Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV
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Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7448
21. Wahlperiode 31.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und
Bundesförderung von CORRECTIV
CORRECTIV ist ein privates Medienunternehmen, das sich als sogenannter
Faktenchecker bezeichnet und von staatlichen Stellen in den vergangenen
Jahren mit der Durchführung verschiedener Projekte zur strukturellen Förderung
des Journalismus und gegen die Verbreitung von „Fake News“ betreut worden
ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12475). Die Fördermittel allein des Bundes belaufen sich für den
Zeitraum von 2014 bis Ende 2023 auf rund 1 227 000 Euro (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Stephan Brandner auf
Bundestagsdrucksache 20/10233). Mehrere hunderttausend Euro Fördergelder
flossen seitdem an das Unternehmen zusätzlich (www.focus.de/politik/deutschl
and/trotz-masterplan-debakel-steuergeld-fuer-correctiv-insgesamt-erhielt-das-u
nternehmen-seit-2016-2-5-millionen-euro_63f900dd-086e-4ecd-b975-5debcd3
c7530.html).
Im März 2026 wurde CORRECTIV vom Landgericht Berlin untersagt,
bestimmte Kernaussagen zum sogenannten Potsdamer Treffen weiter zu
verbreiten (www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gericht
sbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php). Die Behauptungen von COR-
RECTIV zu einem angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher
Staatsbürger hatten nach ihrer Veröffentlichung Anfang 2024 zu Massenprotesten
organisierter Interessen und besorgter Bürger geführt. Ihr Wahrheitsgehalt wurde
jedoch von Anfang an von Teilnehmern des Treffens bestritten.
Mit dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts hat sich die
Kritik an der Darstellung des Treffens durch CORRECTIV weiter verstärkt. Sie
wird nunmehr als ein „Lehrstück in Sachen Desinformation“ bezeichnet
(www.deutschlandfunkkultur.de/correctiv-potsdamer-treffen-desinformation-af
d-medien-postfaktisch-meinung-100.html), während ihre Folgewirkungen als
„mehr als nur ein medialer Super-GAU“ eingeschätzt werden (www.focus.de/p
olitik/briefing/focus-briefing-wie-ausgerechnet-correctiv-fuer-afd-triumphe-sor
gt_73d4fa57-85fe-4d48-90db-8cbc629c1eb4.html). Es stellt sich damit die
Frage, welchen Zweck die Bundesregierung verfolgt, ausgerechnet CORREC-
TIV mit Förderprogrammen gegen „Fake News“ und mit ähnlichen
Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz der Bürger zu betreuen.
Die Förderpolitik des Bundes zum Beispiel im Bereich des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ ist auch intern in die Kritik geraten. Vertrauliche
Hinweisgeber aus der Bundesverwaltung berichten von erheblichen
Unregelmäßigkeiten und politischem Druck bei der Vergabe von Förderungen, die einer
ordnungsgemäßen Vorgehensweise widersprochen hätten. So resümiert eine
Sachbearbeiterin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, die mit dem sogenannten Programm „Demokratie leben!“ betraut war:
„Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“
(www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-milli
onen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_25
9813999.html). Unter anderem seien Fördergelder von den
Zuwendungsempfängern systematisch zur Entlohnung ihrer Mitarbeiter zweckentfremdet
worden: „Auch immer mehr Stiftungen und Vereine finanzieren sich über das
Förderprogramm. Als Eigenanteil dürfen sie zum Beispiel ein bereits vorhandenes
Büro angeben, aus den Zuwendungen werden dann die Mitarbeiter bezahlt.
‚Viele Vereine schieben ihre Stellen einfach in die Projekte rein‘, berichtet G.
‚Ob ein Mitarbeiter dann für das Projekt oder den Verein arbeitet, kann
niemand kontrollieren‘“ (a. a. O.).
Die Fragesteller erachten den Versuch einer Neuorganisation von „Demokratie
leben!“ durch die aktuelle Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Karin Prien als eine stillschweigende Bestätigung solcher
Vorwürfe (www.welt.de/politik/deutschland/plus69ba82fc4bac5c2831a98621/d
emokratie-leben-so-reisst-die-regierung-das-ruder-bei-der-ngo-foerderung-heru
m.html). Es stellt sich ihnen die Frage, inwiefern bei derartigen
Personalrochaden eine unzulässige Förderung journalistisch-redaktioneller Inhalte trotz
alledem vorliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Vereine
oder sonstige Institutionen, die projektbezogene Bundesförderungen
erhalten, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht
geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob
Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und
Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten, die außerhalb
dieses Bereichs liegen, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen,
die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Zuwendungsempfänger jemals
auf diese Praxis hin untersucht?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob CORRECTIV (https://co
rrectiv.org) mit Mitteln aus projektbezogenen Bundesförderungen
Mitarbeiter aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich entlohnt, die auch
nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung CORRECTIV jemals auf diese
Praxis hin untersucht?
4. Betrachtet die Bundesregierung eine Personalkonstellation bei
Zuwendungsempfängern, bei der Beschäftigte gleichzeitig im
journalistischredaktionellen Bereich und in bundesgeförderten Projekten arbeiten, als
vereinbar mit dem Gebot der Staatsferne und dem allgemeinen
Neutralitätsgrundsatz?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie dagegen ergriffen?
5. Liegt eine „strukturelle Unterstützung der Presse“ vor (Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14993), wenn die Bundesregierung Projekte fördert, deren
Projektmitarbeiter zugleich als Journalisten oder Redakteure arbeiten
(bitte erläutern)?
6. Wie erkennt, beurteilt und entscheidet die Bundesregierung bei ihren
Förderungen, welche Medien als demokratisch gelten und welche nicht (vgl.
die nach Auffassung der Fragesteller Nichtantwort der Bundesregierung
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993)?
7. Aus welchen Mitgliedern besteht die aktuelle Jury für
Förderentscheidungen im Pressebereich (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/12475)?
8. Besitzt die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition dazu, bis zu welchem
Grad an projektbezogener oder institutioneller Förderung ein privater
Medienbetrieb „eigenständig und unabhängig“ (Haushaltstitel 684 15,
Einzelplan 04) vom Staat sein kann und ab welchem Maß die Förderung das
Gegenteil bewirkt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie kann sie ausschließen, dass Zuwendungsempfänger
finanziell abhängig von Zuwendungen der Bundesregierung sind?
9. Legt die Bundesregierung ihren Förderentscheidungen neben dem
Förderanteil, also dem maximalen Anteil der Förderung an den Gesamtkosten
eines Projekts (vgl. https://kulturstaatsminister.de/film-und-medien/strukt
urfoerderung-fuer-den-journalismus), auch einen maximalen Förderanteil
im Verhältnis zum gesamten Umsatz oder Gewinn des begünstigten
privaten Medienbetriebs zugrunde?
a) Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz ist eine Förderung erlaubt?
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der
Zuwendungsempfänger im Sinne des Bundesinteresses „eigenständig und
unabhängig“ vom Staat bleibt (vgl. Haushaltstitel 684 15 „Stärkung der
Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der
journalistischen Arbeit“ im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans der
letzten Jahre)?
10. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an
Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich
arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte
erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr,
Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und
Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
11. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) in den
letzten fünf Jahren namentlich zur „Stärkung der Medienkompetenz
sowie den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer
Arbeit“ (Titel 684 15 im Einzelplan 04, www.bundeshaushalt.de/static/da
ten/2026/soll/epl04.pdf; bitte jeweils nach Jahr,
Zuwendungsempfänger, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe
der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
12. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der
Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte jeweils nach
Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des
geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
13. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV gezahlt haben
(bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw.
Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
14. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV
gezahlt hat (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung
bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung
aufschlüsseln)?
15. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die
staatliche Förderung desinformativer Medien auszuschließen?
16. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über Desinformation, die
von staatlicherseits projektbezogen oder institutionell geförderten Medien
in den letzten fünf Jahren verbreitet wurden?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen (bitte den Fall kurz
mit Angabe des betreffenden Mediums schildern)?
b) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese
Medien in diesem Zeitraum Desinformation betrieben haben?
17. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von möglicher
Desinformation, die von CORRECTIV verbreitet wurde?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat sie dahin gehend keine Nachforschungen
vorgenommen?
c) Wenn nein, welchen Sinn haben staatliche Kampagnen gegen
Desinformation überhaupt, wenn die nach Ansicht der Fragesteller
mutmaßlich größten Fälle nicht erfasst, analysiert und benannt werden?
18. Betrachtet die Bundesregierung CORRECTIV weiter als einen
vertrauenswürdigen Förderempfänger, obgleich dessen Berichterstattung zum
sogenannten Potsdamer Treffen weithin in wesentlichen Punkten als
unzutreffend, irreführend oder sogar falsch angesehen wird (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welches Bundesinteresse besteht darin, ausgerechnet COR-
RECTIV mit der Durchführung von Förderprojekten zu betrauen?
b) Wenn ja, befürchtet die Bundesregierung keine negative Auswirkung
auf die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen gegen Desinformation?
19. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Kampfes
gegen „Fake News“ und des Urteils des Landgerichts Berlin II vom
17. März 2026 mit dem Aktenzeichen 27 O 379/25 (www.berlin.de/gerich
te/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/presse
mitteilung.1653487.php), jegliche institutionelle oder projektbezogene
Bundesförderung von CORRECTIV einzustellen?
a) Wenn ja, plant sie auf Grundlage der §§ 48 und 49 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, Nummer 8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderer einschlägiger
Vorschriften, CORRECTIV aufzufordern, die Zuwendungen zu
erstatten?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang
bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte,
Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen Behauptungen übernommen
oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich untersagten
Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplans“ zur Ausweisung von deutschen
Staatsbürgern beruhen (Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März
2026, s. Frage 19), und wenn ja, welche?
21. Plant die Bundesregierung im Lichte des besagten Urteils des
Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (s. Frage 19) eine Vorgabe zu
erlassen, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen
gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich
umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen nicht
weiterverbreiten dürfen?
a) Wenn ja, ab wann soll diese Vorgabe gelten?
b) Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?
22. Hat die Bundesregierung generell keine Kenntnis von einem medialen
Komplex, der in seiner Funktionsausübung zunehmend von staatlichen
Finanzmitteln, die als „Förderungen“ bezeichnet werden, abhängig ist (vgl.
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), oder betrachtet sie
beispielsweise Publix nur deswegen nicht als einen solchen Komplex, weil die
zahlreichen staatlichen Förderungen dieses Hauses, seiner Partner
(Mieter) und seiner Förderer zweckgebunden sind bzw. projektbezogenen
Charakter aufweisen (vgl. Antworten zu den Fragen 4, 7 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/14993)?
Berlin, den 8. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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