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Übersicht nach § 7 Absatz 2 Bundes-Klimaschutzgesetz

dip / drucksache 21.08.2026 · WP 21 · 484/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Übersicht nach § 7 Absatz 2 Bundes-Klimaschutzgesetz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 484/26 21.08.26 BRFuss Unterrichtung durch die Bundesregierung Übersicht nach § 7 Absatz 2 Bundes-Klimaschutzgesetz Bundesministerium Berlin, 19. August 2026 der Finanzen Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich ergänzend zur Zuleitung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2027* die nach § 7 Absatz 2 Bundes-Klimaschutzgesetz dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans vorzulegende Übersicht über die Erfüllung der Pflichten nach der Europäischen Klimaschutzverordnung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Steffen Meyer * siehe Drucksache 450/26 9. Juni 2026 Übersicht nach § 7 (2) Sätze 1 und 2 KSG zu Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung (EU 2018/842, Effort-Sharing Regulation, kurz: ESR) a) Zahlenmäßige Übersicht nach § 7 (2) Sätze 1 und 2 KSG 1. Übersicht über die Über- oder Unterschreitungen der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr und seit dem Jahr 2021, in Tausend Tonnen CO2 Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Emissionen unter EU-Klimaschutzverordnung (ESR) in Deutschland* 406.826,7 394.175,6 379.032,1 375.731,0 382.773,4 Über- oder Unterschreitungen der jährlichen ESR- Emissionszuweisungen an Deutschland (Differenz von Zielwerten in Tab. 2 und Emissionssummen in Vorzeile) -20.479,4 -19.048,8 -12.840,2 5.212,9 33.609,5 Anmerkungen zur Tabelle: - Unterschreitungen der jährlichen ESR-Emissionszuweisungen (Annual Emission Allocation Units, kurz AEA) erscheinen als Negativwerte in der Tabelle 1. - Für Emissionen 2021-2024: Entsprechend der Übermittlung an die EU: Annexes related to ESR and LULUCF 15- 01-2026, gem. Art. 19 Annex XV der Regulation (EU) 2018/1999 (Regulation on the Governance of the Energy Union and Climate Action); Für Emissionen 2025 vorläufige Ergebnisse nach UBA-Berechnung der Emissionsdaten für das zurückliegende Kalenderjahr gemäß §5 KSG 2. Übersicht über die nach der Europäischen Klimaschutzverordnung zur Verfügung stehenden Emissionszuweisungen im Haushaltsjahr und Tab. 2 Emissionszuweisungen (AEA) unter ESR nach Durchführungsbeschluss (EU) 2026/895 vom 24.04.2026 zur Änderung Durchführungsbeschluss EU 2020/2126 in Tausend Tonnen CO2 Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Deutschland 427.306 413.224 391.872 370.518 349.164 338.793 314.698 290.603 266.508 242.413 3. Anzahl der im zurückliegenden Kalenderjahr erworbenen Emissionszuweisungen und die Anzahl der seit dem Jahr 2021 insgesamt erworbenen Emissionszuweisungen. Hinweis: Der Erwerb in 2022 erfolgte für den Ausgleich fehlender AEA für Emissionen der Jahre 2019 und 2020 in der vorherigen Effort-Sharing-Decision (406/2009/EC, kurz ESD)-Periode von 2013 bis 2020, siehe auch Erläuterungen unten b) zu Übersicht nach 3. in Tausend Tonnen CO2 Äq. 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt Erworbene Menge AEA 0 11.369 0 0 0 11.369 davon AEA-Menge für Ausgleich von Überschreitung unter ESD (2013- 2020) 0 11.369 - - - 11.369 davon AEA-Menge für Ausgleich für Überschreitung unter ESR ab 0 0 0 0 0 0 Darüber hinaus ist eine Übersicht der aufgewendeten Haushaltsmittel für den Erwerb beizufügen. Seit 2021 sind nur im Jahr 2022 HH-Mittel zum Erwerb von AEA abgeflossen. Aufgewendete HH-Mittel für AEA-Ankäufe seit 2021 Vertrag mit Bulgarien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 € Vertrag mit Tschechien (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 € Vertrag mit Ungarn (Kauf von 3.789.668,00 AEAs) 3.789.668,00 € In DEU verbleibende Umsatzsteuer von 19 % 2.160.110,76 € Gesamt 13.529.114,76 € b) Weitergehende Einordnung/ Erläuterungen Vorab: Der Auftrag nach § 7 (2) KSG bezieht sich auf die Europäische Klimaschutzverordnung (EU 2018/842, Effort-Sharing-Regulation, kurz ESR). Diese gibt u.a. den Rahmen für national verbindliche Zielpfade für die THG-Emissionsentwicklung außerhalb des EU-Emissionshandels (ETS 1) sowie der Europäischen LULUCF-VO in den Mitgliedstaaten (MS) für den Zeitraum 2021-2030 vor. Die ESR wurde im Rahmen des EU- Green Deals und hinsichtlich der angehobenen EU-Zielstellung einer THG-Minderung von mindestens 55% ggü. 2005 überarbeitet (Teil des sog. „Fit for 55-Paket“). Die überarbeitete Verordnung gilt seit 16.05.2023. Zu Übersicht nach 1. Wesentlich zur Bestimmung der Über- und Unterschreitungen der Jahresziele sind die tatsächlichen Emissionsdaten in den der ESR unterliegenden Bereichen (THG- Inventar). Diese liegen bestätigt aber erst im Nachgang von rund 2 Jahren vor. Das heißt, erst gegen Ende 2027 liegen die bestätigten deutschen Emissionsdaten von 2025 usw. vor. Auch dann können Anpassungen der Berechnungsmethoden dazu führen, dass Werte nachträglich nochmals angepasst werden müssen. Darüber hinaus gibt es die Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr (diese sind vorläufig). Zu Übersicht nach 2. Der Durchführungsbeschluss 2026/895 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses EU 2020/2126 wurde am 24.04.2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wurden die ESR-Zuweisungsmengen (AEA) für jeden Mitgliedstaat für die Jahre 2021-2030 festgelegt. Eine Grundlage für die Berechnung der Zuweisungsmengen 2026-2030 war das tatsächliche Emissionsgeschehens in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Zu Übersicht nach 3. Für den Zeitraum 2013-2020 galten die ebenfalls bereits verbindliche Zielpfade der EU- Lastenteilungsentscheidung (ESD), der Vorgängerregulierung zur EU- Klimaschutzverordnung (ESR). DEU hatte unter der ESD-Regulierung eine kumulierte Überschreitung der zulässigen Emissionszuweisungen (AEA) aufgebaut (Wert in Tabelle 3), die schließlich durch einen Ankauf von AEA ausgeglichen wurde. Ankauf (Unterzeichnung Verträge) und Transfer auf das DEU Registerkonto erfolgten im Jahr 2022 bezogen sich jedoch noch auf die Vorgängerregulierung ESD (Zeitraum 2013-2020). Die zahlenmäßige Übersicht in Tab. 3 umfasst daher neben den angekauften AEA-Mengen auch deren Verwendung zum Ausgleich von ESD- und ESR-Zielverfehlungen. Drucksache 484/26- 3 -

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