Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.
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Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 12,3 Monate hat in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchschnittlich gedauert – 12,3 lange Monate, in denen Bürger einerseits und der Staat andererseits auf Rechtssicherheit warteten. Doch das Recht, das lange auf sich warten lässt, verliert spürbar an Wert für die Menschen. Daher ist die wichtige Frage: Wie können wir Verfahren beschleunigen?
Die Antwort ist relativ einfach: durch mehr Personal in der Justiz, durch vollständige Digitalisierung und durch effizientes Prozessrecht.
Und die aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörer wissen: Das sind auch die drei Säulen unseres Pakts für den Rechtsstaat.
Deshalb finde ich es besonders bemerkenswert, Herr Valent, dass Sie heute hier behaupten, dass wir beim Personal sparen, wo wir doch 240 Millionen Euro in die Hand nehmen, um 2 000 Stellen für die Justiz zu schaffen.
Sie sollten vielleicht noch mal nacharbeiten, was der Pakt für den Rechtsstaat tatsächlich bedeutet.
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden wir die Verwaltungsgerichtsordnung ändern, verbessern, effizienter machen; wir beginnen also direkt mit der dritten Säule des Pakts für den Rechtsstaat. Das ist auch überfällig; denn die VwGO wurde zwar zuletzt vor 15 Jahren angefasst, aber – wir haben es gerade gehört – große Änderungen haben wir in den letzten 30 Jahren nicht gesehen.
Besonders bemerkenswert finde ich, was wir im Bereich der Richterinnen und Richter machen werden. Da gibt es zwei wichtige Änderungen.
Zum einen schaffen wir die Möglichkeit, dass die Senate bei den Oberverwaltungsgerichten nach ihrem Ermessen bei einfach gelagerten Fällen, die keine überragende Bedeutung haben, noch mehr Verfahren auf Einzelrichter übertragen können. Und das ist auch genau richtig.
Vielleicht machen Sie sich noch mal eine Vorstellung davon, wer überhaupt am Oberverwaltungsgericht sitzt. Da sitzen die besten Juristen aus unserem Land, die wirklich zwei herausragende Examina absolviert haben, die eine Promotion haben, die vielleicht einen LL.M. haben und die es an ein Oberverwaltungsgericht geschafft haben. Ich glaube, wir dürfen diesen Richtern zutrauen, dass sie als Einzelrichter solche Verfahren bearbeiten können.
Gleiches gilt zum anderen für die Proberichterinnen und Proberichter, die bislang – außer in Asylverfahren – erst nach einem Jahr Einzelrichter-Sachen bearbeiten dürfen. Da sollte doch genau das Gleiche wie bei den Amts- und Landgerichten gelten, wo die Proberichterinnen und Proberichter bereits ab Tag eins die Verfahren als Einzelrichter führen können.
Und als ehemalige Proberichterin darf ich Ihnen sagen: Ich glaube, meine Berufungsquote am Landgericht war nicht schlechter als die von anderen Kollegen. – Wir sollten da mehr Vertrauen in unsere Richterinnen und Richter haben. Und das zeigen wir heute mit diesem Gesetzentwurf.
Verehrte Kollegen, die Verwaltungsgerichtsordnung ist nur der Anfang. In den kommenden Monaten folgen noch die Reformen der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung. Denn moderne und effiziente Verfahren brauchen wir für eine moderne und leistungsstarke Justiz. Wir nehmen den Pakt für den Rechtsstaat wirklich ernst und werden daran arbeiten, dass unsere Justiz das bekommt, was sie auch verdient.
Vielen Dank.
Relationen
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- part_of_vorgang → Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
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