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Rede von Johannes Rothenberger (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.

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Text

Rede von Johannes Rothenberger (CDU/CSU) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Als mir im Studium das erste Mal die VwGO begegnet ist, habe ich auch erst mal gedacht: Mhh, na ja. – Aber, meine Damen und Herren, so schlimm war es dann doch nicht. Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt nämlich etwas sehr Wichtiges: Wie kann zwischen dem Bürger und der Verwaltung Recht gesprochen werden? Wie kann eine Leistung von der Verwaltung eingeklagt werden? Wie kann Verwaltungshandeln angefochten werden? Und wie bekommt man in eiligen Fällen auch Rechtsschutz? Wir haben in Deutschland über 50 Verwaltungsgerichte, 15 Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als oberste Instanz in einem wunderschönen Gebäude. Es werden dort jährlich circa 160 000 Verfahren erledigt – Baurecht, Asylrecht, Kommunalrecht –, und im Durchschnitt dauert ein Verfahren zwischen 6 und 18 Monate. Dieses Gesetz wurde zuletzt vor 30 Jahren grundlegend reformiert. Die Koalition hat sich vorgenommen, insgesamt alle Gerichtsverfahrensordnungen zu modernisieren, und heute fangen wir damit an. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit soll digitaler und effizienter werden. Beispielsweise kann ein Bürger zukünftig unkompliziert per E-Mail Widerspruch einlegen, ein Proberichter kann schon früher eingesetzt werden, und es werden vermehrt Einzelrichter eingesetzt. Mit Blick auf andere Fachgerichte werden die Regeln angeglichen, zum Beispiel, was den Zugang zur ersten Instanz angeht. Und bei den Oberverwaltungsgerichten werden die Kompetenzen für das Planungsrecht grundsätzlich gebündelt. Mit Augenmaß wird auch der Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz begrenzt, und es werden Präklusionsfristen ausgeweitet. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf justieren wir die Justiz mit Augenmaß und Mut. Wir konzentrieren uns auf die Rechtmäßigkeitsprüfung. Kompetenzen werden gebündelt, und die Verfahrensdauer wird erheblich verkürzt. Aber ich will hier keine Vorlesung halten. Es ist nur die erste Lesung. Ganz besonders danken möchte ich meiner Praktikantin, einer Jurastudentin – sie müsste jetzt auf den Besucherrängen sein –, die mich bei dem Gesetzentwurf hervorragend unterstützt. Wirklich sehr gut! Vielen Dank! Mit dem neuen Prozessrecht wird das Studium den Studenten noch viel mehr Spaß machen als mir damals. Mit dem Gesetzentwurf wird die VwGO klarer, einfacher. Die Verfahren werden digitaler und effizienter. Wir erleichtern den Bürgern den Zugang zum Recht, und damit tragen wir auch zur Verbesserung des Rechtsstaats bei. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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