 394.175,6 379.032,1 375.731,0 382.773,4
Über- oder Unterschreitungen
der jährlichen
ESR-Emissionszuweisungen
an Deutschland
(Differenz von Zielwerten in
Tabelle 2 und Emissionssummen
in Vorzeile)
-20.479,4 -19.048,8 -12.840,2 5.212,9 33.609,5
Anmerkungen zur Tabelle:
– Unterschreitungen der jährlichen ESR-Emissionszuweisungen (Annual Emission Allocation Units, kurz AEA) erscheinen als
Negativwerte in der Tabelle 1.
– Für Emissionen 2021 bis 2024: Entsprechend der Übermittlung an die EU: Annexes related to ESR and LULUCF 15-01-2026, gemäß
Artikel 19 Annex XV der Regulation (EU) 2018/1999 (Regulation on the Governance of the Energy Union and Climate Action);
Für Emissionen 2025 vorläufige Ergebnisse nach UBA-Berechnung der Emissionsdaten für das zurückliegende Kalenderjahr gemäß
§ 5 KSG
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. August 2026 gemäß § 7 Absatz 2 des
Bundes-Klimaschutzgesetzes.
2. Übersicht über die nach der Europäischen Klimaschutzverordnung zur Verfügung
stehenden Emissionszuweisungen im Haushaltsjahr und
Tabelle 2 Emissionszuweisungen (AEA) unter ESR nach Durchführungsbeschluss (EU) 2026/895
vom 24. April 2026 zur Änderung Durchführungsbeschluss EU 2020/2126
3. Anzahl der im zurückliegenden Kalenderjahr erworbenen Emissionszuweisungen und die
Anzahl der seit dem Jahr 2021 insgesamt erworbenen Emissionszuweisungen.
Hinweis: Der Erwerb im Jahr 2022 erfolgte für den Ausgleich fehlender AEA für Emissionen der Jahre 2019
und 2020 in der vorherigen Effort-Sharing-Decision (406/2009/EC, kurz ESD)-Periode von 2013 bis 2020,
siehe auch Erläuterungen unter b zu Übersicht nach 3.
Tabel le 3
in Tausend Tonnen
CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt
Erworbene Menge AEA 0 11.369 0 0 0 11.369
davon AEA-Menge
für Ausgleich von
Überschreitung unter
ESD (2013 bis 2020)
0 11.369 – – – 11.369
davon AEA-Menge für
Ausgleich für Überschreitung
unter ESR ab 2021
0 0 0 0 0 0
Darüber hinaus ist eine Übersicht der aufgewendeten Haushaltsmittel für den Erwerb beizufügen.
Seit 2021 sind nur im Jahr 2022 Haushaltsmittel zum Erwerb von AEA abgeflossen.
Tabelle 4 Aufgewendete Haushaltsmittel für AEA-Ankäufe seit 2021
Vertrag mit Bulgarien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro
Vertrag mit Tschechien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro
Vertrag mit Ungarn (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 Euro
In Deutschland verbleibende Umsatzsteuer von 19 Prozent 2.160.110,76 Euro
Gesamt 13.529.114,76 Euro
in Tausend Tonnen
CO2-Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Deutschland 427.306 413.224 391.872 370.518 349.164 338.793 314.698 290.603 266.508 242.413
b) Weitergehende Einordnung/ Erläuterungen
Vorab: Der Auftrag nach § 7 Absatz 2 KSG bezieht sich auf die Europäische Klimaschutzverordnung
(EU 2018/842, Effort-Sharing-Regulation, kurz ESR). Diese gibt u. a. den Rahmen für national verbindliche
Zielpfade für die THG-Emissionsentwicklung außerhalb des EU-Emissionshandels (ETS 1) sowie der
Europäischen LULUCF-VO in den Mitgliedstaaten (MS) für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor. Die ESR wurde im
Rahmen des EU-Green Deals und hinsichtlich der angehobenen EU-Zielstellung einer THG-Minderung von
mindestens 55 Prozent gegenüber 2005 überarbeitet (Teil des sogenannten „Fit for 55-Paket“). Die überarbeitete
Verordnung gilt seit 16. Mai 2023.
Zu Übersicht nach 1
Wesentlich zur Bestimmung der Über- und Unterschreitungen der Jahresziele sind die tatsächlichen
Emissionsdaten in den der ESR unterliegenden Bereichen (THG-Inventar). Diese liegen bestätigt aber erst im Nachgang
von rund 2 Jahren vor. Das heißt, erst gegen Ende 2027 liegen die bestätigten deutschen Emissionsdaten von
2025 usw. vor. Auch dann können Anpassungen der Berechnungsmethoden dazu führen, dass Werte
nachträglich nochmals angepasst werden müssen. Darüber hinaus gibt es die Vorjahresschätzung der
Treibhausgasemissionen für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr (diese sind vorläufig).
Zu Übersicht nach 2
Der Durchführungsbeschluss 2026/895 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses EU 2020/2126 wurde am
24. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wurden die ESR-Zuweisungsmengen (AEA) für jeden
Mitgliedstaat für die Jahre 2021 bis 2030 festgelegt. Eine Grundlage für die Berechnung der Zuweisungsmengen
2026 bis 2030 war das tatsächliche Emissionsgeschehens in den Jahren 2021, 2022 und 2023.
Zu Übersicht nach 3
Für den Zeitraum 2013 bis 2020 galten die ebenfalls bereits verbindliche Zielpfade der EU-
Lastenteilungsentscheidung (ESD), der Vorgängerregulierung zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Deutschland hatte unter
der ESD-Regulierung eine kumulierte Überschreitung der zulässigen Emissionszuweisungen (AEA) aufgebaut
(Wert in Tabelle 3), die schließlich durch einen Ankauf von AEA ausgeglichen wurde. Ankauf (Unterzeichnung
Verträge) und Transfer auf das deutsche Registerkonto erfolgten im Jahr 2022 bezogen sich jedoch noch auf die
Vorgängerregulierung ESD (Zeitraum 2013 bis 2020). Die zahlenmäßige Übersicht in Tabelle 3 umfasst daher
neben den angekauften AEA-Mengen auch deren Verwendung zum Ausgleich von ESD- und ESR-
Zielverfehlungen.
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ISSN 0722-8333
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