Rede von Aaron Valent (DIE LINKE) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.
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Rede von Aaron Valent (DIE LINKE) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schnellere Gerichtsverfahren sind ein absolut richtiges Ziel; denn Rechtsschutz, der erst nach Jahren oder nach Jahrzehnten zum Tragen kommt, verfehlt seinen Zweck.
Ich möchte hier einen Punkt sehr positiv hervorheben. Wir unterstützen, dass Gerichte nun stärkere Mittel erhalten, wenn Behörden ihre Entscheidungen nicht befolgen. Und ganz zufällig grüßen wir an der Stelle auch das Innenministerium.
Das oberste Ziel dieses Gesetzes ist aber was anderes. Wir wollen Verfahren beschleunigen. Das Problem dabei: Die Bürgerinnen und Bürger sollen den Preis dafür zahlen. Sie zahlen mit ihrem Zugang zum Recht, mit dem Schutz, den wir alle brauchen, wenn wir uns gegen staatliche Entscheidungen wehren wollen. Denn gerade in Verwaltungsgerichten stehen sie immer dem Staat gegenüber, und das passiert niemals auf Augenhöhe. Denn auf der einen Seite steht eine Behörde mit Akten, mit Fachwissen, mit Personal und mit Ressourcen; auf der anderen Seite steht aber immer nur eine Privatperson. Und gerade deshalb brauchen wir genau hier verlässliche Ausgleichs- und Schutzmechanismen.
Aber unter dem Deckmantel von Beschleunigung und Entlastung wird genau an diesen Schutzmechanismen geschraubt. Künftig können Gerichte einfacher Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zurückweisen. Verpasst eine Bürgerin oder ein Bürger zum Beispiel eine Frist, dann soll ein Antrag häufiger abgelehnt werden als zuvor. Das wird vor allem Menschen ohne juristisches Wissen oder Menschen ohne anwaltliche Vertretung treffen.
Beantragt ein Bürger ein Eilverfahren, müssen nunmehr Auflagen erfüllt werden. Das bedeutet in der Praxis oft, dass Geld als Sicherheit hinterlegt werden muss. Und das trifft oft genau diejenigen, die sich die Verfahren selbst schon nicht leisten können.
Und dann schrauben Sie auch noch am Amtsermittlungsgrundsatz, dem Grundsatz, der festlegt, dass von Amts wegen wichtige Informationen für das Verfahren selbstständig eingeholt werden müssen. Genau diese Aufgabe wird jetzt ausgelagert, und zwar auch wieder an die Bürgerinnen und Bürger. Hier wird Verantwortung abgeschoben: weg vom Staat und hin zu vulnerablen Gruppen. Statt den Zugang zum Recht endlich zu erleichtern, macht die Regierung mal wieder einen Schritt Richtung Autorität. Und da gehen wir nicht mit.
Auch beim Personal soll gespart werden. Proberichter/-innen sollen viel früher alleine Entscheidungen treffen können. Bei Oberverwaltungsgerichten sollen häufiger Einzelrichter eingesetzt werden. Das mag auf dem Papier Kapazitäten schaffen; aber den Personalmangel kann man eben nicht dadurch beheben, dass wir weniger Richterinnen und Richtern dieselbe Arbeit aufdrücken.
Wer Verfahren wirklich beschleunigen will, muss hier mehr in Personal und barrierefreie Digitalisierung investieren. Beschleunigung darf nicht bedeuten, dass wir an den Leitplanken unseres Rechtsstaats sparen.
Ein starker Rechtsstaat braucht natürlich Tempo und Gründlichkeit, aber vor allem braucht er Gerichte, die für alle und jederzeit erreichbar sind, egal wie groß der eigene Geldbeutel ist. Und genau daran werden wir diesen Gesetzentwurf messen.
Vielen Dank.
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