Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung.
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Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung bringt heute das SGB-III-Modernisierungsgesetz in den Deutschen Bundestag ein. Die Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland wird für das nächste Jahr deutlich zuversichtlicher prognostiziert als für dieses Jahr, und dennoch sind wir im Strukturwandel unserer Wirtschaft. Die Menschen haben Sorgen um ihre berufliche Zukunft und sind auch mit Umbrüchen konfrontiert. Umso wichtiger ist, dass wir das Ziel verfolgen, dass es für jede Arbeitnehmerin und für jeden Arbeitnehmer eine Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland gibt.
Wir – ich, meine Ministerin Bärbel Bas, aber auch die ganze Bundesregierung – setzen uns jeden Tag für gute Arbeitsplätze hier bei uns ein. Dafür brauchen wir eine gute Arbeitsvermittlung, eine Arbeitsvermittlung, die präventiv handelt. Und wir haben auch schon viele Instrumente, mit denen man präventiv handeln kann, insbesondere im Bereich der Weiterbildung, im Bereich der Beratung und im Bereich abschlussorientierter Maßnahmen.
Dennoch geht es auch darum, dass die Arbeitsvermittlung noch besser funktioniert. Sie funktioniert schon verdammt gut.
Aber sie soll in Zukunft noch besser funktionieren können. Die Arbeitsvermittlung ist Teil unseres Sozialstaats, den wir mit diesem Gesetz klüger, einfacher und digitaler machen.
Was ermöglichen wir für die Zukunft?
Erstens. Der eine oder andere hat schon von den Arbeitsmarktdrehscheiben gehört. Da schließen sich Unternehmen zusammen, von denen die einen Arbeitsplätze abbauen müssen und die anderen Arbeitskräfte suchen. Hier soll künftig eine einfache Erprobung in vier, in Ausnahmefällen in sechs Wochen möglich sein. Das ist ein ganz wichtiges Instrument, um die Praxis auch dort noch besser zu gestalten.
Zweitens. Wir sorgen dafür, dass die digitale Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit ausgebaut werden kann. Die machen da schon viel; aber es wird künftig noch mehr möglich sein. Die elektronische Arbeitslosenmeldung wird einfacher für die Bürgerinnen und Bürger, und der digitale Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit wird der Regelfall und nicht mehr die Ausnahme sein.
Das alles sind gute Beispiele dafür, dass wir den sozialen Schutz, die Arbeitsvermittlung und unseren Sozialstaat durch Digitalisierung insgesamt einfacher und klüger machen wollen und wir uns den Bürgerinnen und Bürgern zuwenden.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
- part_of_vorgang → Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten
- part_of_vorgang → Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
- spoke_in ← Katja Mast (Rede)