polradar

Rede von Daniel Rinkert (SPD) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Daniel Rinkert (SPD) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Ihre lebensfrohe Tante Rosi hat ein kleines, schnuckeliges Eigenheim – sagen wir, im schönen Rhein-Kreis Neuss. Die Kommune will dort die Kläranlage erneuern und erlässt deshalb Vorzahlungsbescheide. Tante Rosi soll rund 2 000 Euro bezahlen. Sie ist aber sicher, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Also erhebt sie Klage beim Verwaltungsgericht, muss aber trotzdem erst mal bezahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihr recht, allerdings erst nach über zwei Jahren seit der Klageerhebung. Rosis Erfolg vor Gericht hat also einen faden Beigeschmack. Verfahrensdauern von mehreren Jahren bei den Verwaltungsgerichten sind mittlerweile leider eher die Regel als die Ausnahme. Bürgerinnen und Bürger können also den Eindruck bekommen, dass der Staat immer sehr schnell dabei ist, wenn er etwas von ihnen will; soll er sich jedoch selbst prüfen, dauert es quälend lange. Solche und ähnliche Erfahrungen lassen das Vertrauen in den Staat sinken. Dem entgegenzusteuern ist einer der zentralen Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs – im Übrigen die größte Reform seit über 30 Jahren. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten erhalten. Und zwar sollen sie die Möglichkeit erhalten, in kleineren Besetzungen zu entscheiden; personelle Ressourcen sollen künftig also flexibler und nach Bedarf einsetzbar sein. Zudem – wir haben es eben schon gehört – wird die Möglichkeit gegeben, Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen zukünftig ganz einfach, wie wir es auch aus vielen anderen Lebensbereichen kennen, per E-Mail einzulegen. Schließlich schützt der vorgelegte Entwurf die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher vor Fällen des exekutiven Ungehorsams, vor Fällen also, in denen der Staat richterlich aufgegebene Entscheidungen nicht umsetzt. Hat also die eben erwähnte Tante Rosi durch ein Urteil einen Anspruch gegenüber ihrer Kommune erwirkt, bleibt diese aber trotzdem untätig, können zukünftig Zwangsgelder von bis zu 25 000 Euro festgesetzt werden. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage, den Verwaltungsgerichtsprozess schneller, effektiver und nahbarer zu gestalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Festigung unseres Rechtsstaates. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen, in denen wir sicherlich gemeinsam noch weitere Verbesserungen identifizieren werden. Vielen Dank.

Relationen