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Rede von Susanne Hierl (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.

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Rede von Susanne Hierl (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, auf welche Ideen manche Kollegen kommen, wenn man zur Verwaltungsgerichtsordnung sprechen soll. – Na ja, so naheliegend sind sie nicht. Wer gegen eine behördliche Entscheidung klagt, der will nicht irgendwann seinen Prozess beendet haben, sondern die Bürger und die Unternehmen brauchen zeitnah Entscheidungen. Im Jahr 2024 dauerten Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten im Durchschnitt gut 14 Monate. Für jemanden, der auf eine Baugenehmigung wartet oder für den es um die berufliche Zulassung geht, ist das einfach zu lange. Genau deswegen setzen wir hier mit dieser Reform an. Wir haben schon gehört: Die letzte Überarbeitung liegt lange zurück. Die Art, wie die Verwaltungsgerichte arbeiten, hat sich stark verändert, und auch die Art der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden hat sich gewandelt. Der Gesetzentwurf greift das auf. Zukünftig wird man den Widerspruch mit einfacher E-Mail einlegen können. Das macht im Alltag einen Unterschied. Und auch die Rechtsbehelfsbelehrung, die wahrscheinlich selbst Juristen ein bisschen beschäftigt und unverständlich ist, wird jetzt besser gemacht und soll künftig darüber informieren, wann man anfechten kann. Außerdem – auch das haben wir gehört – soll Gerichten ein Spielraum gegeben werden, Verfahren an Einzelrichter zu übertragen. Herr Galla, Sie haben Bezug auf „keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art“ genommen. Das steht genau so im Gesetz. Vielleicht sollten Sie den Entwurf lesen, bevor Sie darüber sprechen. Und was die Übertragung an den Einzelrichter auch noch angeht: Herr Valent, Sie haben ja gesagt, der Zugang zum Recht werde eingeschränkt. Das ist nicht so. Im Gegenteil: So können mehr Verfahren bearbeitet werden. Das heißt, wir kommen auch da zu einer Beschleunigung. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist ein Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist. Wir kodifizieren hier die Rechtsprechung; mehr machen wir eigentlich nicht. Das wird heute schon so gehandhabt. Die Beteiligten müssen die Tatsachen vortragen. Das Gericht bleibt natürlich verpflichtet, aufzuklären. Aber wenn es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, muss niemand nach irgendwas forschen. Natürlich wollen wir, dass Beteiligte auch weiterhin rechtlich Gehör finden; das ist ganz selbstverständlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Gerichte entlasten will, muss ihnen Regeln geben, die im Alltag funktionieren. Wer den Rechtsschutz verspricht, muss dafür sorgen, dass er rechtzeitig wirkt. Darum geht es bei dieser Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank.

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