Berichte über Millionenverluste für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch risikoreiche Immobilienfondsinvestments
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Berichte über Millionenverluste für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch risikoreiche Immobilienfondsinvestments
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7556
21. Wahlperiode 12.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Leon Eckert,
Lisa Paus, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berichte über Millionenverluste für Krankenkassen und Kassenärztliche
Vereinigungen durch risikoreiche Immobilienfondsinvestments
Laut Recherche von „NDR“, „WDR“ und „Süddeutscher Zeitung (SZ)“ vom
17. Juli 2026 sollen mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche
Vereinigungen (KVen) Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten haben,
die sich auf mindestens 170 Mio. Euro belaufen sollen. Die konkrete
Verlustsumme ist noch unklar, da nicht alle Krankenkassen und Kassenärztlichen
Vereinigungen konkrete Angaben zu Fondsgeschäften dieser Art kommuniziert
haben. Insider berichteten dem Rechercheverbund, dass die Krankenkassen und
Kassenärztlichen Vereinigungen mehr als 500 Mio. Euro in diese
Immobilienfonds investiert und größtenteils verloren haben sollen. Das mögliche Ausmaß
der Verluste wird exemplarisch an dem Beispiel der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Baden-Württemberg deutlich, die den Berichten zufolge zwischen
2019 und 2022 insgesamt 50 Mio. Euro über ein spezielles Finanzprodukt in
die Verius-Immobilienfonds investiert haben soll. 96,3 Prozent der investierten
Anlagegelder seien durch die negative Entwicklung des Fonds verloren (www.t
agesschau.de/investigativ/ndr-wdr/krankenkassen-immobilienfonds-100.html).
Dabei gelten für Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen klare
gesetzliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit dem Geld der
Beitragszahlenden, die im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt sind.
Beitragsgelder sind gemäß § 80 SGB IV so anzulegen und zu verwalten, dass ein
Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine
ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Den Medienberichten nach
investierten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen jedoch in Fonds, die
über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliengeschäfte flossen,
welche trotz Niedrigzinsphase laut der beteiligten Finanzinstitute bis zu 7
Prozent an Rendite bei angeblich geringem Risiko versprochen hätten (www.spieg
el.de/wirtschaft/krankenkassen-sollen-170-millionen-euro-mit-immobilienfond
s-in-den-sand-gesetzt-haben-a-6bfed206-c9c0-4064-905e-27b46e9c88a6).
Zurzeit befinden sich die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen
in laufenden Gerichtsprozessen um Schadensersatzforderungen gegen die
beteiligten Finanzinstitute in Höhe der Investments. Der Anwalt der Kläger gibt an,
die Träger seien über das Risiko „vorsätzlich getäuscht“ worden. Die
Finanzinstitute weisen diese Vorwürfe zurück.
Bei den genannten Verlustsummen handelt es sich um Gelder der
Beitragszahlenden. Für den Umgang mit diesen Beitragsgeldern tragen die Krankenkassen
und Kassenärztlichen Vereinigungen eine besonders hohe Verantwortung,
gerade vor dem Hintergrund des prognostizierten Finanzdefizits der gesetzlichen
Krankenversicherung und der aktuellen Sparmaßnahmen.
Über die Einhaltung des maßgebenden Rechts und damit über die Beachtung
der Anlagegrundsätze des § 80 SGB IV wachen das Bundesamt für Soziale
Sicherung (BAS) bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen und die
Landesbehörden bei den landesunmittelbaren Trägern und den Kassenärztlichen
Vereinigungen. Dass Beitragsgelder in Millionenhöhe über mehrere Jahre in Fonds
mit hohem Anlagerisiko fließen konnten, wirft Fragen nach der Wirksamkeit
dieser Aufsicht auf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche der Aufsicht des BAS unterliegenden Krankenkassen haben in den
Verius-Fonds oder wirtschaftlich vergleichbare Konstruktionen investiert
(bitte jeweils Anlagevolumen, Anlagezeitpunkt, Anlageform und
realisierten bzw. drohenden Verlust angeben)?
2. Wie viele Sozialversicherungsträger und Kassenärztliche Vereinigungen
insgesamt sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welches
Gesamtvolumen investiert wurde und welcher Gesamtverlust zu erwarten ist
(bitte auch bezogen auf landesaufsichtige Kassen und Kassenärztliche
Vereinigungen, soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen)?
4. Seit wann hatte das BAS Kenntnis von diesen Anlagen, insbesondere im
Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen (§ 88 SGB IV), und ab
welchem Zeitpunkt waren dem BAS die Risiken bekannt?
5. Wurden diese Anlagen im Rahmen aufsichtlicher Prüfungen beanstandet,
und wenn nein, warum wurden Anlagen in nachrangige
Schuldverschreibungen nicht als Verstoß gegen § 80 SGB IV gewertet?
6. Sind der Bundesregierung bei bundesunmittelbaren Trägern weitere
Engagements in vergleichbaren risikobehafteten Anlageklassen
(Mezzaninebzw. Nachranganlagen, geschlossene Fonds,
Immobilienfinanzierungsvehikel) oder in Schuldscheindarlehen bekannt?
7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen darüber
vor, ob Anlagen in nachrangige Immobilienschuldverschreibungen
vereinbar mit dem Grundsatz des § 80 SGB IV sind, wonach ein Verlust
ausgeschlossen erscheinen muss, und wenn sie nicht vereinbar sind, welche
aufsichtsrechtlichen Konsequenzen zieht das BAS daraus?
8. Worin sieht die Bundesregierung die Ursache dafür, dass der Erwerb
solcher Anlagen anders als Grundstücke, Darlehen oder Beteiligungen nach
§ 85 SGB IV keiner vorherigen Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
unterliegt, und sieht die Bundesregierung hierin eine Regelungslücke?
9. Plant die Bundesregierung, § 85 SGB IV auf komplexe oder
risikobehaftete Finanzanlagen auszuweiten, etwa durch eine Anzeige- oder
Genehmigungspflicht oberhalb bestimmter Volumina oder ein Verbot bestimmter
Anlageformen (Negativliste), und wenn nein, warum nicht?
10. Hält die Bundesregierung die Aufsichtsinstrumente des BAS sowie dessen
personelle und fachliche Ausstattung zur laufenden Prüfung von
Finanzanlagen für ausreichend?
11. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die sicherstellen, dass
sich das Volumen von Fehlinvestments in dieser Größenordnung nicht
wiederholt, und wenn ja, welche, und in welchem Zeitplan?
12. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Kassenärztliche
Vereinigungen und landesunmittelbare Krankenkassen der Länderaufsicht
unterliegen, § 80 SGB IV aber für alle Träger gilt, ein bundeseinheitliches
Aufsichtsniveau sicher, und wird sie den bundesgesetzlichen Rahmen so
nachschärfen, dass auch landesaufsichtige Träger erfasst werden?
Berlin, den 29. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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