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Rede von Jens Peick (SPD) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung.

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Rede von Jens Peick (SPD) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diesen Mittwoch hat die Bundesagentur für Arbeit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Austausch eingeladen. Die Vorsitzende der Bundesagentur, Andrea Nahles, hat eine sehr gute Eröffnungsrede gehalten, in der sie uns noch einmal klargemacht hat, warum es eigentlich eine Arbeitslosenversicherung gibt und warum es sie braucht. Sie tat das am Beispiel von drei Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind und gerade alles dafür tun, wieder an Arbeit zu kommen. Arbeitslosigkeit – das ist eine Wahrheit – gehört zur Arbeitswelt dazu. Sie hat viele Gründe, und die meisten davon sind nicht selbst verschuldet. Es können Jobwechsel, konjunkturelle Schwächen, sich wandelnde Arbeitsmärkte oder im schlimmsten Fall auch Schicksalsschläge sein, die dazu führen, dass Menschen arbeitslos werden. Aber wer als Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der ist abgesichert für alle Lebenslagen. Liebe Abgeordnete, wir vergessen dieser Tage, finde ich, viel zu häufig in Diskussionen: Die Arbeitslosenversicherung ist eine Errungenschaft, auf die wir gemeinsam stolz sein können. Das Ziel der Arbeitslosenversicherung ist immer klar. Es geht darum, die Arbeitsmarktnähe der Menschen zu erhalten. Und es geht nicht nur darum, Menschen in Arbeit zu vermitteln, sondern vor allem darum, dafür zu sorgen, dass Arbeitslosigkeit vermieden wird und mittels Weiterbildung und Qualifizierung Menschen auf neue Aufgaben vorbereitet werden. Mit diesem Gesetz bessern wir genau hier nach. In einer sich wandelnden Arbeitswelt stellen wir die Weichen, um bessere Übergänge von einer Beschäftigung in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Mit der Arbeitserprobung zum Beispiel schaffen wir den rechtlichen Rahmen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch während einer alten Beschäftigung Wege aufzeigen und neue Wege ausprobieren können. Denn gerade in der Industrie kommen Umstrukturierungen selten überraschend. Und diese Erprobung gibt die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Das Transferkurzarbeitergeld entwickeln wir weiter, um während der Bezugsdauer, aber auch darüber hinaus Weiterbildungen zu ermöglichen. Damit schaffen wir Perspektiven für Beschäftigte, die vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht sind. Es hört sich erst einmal dramatisch an, dass das alles überhaupt notwendig ist. Aber wir verschließen nicht die Augen vor der Realität, sondern stellen die Bundesagentur so auf, dass sie helfen kann und handlungsfähig ist. Weil das Defizit der Bundesagentur erwähnt wurde, will ich kurz sagen: Die Bundesagentur ist wie keine andere Sozialversicherung abhängig von konjunkturellen Schwankungen. Ein schwieriger Arbeitsmarkt bedeutet weniger Einzahlende, aber mehr Leistungsbeziehende. Im Gegenzug können und müssen in guten Zeiten Rücklagen gebildet werden. Was wir brauchen, um dieses Defizit zu beseitigen, ist nicht weniger Versicherungsschutz, sind keine Kürzungen von Leistungen und mehr Unsicherheit für Beschäftigte, sondern wir brauchen eine aktive Wirtschaftspolitik. Und die in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden mit dafür sorgen, dass wir die Wirtschaft nach vorne entwickeln. Herzlichen Dank.

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