Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.
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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!“, so hat es Hoffmann von Fallersleben vor 185 Jahren gedichtet. Später entlässt ihn das preußische Kultusministerium als Professor wegen seiner liberalen Haltung. Er bat um eine Abschrift des Beschlusses, sie wird ihm verweigert, und klagen konnte er dagegen nicht.
Wer das hört und mit der heutigen Situation vergleicht, der weiß: Die Gründung der Verwaltungsgerichte in Deutschland – manche Bürgerinnen und Bürger denken immer, das wäre langweilig – war ein großes Glück. Denn Verwaltungsgerichte kontrollieren Behörden, beispielsweise bei der Genehmigung großer Bauprojekte, beim Verbot einer Demonstration oder bei Asylverfahren. Verwaltungsgerichte wachen dabei über Grundrechte und den Rechtsstaat. Verwaltungsgerichte schützen die Bürgerinnen und Bürger und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der öffentlichen Hand. Kurz: Verwaltungsgerichte machen aus Untertanen Bürgerinnen und Bürger, sehr verehrte Damen und Herren.
Damit diese Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen, wollen wir als Bundesregierung das Verwaltungsgerichtsverfahren verbessern. Dabei wahren wir die hohen Standards unserer Rechtsprechung. So stärken wir den Rechtsstaat durch schnellere und bessere Rechtsprechung. Dazu modernisieren wir mit dem Entwurf das Prozessrecht für die Verwaltungsgerichte und zum Teil auch für die Sozial- und Finanzgerichte. Ich will nur zwei Punkte nennen:
Erstens sollen Richterinnen und Richter effizienter eingesetzt werden können. Das heißt, einfachere Fälle sollen häufiger durch Einzelgerichte entschieden werden können. Richterinnen und Richter können so mehr Verantwortung übernehmen und schneller entscheiden.
Zweitens sollen Verfahrensabläufe weiter digitalisiert und so vereinfacht und beschleunigt werden. Bisher braucht es für einen Widerspruch entweder eine eigenhändige Unterschrift oder eine besondere elektronische Form. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger Widerspruch per E-Mail einlegen können, wenn die Behörden diese Möglichkeit eröffnen.
Also, verbessern, digitalisieren, vereinfachen und die Verwaltungsgerichtsordnung modernisieren: Das ist das, was wir mit diesem Gesetzentwurf tun.
Diese moderne Verwaltungsgerichtsordnung sorgt dann für modernen und spürbar besseren Rechtsschutz für die Menschen, und die hohe Qualität der Rechtsprechung bleibt gleichzeitig erhalten. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger und damit der Rechtsstaat und wir alle.
Vielen herzlichen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
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