Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF
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Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7582
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München
im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF
Am 18. Januar 2022 strahlte das „ZDF“ in der Sendung „ZDF Magazin
Royale“ einen Beitrag von Jan Böhmermann aus, in dem der damalige Präsident des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne
Schönbohm, eine mangelnde Distanz zu russischen Geheimdiensten unterstellt
wurde. In der Folge wurde Arne Schönbohm durch die damalige Bundesministerin
des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, zunächst freigestellt und mit
Wirkung vom 1. Januar 2023 von seinem Amt abberufen sowie an die
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) versetzt.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 16. Juni
2026 (Aktenzeichen 18 U 217/26) festgestellt, dass die im Beitrag suggerierten
„bewussten Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ eine unwahre
Tatsachenbehauptung darstellen, die Herrn Schönbohm in seinem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. LTO, „Böhmermann hat falsch berichtet“, www.
lto.de/recht/nachrichten/n/18u21726-olg-muenchen-schoenbohm-bsi-boehmer
mann-zdf-magazin-royale, 16. Juni 2026). Das Gericht bestätigte damit
Unterlassungsansprüche gegen das ZDF, da der Tatsachenkern der Berichterstattung
unwahr war.
Angesichts dieser gerichtlichen Feststellungen stellt sich die Frage nach der
Grundlage der damaligen Entscheidung der Bundesinnenministerin und der
Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem hohen
Bundesbeamten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Erkenntnisse lagen der Bundesregierung bzw. dem
damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zum Zeitpunkt
der Freistellung von Arne Schönbohm im Oktober 2022 über die
Richtigkeit der im „ZDF Magazin Royale“ erhobenen Vorwürfe vor?
2. Inwieweit hat die Bundesregierung vor der Abberufung von Herrn
Schönbohm eigene Ermittlungen zur Validität der medialen Vorwürfe angestellt,
und durch welche Stellen (z. B. Verfassungsschutz) wurden diese
durchgeführt?
3. Sieht die Bundesregierung im Rückblick auf das OLG-Urteil die
Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 des Bundesbeamtengesetzes (BBG))
gegenüber Arne Schönbohm durch die öffentliche Freistellung und spätere
Versetzung als gewahrt an?
4. Hält die Bundesregierung die Abberufung von Arne Schönbohm im Lichte
der nunmehr gerichtlich festgestellten Unwahrheit der zugrunde liegenden
medialen Vorwürfe weiterhin für sachlich gerechtfertigt?
5. Hat sich die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat oder ein
anderes Mitglied der Bundesregierung inzwischen bei Arne Schönbohm für
die Umstände seiner Abberufung und die damit einhergehende öffentliche
Stigmatisierung entschuldigt, und wenn nein, ist eine solche
Entschuldigung geplant?
6. Prüft die Bundesregierung die Zahlung einer Entschädigung oder einen
sonstigen finanziellen Ausgleich für Arne Schönbohm aufgrund der
erlittenen materiellen und immateriellen Nachteile (z. B. im Wege eines
öffentlich-rechtlichen Vergleichs oder nach den Grundsätzen der
Staatshaftung)?
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall für den
künftigen Umgang mit Vorwürfen in Medienberichten gegen Inhaber von
Spitzenämtern in der Bundesverwaltung?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch unbewiesene
Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien die Handlungsfähigkeit und
Integrität von Bundesbehörden wie dem BSI gezielt beeinträchtigt werden
kann, und welche Schutzmechanismen sieht sie hierfür vor?
Berlin, den 12. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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