Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025
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Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1200
21. Wahlperiode 12.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2024
und im ersten Halbjahr 2025
Neben der „illegalen Migration“ (Bundesminister des Innern Alexander
Dobrindt, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-regierungsb
efragung-1067380) unter Berufung auf das Asylrecht ist auch der
Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen ein das Ausmaß der Zuwanderung nach
Deutschland maßgeblich mitbestimmender Faktor. So wurden in den Jahren
von 2016 bis 2023 mit Ausnahme des COVID-19-Jahres 2020 immer jeweils
über 100 000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt (vgl.
Migrationsbericht der Bundesregierung 2023, S. 128). Der überwiegende Teil
des Familiennachzugs entfällt dabei auf den Nachzug zu ausländischen
Staatsangehörigen und darunter wiederum zu anderen Drittstaatenangehörigen
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11060). Hierin zeigt sich insbesondere ein
Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung, die dann in den Folgejahren einen
anwachsenden Familiennachzug aus den Hauptherkunftsländern mit sich
bringt. So bildeten beispielsweise die Syrer, welche von 2014 bis 2024
durchgehend auf Jahressicht die meisten Asylbewerber stellten (vgl. jeweils S. 3 der
Dezemberausgabe „Aktuelle Zahlen“ des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge), im Jahr 2023 auch die größte Nationalität unter den
nachziehenden Familienangehörigen (vgl. „Das Bundesamt in Zahlen 2023 – Asyl,
Migration und Integration“, S. 115).
Besonders problematisch ist aus Sicht der Fragesteller an dem unter deutlich
abgesenkten Voraussetzungen gewährten Nachzug zu anerkannten
Flüchtlingen, dass insoweit gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowohl von den Erfordernissen der
Lebensunterhaltssicherung als auch eines ausreichenden Wohnraums abgesehen wird. Diese
Zuwanderung erfolgt somit ohne Rücksicht auf den in vielen Kommunen fehlenden
Wohnraum und unter Inkaufnahme einer weiteren Belastung der Sozialsysteme.
Auch die berufliche Qualifikation und die Integrationsfähigkeit dieser
nachziehenden Familienangehörigen spielen keine Rolle, und entbehrlich sind
schließlich selbst einfache Sprachkenntnisse (vgl. § 30 Absatz 1 Satz 3
Nummer 1 AufenthG).
Diese Problematik hat die amtierende Bundesregierung zumindest insoweit
anerkannt, als sie unter Verweis auf die überlasteten Ressourcen in Deutschland
den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre
suspendiert hat (Bundestagsdrucksache 21/321, S. 1 f.). Allerdings bleiben
Möglichkeiten, diese Einschränkung zu umgehen: Zum einen mittels erfolgreicher
Klage auf individuellen (statt subsidiären) Flüchtlingsschutz und zum anderen über
die auch für lediglich subsidiär Schutzberechtigte fortbestehende Möglichkeit,
sich unter den in der letzten Legislaturperiode abgesenkten Voraussetzungen
(nur noch fünf Jahre Voraufenthalt, Hinnahme der Mehrstaatigkeit u. a.)
einbürgern zu lassen und anschließend den Regeln für den Familiennachzug zu
deutschen Staatsbürgern zu unterliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 zwecks
Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen zu
a) deutschen Staatsbürgern,
b) Ausländern
erteilt (für 2025 bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am
häufigsten Visa im Sinne von Frage 1 erteilt wurden (bitte die auf die jeweilige
Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?
3. Wie viele Visa im Sinne von Frage 1a bzw. 1b wurden jeweils an
nachziehende Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
4. Wie viele der deutschen Stammberechtigten im Sinne von Frage 1a haben
noch eine weitere Staatsangehörigkeit, und welche sind die zehn
häufigsten dieser weiteren Staatsangehörigkeiten (bitte die auf die jeweilige
Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?
5. Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug wurden im
Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 abgelehnt?
6. Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr
2025 aus familiären Gründen an Drittstaatenangehörige als Angehörige
von
a) deutschen Staatsbürgern,
b) EU-Bürgern und
c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen erteilt?
7. Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am
häufigsten Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c erteilt wurden (bitte die
auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen
angeben)?
8. Wie viele Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c wurden jeweils an
Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
9. Wie viele der deutschen Stammberechtigten (im Sinne von Frage 6a)
haben noch eine weitere Staatsangehörigkeit, und welche sind die zehn
häufigsten dieser weiteren Staatsangehörigkeiten (bitte die auf die jeweilige
Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?
10. Wie viele sog. Scheinehen mit Deutschen oder EU-Bürgern wurden im
Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) erfasst?
11. Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurde als Eltern sowie als
Geschwister von Minderjährigen im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 ein
Aufenthaltstitel erteilt?
12. Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 an
Angehörige von Schutzberechtigten (Asylberechtigte sowie Personen mit
Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus) zwecks Familiennachzug
erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
13. Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr
2025 aus familiären Gründen an Familienangehörige von
Schutzberechtigten erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
14. Wie verteilen sich die Visa bzw. Aufenthaltstitel im Sinne der Fragen 12
und 13 auf Angehörige
a) von Asylberechtigten,
b) von Personen mit Flüchtlingsstatus bzw.
c) mit subsidiärem Schutzstatus?
15. Wie vielen Angehörigen von Personen mit subsidiärem Schutzstatus
wurde im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 ein Aufenthaltstitel gemäß
§ 36a Absatz 1 AufenthG erteilt?
16. Dürfen Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigen, denen
bereits ein Visum zum Familiennachzug erteilt wurde, auch nach
Inkrafttreten der Aussetzung des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen und
hier einen Aufenthaltstitel beanspruchen?
17. Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der
Zahlen für die Jahre von 2017 bis 2024 durchschnittlich auf einen in
Deutschland als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerber?
18. Wie viele Klagen von als subsidiär schutzberechtigt anerkannten
Asylbewerbern auf Hochstufung auf individuellen Flüchtlingsschutz waren Ende
des Jahres 2024 anhängig, und wie viele solcher Klagen wurden im Jahr
2024 neu erhoben?
19. Wie viele solcher Klagen im Sinne von Frage 18 sind aktuell anhängig,
und wie viele wurden bisher im Jahr 2025 neu erhoben?
20. Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurden im Jahr 2024 und im ersten
Halbjahr 2025 Aufenthaltstitel als Familienangehörige von
Stammberechtigten aus Drittstaaten erteilt, die über den Aufenthaltstitel der Blauen
Karte (Erwerbsmigration) verfügen?
21. Wie vielen Eltern von volljährigen Stammberechtigten aus Drittstaaten,
die über Aufenthaltstitel aus dem Bereich der Erwerbsmigration verfügen,
wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 Aufenthaltstitel erteilt?
22. Wie viele Drittstaatenangehörige haben im Jahr 2024 und im ersten
Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung an der Sprachprüfung Start
Deutsch 1 des Goethe-Instituts teilgenommen, und wie hoch war die
Bestehensquote?
23. Gilt die Anweisung der vorherigen Bundesregierung an die Botschaften,
dass mittels des Prinzips der „Alternativen Glaubhaftmachung“ Visa auch
ohne absolute Gewissheit von der Richtigkeit des Sachverhalts und
speziell in Ländern mit unzuverlässigem Dokumentenwesen auch auf Basis
von nichtamtlichen Dokumenten ausgestellt werden, was letztlich auf eine
Umkehrung der Nachweispflicht für die Voraussetzungen der
Visaerteilung hinausläuft (www.focus.de/politik/deutschland/wirbel-um-einreiseve
rfahren-zeitaufwendig-und-subjektiv-wie-baerbocks-anweisung-die-visa-v
erfahren-verzoegert_id_260173883.html), unter der amtierenden
Bundesregierung unverändert weiter, und wenn ja, besteht die Absicht, diese
Weisungslage in absehbarer Zeit wieder zu ändern?
Berlin, den 8. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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